Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung

Gesetzentwurf „Starke Heimat Hessen“


Nachtrag
Erfreulich. Fünf Kommunen haben geklagt..


Vorwort.
Hessen will ab 2020 eine sog. Heimatumlage festsetzen. Dazu wird man sich der bestehenden Gewerbesteuerumlage bedienen. Der vorgesehenen Abschaffung der „erhöhten Gewerbesteuerumlage“ wird man NICHT nachkommen und damit den hessischen Kommunen erhebliche Gewerbesteuereinnahmen entziehen. Die „erhöhte Gewerbesteuerumlage“ ist Bestandteil des Landesvervielfältigers. Normalumlage Landesvervielfältiger 20,5% + x% erhöhter Satz. Erklärungen zu Landesvervielfältiger und Bundesvervielfältiger hier.
Ab dem Jahr 2020 wird der Landesvervielfältiger von 49,5% voraussichtlich in ALLEN Bundesländern, bis auf Hessen, auf die Normalumlage von 20,5% festgesetzt. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage von 29% in 2019 entfällt. Und das gefällt der Schwarz/Grünen Landesregierung überhaupt nicht. Man will die erhöhte Gewerbesteuerumlage als sogenannte „Heimatumlage“ weiterführen. Die Heimatumlage soll zunächst 21,75% betragen. Damit wären wir bei dem Landesvervielfältiger von jetzt 42,25% (anstatt 20,5%) knapp unter der alten Belastung von 49,5% in 2019.
Bekommt man zu lesen, dass die Kommunen durch das „Starke Heimat Gesetz“ prozentual weniger an Gewerbesteuerumlage abzuführen haben, kann man dem nicht widersprechen. War die erhöhte Gewerbesteuerumlage in 2019 noch 29,00%, so ist diese jetzt NUR noch 21,75%. Im Gegensatz zu der Regelung in 2019, wird das Land Hessen ab 2020 25% (25% von 49,5%) weniger (in anderen Bundesländern 100% weniger) aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage einnehmen. Das Land Hessen wird einen Großteil der zu erwartenden 400 Mio. nach Gutsherrenart im Verhältnis 25:50:25 verteilen. Mehr dazu im folgenden Text.

Aus dem Gesetzentwurf
[..]Neu eingeführt wird die Heimatumlage. Die Ermittlung der Umlage erfolgt wirkungsgleich mit der Ermittlung der Umlage nach Maßgabe des Gewerbesteueraufkommens (Gewerbesteuerumlage des Bundes) gemäß Gemeindefinanzreformgesetz des Bundes. Zum Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage des Bundes kommt auf landesrechtlicher Basis der Vervielfältiger von 21,75 % hinzu. Die Umlage ist so ausgestaltet, dass die Mittel aus dem Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage im Verhältnis von rund 25:50:25 verteilt werden. Rund 25 % verbleiben in den Kommunen, rund 50 % fließen in das Programm „Starke Heimat Hessen“ und die restlichen rund 25 % werden zur Aufstockung der Schlüsselzuweisungen im KFA genutzt.[..] Siehe

Wie konnte man im Landtag vernehmen?
[..]Wir verstehen nicht, warum Sie die kommunale Selbstverwaltung nicht hochhalten. Und wir verstehen nicht, warum Sie gerade nach der Neuregelung des KFA, in dem es schon einmal eine Solidaritäts- bzw. Gerechtigkeitsumlage gegeben hat, jetzt meinen, noch einmal etwas draufsetzen zu müssen. Das ist alles einfach nicht nachvollziehbar.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Es ist schon sehr verwunderlich, dass diese Koalition berechtigte Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Hessischen Städtetag und die Mehrzahl seiner Bürgermeister komplett ignoriert. In der Anhörung im Haushaltsausschuss haben sich von 39 Gemeindevertretern nur vier für Ihr geplantes Gesetz ausgesprochen.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Die Hälfte des Geldes, das Sie weitergeben wollen, wird im Landeshaushalt landen. Das heißt, die Kommunen werden Jahr für Jahr darauf angewiesen sein, dass die Mehrheit des Landtags ihnen dieses Geld weiterhin zur Verfügung stellt. Deswegen ist das keine ungeschmälerte Weitergabe des Geldes.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

[..]Bezeichnung „Starke Heimat Hessen“ kann daher nur als misslungener Hütchenspielertrick gewertet werden.[..] Quelle: Reden zur zweiten Lesung.

„Starke Heimat Hessen“ So argumentiert die Grüne Fraktion Hessen.
» [..] Keiner einzigen hessischen Kommune werden im Jahr 2020 weniger Finanzmittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) zufließen als 2019. Quelle: Grüne Fraktion Hessen.
 
