Grundsteuer C (k)eine gute Idee?

Mehreinnahme durch Grundsteuer C

Die Grundsteuer C gab es schon einmal in Deutschland: als sogenannte Baulandsteuer. Sie war 1960 eingeführt worden, auf Antrag der FDP im Bundestag dann aber nach nur zwei Jahren Gültigkeit wieder abgeschafft worden. Immer wieder wurde die Neuauflage einer solchen Steuer diskutiert. Mit der aktuellen Grundsteuerreform wird die Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2025 nun wieder eingeführt: Die jeweilige Kommune hat dann die Möglichkeit, die neue Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben. Quelle: Kommunale.de

Mit der Grundsteuerreform wird in Deutschland zum 1. Januar 2025 auch die Grundsteuer C eingeführt. Doch nicht überall. In welchen Bundesländern sie künftig gilt – und was die neue Grundsteuer C für die Kommunen, die Baulandentwicklung und die Grundstücksbesitzer bedeutet. Lesen Sie den Artikel bei Kommunale.de

Die hessische Regelung weicht von der Bundesregel ab.
[..]Die hessische Regelung sieht ergänzend zur Bundesregelung die Möglichkeit vor, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen und beinhaltet eine Höchstgrenze.[..] Siehe

Im Rödermärker Haushaltsplan (Beschluss) sind für 2025 schon mal
unter Vorbehalt 60.000,00 € Einnahmen eingeplant.
Im Rahmen eines Prüfauftrages einer Fraktion wurde die Verwaltung beauftragt, die Einführung der Grundsteuer C auf baureife, aber nicht bebaute Grundstücke ab 01.01.2025 zu prüfen. Ein Beschluss über die mögliche Einführung wurde bisher noch nicht gefasst. Sollte die Einführung beschlossen werden, ist als mögliche Einnahme ein Betrag in Höhe von 60.000 Euro im Doppelhaushalt für das Jahr 2025 veranschlagt. Quelle: Haushaltsplan Beschluss 2024-2025. Seite 27

Aus Sicht der Verwaltung ist es schon zu verstehen,
dass alles, was Geld bringt, in den Katastrophenhaushalt 2024-2025 aufgenommen wird, auch wenn die Summe noch so niedrig ist.
Tipp: Sparen und Weitblick bei der Projektplanung. Jede zurückgenommene Planung verursacht Kosten. Auch bringt ein fehlerfreier Haushalt buchhalterisch Geld in die Kasse.

Wie Sie lesen können, liegt noch kein Beschluss der Stadtverordneten vor, mit dem die Verwaltung diese Steuer einführen darf.

Abgesehen von den Einnahmen.
Gründe, warum eine Grundsteuer C nicht unbedingt eine gute Idee sein könnte.
Die Politik möchte also mit der Grundsteuer C verhindern, dass Spekulanten die Hand auf Grundstücke halten und so z.B. den Bau von dringend benötigtem zusätzlichen Wohnraum verhindern. Aus Sicht des BdSt Hessen unterliegt die Politik hier jedoch – wie so oft – der irrigen Annahme, dass man ein Problem mit einer neuen Steuer lösen könne. Und sie verschärft damit das Problem eher noch. Denn: Die Gründe, warum ein Grundstück nicht bebaut wird, können sehr unterschiedlich sein:

  • Wenn der Nachlass noch geregelt werden muss, bei einer sehr verzweigten, großen Erbengemeinschaft kann das Jahre dauern.
  • Der kleine, mittelständische Betrieb, der in den nächsten Jahren wachsen möchte oder muss und sich dafür schon mal ein entsprechendes Grundstück im Gewerbegebiet gesichert hat.
  • Die Familie, die bauen möchte, aber noch das dafür nötige Eigenkapital anspart.
  • Die Großeltern, die ein Grundstück für ihre Enkelin aufheben.
  • Für all diese Fälle, ist eine höhere Steuerbelastung auf dem Grundstück keine Lösung und wird nicht zu mehr Bebauung führen.
    Quelle: Bund der Steuerzahler

    Mehreinnahmen durch höhere Gewerbesteuereinnahmen möglich?

