[..] Die Rödermärker nehmen die Steuererhöhungen nicht unkommentiert hin. Nach Auskunft von Erster Stadträtin Andrea Schülner gibt es bisher 16 Widersprüche gegen Grundsteuer-B-Bescheide, zu denen im Internet aufgerufen worden sei. Dazu trudelten im Rathaus 25 Beschwerde-E-Mails ein – größtenteils anonym und gespickt mit „Unverschämtheiten“, wie Schülner sagt. 30 weitere Anfragen seien hingegen „moderat“ gewesen.[..] Weiter bei DA-imnetz
Oh mein Gott. Was wird da in 2021 noch kommen, wenn der anvisierte Personalstand (insgesamt + 32) erreicht ist.
Und dann noch der Schachzug mit der Vergnügungssteuer. „[..]Der „Oase“-Geschäftsführer behauptet, die Vergnügungssteuer hätte den Pärchenclub in die Insolvenz getrieben.[..] OP-Online
Wenn die Bildunterschrift (DA-Imnetz) stimmen würde, dann …..
hätte, hätte, Fahradkette.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Glaubt man etwa, der Unternehmer/Bürger wäre dumm?
Rödermarks Bürgermeister: Steuer ist unschuldig am Ende der „Oase“
Der Bürgermeister muss es ja wissen.
[..]Bürgermeister Jörg Rotter weist den Vorwurf des „Oase“-Geschäftsführers Josef Horak zurück, die Stadt habe mit dem Erlass einer Vergnügungssteuersatzung den Pärchenclub in die Insolvenz getrieben. Rotter versichert, dass bisher noch gar kein Steuerbescheid ergangen sei.[..]
Quelle OP-Online
Ich gebe es zu. Mir fällt es verdammt schwer, die Contenance zu bewahren.
Vorausgeschickt. Braucht der Unternehmer für seine Entscheidung unbedingt den Steuerbescheid?
Es soll nicht um einen speziellen Fall gehen, obwohl sich das Schicksal der OASE geradezu aufdrängt. Es soll hier mehr darum gehen, ob ein Unternehmen auf einen endgültigen Steuerbescheid warten muss/darf, um eine Entscheidung zu treffen.
Darf ein Unternehmer, dem anhand der vorliegenden Zahlen (dazu unten mehr) klar ist, dass er nach dem Steuerbescheid seine Kosten dauerhaft nicht durch seine Einnahmen decken kann, sein Unternehmen weiter betreiben? Nein, darf er NICHT. Er muss sein Geschäft schließen. Wie die Geschäftsaufgabe abgewickelt wird, wäre ein anderes Thema.
Ergeht überhaupt ein Steuerbescheid? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“ und weiter [..] Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerpflichtige eine Steueranmeldung nicht abgibt [..]
Bürger. Zur Grundsteuer.
Als ich von der Grundsteuer B Erhöhung erfahren habe, habe ich mir meinen alten Steuerbescheid genommen und ein wenig gerechnet. Danach war mir auch ohne Steuerbescheid klar, was ich künftig zu zahlen habe. Das mag den einen oder anderen überraschen. Glauben Sie mir, das geht.
Unternehmer. Zur Vergnügungssteuer.
Ob für einen Unternehmer in diesem Jahr Vergnügungssteuer anfallen oder nicht, spielt absolut keine Rolle. Was wichtig ist, ob der Unternehmer bei Normalbetrieb (trotz der Steuer) noch seine Kosten decken kann.
Ein Unternehmer braucht nicht viel, um auch ohne Steuerbescheid (der aber unausweichlich folgen wird) feststellen zu können, was in etwa an Vergnügungssteuer anfallen wird. Der Unternehmer muss den wichtigsten Parameter, die Berechnungsgrundlage, liefern. Er braucht zusätzlich nur noch die Satzung zur Vergnügungssteuer. So weit, so gut. Aber gibt es auch einen Steuerbescheid? Steuerbescheid notwendig? Schauen wir einmal in die Satzung. „Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. [..]“
[..] Es sei lediglich die Größe der Flächen abgefragt worden, auf denen Vergnügungen stattfinden sollen. Diese Flächen hätten dann als Berechnungsgrundlage für die Steuer dienen sollen. [..] Siehe Herr Rotter bei OP-Online.
Was versteht die Satzung, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, unter Fläche? „Als Veranstaltungsfläche gelten alle für das Publikum zugänglichen Flächen mit Ausnahme der Toiletten- und Garderobenräume. Entsprechendes gilt für Veranstaltungen im Freien. “ Hmmmm, ist eindeutig beschreiben, was in die Berechnung einfließt. Ich sehe dort keinen Interpretationsspielraum.
Ein betroffener Unternehmer kennt die Satzung. Er kennt auch seine Betriebsgröße. Genau diese muss der Unternehmen jetzt, so Herr Rotter bei OP-Online, der Stadt mitteilen. Wahrscheinlich nur deshalb, damit man nachrechnen kann.
