Hurrrrra. Hessens Kommunen geht es finanziell immer besser!

Was sagen wir dann dazu?
Was sagen wir dann dazu?

Nur schade, dass bei vielen Rödermarker Bürger nichts davon ankommt. Nach dem vorläufigen Doppelhaushalt 2020/2021 zu urteilen, geht es zumindest mit Rödermark ab 2020 steil bergab. Oder ist das -steil bergab- nur das exklusive Ergebnis des Finanzgebahren des haupamtlichen Magistrats in den vergangenen Jahren in Rödermark?

Einen guten Start in das neue Haushaltsjahr haben Hessens Kommunen, wie Finanzminister Dr. Thomas Schäfer berichtete. „Über 300 Millionen Euro mehr als im Jahr 2018 kamen 2019 aus den Gemeinschaftssteuern bei den Kommunen an. Das ist ein deutliches Plus von sieben Prozent. Die insgesamt ausgezahlten rund 4,7 Milliarden Euro bedeuten einen neuen Rekordwert.“ Schäfer hat die Abrechnung der Kommunalanteile an den Gemeinschaftssteuern für das vierte Quartal zur Auszahlung freigegeben. Insgesamt erhalten die Städte und Gemeinden fast eine Milliarde Euro für das letzte Quartal des vergangenen Jahres, und damit rund 142 Millionen Euro mehr als ursprünglich prognostiziert. Die vom Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen gehen auch von deutlichen Zuwächsen bei den Gewerbesteuereinnahmen aus. Die hessischen Kommunen werden 2019 bei dieser Steuer im Vergleich zum Vorjahr ihre Einnahmen um voraussichtlich 3,7 Prozent gesteigert haben. Das ist ein Plus von 195 Millionen Euro und führt damit ebenfalls zu einem neuen Rekordwert – hier von insgesamt 5,5 Milliarden Euro. „2019 stieg zudem der Kommunale Finanzausgleich auf erstmals über 5 Milliarden Euro an. Nimmt man die Einnahmen aus den Gemeinschaftssteuern, der Gewerbesteuer und dem KFA macht das in Summe über 15 Milliarden Euro für Hessens Kommunen im Jahr 2019“, berichtete Schäfer.
Quelle: aktuelle-woche.hessen.de/

Bäume spenden oder pflanzen

Das Projekt „Unser Wald“ fußt auf zwei Säulen: einer Spendenaktion und einer Baumpflanzaktion. Bürgerinnen und Bürger können zugunsten des heimischen Waldes spenden. Auch Firmen können sich durch Sponsoring an diesem Projekt beteiligen. Die Bürgerinnen und Bürger könnten aber auch praktisch bei der Wiederbewaldung helfen, indem Sie Bäume pflanzen. Rund um den Internationalen Tag des Baumes am 21. März 2020 und darüber hinaus werden in allen 41 hessischen Forstämtern unter Beteiligung aller Kabinettsmitglieder Baumpflanzaktionen stattfinden: Für Schulen, Unternehmen, Familien und alle Bürgerinnen und Bürger. „Einen Baum zu pflanzen, stärkt nicht nur die Identifikation mit dem Wald und seiner Umgebung, es ist auch ein tolles Erlebnis“, sagte Bouffier. Lesen Sie hier den ganzen Artikel



Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Mehr Geld für die Kommunen in Hessen

Die Landesregierung und der Hessische Städtetag haben sich auf eine bessere Finanzierung der Kommunen geeinigt. Vor allem die Kinderbetreuung soll gestärkt werden. Uneinigkeit herrscht weiterhin über das Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“. [..] Quelle: journal-frankfurt.de

Sollte das „Starke Heimat Hessen“ Gesetz kommen, wird der Hessische Städtetag keine Klage einreichen.

[..] Der Städtetag sieht darin einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzhoheit der Kommunen. Christian Geselle kündigte an, der Hessische Städtetag werde seinen Mitgliedern keine Klage gegen das Gesetz empfehlen, im Falle einer Klage aber seiner Beratungspflicht nachkommen.[..] Quelle: journal-frankfurt.de

Damit dürfte laut Stavo-Beschluss vom 15.11.2019 eine Klage der Stadt Rödermark gegen das Gesetzt ausgeschlossen sein.

Änderungsantrag.
Änderungsantrag.

Siehe auch

[..]Trotzdem gebe es weiterhin Eltern, die noch nicht den Betreuungsplatz hätten, den sie für ihre Kinder wünschten. Frömmrich: „Deshalb werden wir die Mittel, die wir den Kommunen für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen, auch 2020 noch einmal deutlich erhöhen. Zu den 800 Millionen Euro, die die Kommunen bereits in diesem Jahr erhalten haben, kommen über 100 Millionen Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz und weitere 120 Millionen aus dem Programm Starke Heimat Hessen.“ Quelle: www.bundespresseportal.de

» Was passieren kann, wenn man sich gegen das Plündern der Gemeindekasse wehren will.
» Land-Bund-Vereinbarung zum „Gute-Kita-Gesetz“ fast erreicht
» GRÜNER Setzpunkt- Investitionen in die Kinderbetreuung


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Aus dem Grundsteuergesetz. Den Satz sollte sich manch einer übers Bett hängen.

