Grünes Licht für Einigungsvorschläge aus dem Vermittlungsausschuss

Nach der Bestätigung durch den Bundestag hat auch der Bundesrat wenige Stunden später in seiner Sitzung am 14. Juni 2024 die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses vom 12. Juni 2024 gebilligt.

Die Länder beschlossen im Plenum, gegen das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten keinen Einspruch einzulegen und das Gesetz somit zu billigen.

Des Weiteren stimmte der Bundesrat

  • dem Vierten Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes
  • dem Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung und
  • dem Zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
  •  
    Quelle und weiterführende Links hier: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/pm/2024/021.html


    Rödermark intern.
    Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
    Haushaltssicherungskonzept
    Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


    Amerkung:
    Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
    Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

    PM Bundesrat. Bodo Ramelow beim Festakt zum 32. Jahrestag der Deutschen Einheit

    Rede von Bundesratspräsident Bodo Ramelow beim Festakt zum 32. Jahrestag der Deutschen Einheit

    Ort: Theater Erfurt
    – Es gilt das gesprochene Wort –

    Anrede,
    ich freue mich sehr darüber, Sie in Erfurt begrüßen zu dürfen.
    Sehr herzlich begrüße ich an dieser Stelle auch den südkoreanischen Minister für Vereinigung. Exzellenz, Sie sind ein gern gesehener Gast bei unserer Einheitsfeier!

    Das heutige Fest der Einheit ist der offizielle Höhepunkt der Thüringer Bundesratspräsidentschaft in diesem Jahr. Zusammen feiern wir 32 Jahre deutsche Einheit – und damit die Grundpfeiler unseres föderalen Systems: die deutschen Länder in ihrer Vielfalt.

    Wir begehen diesen Tag in einer Zeit, in der im Osten unseres Kontinents – in der Ukraine – Menschen um ihre Freiheit und ihre Einheit kämpfen müssen. Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine ist verbrecherisch, er ist imperialistisch und er ist durch nichts und ich betone: durch rein gar nichts zu rechtfertigen.
    Die Worte Butscha und Irpin stehen dabei stellvertretend für Kriegsverbrechen – in einer Dimension, für die es fast schon anmaßend wirkt, Worte finden zu wollen. Putin tritt die Menschenwürde jeden Tag mit Füßen.
    Deshalb möchte ich von hier aus noch einmal die Botschaft senden: Wir stehen solidarisch an der Seite der Ukraine. Und wir vergessen auch an einem Tag wie heute nicht: Wenn wir es ernst meinen mit der Demokratie und mit der Unveräußerlichkeit der Menschenrechte, müssen wir helfen, wo wir können. Das ist ein humaner Imperativ.

    Meine sehr geehrten Damen und Herren,

    dass ich heute hier stehen kann, ist auch ein Ergebnis der Deutschen Einheit. Ich spreche zu Ihnen als jemand, dessen Biographie zur einen Hälfte im Westen Deutschlands geprägt wurde und fast zur gesamten zweiten Hälfte im Osten – mit all den Transformationserfahrungen nach dem Ende der DDR.
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    Bundesregierung soll Kosten für Home Office anerkennen

    Bundesrat
    Bundesrat

    01. Bundesregierung soll Kosten für Home Office anerkennen
    Finanzen/Unterrichtung

    Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat setzt sich für eine bessere steuerliche Honorierung des Ehrenamtes sowie für die Anerkennung von Aufwendungen für Tätigkeiten im Home Office ein. Massive Kritik wird an der Verrechnungsbeschränkung von Verlusten bei bestimmten Kapitalanlagen geübt. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/23551) vorgelegten Stellungnahme der Länder zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 (19/22850) hervor.

    In der Stellungnahme fordern die Länder eine Erhöhung der sogenannten Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro. Die Ehrenamtspauschale soll auf 840 Euro angehoben werden. Die Pauschalen waren zuletzt im Veranlagungszeitraum für 2013 angepasst worden. Auch der Freibetrag der Körperschaftsteuer für gemeinnützige Vereine und Stiftungen soll erhöht werden. Sogenannte Freifunk-Initiativen sollen als gemeinnützig anerkannt werden können. Die Möglichkeit eines vereinfachten Nachweises für kleinere Spenden soll von derzeit 200 Euro auf 300 Euro angehoben werden, um Spender, gemeinnützige Organisationen und Steuerverwaltung gleichermaßen vom Bürokratieaufwand zu entlasten.

