Bäume spenden oder pflanzen

Das Projekt „Unser Wald“ fußt auf zwei Säulen: einer Spendenaktion und einer Baumpflanzaktion. Bürgerinnen und Bürger können zugunsten des heimischen Waldes spenden. Auch Firmen können sich durch Sponsoring an diesem Projekt beteiligen. Die Bürgerinnen und Bürger könnten aber auch praktisch bei der Wiederbewaldung helfen, indem Sie Bäume pflanzen. Rund um den Internationalen Tag des Baumes am 21. März 2020 und darüber hinaus werden in allen 41 hessischen Forstämtern unter Beteiligung aller Kabinettsmitglieder Baumpflanzaktionen stattfinden: Für Schulen, Unternehmen, Familien und alle Bürgerinnen und Bürger. „Einen Baum zu pflanzen, stärkt nicht nur die Identifikation mit dem Wald und seiner Umgebung, es ist auch ein tolles Erlebnis“, sagte Bouffier. Lesen Sie hier den ganzen Artikel

Mehr Geld für die Kommunen in Hessen

Die Landesregierung und der Hessische Städtetag haben sich auf eine bessere Finanzierung der Kommunen geeinigt. Vor allem die Kinderbetreuung soll gestärkt werden. Uneinigkeit herrscht weiterhin über das Landesprogramm „Starke Heimat Hessen“. [..] Quelle: journal-frankfurt.de

Sollte das „Starke Heimat Hessen“ Gesetz kommen, wird der Hessische Städtetag keine Klage einreichen.

[..] Der Städtetag sieht darin einen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzhoheit der Kommunen. Christian Geselle kündigte an, der Hessische Städtetag werde seinen Mitgliedern keine Klage gegen das Gesetz empfehlen, im Falle einer Klage aber seiner Beratungspflicht nachkommen.[..] Quelle: journal-frankfurt.de

Damit dürfte laut Stavo-Beschluss vom 15.11.2019 eine Klage der Stadt Rödermark gegen das Gesetzt ausgeschlossen sein.

Änderungsantrag.
Änderungsantrag.

Siehe auch

[..]Trotzdem gebe es weiterhin Eltern, die noch nicht den Betreuungsplatz hätten, den sie für ihre Kinder wünschten. Frömmrich: „Deshalb werden wir die Mittel, die wir den Kommunen für die Kinderbetreuung zur Verfügung stellen, auch 2020 noch einmal deutlich erhöhen. Zu den 800 Millionen Euro, die die Kommunen bereits in diesem Jahr erhalten haben, kommen über 100 Millionen Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz und weitere 120 Millionen aus dem Programm Starke Heimat Hessen.“ Quelle: www.bundespresseportal.de

» Was passieren kann, wenn man sich gegen das Plündern der Gemeindekasse wehren will.
» Land-Bund-Vereinbarung zum „Gute-Kita-Gesetz“ fast erreicht
» GRÜNER Setzpunkt- Investitionen in die Kinderbetreuung


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Neues Grundsteuergesetz. Bodenrichtwert und Kaltmiete

Grundsteuerbremse. JETZT
Grundsteuerbremse. JETZT

Bodenrichtwert
Bei der Berechnung der Grundsteuer wird der Bodenrichtwert wahrscheinlich auch in Hessen eine Rolle spielen. Sie können hier schon einmal nachsehen, wie hoch der für Ihr Grundstück angesetzt ist.

BORIS Hessen
BORIS Hessen ist ein Bodenrichtwertinformationssystem, das eine gebührenfreie Online-Recherche für alle hessischen Bodenrichtwerte ermöglicht. In BORIS Hessen können Sie ermitteln, in welcher Bodenrichtwertzone eine Adresse (Straße, Hausnummer, Ort) liegt.
Siehe: geoportal.hessen.de

Kaltmiete
Anhaltspunkt für Kaltmiete: Siehe: www.meinestadt.de

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Aus: Die neue Grund­steu­er – Fra­gen und Ant­wor­ten
Nur für das Bundesgesetzt gültig. Sollte ein Bundesland die „Öffnungsklausel“ in Anspruch nehmen, könnte sich eine ander Bewertung ergeben.

6. Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig konkret?
Die Grundsteuer berechnet sich auch zukünftig in drei Schritten: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz.

1. Schritt: Berechnung des Grundbesitzwertes – wesentliche Faktoren sind der jeweilige Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, die u.a. von der sog. Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde abhängt (je höher die Mietniveaustufe, desto höher ist tendenziell die Miete in einer Gemeinde). Weitere Faktoren sind die Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes. Die Einordnung der Gemeinden in Mietniveaustufen wird vom Bundesfinanzministerium auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes über die Durchschnittsmieten in allen 16 Bundesländern erfolgen. In 15 von 16 Ländern sind die Einzelfaktoren über das sog. System BORIS bereits einsehbar (z.B. für NRW: BORIS NRW – Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt).

2. Schritt: Ausgleich der Wertsteigerungen, die im Vergleich von den aktuellen zu den seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind. Dazu wird die sog. Steuermesszahl – ein Faktor, der für die Berechnung der Grundsteuer wichtig ist – kräftig etwa auf 1/10 des bisherigen Werts, das heißt von 0,35 % auf 0,034 % gesenkt. Außerdem soll der soziale Wohnungsbau sowie kommunales und genossenschaftliches Wohnen weiter, auch über die Grundsteuer, gefördert werden. Deshalb sehen wir für Gesellschaften, die günstiges Wohnen möglich machen, einen zusätzlichen Abschlag bei der Steuermesszahl um 25 % vor, der sich steuermindernd auswirkt.

3. Schritt: Anpassen der Hebesätze durch die Kommunen: Sollte sich in einzelnen Kommunen das Grundsteueraufkommen wegen der Neubewertung verändern, besteht für sie die Möglichkeit, ihre Hebesätze anzupassen und so dafür zu sorgen, dass sich insgesamt ihr Grundsteueraufkommen nicht erheblich verändert. Die Kommunen haben angekündigt, dass sie dies auch tun werden – denn insbesondere eine Erhöhung der Grundsteuer anlässlich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung wäre politisch nicht vermittelbar.
Quelle: bundesfinanzministerium

Ankündigung der Kommunen soll keine Worthülse bleiben.
Damit eine Grundsteuererhöhung NICHT durch eine Gesetzesänderung herbeigeführt wird, ist eine Grundsteuerbremse eine wirksama Vorsorge. Wenn sich ohne Hebesatzänderung (in Rödermark 540%) die Gesamteinnahmen der Grundsteuer erhöhen (was wahrscheinlich ist), MUSS der Hebesatz angepasst werden. Ein ensprechender Antrag wurde bei der letzten Stadtverordnetenversammlung (15.10.2029) vorerst zurückgestellt.

18. Oktober 2019 +++ Bundestag stimmt für Reform der Grundsteuer
Siehe: Newsticker – aktuelle Entwicklung zur Grundsteuerreform


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Aus dem Grundsteuergesetz. Den Satz sollte sich manch einer übers Bett hängen.

Aus dem Gesetzentwurf zum neuen Grundsteuergesetz.

[..]Der Grundsteuer kommt eine besondere fiskalische Bedeutung für die Kommunalhaushalte zu, da sich das Aufkommen aus der Grundsteuer durch die Ausübung des kommunalen Hebesatzrechts an die laufenden Aufgabenbedarfe der Städte und Gemeinden anpassen lässt. Die Grundsteuer stellt in der Praxis für viele Kommunen neben der Gewerbesteuer die einzige quantitativ gewichtige Haushaltsposition dar, über die autonom ein Haushaltsausgleich ohne weitere Neuverschuldung erreicht werden kann. [..] So zu lesen im Gesetzentwurf zur Grundsteuer.

Dieser Satz interessiert die schwarz/grüne Reierung in Hessen überhaupt nicht. Die schwarz/grüne Regierung will die den Kommunen zustehenden Mittel per „Starke Heimat Hessen Gesetz“ zunächst in die eigene Tasche transferieren.

Siehe auch: Was passieren kann, wenn man sich gegen das Plündern der Gemeindekasse wehren will.