Ich glaub mich tritt ein Pferd von Dr. Rüdiger Werner

Von der Webseite der FDP Rödermark

[..]Wie mittlerweile hoffentlich jeder weiß, sieht es mit Finanzierung der kommunalen Haushalte sehr schlecht aus. Im Zuge unserer Beratungen haben wir daher ein Drei-Säulen-Modell aufgestellt, wie man die Situation verbessern kann: Erhöhung der Einnahmen, Senkung der Ausgaben und maßvolle Investitionen in die Zukunft, möglichst mit Verzinsung. Das alles sollte ohne Denkverbote stattfinden..[..]..Lesen Sie den ganzen Artikel bei der FDP-Röderark

 
Hierzu (Pferdesteuer) auch ein Artikel von der SPD

[..]„Die FDP ist offenbar vom Pferd getreten worden“, kommentiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Stefan Junge diese aus seiner Sicht völlig desolate Initiative des politischen Gegners FDP. Es wäre überdies ein Armutszeugnis für die Mandatsträger, wenn ihnen zur Lösung von Haushaltsproblemen nichts anderes als die Einführung einer neuen Bagatellsteuer einfiele. Die Einführung einer Pferdesteuer passt keinesfalls in ein zeitgemäßes Steuersystem. Rein rechtlich könne man derlei beschließen. Die SPD sage hierzu aber für Rödermark klar und unmissverständlich NEIN. In Hessen, sogar in umliegenden Städten und Gemeinden, hat es ähnliche Versuche gegeben. Derartige Pläne stießen dort auf heftigen Widerstand und sind kläglich gescheitert[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark.

 
Ob der Posten Pferdesteuer der Stadt Rödermark überhaupt Geld einbringen kann, sollte eine Anfrage der FDP aufzeigen.
Was der Bürger davon hält? Es gibt wenig Umfragen.
OP-Online

op-Online. Pferdesteuer für Rödermark
op-Online. Pferdesteuer für Rödermark

Quelle: OP-Online
 
Bürgerhaushalt Taunusstein
Pferdesteuer.Bürgerhaushalt Taunusstein
Pferdesteuer.Bürgerhaushalt Taunusstein

Quelle: Bürgerhaushalt Taunusstein
 
Klamme Gemeinden wollen Pferdesteuer einführen

[..]Es gibt aber auch Leute mit Hund. Und die stellen sich langsam die Frage, wieso sie eigentlich den Pferdehaltern ihr Vergnügen finanzieren sollen. Sie fühlen sich benachteiligt, schließlich müssen sie Hundesteuer dafür zahlen, dass die Stadtreinigung die Haufen ihrer Dackel entsorgt. Und deshalb haben sich in Norderstedt die Wutbürger formiert.[..]Quelle: Financial Times Deutschland

 
SPD will Pferdesteuer

[..]Gleichsam im Galopp bewegen sich die Sozialdemokraten auf finanziell bessere Zeiten der Stadt Meerbusch zu. Um den defizitären Haushalt der Kommune wieder ins Lot zu bekommen, denken Fraktionsvorsitzende Ilse Niederdellmann und ihre Ratskollegen daran, eine Pferdesteuer einzuführen. Rund 1200 Tiere gebe es in Meerbusch, berichtete Jürgen Eimer bei der Vorstellung der Ergebnisse aus den Etatberatungen für 2012 gestern in Osterath[..]Quelle: RP-Online

 
Man denk über Einnahmen nach

Debatte um Pferdesteuer in NRW
VON N. STIRKEN UND G. VOOGT – zuletzt aktualisiert: 23.11.2011 – 02:30
Düsseldorf (RP). Die SPD in Meerbusch will das Haushaltsdefizit durch die Einführung einer Pferdesteuer mindern. Bei einer jährlichen Abgabe zwischen 500 und 750 Euro pro Tier könnten sich Mehreinnahmen von bis zu einer Million Euro ergeben, erklärte die Fraktionsvorsitzende Ilse Niederdellmann. Die Steuer sei begründet, weil Freizeitreiter in Wald und Flur frisch angelegte Wege zertrampeln würden.
 