    Ja. Dies setzt jedoch voraus, dass die im Ort ansässigen Firmen weiterhin erfolgreich arbeiten. Die bis ins Jahr 2028 reichende Haushaltsplanung der Stadt sieht vor, dass die Unternehmen in Rödermark ihren Umsatz jährlich derart steigern, dass sie der Stadt jedes Jahr etwa 1 Mio. Euro mehr überweisen als im Vorjahr.
    In einem Betrachtungszeitraum von 2021 bis 2028 liegt der Anteil der Gewerbesteuer und Grundsteuer an den Einnahmen bei der Ergebnisplanung zwischen 31% und 34%.

    Dauerhaft wird das nicht funktionieren.
    Rödermark müsste neue und umsatzstarke Firmen gewinnen. Jetzt das ABER. Für solche Firmen haben wir wohl kaum Gewerbeflächen, die wir anbieten können. Neue Gewerbefläche spielt für Schwarz/Grün in Rödermark, bis auf ein kurzes Aufmucken der CDU vor der letzten Kommunalwahl, wohl nur eine untergeordnete Rolle.
    Das in der Entwicklung befindliche Gebiet in der Nähe vom ehem. Paramount Park, wird aus meiner Sicht kurzfristig keine signifikante, wenn überhaupt, Steigerung der Einnahmen über die Gewerbesteuer bringen.

    Firmen haben durch einen Neubau gewaltige Kosten.
    Kosten, die den Gewinn schmälern. Ein niedriger Gewinn schmälert auch die Gewerbesteuerzahlung. Möchten Sie etwas zu den Summen der Einnahmen durch die Gewerbesteuer erfahren?
    Klicken Sie diesen Link an.

    Siehe auch
    » mehr im Haushaltsplan 2024-2025
    » Erträge Grundsteuer C
    08.07.2021 Schwarz-Grün „Zehn Jahre lang nichts gemacht “-Koalition stümpert weiter
    » 23.11.2023 Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
    » 25.04.2024 Grundsteuer C – Bericht zur Prüfung


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

    Gewerbesteuereinnahmen im zweiten Quartal weiterhin auf niedrigem Niveau.

    Hinweis 08.2024
    Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
    Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
    Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
    Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
    Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
    Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
    Hier der Beschluss



    Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto):
    Hier nur Rödermark.

    Erstes Quartal 2023: 5.711.067,00 Euro
    Zweites Quartal 2023: 5.026.290,00 Euro
    Drittess Quartal 2023: 3.654.204,00 Euro
    Viertes Quartal 2023: 4.356.907,00 Euro

    Erstes Quartal 2024: 3.432.181,00 Euro
    Zweites Quartal 2024: 3.744.247,00 Euro
    Drittess Quartal 2024:
    Viertes Quartal 2024:
    Quelle: https://statistik.hessen.de
    Hier der Direktaufruf zur Tabelle.

    Diese Beträge sind NICHT die Beträge, die der Stadt Rödermark an Gewerbesteuer (netto) verbleiben. Aus diesen Beträgen wird der Gemeindeanteil berechnet. Die an die Stadt überwiesenen Beträge fallen niedriger aus. Berechnunsmethode im jeweiligen Haushaltsplan.

    Die Verwaltung rechnet im Jahr 2024 mit ca. 18.630.000,00 Euro (brutto) Einnahmen über die Gewerbesteuer. In 2025 ist der Ansatz 19.840.000 Euro.
    [..] Auf dieser Basis wurde der Haushaltsansatz 2024 auf 18.630.000,00 Euro (brutto) festgesetzt. [..] Doppelhaushalt(Entwurf) 2024-2025 Seite 27.
    Pro Quartal also ca: 4.657.500,00 Euro (brutto).
    Denken Sie daran, dass es sich bei den bei o.g. Quartalszahlen aus der Statistik um die Ausgangszahlen für die Ermittlung der Zahlungen (netto) an die Kommune handelt. Brutto – Gewerbesteuerumlage.
    Siehe Gewerbesteuer brutto/netto

    Hier ganz Hessen.

