Wiederkehrende Beiträge in Hessen Ja oder Nein.
Entschieden ist im Landtag scheinbar noch nichts.
Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · 83. Sitzung · 14. September 2011.
Quelle: Alle Beiträge sind unter landtag.hessen.de zu finden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD
für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen – Drucks. 18/4389 –
Günter Rudolph (SPD)
[…]Wir wollen es mit dem Gesetzentwurf den Kommunen freistellen, auf Dauer wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben. Mit unserem neuen § 11a wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass sie, statt einmalige Beiträge zu erheben, jährlich auf sie zukommende Investitionsaufwendungen auf alle Bürgerinnen und Bürger verteilen. Das wäre im Ergebnis ein geringerer Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig eine verlässliche Einnahme für die Städte und Gemeinden, die sich an der durchschnittlichen Höhe der Investitionen im Straßenbau orientieren müssen. Das ist eine sinnvolle, kommunalfreundliche Lösung[…]Quelle: landtag.hessen.de
Christian Heinz (CDU)
[…]Die schnelle Lösung ist nicht immer die beste. Wir wollen eine rechtssichere Lösung, die auch dauerhaft Bestand hat. Lassen Sie mich deswegen zusammenfassen: Wir wollen keine fragmentarische Einzelregelung; das gesamte Kommunalabgabenrecht muss auf den Prüfstand. Wir werden uns dann auch die Frage der wiederkehrenden Straßenbeiträge in aller Ruhe zusammen anschauen. Unser Ziel ist eine bürgernahe, praxistaugliche – und das ist am Ende ganz entscheidend und rechtssichere Lösung für die Bürger in Hessen.[…]Quelle: landtag.hessen.de
Dr. Frank Blechschmidt (FDP)
[…]Meine Fraktion sieht das, was hier beabsichtigt ist, in der Tat sehr kritisch. Ich persönlich hatte beruflich schon in der Praxis mit dem KAG, § 11, zu tun. Ich kenne die Besonderheiten und will versuchen, das, was die FDP kritisch sieht, etwas differenziert und nachdenklich zu begleiten, weil dieses Thema ein sehr wichtiges ist, das wir nicht unter Aktionismus betreiben sollten, so wie dies hier zumindest bei der Einbringungsrede der SPD der Fall war..[…]Quelle: Hessischer Landtag
Ellen Enslin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
[…]Augenblicklich wird in Rheinland-Pfalz um die Rechtmäßigkeit von Details der dortigen Regelung gestritten. Wir sind der Meinung: Auch in Hessen sollte ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden, natürlich aber ohne die Mängel, die das Gesetz in Rheinland-Pfalz hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Kommunen hätten dann die Wahlfreiheit, zu entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen oder nicht. Auch das Innenministerium scheint einer solchen Variante wohlwollend gegenüberzustehen. Die Basis der CDU steht schon in den Startlöchern. Sie fordern in der Öffentlichkeit eine Änderung zum Jahreswechsel. (Günter Rudolph (SPD): Die haben aber in der CDU nichts zu melden!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist aber der Koalitionspartner FDP. Von ihm werden die Straßenbeiträge als Straßenausbausteuer verunglimpft. Das verwundert uns nun wirklich nicht. Die FDP ist reflexartig und strikt dagegen. Angeblich ist das Thema sowieso vom Tisch. Na ja, das werden wir sehen[…]Quelle: landtag.hessen.de
Hermann Schaus (DIE LINKE)
[…]Allerdings sehen wir in einer solchen Ratenzahlung auch durchaus eine Gefahr: Durch kleinere jährlich wiederkehrende Beiträge ist es denkbar, dass versucht wird, eine Akzeptanz für diese Beiträge zu erreichen. Das ist ja auch eben schon von meinen Vorrednern so beschrieben worden. Infolge dieser Akzeptanz lässt aber die Aufmerksamkeit der zahlenden Anlieger nach, was eine schleichende Beitragssteigerung zur Folge haben könnte;
Vizepräsidentin Sarah Sorge:
Vielen Dank, Herr Innenminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben die erste Lesung und die Aussprache dazu stattgefunden. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss und [..]Quelle: landtag.hessen.de
Auf dem Terminkalender ist bei Innenausschuss keine Ansetzung zu finden.
Quelle: Alle Beiträge sind unter landtag.hessen.de zu finden.
Ablauf und Lesung
Das Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag
Weiterführende Fundstellen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hält §§ 10, 10a Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG), die gesetzliche Grundlage für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge, für verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob diese Vorschriften verfassungsgemäß sind.
17.08.2011 Verwaltungsgericht Koblenz. Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge verfassungswidrig?
Kommunalabgabengesetz (KAG) Vom 20. Juni 1995* Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen
Thüringen
[..]Volksgesetzgebung. Für die Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge. […]
Die Unterschriftensammlung für den Antrag auf Volksbegehren startete am 25. Juni 2011. Am 19. August 2011 wurden 23.791 gültige Unterschriften eingereicht (5.000 Unterschriften benötigt)..[..]Quelle: wissen.mehr-demokratie.de
Beispiel einer Satzung wiederkehrende Beiträge
Maxdorf
Siehe auch:
» FDP verhindert wiederkehrende Beiträge. Thema: Strassenbeitragssatzung (Stimmt wohl so nicht ganz. Man ist noch nicht soweit für eine Abstimmung.)
» Bürgermeisterkandidaten vor der Wahl 2011. Rödermark. Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
Nachtrag 21.12.2011
Städte können weiter hoffen
Die Alternative zur Straßenbeitragssatzung ist noch nicht vom Tisch
[..]Gelassen gehen dagegen die Städte Rodgau, Rödermark und Dietzenbach mit der Aufforderung um. Sie haben von den kommunalen Spitzenverbänden erfahren, dass die von der Kommunalaufsicht verbreitete Einschätzung falsch ist. Die Sachlage habe sich nicht verändert, sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.
Der Dietzenbacher Bürgermeister Jürgen Rogg (parteilos) hält das Schreiben für einen Alleingang des Regierungspräsidiums und vermutet vorauseilenden Gehorsam.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei fr-online
Rödermark intern.
Der Termin für die
Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben
MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.