In NRW versuchen immer mehr Städte, ihre Haushaltslage durch kommunale Steuern aufzubessern. So plante Essen, eine Abgabe auf Solarien zu erheben. Pro Sonnenbank sollten 20 Euro entrichtet werden. In Porta Westfalica denkt die CDU über die Einführung einer Katzensteuer (20 Euro pro Tier) nach. In Köln will der Rat diese Woche über eine Schneesteuer entscheiden: Die erhöhte Grundsteuer für Hausbesitzer soll den Winterdienst finanzieren.
Quelle: rp-online.de

 
Stadt Münster

[..]Es sollte eine Pferdesteuer eingeführt werden. Pferdebesitzer sollten mindestens 150 Euro Strafe zahlen für die Nichtbeseitigung der Pferdeäpfel.
Erläuterung
Wer in der Nähe eines Reiterhofes wohnt, wird ständig mit riesigen stinkenden Pferdehaufen konfrontiert. Hundebesitzer zahlen fast 100 Euro Hundesteuer und werden mit einem Bußgeld von 35 Euro für die Nichtbeseitigung des Hundehaufens bestraft. Warum gilt so was für Pferdebesitzer nicht? Wer schon mal mit dem Rad in einen frischen Pferdehaufen geraten ist, weiß auch, wie groß die Rutschgefahr ist! Man stürzt und kann sich arg verletzten. Außerdem sind sie unansehnlich und stinken bestialisch.[..]Quelle: Stadt Münster

 
 
Usw. usw. usw. usw………………..
 
Könnte von Interesse sein
» Mein kleiner Beitrag zum Haushalt von Rödermark.
» Rödermark Pferdesteuer.
 


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2011
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

Ministerpräsident antwortet FWG: Straßenbeitragsrecht wird geändert! (28.10.2010)

Gute Kunde konnte Uwe Fritzschner, Fraktionsvorsitzender der FWG seinen Kolleginnen und Kollegen anlässlich der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.10.2010 überbringen. In einem Schreiben des Innenministeriums an die FWG–Oberen Gros und Fritzschner wird nun ausdrücklich festgehalten, dass die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2011/212 anstrebt mit der Folge, dass die Städte auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben dürfen. Wiederkehrende Beiträge bedeutet nichts anderes, als dass der Aufwand für die Sanierung gänzlich abgenutzter Gemeindestraßen – in der Regel haben Straßen eine Nutzungsdauer von 30 Jahren – auf alle Eigentümer der Stadt umgelegt werden darf. Hierbei werden sie immer nur mit einem Teil des Erneuerungsaufwands, und zwar mit 50% bis 75%, je nachdem, ob es sich um eine Durchgangs- oder Anliegerstraße handelt, belastet. Nach dem Schreiben des Innenministeriums soll ab 2011 oder 2012 nunmehr eine die gesamte Bürgerschaft umfassende solidarische Lösung für die Grunderneuerung abgenutzter Gemeindestraßen möglich sein.

Nach der Bürgerversammlung vom 6. September, in der die von der Kommunalaufsicht geforderte Einführung des Straßenbeitrags in Dreieich ein wesentlicher Diskussionspunkt gewesen ist, hatten die FWG–Oberen Ministerpräsident Bouffier angeschrieben und eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage gefordert. Der Ministerpräsident hatte das Innenministerium gebeten, der FWG zu antworten. Die jetzt vorliegende Antwort macht uns zuversichtlich, so Gros.