    Im ersten Halbjahr 2024 haben die hessischen Kommunen Gewerbesteuereinzahlungen von rund 3,6 Milliarden Euro erzielt. Das waren 269 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum (plus 8,1 Prozent). Über die Hälfte der Kommunen (239 von 421) konnte ihr Gewerbesteueraufkommen steigern. Quelle:

    Fazit: Sieht nicht gut aus für die Rödermärker Finanzen.


    Haushaltsgenehmigung für 2024-2025 liegt vor.

    Auf der Webseite der Stadt Rödermark kann man lesen, dass die Haushaltsgenehmigung für den Doppelhaushalt 2024-2025 vorliegt.
    Danke für den Hinweis. Das Sahnehäubchen wäre aber, wenn diese Haushaltsgenehmigung auch veröffentlicht wird. Ist ja etwas Positives.

    Webseite der Stadt:
    Doppelhaushalt 2024/2025 (genehmigt durch die Aufsichtsbehörde am 04.07.2024)
     
    Siehe auch
    » Landesregierung beschließt Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Kommunen


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

    In Neu-Isenburg. Weniger Gewerbesteuereinnahmen. Nicht nur in Neu-Isenburg.

    Hinweis 08.2024
    Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
    Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
    Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
    Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
    Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
    Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
    Hier der Beschluss



    Neu-Isenburg hat, wie auch Rödermark, einen Doppelhaushalt für 2024 und 2025 aufgestellt.

    Neu-Isenburg

    Das Haushaltsjahr 2024 weist nach Planung
    im ordentlichen Ergebnis ein Defizit (Verwaltunmgsergebnis) von 722.519,00 Euro aus.
    Bei Aufwendungen von insgesamt: 187.784.162,00 Euro.
    Siehe: Haushaltsplan NI. Seite 14

    Rücklagen
    Zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 rechnet man in Neu-Isenburg mit Rücklagen von 59.717.000,00 Euro.
    Am Jahresanfang lagen die Rücklagen bei 59.582.000,00 Euro.
    Rücklagen einschl. außerordentliches Ergebnis
    Siehe: Haushaltsplan NI. Seite 790

    Einnahmen Gewerbesteuer geplant
    im Jahr 2024: 108.000.000,00 Euro. 2023: 167.000.000,00 Euro.
    Laut Op-Online 21.07.2024 reduziert auf 81.000.000,00. Siehe
    Siehe: Haushaltsplan NI. Seite 20

    Rödermark

    In den Haushaltszahlen der Stadt ist die feststehende
    Erhöhung der Kreisumlage von ca. 2.200.000,00 Euro noch nicht ausgewiesen.
    Das Haushaltsjahr weist nach erster Planung im ordentlichen Ergebnis ein Defizit von 10.182.828,00 EUR (einschl. der gestiegenen Kreisumlage) aus. (7.982.828.000,00 + 2.200.000,00)
    Bei Aufwendungen von insgesamt: 85.791.244,00 Euro. Siehe Seite 4

    Nach einer Korrektur plant man nun mit einem Defizit von: 7.723.954,00 (5.523.954+2.200.000,00) Siehe

    Rücklagen
    Zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 rechnet man in Rödermark mit Rücklagen von 652.000,00 Euro.
    Anfang 2024 lagen die Rücklagen bei 6.678.000,00 Euro.
    Rücklagen einschl. außerordentliches Ergebnis.
    Siehe: Seite 25

    Einnahmen Gewerbesteuer
    geplant in 2024 18.630.000,00 Euro.
    In 2023 geplant 16.000.000,00 Euro. Siehe Seite 41
    Siehe auch
    » Quartalsbericht 1. Quartal 2024. Anstatt einer Verbesserung eine Verschlechterung?



    Bericht bei OP-Online 12.07.2024

    [..] Somit fehlen, Stand derzeit, rund 27 Millionen Euro im Stadtsäckel. Nach Abzug von reduzierten Umlagezahlungen müsse er aktuell von einem Haushaltsdefizit von 24 Millionen ausgehen.[..] Wenn es bei dem Negativ-Trend bleibt, „dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig, als an unsere Rücklagen zu gehen“[..] Quelle: OP-Online.de

    Stand heute. In Gegensatz zu Neu-Isenburg hat Rödermark nicht die Mittel, einen ausgeglichenen Haushalt durch Rückgriff auf Rücklagen zu erreichen.