» [..] Das Land verzichtet im Zuge von „Starke Heimat Hessen“ ab dem kommenden Jahr auf rund 400 Millionen Euro aus der sogenannten erhöhten Gewerbesteuerumlage, die es bislang von den Kommunen erhalten hat.[..] Quelle: Grüne Fraktion Hessen.
 
» [..]die Stimmen aus allen Landesteilen, die geradezu Dankbarkeit für das Starke Heimat Gesetz formulierten, waren nicht so dominant wie Beschimpfungen durch die finanzwirtschaftlichen Potenzprotze, aber sie waren durchaus sehr eindrucksvoll.[..] Quelle: Grüne Fraktion Hessen.

Solche Argumente sind, gelinde gesagt, »Volksverdummung in Reinkultur.« Die von Land großzügig verteilten Gelder an die Kommunen stammen von den Kommunen. Die Abgaben der Kommunen über die erhöhte Gewerbesteuerumlage sind laut dem Gemeindefinanzreformgesetz (GemFinRefG) bis Ende 2019 befristet. Die Kreativität der Schwarz/Grünen Landesregierung versucht die Entlastung der Kommunen mit „Starke Heimat Hessen“ zu verhindern, um damit Geld in die Landeskasse zu bekommen. Man will die eingenommenen Gelder nach Gutsherrenart und ihrem Gusto, teilweise zweckgebunden, den Kommunen wieder zur Verfügung zu stellen. Für Rödermark bedeutet das „Starke Heimat Hessen“ in einer Modellrechnung, dass man mit 768.000,00 € MINDEReinnahmen zu rechnen hat. Siehe hierzu Modellrechnung Stadt Rödermark
Eine nette Beschreibung »Beschimpfungen durch die finanzwirtschaftlichen Potenzprotze«. Lesen Sie dazu in dem Plenarprotokoll „berechtigte Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Hessischen Städtetag und die Mehrzahl seiner Bürgermeister komplett ignoriert.“ Siehe auch: Streit um Hessens „Starke Heimat“
Das Land verzichtet auf 400 Mio. Richtig. War ja auch so vorgesehen und ist nichts Neues. Andere Bundesländer verzichten auch. Wobei natürlich das Wort »verzichten« die falsche Wortwahl ist.
Aber machen wir uns nichts vor. Das Gesetz wird verabschiedet. Der Gesetzgeber kann sich sicher sein, dass von der Finanzierung „Starke Heimat Hessen bzw. der Heimatumlage“ ein Großteil der Bürger nichts mitbekommt. Interessant ist ja auch, im Geldbeutel der Bürger wird diese Abgabe sich nicht direkt bemerkbar machen. Über einen Umweg wird dem Bürger das Geld aus der Geldbörse »rausgesteuert«. Da die Kommunen nicht das ihr zustehende Geld bekommen, sondern das Land die Verteilungshoheit hat, müssen die nun fehlenden Mittel (in Rödermark über 750.000,00 €), über andere Wege herbeigeschafft werden. Naheliegend wäre die Erhöhung der Grundsteuer. Also wieder »reingesteuert« in die Gemeindekasse, was uns bereits das Land »rausgesteuert« hat. Wenn man jetzt noch das Pech hat, in einer Kommune zu leben, die ebenfalls eine Schwarz/Grüne Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung hat, wird man kaum etwas Negatives zu diesem wohl einmaligen Gesetz in der BRD zu hören bekommen.
 
Im kommenden Wahlkampf wird sich die Landesregierung mit den Geldgeschenken an die Kommunen brüsten und garantiert Lob aus der Bevölkerung bekommen. Der jetzige hessische Finanzminister Schäfer wird dann der Nachfolger von Volker Bouffier.

Hier die Reden zur zweiten Lesung. Der folgende Text entsprich der Originalfassung. Zur besseren Lesbarkeit wurden Absätze eingefügt.

weiterlesen Volksverdummung? Starke Heimat Hessen: Mehr Gerechtigkeit durch optimale Verteilung

Es gilt, den unverschämten Griff des Landes in die Stadtkasse zu verhindern. Es geht um ca. 720.000,00 €

Pressemeldung FDP Rödermark
FDP: Die Gewerbesteuer gehört den Kommunen!
Liberale rufen zur Ablehnung der geplanten „Heimatumlage“ der Landesregierung auf.