Für Gros und Fritzschner fällt noch Nacharbeit auf das Schreiben des Innenministeriums an. Zum einen komme es jetzt darauf an, bei der geplanten Gesetzesänderung den umlegungsfähigen Anteil des Aufwands für die Grunderneuerung von Straßen auf 50% zu begrenzen. Die Finanzierung zu 50% über Beiträge und zu 50% über Steuern sei ausgewogen und entspreche einer gerechten und solidarischen Belastung der Bürgerschaft, meinen die Beiden. Sie appellieren deswegen an den Städte- und Gemeindebund, bei der Begleitung der geplanten Gesetzesänderung sich dafür einzusetzen, den umlegungsfähigen Anteil auf 50% zu beschränken. Wir werden ein entsprechendes Schreiben an unseren Spitzenverband richten, erklären Gros und Fritzschner.

Zum weiteren ist es in der jetzigen Übergangsphase wichtig, dass die Stadt von einer Grunderneuerung abgenutzter Gemeindestraßen Abstand nehme, um Konflikte mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden, so die Freien Wähler. Klipp und klar stehe nämlich in dem Schreiben des Innenministeriums, die Kommunalaufsichtsbehörde ist weiterhin angehalten auf die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gegenüber Dreieich zu dringen. Auf ein übergangsweises Stillhalten – so die Anregung der FWG – will sich das Innenministerium nicht einlassen. Fritzschner lobt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Magistrat: bei seiner Vorlage des Haushalts 2011 habe er auf Investitionen für die Grunderneuerung von Gemeindestraßen verzichtet. Übergansweise müssten eben die Straßen weiterhin geflickt werden, so die beiden FWG–Oberen.
 
Quelle: Freie Wählergemeinschaft Dreieich
 

 
Es wäre schön, wenn die Unsrigen beim Haushalt 2011 dem Beispiel von Dreieich Folge leisten:

Fritzschner lobt in diesem Zusammenhang ausdrücklich den Magistrat: bei seiner Vorlage des Haushalts 2011 habe er auf Investitionen für die Grunderneuerung von Gemeindestraßen verzichtet. Übergansweise müssten eben die Straßen weiterhin geflickt werden, so die beiden FWG–Oberen

 
Interessant wäre es auch zu erfahren, ob eine der in Rödermark etablierten Parteien sich einmal die Mühe gemacht hat, wie die Freien Wähler in Dreieich:

hatten die FWG–Oberen Ministerpräsident Bouffier angeschrieben und eine Änderung der jetzigen Gesetzeslage gefordert.

 
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Zwei dieser etablierten Parteien haben genug damit zu tun, den Bürgermeister bezügl. Bahnhof niederzubügeln.
 
Fairerweise muss allerdings erwähnt bleiben, dass z.B. die SPD und CDU im März 2010 sich gegen eine Straßenbeitragsatzung ausgesprochen hat:

Als ziemlich einfallslos bezeichneten beide Fraktionschefs die jetzige Vorgehensweise des Bürgermeisters. „Wem in dieser hochbrisanten Angelegenheit nichts anderes einfällt als den Stadtvorordneten schlicht eine Mustersatzung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vorzulegen, der hat die Ängste der Bürger nicht verstanden“, bedauert Armin Lauer Kerns „Initiativlosigkeit“. „Das löst bei den Leuten nur noch Kopfschütteln aus“, so Gensert abschließend.

 
Dem Bürgermeister Einfallslosigkeit vorzuwerfen ist einfach. Man hätte einmal selber das Heft in die Hand nehmen sollen. So wie die Freien Wähler in Dreieich. Herrr Lauer und Herr Michael Gensert. 
 
Links und Infos zu “wiederkehrender Beitrag”


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Warum gibt es in Rödermark keine Jagdsteuer?

Wenn man sich einmal den Haushaltsplan von Rödermark ansieht, fällt einem auf, dass wir keine Jagdsteuer erheben.
 
Kann mir und den Lesern einer erklären, warum auf diese Einnahmequelle verzichtet wird?
 
Quelle: wikipdia. Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den Stadt- beziehungsweise Landkreisen. Sie zählt zu den Bagatellsteuern und wird nicht mehr in allen Bundesländern verlangt. Im Jahr 2002 wurden rund 24,6 Mio. € Jagdsteuer gezahlt.
 