Aus dem Gesetzentwurf zum neuen Grundsteuergesetz.

[..]Der Grundsteuer kommt eine besondere fiskalische Bedeutung für die Kommunalhaushalte zu, da sich das Aufkommen aus der Grundsteuer durch die Ausübung des kommunalen Hebesatzrechts an die laufenden Aufgabenbedarfe der Städte und Gemeinden anpassen lässt. Die Grundsteuer stellt in der Praxis für viele Kommunen neben der Gewerbesteuer die einzige quantitativ gewichtige Haushaltsposition dar, über die autonom ein Haushaltsausgleich ohne weitere Neuverschuldung erreicht werden kann. [..] So zu lesen im Gesetzentwurf zur Grundsteuer.

Dieser Satz interessiert die schwarz/grüne Reierung in Hessen überhaupt nicht. Die schwarz/grüne Regierung will die den Kommunen zustehenden Mittel per „Starke Heimat Hessen Gesetz“ zunächst in die eigene Tasche transferieren.

Siehe auch: Was passieren kann, wenn man sich gegen das Plündern der Gemeindekasse wehren will.

Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung

Gesetzentwurf „Starke Heimat Hessen“


Nachtrag
Erfreulich. Fünf Kommunen haben geklagt..


Vorwort.
Hessen will ab 2020 eine sog. Heimatumlage festsetzen. Dazu wird man sich der bestehenden Gewerbesteuerumlage bedienen. Der vorgesehenen Abschaffung der „erhöhten Gewerbesteuerumlage“ wird man NICHT nachkommen und damit den hessischen Kommunen erhebliche Gewerbesteuereinnahmen entziehen. Die „erhöhte Gewerbesteuerumlage“ ist Bestandteil des Landesvervielfältigers. Normalumlage Landesvervielfältiger 20,5% + x% erhöhter Satz. Erklärungen zu Landesvervielfältiger und Bundesvervielfältiger hier.
Ab dem Jahr 2020 wird der Landesvervielfältiger von 49,5% voraussichtlich in ALLEN Bundesländern, bis auf Hessen, auf die Normalumlage von 20,5% festgesetzt. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage von 29% in 2019 entfällt. Und das gefällt der Schwarz/Grünen Landesregierung überhaupt nicht. Man will die erhöhte Gewerbesteuerumlage als sogenannte „Heimatumlage“ weiterführen. Die Heimatumlage soll zunächst 21,75% betragen. Damit wären wir bei dem Landesvervielfältiger von jetzt 42,25% (anstatt 20,5%) knapp unter der alten Belastung von 49,5% in 2019.
Bekommt man zu lesen, dass die Kommunen durch das „Starke Heimat Gesetz“ prozentual weniger an Gewerbesteuerumlage abzuführen haben, kann man dem nicht widersprechen. War die erhöhte Gewerbesteuerumlage in 2019 noch 29,00%, so ist diese jetzt NUR noch 21,75%. Im Gegensatz zu der Regelung in 2019, wird das Land Hessen ab 2020 25% (25% von 49,5%) weniger (in anderen Bundesländern 100% weniger) aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage einnehmen. Das Land Hessen wird einen Großteil der zu erwartenden 400 Mio. nach Gutsherrenart im Verhältnis 25:50:25 verteilen. Mehr dazu im folgenden Text.

Aus dem Gesetzentwurf
[..]Neu eingeführt wird die Heimatumlage. Die Ermittlung der Umlage erfolgt wirkungsgleich mit der Ermittlung der Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (Gewerbesteuerumlage des Bundes) gemäß Gemeindefinanzreformgesetz des Bundes. Zum Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage des Bundes kommt auf landesrechtlicher Basis der Vervielfältiger von 21,75 % hinzu. Die Umlage ist so ausgestaltet, dass die Mittel aus dem Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage im Verhältnis von rund 25:50:25 verteilt werden. Rund 25 % verbleiben in den Kommunen, rund 50 % fließen in das Programm „Starke Heimat Hessen“ und die restlichen rund 25 % werden zur Aufstockung der Schlüsselzuweisungen im KFA genutzt.[..] Siehe

