Stadtverordnetenversammlung 11.07.2024. Beginn der Sitzungsrunden am 25.06.2024

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 07.05.2024
Stadtverordnetenversammlung, Stavo Stavo 04.06.2024

Anworten zu den Fragen weiter unten

» 25.06.2024 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Aktenmappe FSIK
Themen / Anlagen FSIK
– Konzept zur Umsetzung des interfraktionellen Antrags „Gesunde ErnähruMNG
– Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien
– Sachstand Beschlüsse (StarkregenGefährdungsanalyse u. Hitzeaktionsplan)
FSIK. TO


» 26.06.2024 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Aktenmappe BUSE
Themen / Anlagen BUSE
– Macht der Erlass einer Katzenschutzverordnung in Rödermark Sinn?
– Sachstand: Förderprogramme
– Sachstand vergangener Beschlüsse (StarkregenGefährdungsanalyse
– Städtebaulicher Vertrag Hainchesbuckel; Ergänzung
– Neuplanung und grundhafte Erneuerung des Parkplatzes am Badehaus
– Kein Parken auf Geh- und Radwegen
– Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark
– Prüfung: Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark
BUSE TO

weiterlesen Stadtverordnetenversammlung 11.07.2024. Beginn der Sitzungsrunden am 25.06.2024

Die Rettung Rödermarks wäre, wenn der Haushalt 2023 nicht genehmigt würde.

Diesen Stempel verdient der Haushalt 2023 von der Kommnalaufsicht.
Diesen Stempel verdient der Haushalt 2023 von der Kommnalaufsicht.

BUSE 15.03.2023
Die angesprochenen Punkte entnehmen
Siehe Tagesordnung BUSE

Der Haushalt einer Kommune ist nach Beschluss der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.

Ich habe schon seit geraumer Zeit immer wieder die gleiche Frage: „Soll man sich Ausschusssitzungen überhaupt nach antun?“ Die Informationen, die man dort als Bürger aus erster Hand bekommt, bedeutet nicht unbedingt, dass der Bürger damit auch etwas anfangen kann, und die Qualität des Gesagten (Antworten) ist schwer zu überprüfen.
Beispielsweise Mitteilungen des Magistrats. Mitschreiben kann man vergessen. Man kann nur hoffen, dass die Mitteilungen auch dem öffentlich zugänglichen Sitzungsprotokoll beigefügt werden.
Antwort auf die Eingangsfrage. Ja! Sollte man sich schon ab und zu mal antun!
Bei der Ausschusssitzung am 15.03.2023 waren es zwei Zuhörer.

Rechtliche Einordnung der Vorgehensweisen/Vergaben bei Gebietsentwicklungen
Z.B. Entwicklung des Baugebiets „Hainchesbuckel“.
Viele Bemerkungen, die nicht darauf schließen lassen, dass die Entwicklung „Hainchesbuckel“ eine Sache von wenigen Jahren sein wird.
– Unwägbarkeit.
– Unsicher.
– Planung noch nicht so weit ist.
– Haben wir schon eine ausschreibbare Variante?
– Projekt kann sich über Jahre hinziehen.
u.v.a.m.
 
Ein Stadtverordneter sprach davon, dass man über die Entwicklung eines Gewerbegebiets schon seit 25/30 Jahren redet. Seit gestern bin ich sicher, es wird noch weitere 10/20 Jahre dauern, bis dort die ersten Firmen einziehen werden. Die Ausschreibung zur Entwicklung des Gewerbegebiets, wie seit einigen Jahren in Rödermark üblich, über einen externen Dienstleister, ist aus rechtlichen Gründen gescheitert. Man hat sich gegen eine neue Ausschreibung entschieden und wird das Gebiet mit eigenem bzw. angemietetem Personal entwickeln. Es wird ein externer Projektentwickler gesucht. Der wird dann auch noch bei weiteren Entwicklungsarbeiten, wie z.B. Zilliggarten, benötigt.
Die geänderte Vorgehensweise bei der Gebietsentwicklung hat haushaltstechnisch keine Auswirkungen. So jedenfalls der hauptamtliche Magistrat.

Nach diesem Vortrag kann man in eine tiefe Depression
abrutschen. Rödermark kann schon heute nicht mehr seinen Schuldendienst durch die Einnahmen aus dem laufenden Haushalt decken. Oder so ausgedrückt: Das ordentliche Ergebnis (Haushalt) weist einen Minusbetrag von zurzeit von mehr als 1,6 Mio Euro aus. Wobei die ganz sicher kommende Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst nicht komplett eingeplant ist. Ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zinslast. Hinzu kommt noch: Die steigenden Personalkosten im öffentlichen Dienst betreffen auch die Kreisverwaltung mit seinen knapp 1100 Mitarbeitern. Sehr gut vorstellbar ist, dass sich die Kreisumlage drastisch erhöhen wird und damit den schon jetzt total überlastenden Haushalt (können den Schuldendienst auf absehbare Zeit nur noch aus den Rücklagen bezahlen, die uns dann anderweitig [Feuerwehr] fehlen) weiter ins Minus stürzen. Haushalt 2023. Im ordentlichen Ergebnis fehlen 1.6 Mio €. Rumms.
Am 17.03.2023 in den Nachrichten. Der Leitzins wurde um weitere 0,5% angehoben. Rumms.