Wie sagt man so in Bankkreisen: „Peanuts
 
Die macht sich aber richtig Arbeit für eine Bagatelle, die Lobby.
 
Ich kann es mir nicht verkneifen, ein wenig aus der Pressemeldung zu kommentieren.

» Die Selbstbeschränkung bei der Bejagung von Rebhuhn und Hase.
Das ist für einen Jäger wohl schwer. Das behindert schon gewaltig sein Hobby.

» die Entrümpelung der Natur von Zivilisationsmüll,
In dem Waldgebiet, welches ich bei dem Gemarkungsputz hatte, war nie ein Jäger gewesen.
Zur Erinnerung. Der Gemarkungsputz wurde von der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Herrn Horst Eigenbrodt, ins Leben gerufen.

» Auch bei der Wildseuchenbekämpfung und der Beseitigung von Unfallwild sind Jäger vorbildlich tätig.
Wie oft wird das wohl notwendig sein?

Diese Aktivitäten erfordern nicht nur Zeit und Geld, sondern auch viel Idealismus. Diese Leistungen der Jäger, die vor allem der Allgemeinheit zugute kommen, dürfen nicht durch eine Jagdsteuer bestraft werden. Die Jagdsteuer, eine durch nichts zu rechtfertigende „Strafsteuer“ muß abgeschafft werden.
 
Was diese tollen Leistungen an Geld kostet ist mir schleierhaft.
Wenn ich das so richtig sehe, bekommt der Jäger Geld für die erlegten Tiere.
 
 
Das, was der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. als Leistung aufführt um keine Jagdsteuer zahlen zu müssen, finde ich mehr als lächerlich. Jeder, aber auch jeder der in einem Verein tätig ist (Vorstand, Trainer, Abteilungsarbeit) erbringt für die Allgemeinheit wesentlich mehr Leistung und Nutzen.
 
 
Ich habe keine Angaben wie hoch die Einnahmen sein könnten.
Im Internet habe ich da eine Angabe (nicht unbedingt auf Rödermark übertragbar) gefunden.
So trug im Landkreis Gießen diese Steuer zuletzt lediglich 0,03 Prozent zu den Gesamteinnahmen bei.
Das wäre umgerechnet für Rödermark ca. 9.600 Euro. „Peanuts„.
 
Es steht jedem frei die Zahl im Kommentar zu korrigieren.
 
 
Hier das Hessische Jagdgesetz


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung

Steuerlast
Steuerlast

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.

– Vorsicht Explosiv. Die Grundsteuer B. Straßenbeitragssatzung

Ich muss gestehen, bis vor einigen Monaten hatte ich keine Ahnung, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt und errechnet. Ich habe einmal bei Bekannten und in der Kneipe nachgefragt. Auch Mitglieder der STAVO habe ich darauf angesprochen. Das Ergebnis war bei den Befragten » Ahnungslosigkeit «.

Wer hat die Bürger jemals richtig über die Zusammensetzung der Grundsteuer B informiert?

Es wird jetzt in der STAVO darüber diskutiert (eigentlich wird nicht darüber diskutiert, weil der Antrag von der Minderheit kommt), den Hebesatz von 330 auf die ehemaligen 290 Punkte abzusenken, um die Bürger zu entlasten. Fakt scheint zu sein, es wird zwar wie damals versprochen über die Rücknahme der Grundsteuer B gesprochen, die Erhöhung des Hebesatzes wird aber nicht zurückgenommen. Bei der angespannten finanziellen Lage der Stadt wird das auch schwerlich möglich sein.

Die Grundsteuer hat auch etwas Gutes. Sie wird von allen Bürgern getragen. Die Grundsteuer kann, wenn es der Stadt dann einmal wieder besser geht, gesenkt werden. Eine Straßenbeitragssatzung, ohne einen riesigen Protest auszulösen, nicht.

