» 25.06.2024 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur. Aktenmappe FSIK
Themen / Anlagen FSIK
– Konzept zur Umsetzung des interfraktionellen Antrags „Gesunde ErnähruMNG
– Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien
– Sachstand Beschlüsse (StarkregenGefährdungsanalyse u. Hitzeaktionsplan) FSIK. TO
» 26.06.2024 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE Aktenmappe BUSE
Themen / Anlagen BUSE
– Macht der Erlass einer Katzenschutzverordnung in Rödermark Sinn?
– Sachstand: Förderprogramme
– Sachstand vergangener Beschlüsse (StarkregenGefährdungsanalyse
– Städtebaulicher Vertrag Hainchesbuckel; Ergänzung
– Neuplanung und grundhafte Erneuerung des Parkplatzes am Badehaus
– Kein Parken auf Geh- und Radwegen
– Klimaneutraler Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark
– Prüfung: Ansiedlung von Rechenzentren in Rödermark BUSE TO
Der Haushalt einer Kommune ist nach Beschluss der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorzulegen.
Ich habe schon seit geraumer Zeit immer wieder die gleiche Frage: „Soll man sich Ausschusssitzungen überhaupt nach antun?“ Die Informationen, die man dort als Bürger aus erster Hand bekommt, bedeutet nicht unbedingt, dass der Bürger damit auch etwas anfangen kann, und die Qualität des Gesagten (Antworten) ist schwer zu überprüfen.
Beispielsweise Mitteilungen des Magistrats. Mitschreiben kann man vergessen. Man kann nur hoffen, dass die Mitteilungen auch dem öffentlich zugänglichen Sitzungsprotokoll beigefügt werden.
Antwort auf die Eingangsfrage. Ja! Sollte man sich schon ab und zu mal antun! Bei der Ausschusssitzung am 15.03.2023 waren es zwei Zuhörer.
Rechtliche Einordnung der Vorgehensweisen/Vergaben bei Gebietsentwicklungen
Z.B. Entwicklung des Baugebiets „Hainchesbuckel“.
Viele Bemerkungen, die nicht darauf schließen lassen, dass die Entwicklung „Hainchesbuckel“ eine Sache von wenigen Jahren sein wird.
– Unwägbarkeit.
– Unsicher.
– Planung noch nicht so weit ist.
– Haben wir schon eine ausschreibbare Variante?
– Projekt kann sich über Jahre hinziehen.
u.v.a.m.
Ein Stadtverordneter sprach davon, dass man über die Entwicklung eines Gewerbegebiets schon seit 25/30 Jahren redet. Seit gestern bin ich sicher, es wird noch weitere 10/20 Jahre dauern, bis dort die ersten Firmen einziehen werden. Die Ausschreibung zur Entwicklung des Gewerbegebiets, wie seit einigen Jahren in Rödermark üblich, über einen externen Dienstleister, ist aus rechtlichen Gründen gescheitert. Man hat sich gegen eine neue Ausschreibung entschieden und wird das Gebiet mit eigenem bzw. angemietetem Personal entwickeln. Es wird ein externer Projektentwickler gesucht. Der wird dann auch noch bei weiteren Entwicklungsarbeiten, wie z.B. Zilliggarten, benötigt.
Die geänderte Vorgehensweise bei der Gebietsentwicklung hat haushaltstechnisch keine Auswirkungen. So jedenfalls der hauptamtliche Magistrat.
Nach diesem Vortrag kann man in eine tiefe Depression
abrutschen. Rödermark kann schon heute nicht mehr seinen Schuldendienst durch die Einnahmen aus dem laufenden Haushalt decken. Oder so ausgedrückt: Das ordentliche Ergebnis (Haushalt) weist einen Minusbetrag von zurzeit von mehr als 1,6 Mio Euro aus. Wobei die ganz sicher kommende Gehaltssteigerung im öffentlichen Dienst nicht komplett eingeplant ist. Ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zinslast. Hinzu kommt noch: Die steigenden Personalkosten im öffentlichen Dienst betreffen auch die Kreisverwaltung mit seinen knapp 1100 Mitarbeitern. Sehr gut vorstellbar ist, dass sich die Kreisumlage drastisch erhöhen wird und damit den schon jetzt total überlastenden Haushalt (können den Schuldendienst auf absehbare Zeit nur noch aus den Rücklagen bezahlen, die uns dann anderweitig [Feuerwehr] fehlen) weiter ins Minus stürzen. Haushalt 2023. Im ordentlichen Ergebnis fehlen 1.6 Mio €. Rumms.
