Zusammenfassung. Grundsteuer B und eingebaute Straßenbeiträge.

💡 Hier geht es zur Zusammenfassung – Grundsteuer B in Rödermark und den darin eingebauten Straßenbeiträge.
 


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Solidarpakt in 2014 ein Auslaufmodell?

„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“ Quelle.

Ist der Solidarpakt der Rödermäker bezüglich der Straßenbeiträge in Gefahr? Bisher haben ALLE Rödermärker für ALLE Straßenbaumaßnahmen (seit 2005 über die Grundsteuer B) gemeinsam die Kosten getragen. Es könnte bald Schluss sein mit dieser Gemeinsamkeit.

Bei den noch in diesem Jahr beginnenden Beratungen zur Straßenbeitragssatzung bzw. wiederkehrende Beiträge (dürfte(n) dann 21014 in Kraft treten), müssen die Stadtverordneten beachten und die Bürger folgendes wissen.

Seit 2005 besteht in Rödermark eine Steuer, die für die Grunderneuerung der Straßen gedacht ist. Alle Bürger der Stadt werden über die Grundsteuer B gezielt für Straßenbaumaßnahmen zu Kasse gebeten. (Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden) Vor diesem Zeitraum (2005) waren Straßenbeiträge für die Bürger nicht als gesonderte Abgabe aufgeführt.
 
Also; bis 2005 haben ALLE Bürger die Kosten für die Straßenreparatur/Grunderneuerung ohne gesonderte Ausweisung bezahlt. Danach als Teil (40%) der Grundsteuer B. Durch eine Straßenbeitragssatzung würde dieser Solidarpakt aufgehoben.
 
Vorteile/Nachteile
Straßenbeitragssatzung
Vorteile:
» Eigentümer einer Liegenschaft z.B. in der Eisenbahnstraße, Freiherr-vom-Stein Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Forststraße, Lengertenweg, Karlsbader Platz …..werden voraussichtlich in den nächsten Jahrzehnten keinen Cent zu zahlen haben. Die Kosten wurden bereits von allen Bürgern der Stadt Rödermark (einschl. der Mieter. Ab 2005 über die Grundsteuer B) gezahlt.
» Mieter zahlen keinen Cent für die Grunderneuerung von Straßen.
 
Nachteil:
» Anwohner, deren Straßen nach der Einführung einer Straßenbeitragssatzung grunderneuert werden, können mit Kosten rechnen, die leicht die 15.000,00 Euro erreichen/überschreiten.
» Solidarpakt wird aufgehoben
 
Wiederkehrende Beiträge.
Vorteile:
» Niedrigere Kosten. Die Kosten für den Bürger könnten bei einem gesamten Sanierungsbedarf von 5.000.000,00 Euro Brutto (im entsprechenden Abrechnungsgebiet und über 5 Jahre) bei knapp 120,00 Euro legen. (Siehe: Noch eine ?seriöse? Rechnung.)
» Eine Rechnung bzgl. der Kosten aus der Stadt Viernheim ergibt Kosten in Höhe von 60,00 Euro p. Jahr, je Mio (Netto).
» Alle Bürger bezahlen für die Grunderneuerung der Straßen. Kalkulierbare Kosten über einen längeren Zeitraum von z.B. 5 Jahren.
» Solidarpakt wird nicht aufgehoben
 
Nachteil:
» Eigentümer einer Liegenschaft, wo die Straße erst kürzlich grunderneuert wurde, (z.B. in der Eisenbahnstraße, Freiherr-vom-Stein Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Forststraße, Lengertenweg, Karlsbader Platz) zahlen natürlich auch.
» Auch die Mieter werden an den Kosten der Grunderneuerung beteiligt.
 
Mir ist vollkommen klar, ein Mieter wird sich über eine Straßenbeitragssatzung freuen. Ebenso die Anwohner der o.g. Straßen. Die sind fein raus. Deren Straßen hat die Allgemeinheit bereits bezahlt.
 
In eigener Sache
Ich sollte eigentlich für die Straßenbeitragssatzung plädieren. Eine Grunderneuerung unserer Straße steht sicherlich nicht bevor. Zustandsklasse 3.
Siehe: Ausschnitt Straßenzustandskataster. Erfassung 2010/2011
sowie die dazu passende Legende
 
Was kann passieren
Ob Straßenbeitragsatzung oder wiederkehrende Beiträge. Die Stadtverwaltung bekommt Arbeit. Die Stadtverwaltung könnte jetzt argumentieren: „Der Aufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist uns zu hoch. Wir entscheiden und empfehlen der Straßenbeitragssatzung.“ Und wie eine solche Empfehlung aussehen könnte hat Herr Kron bereits an 9.3.2013 angedeutet.
 
 
Meine Meinung. Straßenbeitragssatzung ist Sch… ungerecht.
 
 
Weiter Infos zur Straßenbeitragssatzung
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Biblis. Beispiel einer Satzung zu wiederkehrenden Beiträgen
» Straßenbeitragssatzung. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
» Grundsteuer B Straßenbeitrag. Alles nach Gesetz?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Wieder der Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur
 

Vorweg. Es war oder es musste jedem in Rödermark klar sein, ein Straßenbeitrag ist überfällig. Die Kassenlage, teilweise bedingt durch das Haushalten mit den Steuergeldern sowie fehlender Sparwille in der Vergangenheit, macht diese Gebühr erforderlich. Dazu kommt noch Druck von der kommunalen Aufsicht.

 
Ein objektiver Beitrag zu dem Thema Straßenbeitrag hört sich anders an als das gebotene.
weiterlesen Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Einnahmeerhöhung bei Friedhof und Standesamt.

In der Liste Defizitabbau Stadt Rödermark 2013 bis 2020 steht:
 

Einnahmeerhöhung im Bereich Friedhof: 2014 + 2015 90.000,00 Euro.
Einnahmeerhöhung Verwaltungsgebühren Standesamt: 4.500,00 Euro.

Es steht bei Friedhof NICHT – Gebührenerhöhung -. Nach meinen Informationen geht das auch nicht. Gebühren dürfen einen gewissen Deckungsgrad NICHT überschreiten. Und dieser ist bei der FriedhofsGEBÜHR erreicht. Was mag da mit – Einnahmeerhöhung im Bereich Friedhof – gemeint sein?
 
Gebührenerhöhung trotz erreichtem Deckungsgrad
Ich würde das mit den Gebühren wie folgt ganz elegant lösen. Ich erhöhe die Kosten (z.B. man verschiebe ich einen/zwei Mitarbeiter samt Kosten auf die Kostenstelle Friedhof) und senke damit den Deckungsgrad. Dann kann ich ohne Bedenken die Friedhofsgebühren anheben. Natürlich belasse ich den delegierten Mitarbeiter in seiner alten Position.
 
Es bleibt abzuwarten, wie uns die – Einnahmeerhöhung im Bereich Friedhof – verkauft wird.
 
Nachtrag 29.10.2013
Rödermark. Wird heute die erste Gebührenerhöhung angeschoben?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.