[..]Die CSU warf dem Grünen »Denunziantentum« vor, aus der FDP war von »Blockwartmentalität« die Rede[..].« Schlagzeile: »Grünen-Minister führt Steuer-Stasi ein«.[..] Quelle: Spiegel.de
Ich denke, der Artikel ist als Satire zu verstehen.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Nach einer unglaublichen Begegnung im Breidert muss das Folgende sein.
Einen größeren Mist als die -Brutzeitkarte-, die die Stadt den Hundehaltern zur Orientierung zum Verhalten in der Setz- und Brutzeit zur Verfügung stellt, ist nicht nur großer Mist, sondern auch eine Blamage für eine Stadt, die im Kreis Offenbach Platz EINS bei der Hundesteuer belegt. Zahlen zum Kreis Offenbach
Die Karte sollte den Hinweis enthalten, dass viele der Flächen, die von der Leinenpflicht befreit sind, private Flächen sind. Offizielle Hundespielwiesen gibt es in Rödermark nicht.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Wenn man es mal genau betrachtet, machen es sich die Verwaltungen bei der Hundesteuer sehr einfach. Es wird nur eine Unterscheidung zwischen „gefährlich“ und nicht „gefährlich“ gemacht. Ich finde, da ist die Steuerverwaltung, die die Steuer ansetzt, nicht besonders kreativ.
Man macht bei Verwaltungen gerne aus Einfach – Kompliziert.
Warum nicht bei der Hundesteuer?
Beispiel Rödermark. Betrachten wir den ganz einfachen Ansatz der FWR zur Verteilung der „Corona-Hilfe“ an die Vereine. Da haben die Freien Wähler an die Verwaltung gedacht und einen ganz pragmatischen Vorschlag gemacht. Einfach den bestehenden Verteilungsschlüssel mit der zur Auszahlung anstehenden Gesamtsumme versehen und auszahlen. Verwaltungsaufwand so hoch wie bei einer normalen Auszahlung der Vereinsförderung. Das war aber zu einfach. Ein Verfahren mit Antragstellung und Überprüfung und ….. kommt jetzt zur Anwendung.
Zurück zur Hundesteuer.
Warum macht man es sich mit der Hundesteuer so einfach? Warum wird ein Hund nicht z.B. nach Gewicht versteuert? Sagen wir mal pro kg 2,00€. Jedes Jahr muss der Hund von einem Tierarzt:innen (bzw. einer zertifizierten Person:in) gewogen werden. Das neue Gewicht wird in ein Formular eingetragen und bei der Verwaltung zur Neuberechnung der Steuer eingereicht. Das Formular müsste auf der Webseite der Stadt zum download bereitgestellt werden.
Man könnte auch bei einem Hund:ündinnen ein Stockmaß (wie bei Pferden/Hengsten/Stuten) heranziehen. Das Stockmaß für Hund:ündinnen wird von der waagerecht nach vorne zeigenden Schnauze bis zum Boden gemessen. Gemessen von von einer für das Festlegen der Maßeinheiten für Hund:ündinnen (z.B. Tierarzt:innen) von der Stadt zertifizierten Person:in. Für die Zertifizierung müssen die Verwaltungen über die VHS Kurse anbieten.
Es könnte jetzt noch eine Formel entwickeln, die die beiden Einheiten (Gewicht und Stockmaß) berücksichtigt.
Besondere Aufwendungen können von der Steuer abgesetzt werden. Ein Katalog für absetzbare Kosten sollte von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit erfahrenen Hundehalter:innen entwickelt werden. Die genauen Regularien werden innerhalb von einem Jahr durch einen „runden Tisch“ erarbeitet, der dann sein Arbeitsergebnis der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Abstimmung vorlegt.
Kann eine Verwaltung diesen Aufwand stemmen?
Sicherlich nicht. Bei Verwaltungen wird vermutlich bei neuen Aufgaben nicht danach gesucht, wer diese überehmen kann, sondern eine neue Planstelle muss her. Aber egal. Die Hundesteuer wird gerechter.
[..] Die Bundesregierung müsse die Möglichkeit der Steuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für die Lieferung von Covid-19-In-vitro-Diagnostika und für die Erbringung von Dienstleistungen, die eng damit zusammenhängen nutzen. Die EU-Mitgliedstaaten hätten bereits Ende 2020 eine entsprechende Anpassung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorgenommen, die die Umsatzsteuerbefreiung erlaube.[..]Lesen Sie hier mehr zu diesem Antrag
Abkürzungen für die
Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung.
Stavo: Stadtverordnetenversammlung. FSIK: Familie, Soziales, Integration und Kultur BUSE: Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie HFW (HFuW): Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Stavo. Tagesordnung und Sitzungsort. (Tagesordnung kann sich ändern)
15.09.2020, Kulturhalle
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
Mitteilungen des Magistrats
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
Anfrage der Fraktion FWR: Verkehrszählungen
Anfrage der FDP-Fraktion: Baumaßnahme Bahnhofstraße Urberach – Heller Asphalt und Zuschüsse
Anfrage der FDP-Fraktion: Tempo 30 nächtens entlang der Ortsdurchfahrt Waldacker
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand zur Babenhäuser Straße
Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand: Monteurzimmer in Rödermark
Anfrage der FDP-Fraktion: Neues Logo der Stadt Rödermark
Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grüne: Bundesweiter Test der Signaleinrichtungen zum …
Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark
Übernahme der Trägerschaft der Schulkindbetreuung an der Trinkbornschule durch die kreiseigene „Ganztag im Pakt“ (GiP) gGmbH
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 25 Flurstück 244/7, Carl-Zeiss-Straße, 873 m²
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2020 bis 2022 und Änderung der Abfallsatzung
Pachtaussetzungen von Pächtern städtischer Räumlichkeiten während der Gültigkeit von Verordnungen …..
Resolution für Demokratie, Toleranz, Respekt und Weltoffenheit
Antrag der FDP-Fraktion: Resolution zum Schutz von Polizei und Rettungskräften
Neufassung des Antrags der Fraktion FWR: Verkehrsbelastung in Rödermark
Antrag der SPD-Fraktion: Durchgängige Kontrolle des fließenden Verkehrs
Antrag der SPD-Fraktion: Qualität für die Entwicklung des Ortskerns Urberach
Neufassung des Antrags der Fraktion FWR: Einstellungssperre
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grüne: Prüfungsantrag Sonnenschutz für Spielplätze
Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zum Prüfungsantrag der CDU-Fraktion und Fraktion AL/Die Grüne: Sonnenschutz für Spielplätze Antrag der FDP-Fraktion: Aufstellung von Smart Benches in Rödermark
Nachwahl eines Mitgliedes der Betriebskommission des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“; hier: wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Person
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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