Wie konnte man im Landtag vernehmen?
[..]Wir verstehen nicht, warum Sie die kommunale Selbstverwaltung nicht hochhalten. Und wir verstehen nicht, warum Sie gerade nach der Neuregelung des KFA, in dem es schon einmal eine Solidaritäts- bzw. Gerechtigkeitsumlage gegeben hat, jetzt meinen, noch einmal etwas draufsetzen zu müssen. Das ist alles einfach nicht nachvollziehbar.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Es ist schon sehr verwunderlich, dass diese Koalition berechtigte Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Hessischen Städtetag und die Mehrzahl seiner Bürgermeister komplett ignoriert. In der Anhörung im Haushaltsausschuss haben sich von 39 Gemeindevertretern nur vier für Ihr geplantes Gesetz ausgesprochen.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Die Hälfte des Geldes, das Sie weitergeben wollen, wird im Landeshaushalt landen. Das heißt, die Kommunen werden Jahr für Jahr darauf angewiesen sein, dass die Mehrheit des Landtags ihnen dieses Geld weiterhin zur Verfügung stellt. Deswegen ist das keine ungeschmälerte Weitergabe des Geldes.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Bezeichnung „Starke Heimat Hessen“ kann daher nur als misslungener Hütchenspielertrick gewertet werden.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

„Starke Heimat Hessen“ So argumentiert die Grüne Fraktion Hessen.
» [..] Keiner einzigen hessischen Kommune werden im Jahr 2020 weniger Finanzmittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) zufließen als 2019. Quelle: Grüne Fraktion Hessen.
 
» [..] Das Land verzichtet im Zuge von „Starke Heimat Hessen“ ab dem kommenden Jahr auf rund 400 Millionen Euro aus der sogenannten erhöhten Gewerbesteuerumlage, die es bislang von den Kommunen erhalten hat.[..] Quelle: Grüne Fraktion Hessen.
 
» [..]die Stimmen aus allen Landesteilen, die geradezu Dankbarkeit für das Starke Heimat Gesetz formulierten, waren nicht so dominant wie Beschimpfungen durch die finanzwirtschaftlichen Potenzprotze, aber sie waren durchaus sehr eindrucksvoll.[..] Quelle: Grüne Fraktion Hessen.

Solche Argumente sind, gelinde gesagt, »Volksverdummung in Reinkultur.« Die von Land großzügig verteilten Gelder an die Kommunen stammen von den Kommunen. Die Abgaben der Kommunen über die erhöhte Gewerbesteuerumlage sind laut dem Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG) bis Ende 2019 befristet. Die Kreativität der Schwarz/Grünen Landesregierung versucht die Entlastung der Kommunen mit „Starke Heimat Hessen“ zu verhindern, um damit Geld in die Landeskasse zu bekommen. Man will die eingenommenen Gelder nach Gutsherrenart und ihrem Gusto, teilweise zweckgebunden, den Kommunen wieder zur Verfügung zu stellen. Für Rödermark bedeutet das „Starke Heimat Hessen“ in einer Modellrechnung, dass man mit 768.000,00 € MINDEReinnahmen zu rechnen hat. Siehe hierzu Modellrechnung Stadt Rödermark
Eine nette Beschreibung »Beschimpfungen durch die finanzwirtschaftlichen Potenzprotze«. Lesen Sie dazu in dem Plenarprotokoll „berechtigte Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Hessischen Städtetag und die Mehrzahl seiner Bürgermeister komplett ignoriert.“ Siehe auch: Streit um Hessens „Starke Heimat“
Das Land verzichtet auf 400 Mio. Richtig. War ja auch so vorgesehen und ist nichts Neues. Andere Bundesländer verzichten auch. Wobei natürlich das Wort »verzichten« die falsche Wortwahl ist.
Aber machen wir uns nichts vor. Das Gesetz wird verabschiedet. Der Gesetzgeber kann sich sicher sein, dass von der Finanzierung „Starke Heimat Hessen bzw. der Heimatumlage“ ein Großteil der Bürger nichts mitbekommt. Interessant ist ja auch, im Geldbeutel der Bürger wird diese Abgabe sich nicht direkt bemerkbar machen. Über einen Umweg wird dem Bürger das Geld aus der Geldbörse »rausgesteuert«. Da die Kommunen nicht das ihr zustehende Geld bekommen, sondern das Land die Verteilungshoheit hat, müssen die nun fehlenden Mittel (in Rödermark über 750.000,00 €), über andere Wege herbeigeschafft werden. Naheliegend wäre die Erhöhung der Grundsteuer. Also wieder »reingesteuert« in die Gemeindekasse, was uns bereits das Land »rausgesteuert« hat. Wenn man jetzt noch das Pech hat, in einer Kommune zu leben, die ebenfalls eine Schwarz/Grüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung hat, wird man kaum etwas Negatives zu diesem wohl einmaligen Gesetz in der BRD zu hören bekommen.
 
Im kommenden Wahlkampf wird sich die Landesregierung mit den Geldgeschenken an die Kommunen brüsten und garantiert Lob aus der Bevölkerung bekommen. Der jetzige hessische Finanzminister Schäfer wird dann der Nachfolger von Volker Bouffier.

Hier die Reden zur zweiten Lesung. Der folgende Text entsprich der Originalfassung. Zur besseren Lesbarkeit wurden Absätze eingefügt.

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