Am 17.03.2023 in den Nachrichten. Der Leitzins wurde um weitere 0,5% angehoben. Rumms.
Und jetzt bricht eine weitere Hoffnung weg,
dass man mit dringendst benötigten Einnahmen aus neuen Gewerbegebieten, bald rechnen kann. Der Antrag, ein Gewerbegebiet nördlich zu entwickeln, hat zwar weiterhin Gültigkeit, aber hier glänzt die Verwaltung nicht gerade mit erkennbaren Aktivitäten. Auch dank des Koalitionsvertrags. Unter Rotter und Schülner hat ein Prozess begonnen, der den Haushaltsstand vor dem ersten Rettungsschirm (ohne gewaltige [jährliche] Grundsteuererhöhung) erreichen wird. Die Rettung wäre, wenn der Haushalt von einer übergeordneten Stelle nicht genehmigt wird und die Stadt sparen muss bzw. von nicht benötigten Prestigeobjekten Abstand nehmen muss. Diesen Wunsch schließe ich seit Haushaltsverabschiedung in mein Nachtgebet ein.
Aber das scheint weder Bürgermeister noch Stadtkämmerin zu interessieren. Jedenfalls kann ich nicht erkennen, dass man aufgrund der vorhandenen und sich weiter zuspitzendem Finanznot von prestigeträchtigen Projekten zurückzieht und umplant.
Zuschüsse wird es wohl für eine Mini-PV-Anlage/Balkonmodul geben. Nach der Abstimmung bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung soll der Plan verbindlich werden.
Die geplanten Richtlinien und das Antragsformular können Sie hier einsehen.
30.000,00 € sind für ein Förderprogramm für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen im Haushalt eingeplant. Es dürfte sich also nicht um Gelder aus dem ISEK-Programm handeln. Deshalb wichtig, weil man sich nicht an die Richtlinien halten muss, die bei einer Förderung aus dem ISEK Programm und RiLiSe heraus erforderlich sind.
Die geplante Satzung können Sie hier einsehen.
Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Satzung so verfasst ist, als wenn eine Stadt ein Projekt ausschreibt. Ein Projektentwickler wird von der Stadt nicht gefordert. Bei dem Punkt -Finazielle Auswirkungen- im Antrag, sollte man darauf hinwirken , dass die Verwaltungskosten mit aufgeführt werden.
Wäre ich in einer Fraktion, würde ich nach dem gestrigen Abend, eine Pressemeldung vor Abgabe an die Presse, vom Bürgermeister autorisieren lassen.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Stadtverordnetenversammlung, Stavo Stavo 07.02.2023
» 14.03.2023 Familie, Soziales, Integration und Kultur. FSIK
Themen / Anlagen FSIK
» Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der StaVO
— Segmented Approach
— Präventionsmaßnahmen Hitzewellen
— Kinder- und Jugendtheater
— Kulturhallen Veranstaltungen
— Förderquote Städtebauprogramm
» Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
» Gesunde Ernährung Jugendliche
» Jugendumfrage
» Stand der Dinge“ – Jugendplätze
» Kulturhallenprogramm
15.03.2023 Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Themen / Anlagen BUSE
» Rechtliches Vergaben bei Gebietsentwicklungen
» Installation einer
» Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
» Förderprogramm. Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
» Sachstand „Großer Frankfurter Bogen
» Hainchesbuckel
» Ertüchtigung des Waldfestplatzes Bulau
16.03.2023 öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses, HFuW
Themen / Anlagen HFuW
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss
» Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
» Förderprogramm. Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
» Gesunde Ernährung Jugendliche
» Ertüchtigung des Waldfestplatzes Bulau
» Stand der Dinge“ – Jugendplätze
» Kulturhallenprogramm
28.03.2023 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
Themen / Anlagen StaVo
» Mitteilungen des Magistrats
» Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der StaVo
— Segmented Approach
— Präventionsmaßnahmen Hitzewellen
— Kinder- und Jugendtheater
— Kulturhallen Veranstaltungen
— Förderquote Städtebauprogramm
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss
» Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan
» Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson
» Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
» Förderprogramm. Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
» Gesunde Ernährung Jugendliche
» Ertüchtigung des Waldfestplatzes Bulau
» Kulturhallenprogramm
Zur Stavo:
Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
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