Der Skate- und Spielpark etappenweise renoviert.

Am Entenweiher und neben dem Badehaus wird 2024 und 2025 für mehr Aufenthaltsqualität
im öffentlichen Raum gesorgt.

[..]Im Städtebau-Fördergebiet Urberach-Nord, das mit Zuschussmitteln des Bundes und des Landes Hessen unter ökologischen und sozialen Gesichtspunkten zahlreiche Aufwertungen erfährt, stehen die Zeichen auf „grünes Licht“. Mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum wird
angestrebt, sowohl im Park am Entenweiher als auch im Skate- und Spielpark neben dem Badehaus.[..]

Quelle: Heimatblatt Rödermark


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Weg mit der zeitliche Begrenzung für Badehaus-Mehrfachkarte.

Ihr ursprünglicher Antrag für eine Jahreskarte wurde bereits in der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Nun versuchen es die Freien Wähler Rödermark mit einem neuen Vorschlag.
Artikel bei OP-Online.de

Unterstützung nur von der FDP
Bei ihrem Antrag eine Jahreskarte für Einzelpersonen und Familien einzuführen wurden die FWR nur von der FDP unterstützt. Koalition und SPD stimmten dagegen.

Siehe auch
» Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Familien gehen baden!

Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark
Familien gehen baden!

Es hätte so einfach sein können: Die Freien Wähler Rödermark wollten mit einem entsprechenden Antrag in der Stavo am 07.05.2024 Bürgerinnen und Bürger sowie Familien, welche regelmäßig das Badehaus benutzen, mit einer Jahreskarte finanziell entlasten. Was in Hallen- und Freibädern vieler benachbarter Kommunen- wahlweise unter dem Namen „Saisonkarte“ – längst angeboten wird, sollte nach dem Willen der FWR auch hier in Rödermark die Flexibilität der Eintrittspreise im Badehaus noch einmal erhöhen. Bisher werden für Dauergäste lediglich Mehrfachkarten im Preisportfolio angeboten (wahlweise 20 oder 50 Eintritte), wobei Mehrfachkarten mit 50 Eintritten lediglich Einzelpersonen vorbehalten sind.

Aus Sicht der FWR bieten Jahreskarten mehrere Vorteile: keine eingeschränkten Besuchszeiten, deutlich mehr Spielraum für Rabattierungsmöglichkeiten gegenüber einer Mehrfachkarte, eine bessere finanzielle Planbarkeit und ein Anreiz für Familien, das Badehaus häufiger zu nutzen.

In einer Stellungnahme argumentieren die KBR (Kommunale Betriebe Rödermark), dass Familien kaum Mehrfachkarten kaufen würden, somit wäre die Grundlage einer Jahreskarte nicht gegeben, da es keine entsprechende Nachfrage gebe. Dies mag aber natürlich auch an der unattraktiven zeitlichen Begrenzung des Besuchs von 1,5h liegen.

In der Stavo selbst griff v.a. die CDU unverständlicherweise eine völlig illusorische Summe von 5.000€ aus der Diskussion im HfW Ausschuss auf, welche angeblich für eine Umstellung der Kassenautomaten zu veranschlagen wären. Aus Sicht der FWR erschließt sich diese Phantasiezahl überhaupt nicht, eine Programmierung einer zusätzlichen Eintrittskarte im Kassenautomat dürfte mit einem kleineren, dreistelligen Betrag zu stemmen sein. Wirklich nachvollziehbare Argumente gegen eine Jahreskarte konnten weder die KBR noch die ablehnenden Fraktionen einbringen. So wurde der Antrag weitestgehend dahingehend interpretiert, dass man Mehrfachkarten durch Jahreskarten ersetzen wolle. „Die Jahreskarte hätte das System der Mehrfachkarten perfekt flankieren können, somit wären alle Wünsche von Besuchern abgedeckt gewesen. Man hätte Flexibilität und zusätzliche finanzielle Entlastung wunderbar verbinden können“, so der Fraktionsvorsitzende Björn Beicken.

So bleibt die nüchterne Erkenntnis, dass einfache, unbürokratische und bürgerfreundliche Konzepte dem politischen Kalkül zum Opfer fallen.

Leidtragende dürften neben Familien vor allem ältere Besucher sein, welche auch im fortgeschrittenen Alter fit bleiben möchten: Wer 2-3 mal in der Woche seine Schwimmrunden drehen möchte, muss dafür mindestens 400€ (für zwei 50er Mehrfachkarten) bezahlen. Bürgernähe sieht anders aus.

Zudem suggeriert die Mehrfachkarte eine Summe an Tageskarten, dies stimmt aber nicht: Die Besuchsdauer bei Mehrfachkarten ist auf 1,5 h Stunden begrenzt. Für eine Familie mit kleinen Kindern bleibt da nur wenig Zeit für den Badespaß. Deshalb wollen die FWR für die kommende Stavo einen Antrag einbringen, der zumindest die zeitliche Begrenzung für Familienmehrfachkarten abschafft. Damit Familien wirklich baden gehen können!

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Badehaus: Dies macht eine Erhöhung der Eintrittspreise unumgänglich.

Es soll beschlossen werden:
Die Eintrittspreise für den Schwimmbadbetrieb wurden zuletzt zum 01.01.2017 erhöht.
Alleine die Personalkosten sind aufgrund von Tariferhöhungen in den Jahren 2017 – 2024 um mehr als 20% gestiegen. Hinzu kommen neben den hohen Strom- und Gaspreisen noch die höheren Kosten für Material und Dienstleistungen.
Dies macht eine Erhöhung der Eintrittspreise unumgänglich.
Auf Basis der erfreulichen Besucherzahlen in 2023 von mehr als 72.000 zahlenden Gästen, würde die Preisanpassung das Defizit des Badehauses um rund 60.000 € verringern.
Hieraus ergibt sich folgende Preisgestaltung:
Siehe Vorlage. Badehaus – Eintrittspreise Schwimmbad.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.