Die Einnahmen einer Grundsteuer B kommen immer. Die Straßenbeiträge nur dann, wenn eine Straße grunderneuert wird. Beträge werden umgelegt und dann von den Anliegern eingesammelt oder eingeklagt. Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung sind, im Gegensatz zur Grundsteuer,  zweckgebunden.

Die durchgeführte Anhebung der Grundsteuer um 40 Punkte auf 330 Punkte brachte in etwa den Betrag, der durch eine Straßenbeitragssatzung zu erwarten wäre. Die Probleme (Steuer<->Beitrag) weiter unten.

Frage an die mitlesenden Fachleute. Was ist mit wiederkehrenden Beiträgen. Ich werde morgen recherchieren, ob das in Hessen möglich ist. (Nachtrag 7.5.2010. Scheinbar nur in Rheinland-Pfalz und Saarland.) Wenn nicht, ist es an der Zeit, hier aktiv zu werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Investitionsimpulse für den Straßenbau entstehen. Bei der Rückkehr zu einmaligen Beiträgen ist die Einschränkung der Ausbautätigkeit zu befürchten. Stattdessen wird es vermehrt zu „Flickarbeiten“ kommen. Damit werden Bauaufträge reduziert oder verhindert.

» der wiederkehrende Beitrag ein wichtiger Beitrag zur Tragbarkeit von öffentlichen Lasten ist. Straßenbaulasten werden nicht einmalig von den Eigentümern an einer Straße, sondern solidarisch innerhalb der Abrechnungseinheit verteilt. Die finanzielle Belastung des Einzelnen wird erträglicher. So kann eine evtl. notwendige Kreditaufnahme vermieden werden.

» durch den wiederkehrenden Beitrag Solidarität und Generationsgerechtigkeit gefördert wird bzw. entsteht.

» der wiederkehrende Beitrag die einzelne Straße in ein Verkehrssystem einordnet und es nicht mehr an den Zufälligkeiten der Lage von Grundstücken liegt, wie hoch die Belastung des einzelnen Bürgers ist

Quelle: Resolution des Stadtrates zum Erhalt wiederkehrender Beiträge für Straßen

Hier auch gleich die Satzung aus Pirmasens

HAUS & GRUND BERLIN zum geplanten Straßenausbaubeitragsgesetz
Wiederkehrender Beitrag statt existenzvernichtender Abgabe

Warum wird eigentlich über Straßenbeitragssatzung und/oder Grundsteuer diskutiert?
Haushalt 2011. Natürlich gibt es da wieder Schulden. Da der Haushalt von der Kommunalaufsicht genehmigt werden muss, fällt denen dann auf, eine Straßenbeitragssatzung gibt es in Rödermark nicht. Dann gibt es für den Haushalt keine Zustimmung. Die Kommunalaufsicht interessiert sich überhaupt nicht dafür, dass die zu erwartenden Gelder aus einer Straßenbeitragssatzung schon über die Grundsteuer B gesichert sind. Steuern für Gebühren geht nicht. Es war also von unserem Stadtkämmerer FALSCH, die Grundsteuer zu erhöhen und KEINE Beitragssatzung einzuführen. Dem Herrn sei Dank für diese Vorgehensweise.

Bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.5.2010 stand das Thema Straßenbeitragssatzung auf der Tagesordnung. Die Auffassungen wie man diese verhindern kann waren:

» A) In jedem Fall die Straßenbeitragssatzung zum Thema machen um der Kommunalaufsicht zu zeigen hier in Rödermark werden sich Gedanken gemacht.

» B) Ganz klar sagen, wir in Rödermark wollen keine Straßenbeitragssatzung.

Alleine schon durch die Tatsache: „Eine Straßenbeitragssatzung belastet nur einen Teil der Bürger“ bin ich gegen eine solche Satzung. Da der Stadt aber das Geld an allen Ecken und Kanten fehlt, darf, wie auch bei der STAVO geäußert, kein Thema tabu sein.

