01. Bundeshaushaltsentwurf 2022 ins Parlament eingebracht
Finanzen/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat ihren am 23. Juni beschlossenen Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 in den Bundestag eingebracht. Er hat ein Volumen von 443 Milliarden Euro. Der Gesetzentwurf (19/31500) wird allerdings nicht mehr von diesem Bundestag beraten werden. Nach dem Prinzip der Diskontinuität wird er mit dem Zusammentritt des neuen, Ende September zu wählenden Parlaments hinfällig. Die dann amtierende Bundesregierung muss deshalb diesen oder einen anderen Haushaltsentwurf erneut einbringen.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Pressemitteilung
„Brexit war Unsinn“
Wera Hobhouse (Liberal Democrats) im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“
Die liberale Unterhausabgeordnete Wera Hobhouse sieht Großbritannien bei der Bewältigung der Corona-Pandemie schlecht aufgestellt. „Einmal mehr zeigt sich, wie unsinnig es war, den Brexit durchzuziehen und alle Probleme auf die Einwanderer zu schieben“, sagte die gebürtige Deutsche im Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag der Themenausgabe „Großbritannien“: 14. April 2020). Den Verlust Tausender Ärzte und Pflegekräfte im Zuge des EU-Austritts werde auch das geplante neue Einwanderungsrecht nicht aufwiegen, urteilte sie darin. Die derzeit vorgesehenen Einkommensschwellen seien für gering Qualifizierte zu hoch.
Hilfe für Eltern in der Corona-Zeit:
Ministerin Giffey startet NOTFALL-KIZ
Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen
Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.
Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.
Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“
Weitere Informationen zum KiZ
Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.
Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.
Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen: www.kinderzuschlag.de
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der CDU-Politiker Friedrich Merz ernennt die hessiche Bundestagsabgeordnete Patricia Lips (CDU) zu seiner Gesamtleiterin im Kampf um den CDU-Vorsitz. „Die Bundestagsabgeordnete Patricia Lips ist die Person, die alles organisiert und den Überblick behält, sozusagen meine `Stabschefin`“,[..] Quelle: oldenburger-onlinezeitung
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