Und jetzt bricht eine weitere Hoffnung weg,
dass man mit dringendst benötigten Einnahmen aus neuen Gewerbegebieten, bald rechnen kann. Der Antrag, ein Gewerbegebiet nördlich zu entwickeln, hat zwar weiterhin Gültigkeit, aber hier glänzt die Verwaltung nicht gerade mit erkennbaren Aktivitäten. Auch dank des Koalitionsvertrags. Unter Rotter und Schülner hat ein Prozess begonnen, der den Haushaltsstand vor dem ersten Rettungsschirm (ohne gewaltige [jährliche] Grundsteuererhöhung) erreichen wird.
Die Rettung wäre, wenn der Haushalt von einer übergeordneten Stelle nicht genehmigt wird und die Stadt sparen muss bzw. von nicht benötigten Prestigeobjekten Abstand nehmen muss. Diesen Wunsch schließe ich seit Haushaltsverabschiedung in mein Nachtgebet ein.

Aber das scheint weder Bürgermeister noch Stadtkämmerin zu interessieren. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass man aufgrund der vorhandenen und sich weiter zuspitzendem Finanznot von prestigeträchtigen Projekten zurückzieht und umplant.

Zuschüsse wird es wohl für eine Mini-PV-Anlage/Balkonmodul geben. Nach der Abstimmung bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung soll der Plan verbindlich werden.
Die geplanten Richtlinien und das Antragsformular können Sie hier einsehen.

30.000,00 € sind für ein Förderprogramm für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen im Haushalt eingeplant. Es dürfte sich also nicht um Gelder aus dem ISEK-Programm handeln. Deshalb wichtig, weil man sich nicht an die Richtlinien halten muss, die bei einer Förderung aus dem ISEK Programm und RiLiSe heraus erforderlich sind.
Die geplante Satzung können Sie hier einsehen.

Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Satzung so verfasst ist, als wenn eine Stadt ein Projekt ausschreibt. Ein Projektentwickler wird von der Stadt nicht gefordert. Bei dem Punkt -Finazielle Auswirkungen- im Antrag, sollte man darauf hinwirken , dass die Verwaltungskosten mit aufgeführt werden.

Wäre ich in einer Fraktion, würde ich nach dem gestrigen Abend, eine Pressemeldung vor Abgabe an die Presse, vom Bürgermeister autorisieren lassen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Stadtverordnetenversammlung (StaVo) am 28.03.2023. Ausschusssitzungen ab 14.03.2023

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 28.02.2023
Stadtverordnetenversammlung, Stavo Stavo 07.02.2023

» 14.03.2023 Familie, Soziales, Integration und Kultur. FSIK
Themen / Anlagen FSIK
» Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der StaVO
— Segmented Approach
— Präventionsmaßnahmen Hitzewellen
— Kinder- und Jugendtheater
— Kulturhallen Veranstaltungen
— Förderquote Städtebauprogramm
» Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
» Gesunde Ernährung Jugendliche
» Jugendumfrage
» Stand der Dinge“ – Jugendplätze
» Kulturhallenprogramm


15.03.2023 Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Themen / Anlagen BUSE
» Rechtliches Vergaben bei Gebietsentwicklungen
» Installation einer
» Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
» Förderprogramm. Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
» Sachstand „Großer Frankfurter Bogen
» Hainchesbuckel
» Ertüchtigung des Waldfestplatzes Bulau


16.03.2023 öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, HFuW
Themen / Anlagen HFuW
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss
» Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
» Förderprogramm. Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
» Gesunde Ernährung Jugendliche
» Ertüchtigung des Waldfestplatzes Bulau
» Stand der Dinge“ – Jugendplätze
» Kulturhallenprogramm


28.03.2023 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
Themen / Anlagen StaVo
» Mitteilungen des Magistrats
» Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der StaVo
— Segmented Approach
— Präventionsmaßnahmen Hitzewellen
— Kinder- und Jugendtheater
— Kulturhallen Veranstaltungen
— Förderquote Städtebauprogramm
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss
» Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
» Förderprogramm. Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
» Gesunde Ernährung Jugendliche
» Ertüchtigung des Waldfestplatzes Bulau
» Kulturhallenprogramm



Zur Stavo:
Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen


Niederschriften
» Niederschrift FSIK 14.03.2023
» Niederschrift BUSE 15.03.2023
» Niederschrift StaVo 28.03.2023
» Mitteilung des Magistrate zur StaVo 28.03.2023


Präsentationen


Presse/Blog
» Wiederbelebung und Erneuerung des Waldfestplatz Bulau
» Waldfestplatz Bulau im Heimatblatt Rödermark
» Ich habe einen Artikel komplett falsch verstanden.^
» Currywurst und Seesen
» Waldfestplatz Bulau
» Trotz besserer Vorschläge.Das Burokratiemonster kommt
» FDP setzt sich erfolgreich für weniger Bürokratie ein!
» FDP. Bericht zur StaVO am 28. März 2023
 
» Baugebiet mit Besonderheiten Letztmals mit Landesgesellschaft, erstmals ohne Gasleitung
HLG, Rennwiesen, Alter Seeweg, Hainchesbuckel
 
» Printausgabe Offenbach Post. Festplatz Bulau gehört eigentlich der Telekom.


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.
Hier die offizielle Seite der Stadt Rödermark.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.