Steuerehrlichkeit bei der Grundsteuer.
Der Ausgangspunkt der Grundsteuer B die Jahresrohmiete
3,00 DM (DM ist richtig) x Wohnfläche x 12
Nehmen wir einmal an, es wurde von Ihnen bei der
» Wohnflächenberechnung ein Fehler gemacht,
» ein nicht genehmigungspflichtiger Umbau wurde durchgeführt,
» ein Lagerraum wurde zur Wohnfläche.

Nehmen wir an. Durch eine der vorgenannten Maßnahmen wurde zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Wer von der Stadt Rödermark spricht eigentlich die Bürger an, die aktuelle Wohnfläche einmal mit den Angaben der Gebührenbescheide abzugleichen. (Ist auch zurzeit auch nicht Aufgabe der Stadt)

Irgendwann bekommt der Hausbesitzer vom Finanzamt den Bescheid zur Feststellung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages. Abgeheftet und vergessen. Ab jetzt kommt nur noch der Gebührenbescheid der Stadt. Leider stehen dort KEINE Angaben, wie sich die Grundsteuer B zusammensetzt.

Um festzustellen, ob Sie mit Ihrer Grundsteuer B in etwa richtig liegen, multiplizieren Sie bei einem Zweifamilienhaus Ihre Wohnfläche mit 2,09 €. Bei einem Einfamilienhaus multiplizieren Sie mit 2,36 €. Achtung: Überschlagsrechnung nur in 2010 richtig.
Es stellt sich jetzt aber gleich die Frage: „Was ist Wohnfläche aus Sicht des Finanzamtes?“. Ich habe da ein Dokument gefunden, welches dies Frage beantwortet. Für die Richtigkeit keine Garantie.

Stellen Sie fest, es sind ja von Ihnen ca. 10% weniger an Wohnfläche angeben, kann der Weg zur Steuerehrlichkeit ein riesiger Akt werden. Da verliert man vor dem bevorstehenden Verwaltungsakt schon gleich die Lust. Man hat evtl. auch Angst vor Nachzahlungen. Da lassen wir es wie es ist und haben unsere Ruhe.

Gäbe es  von der Stadt (oder wen auch immer)  ein einfaches Formular, bei dem ich nur meine persönlichen Angaben zu machen habe und die richtige Wohnfläche angebe (mehr braucht das Finanzamt auch nicht), und das Formular einfach in den Briefkasten der Stadt werfen kann, wäre der erste Schritt getan.

Von welchem Betrag ist eigentlich die Rede?
Der Haushaltsansatz der Stadt Rödermark für 2009 beträgt für die Grundsteuer B wie im Vorjahr 3.072.000 € (Basis: 330 % Hebesatz).

Wären es bei der angegebenen Wohnfläche nur 10%  zu Ungunsten der Stadt entspricht das einem Steuerausfall von ca. 300.000 Euro pro Jahr.
Merke:  Grundsteuer ist keine Gebühren oder Beitrag. Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden. Den Bürgern schwer zu vermitteln.

Grundsteuer erhöhen.
Um eine Straßenbeitragssatzung abzuwenden die Grundsteuer B um weitere 25 Punkte anheben? Den Betrag aber ?irgendwie? zweckgebunden anlegen.
Problem: Grundsteuer sind keine Gebühren. Grundsteuer ist nicht zweckgebunden. Vom Gesetzt her geht es eigentlich auch nicht.

Wiederkehrende Beiträge. Der Königsweg aus dem Dilemma?
Ist wie von der Kommunalaufsicht gefordert eine Gebühr. Wird von allen Haus- und Grundstückseigentümer getragen. Kann bedenkenlos wieder gestrichen werden. Wiederkehrende Beiträge können umgelegt werden. Erfüllt die Auflagen der Kommunalaufsicht.
Problem: Keine Ahnung ob das in Hessen zulässig ist. Werde morgen nachforschen. ( 07.05.2010 Hessen scheinbar nicht. Nur Rheinland-Pfalz und Saarland)
Nachtrag 2013. Auch in Hessen möglich. In Rödemark wahrscheinlich ab 2014.