    Wie reagiert man in NI?
    Wie man auch in der Offenbach Post lesen kann, stellt der Neu-Isenburger Kämmerer fest, dass man recht gut auf großem Fuß gelebt hat und es so nicht weitergehen muss.

    Und in Rödermark?
     


    Rödermark intern.
    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
    Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

    Zahlen von A bis Z Finanzen in Hessen


    Hinweis 08.2024
    Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt. Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst. Die wichtigsten Änderungen:
    Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
    Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
    Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
    Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
    Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %.
    Hier der Beschluss


    Im ersten Quartal 2024 sank die Einzahlungen der Gewerbesteuer dramatisch. Im Vergleich zum 1. Quartal 2023 von 5.711.067,00€ auf 3.432.181,00€.
    Dramatisch auch deshalb, weil man im Haushalt für 2024 bei den Gewerbesteuereinnahmen (auf der Grundlage 18 Mio. in 2023. Seite 27) mit einem Zuwachs von 3,5% und im Jahr 2025 mit 6,5% gerechnet hat.
    Einzahlungen der Gewerbesteuer jeweils 1. Quartal
    2020 3.650.010,00
    2021 3.679.769,00
    2022 3.337.841,00
    2023 5.711.067,00
    2024 3.432.181,00

    Wenn für das Jahr 2023 auf einen Sondereffekt (z.B. Corona) verweist wird, muss man die außergewöhnlich hohe Steigerung auf die Jahre 2020 bis 2023 verteilen.

    Diese Beträge sind NICHT die Beträge, die der Stadt Rödermark an Gewerbesteuer verbleibt. Aus diesen Beträgen wird der Gemeindeanteil berechnet. Die an die Stadt überwiesene Beträge fallen niedriger aus. Berechnunsmethode im jeweiligen Haushaltsplan.

    Hoffen wir auf einen Einmaleffekt. Wenn nicht, sieht es zappenduster aus mit Rödermarks Finanzen.


    INHALT

  • Anteile der hessischen Gemeinden an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Anteile der hessischen kreisfreien Städte und Gesamtkreise an Gemeinschaftsteuern 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Ein- und Auszahlungen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2015 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 (quartalsweise)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2019 bis 2023 (halbjährlich)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer (brutto) der hessischen Gemeinden 2020 bis 2024 Quartals-, Halbjahres- und Jahressummen (letzte Aktualisierung: 03.05.2024)
  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer der hessischen Gemeinden Brutto-Umlage-Netto 2010 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer A der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Einzahlungen aus der Grundsteuer B der hessischen Gemeinden 2015 bis 4. Quartal 2023 (letzte Aktualisierung: 03.04.2024)
  • Finanzierungssalden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 22.03.2024)
  • Finanzstatistische Kennzahlen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen 2013 bis 2018
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden 1. bis 4. Quartal 2023
  • Realsteuerhebesätze der hessischen Gemeinden jeweils am Ende des 4. Quartals 2013 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 18.03.2024)
  • Realsteuerkraft und -anspannung der hessischen kreisfreien und kreisangehörigen Städte sowie Gemeinden nach Landkreisen 2000 bis 2019 (letzte Aktualisierung: 10.03.2021)
  • Realsteuervergleich in Hessen – Indikatoren für die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gemeinden im Jahr 2019
  • Steuereinzahlungen der hessischen Gemeinden 2014 bis 2023 (letzte Aktualisierung: 27.03.2024)
  • Steuereinzahlungen je Einwohnerin und Einwohner der hessischen Gemeinden 2023 (letzte Aktualisierung: 26.03.2024)

  • Finanzvermögen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2021 und 2022 (letzte Aktualisierung: 19.09.2023)
  • Neuverschuldung der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 01.08.2023)
  • Schulden der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände am 31.12.2022 (letzte Aktualisierung: 03.08.2023)
  • Quelle: https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/finanzen


    » Weitere Statistiken


    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
     
    Siehe auch
    » Gewerbesteuer im zweiten Quartal weiterhin auf niedrigem Niveau.