    Der Bundesrat regt an, das Home Office für Arbeitnehmer steuerlich besser zu berücksichtigen. Die Aufwendungen, die hierfür entstehen, seien nach den geltenden Regelungen im Einkommensteuergesetz (Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b – Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) im Regelfall nicht oder nur begrenzt abziehbar. „Es sollte deshalb geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufwendungen, die für einen häuslichen Arbeitsplatz entstehen, der nicht zwangsläufig in einem abgetrennten Arbeitszimmer gelegen sein muss, zukünftig steuerlich berücksichtigt werden können“, schreibt der Bundesrat, der auch annimmt, „dass zukünftig vermehrt vom Arbeitsmodell Home Office Gebrauch gemacht werden wird“.

    Außerdem wird die Bundesregierung gebeten, die Auswirkungen des Progressionsvorbehalts beim Kurzarbeitergeld zu prüfen. Um einen weiteren Impuls für die Konjunktur zu geben, wird eine Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Mindestmaß gefordert. Dies wird jedoch von der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt. Bei Mindereinnahmen von mehr als sechs Milliarden Euro würde es für eine drei- bis vierköpfige Familie lediglich zu einer Ersparnis von monatlich fünf bis sechs Euro kommen.

    Darüber hinaus fordert der Bundesrat Änderungen bei der Anerkennung von Verlusten bei privat gehalten Anteilen an Kapitalgesellschaften. So sollen die 2019 eingeführten Beschränkungen bei der Verlustverrechnung gestrichen werden. Die Länder beklagen einen enormen Bürokratieaufwuchs durch die Neuregelung und einen widersprüchlichen Regelungsinhalt. Wenn ein Anleger ein Wertpapier unmittelbar vor Eintritt der Wertlosigkeit verkaufe, werde der Verlust anerkannt und uneingeschränkt berücksichtigt. Lasse er das Papier in seinem Vermögen wertlos werden, greife hingegen die Verrechnungsbeschränkung. „Damit wird ein wirtschaftlich vergleichbarer Vorgang steuerlich unterschiedlich behandelt und verschafft steuerlich gut informierten Anlegern einen Vorteil gegenüber weniger gut informierten Anlegern“, argumentiert der Bundesrat.

    In der Praxis führe die Verrechnungsbeschränkung auch zu einer Steuer auf Verluste. So weist der Bundesrat darauf hin, dass Anleger bei Termingeschäften Gewinne unbegrenzt versteuern müssten, ohne die Verluste aus diesen Geschäften jenseits von 10.000 Euro gegenrechnen zu dürfen. Die Neuregelung sei auch kein Instrument zur Eindämmung von Spekulation am Kapitalmarkt. Echte Spekulation finde meist im Zuge einer gewerblichen Tätigkeit statt und hier würden die Beschränkungen nicht gelten. Außerdem sei es nicht sachgerecht, Verlust aus Termingeschäften mit schädlicher Spekulation gleichzusetzen.

    Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass der schon im vergangenen Jahr vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, mit dem Maßnahmen gegen Steuergestaltungen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer in Form sogenannter Share Deals ergriffen werden sollten, nicht weiter beraten worden sei. Es bestehe die Sorge, „dass der Deutsche Bundestag das oben genannte Gesetzgebungsverfahren nicht mit der aus Sicht des Bundesrates notwendigen Priorität vorantreibt“, heißt es in der Stellungnahme. Aus Sicht des Bundesrates sei es nicht hinnehmbar, dass der Erwerb eines Eigenheims mit Grunderwerbsteuer belastet werde, während die Übertragung von großen Gewerbeimmobilien oder umfangreichen Wohnungsbestände nicht selten unter Umgehung der Grunderwerbsteuer gestaltet werde. Share Deals würden zu Steuermindereinnahmen in erheblichem Umfang für die Haushalte der Länder führen.

    Quelle: „HiB Heute im Bundestag.“ Siehe FDP Rödermark 23.10.2020