Das gefährliche an der Grundsteuer B
Bei der Grundsteuer B ist das Drehen an einem Rädchen gleich in der Haushaltskasse zu bemerken.
Mann kommt einfach und ohne großen Aufwand an das Geld der Bürger.

Achtung. Da wo DM steht ist das auch RICHTIG.
Berechnung der Grundsteuer B bei 100 qm Wohnfläche und einem Zweifamilienhaus.

Jahresrohmiete = 3,00 DM * 100 * 12 = 3600,00 DM
Schönheitsreparatur = 5% 180,00 DM
Gesamtjahresrohmiete = 3780,00 DM

Vervielfältiger z.B. 10,6 = 40068,00 DM
Umrechnung auf EURO = 20486,00 DM ( 0,51129)

Einheitswert 20486,00 DM
Steuermesszahl 3,1 v.T. (Zweifamilienhaus). 63,50 € — 3,5 v.T. bei Einfamilienhaus.

Diese 63,50 € sind jetzt für der Grundsteuer B anzusetzen. Die Stadt/Gemeinde wird jetzt diesen Steuermessbetrag um den Hebesatz anreichern.

Aktueller Hebesatz 2010 in Rödermark ist 330%. Das ergibt eine Grundsteuer B von 209,55 Euro

Die Stadt Rödermark kann nur an dem Rädchen Hebesatz drehen.

Sie können ja selber mal an dem Rädchen drehen. Verändern Sie den Vervielfältiger, die Jahresrohmiete oder die Steuermesszahl.

Wie Sie sehen, ist der Hebesatz das letzte Rädchen. Nur hier kann die Stadt Veränderungen herbeiführen.
Sollte einer der anderen Sätze verändert werden, bringt das mehr Geld in die Kasse, die Belastung der Bürger steigt und die Stadt ist nicht Schuld. Es wird z.B einfach die Steuermesszahl um einige Nachkommastellen erhöht und schon ist mehr Geld in der Kasse.
Veröffentlicht wird das dann in einem Nebensatz, den eh keiner versteht. Schon haben wir wieder eine verdeckte Steuererhöhung.

Nachtrag: 06.05.2010
Wie geschrieben, wird die Kommunalaufsicht evtl. bei einen Haushalt 2010 eine fehlende Straßenbeitragssatzung bemängeln. Interessiert sich die Kommunalaufsicht eigentlich auch dafür, um welchen Betrag es sich handelt?
Von der Stadt Rödermark habe ich Zahlen erhalten, mit dem nach einer Überschlagsrechnung ca. 300.000€ zu erwarten wären.
Jetzt die Fragen (werde ich an die Fraktionsvorsitzenden weiterleiten)

Da die Stadt Rödermark für das Verwalten der Straßenbeitragssatzung noch keine geschulten Mitarbeiter hat, müssen doch sicherlich hierfür Gelder zur Verfügung gestellt werden.

Kann der zusätzliche Arbeitsaufwand mit dem vorhandenen Mitarbeiterstamm bewältigt werden?

Wie hoch ist der Aufwand für die zu erwartenden gerichtlichen Auseinandersetzungen?

Wie hoch werden die Belastungen für die Stadt durch Stundungen sein?

Wie wird die Planungssicherheit hergestellt wenn man nicht sicher sein kann auch alle geforderten Beträge eintreiben kann?

Wie hoch ( in %) können die Ausfälle betragen? (Forderungen können nicht eingetrieben werden)

Wie hoch ( in %) kann der Verwaltungsaufwand insgesamt geschätzt werden?

Würden die anfallenden Verwaltungskosten NUR den zahlenden Bürgern der Straßenbeitzragssatzung auferlegt?