Bei der erhöhten Gewerbesteuerumlage, welche die Kommunen deutschlandweit zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung abzuführen hatten, handelt es sich um eine bundesgesetzliche Regelung, die zum 31.12.2019 auslaufen wird. Der Bundesgesetzgeber hat somit eine klare Regelung zugunsten und zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen getroffen: Entfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage zugunsten der Kommunen ab 2020. Mit dem Gesetzgebungsverfahren zum Programm „Starke Heimat Hessen (Heimatzulage)“ hat das Land Hessen jedoch eine eigene, solitäre (gibt es so in keinem anderen Bundesland) Anschlussregelung vorgestellt, die nicht im Interesse der Städte und Gemeinden ist und die dem Land einen Zugriff auf die frei werdenden gemeindlichen Gelder ermöglichen soll. Dies stellt aus Sicht der FDP einen ganz gravierenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung dar. Dies kann und darf von den Städten und Gemeinden nicht regungslos akzeptiert werden. Originäres Geld der Kommunen wird diesen entzogen und vom Land zweckgebunden und dazu noch sehr bürokratisch wieder an Kommunen zurück verteilt. Finanziell würden die strukturschwächeren Gemeinden in Nord- und Osthessen profitieren, während vor allem den wachsenden Kommunen im Rhein-Main-Gebiet Gelder fehlen würden. In Rödermark sind das mehrere 100.000 € pro Jahr. Das bestehende Umlage- und Finanzausgleichssystem des Landes stellt eine solide Grundlage dar, um die Aufgaben der Städte und Gemeinden solidarisch sowie auch in der Fläche zu finanzieren. Hierzu bedarf es keiner neuen, zusätzlichen und bürokratischen Umlage namens „Heimatumlage“.

„Vor diesem Hintergrund hat“, teilt FDP-Fraktionsvorsitzender Tobias Kruger aktuell mit, „die FDP-Fraktion Rödermark einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ziel eingebracht, dass die Stadt Rödermark das geplante Gesetz „Starke Heimat Hessen“ der Hessischen Landesregierung nachdrücklich ablehnt. Zugleich soll das Land Hessen aufgefordert werden, die zum Jahresende 2019 auslaufende, bundesgesetzliche Regelung für die erhöhte Gewerbesteuerumlage nicht durch eine neue, verfassungsrechtlich sehr bedenkliche, „Heimatumlage“ zu ersetzen. Stattdessen sollen die frei werden finanziellen Mittel ab 2020 zu 100 % bei den Städten und Gemeinden belassen werden – wo sie auch originär hingehören.“

„Die geplante Heimatumlage ist – etwas flapsig verbildlicht -“, so Kruger abschließend, „vergleichbar mit der Idee, jemandem die Möbel wegzunehmen, um sich danach dafür feiern zu lassen, dieselben Möbel dem ursprünglichen Eigentümer wieder zurückzugeben.“

Weiterführende Links.
» 27.09.2019 ca. 720.000,00 €. Das Land will Geld behalten.
» 12.09.2019 Kreistag gegen das „Starke Heimat Gesetz“.
» 24.08.2019 Am 11.09.2019 geht es um viel Geld.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

ACHTUNG. Das Land will uns zustehendes Geld behalten. Es geht um ca. 720.000,00 €

Der Gesetzentwurf zur Starken Heimat Hessen ist nach den Worten von Finanzminister Dr. Thomas Schäfer „ein Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land“. Schäfer sprach zur 2. Lesung des Entwurfs im Landtag. [..] Lesen Sie bei aktuelle-woche.hessen.de

768.000,00 € (Modellrechnung) will das Land Rödermark nicht sofort auszahlen.
Einsparungen in Höhe von 960.000 € ohne die Gesetzesinitiative stehen damit nur rd. 212.000,00 € ergebniswirksame Verbesserungen durch die Gesetzesinitiative des Landes gegenüber. Die Gesetzesinitiative der Landesregierung „Starke Heimat Hessen“ wirkt sich damit nach heutigem Stand für die Stadt Rödermark finanziell negativ aus. Quelle: Stellungnahme zum Antrag der FDP Rödermark.

Siehe
» Kreistag gegen das „Starke Heimat Gesetz“.
» 11.09.2019 Heute im Kreistag
» 15.10.2019 FDP Rödermark. Gegen Starke Heimat Hessen Gesetz
» Zahlen zu „starke Heimat Hessen“ für Rödermark.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

FDP hat für Montag eine Sondersitzung im Landtag veranlasst

FDP hat für Montag eine Sondersitzung im Landtag veranlasst, dass muss geändert werden. Quelle: Facebook.de
 
Gericht überlastet – Haftbefehl gegen Terrorverdächtigen aufgehoben.
 
Hier der Antrag für den rechtspolitischen Ausschuss, 24. Sitzung, am 29.02.2016 im Hessischen Landtag.