Wie erklärt die Stadt den Mietern in unserer Stadt, dass diese (Mieter) durch die fehlende Straßenbeitragssatzung geprellt worden sind? Wenn die 40 Punkte der Grundsteuer B, so wie Herr Sturm es gesagt hat, ein Ersatz für die Straßenbeitragssatzung ist, wurden die Umlagen ( die 40% der Grundsteuer B) von der Vermietern eigentlich unrechtmäßig erhoben. Könnte man so sehen.

Die Stadt Rödermark hat sicherlich durch den Austausch mit den Gemeinden, die eine Straßenbeitragssatzung eingeführt haben, entsprechendes Zahlenmaterial zur Verfügung.

Ich bin ja wirklich einmal gespannt, ob ich die Fragen beantwortet bekomme. Wenn ja, bin ich noch mehr gespannt, um welchen Betrag es eigentlich geht, wenn ein Haushalt von der Kommunalaufsicht beanstandet werden kann bzw. nicht genehmigt wird.

Ich vermute, wenn wir diesen Betrag dann prozentual dem Haushalt Rödermark gegenüberstellen, werden wir die Welt nicht mehr verstehen.

Nachtrag 7.5.2010
Etwas zu dem Verwaltungsaufwand aus Berlin.

Berlin…….Herr Bürgermeister Ulbricht, Sie haben angesprochen, wie viele Mitarbeiter Sie in der Verwaltung brauchten, und haben gesagt, 80 % der Einnahmen, die aus einem Straßenausbaubeitragsgesetz zu erwarten wären, müssten allein für die Verwaltung bezahlt werden. Da Sie im Bezirk Treptow-Köpenick über langjährige Erfahrung verfügen, halte ich diese Zahl für höchst schlüssig, sie ist auch nicht strittig zu stellen……….
Dreieich….Belastung bei der Einführung einer Straßenbeitragssatzung. Mal ganz abgesehen von ca. 100.000 € pro Jahr an Verwaltungskosten für die Stadt bei Einführung der Satzung.
Quelle: http://www.fwgdreieich.de/news.htm

Ich hoffe ja nicht, dass die Stadt dann auf die Idee kommt, den Verwaltungsaufwand für die Straßenbeitragssatzung auf den zahlenden Bürger der Gebühren umlegt. Obwohl, wenn ich den Verwaltungsaufwand den Kosten für den Straßenbau gegenüberstelle bleibt ja nix mehr. Also Verwaltungsaufwand kommt on Top.
Man stelle sich einmal vor, die Angabe aus Dreieich, 100.000 Euro Verwaltungsaufwand, stimmt. Die Stadt hat in einem Jahr aber nur 80,000,00 Euro an Straßenbeitragssatzung umzulegen. Müssen wir jetzt die Grundsteuer erhöhen, damit der fehlende Betrag von 20.000,00 Euro wieder reinkommt? 🙂

Das Dilemma, in dem wir uns bewegen, ist eigentlich ohne eine Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrender Beitrag kaum zu lösen. Wir können sparen, sparen und noch mal sparen. Der Haushalt wird nicht ausgeglichen sein. Wir können die Grundsteuer B um 100 Punkte erhöhen, Geld fehlt immer noch und die Kommunalaufsicht wird sagen: “ Was ist mit der Straßenbeitragssatzung?“

Es muss ein Weg gefunden werden, damit unser Bürgermeister nicht wegen einer fehlender Beitragssatzung klagen muss. Es muss ein Beitrag herbei, der von allen Bürger geleistet wird und in besseren Zeiten problemlos entfallen kann.

Immobilien, die an reparaturbedürftigen Straßen liegen, haben bei einer Straßenbeitragssatzung aus dem Stand heraus einen Wertverlust von mindestens 30.000,00 Euro.

Wahrlich keine leicht Aufgabe und das vor den Wahlen in 2011.

Folgende Artikel können auch von Interesse sein:
Links und Infos zu “wiederkehrender Beitrag”
Rödermark und die Kreisabgabe!

Nachtrag
Straßenbeitrag und Freie Wählergemeinschaft Dreieich


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.