Ob nochmal einer von der Stadt kommt, um nachzumessen –der Unternehmer könnte ja evtl. zu viel gemeldet haben– ist mir nicht bekannt. Ist es für einen Unternehmer jetzt noch schwer, seine Steuerlast zu ermitteln? Er muss folgende Rechnung durchführen. Die „Berechnungsgrundlage“ AKA „Die vom Unternehmer gemeldete Fläche“/10*6,50. Z.B. 2800/10*6,50=1.820,00€ PRO VERANSTALTUNG. Das wäre es dann mal für den ersten Überblick. Genauigkeit kommt dann später, wenn es ans Zahlen geht. Vernachlässigen wir einfach den in der Satzung festgelegten Aufschlag von 25% für die Zeit nach 1:00h. Übrigens, wenn Sie den von Herrn Horak (OASE) in den Raum gestellte Betrag von 90.000,00€ p. Jahr nehmen, kommen Sie auf einen Betrag von 1.875,00 PRO VERANSTALTUNG. Herr Horak wird vorgerechnet haben. Einen Steuerbescheid wird es, wenn alles ordentlich läuft, nicht geben. Siehe Satzung.
Für die Entscheidung, ob man sein Unternehmen noch weiterhin mit Gewinn führen kann, ist ein Steuerbescheid nicht notwendig.
Wenn man weiterdenkt als von der Tapete bis zur Wand, erübrigt sich der Hinweis auf die NICHT stattgefundenen Veranstaltungen. Wenn es klar ist, dass bei Aufnahme des Betriebs mit, sagen wir einmal vier Veranstaltungen im Monat, die Kosten wegen der Steuer nicht mehr decken kann, MUSS Insolvenz angemeldet bzw. die Geschäftsaufgabe eingeleitet werden. Die Sonderregelung, Insolvenzen bis in das kommende Jahr zu verschieben, ohne eine strafbare Handlung zu begehen, trifft in diesem Fall NICHT zu. Der Grund zur Insolvenz ist nicht Corona. Der Grund ist die Steuer. Siehe
Betriebsschließung.
Eine Betriebsschließung muss nicht unbedingt Insolvenz bedeuten.
Wenn es sich um eine Insolvenz handeln sollte. Folgendes kann ich rechtlich nicht abschließend werten.
Wenn ab 1.7. die Stadt eine Steuer per Satzung festgeschrieben hat und bis zum heutigen Tag (obwohl schon im März beschlossen) noch nicht in der Lage war, einem Unternehmer den Bescheid zuzustellen, dem Unternehmer aber klar ist, dass er die Steuer nicht zahlen kann, keine Insolvenz anmeldet, ist das dann schon Insolvenzverschleppung?
Ich denke; JA.
Wenn die OASE geöffnet hat, dann dürfte es auch eine Veranstaltung sein.
Bei einer solchen Aussage bekomme ich selbst im hohen Alter noch Pickel.
[…] er „Oase“-Chef Josef Horak habe wegen der Steuerfrage zu keiner Zeit das Gespräch mit der Stadt gesucht. „[..]
Mag ja sein, dass Herr Horak kein Gespräch gesucht hat. Magistrat und Stadtverordnete mussten schon vor dem Beschluss, eine Vergnügungssteuer einzuführen, klar sein, dass nach Einführen einer solchen Steuer die OASE schließen muss. Die Zeit, dass der Bürgermeister sich der Sache annimmt, wäre spätestens jetzt gekommen. Dafür ist der schließlich auch da. Hat der Bürgermeister gehandelt?
Ist in Rödermark das Verhältnis Gewerbe und Verwaltung eine Einbahnstraße? Warum hat die Stadt nicht einmal das Gespräch gesucht? Ist der Stadt eine Geschäftsschließung mit finanziellen Folgen für die Stadt egal? Die Stadt kann ja eine solche Schließung mit einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer kompensieren.
[..]Wir kapitulieren und müssen aufgeben. Uns bleibt nichts anderes übrig als Insolvenz anzumelden. Trotz wiederholter Gespräche, trotz Proteste unserer Partner-Firmen (Hotels und Taxi-Unternehmen), trotz medialer Aufmerksamkeit (TV und verschiedene Zeitungen berichteten darüber)… Die Stadt bleibt stur und die Steuer kommt.[..] joyclub.de/club/944.die_oase.html
Steuersatz anderswo
Z.B. Würselen (37.000 Einwohner) 3,00€ (Rödermark 6,50 + evtl. Zuschlag). Dort auch ein Musterformular zur Steuermeldung.
Nachtrag
Schimmert da ein wenig die Hoffnung durch. Passt zwar nicht ganz zu dem vorher im FR Artikel gesagt wurde. Aber der Schlusssatz steht. “ Selbst wenn ihm die Steuerschuld gestundet werden würde, werde er in drei bis vier Jahren einen Schuldenberg vor sich hinschieben. „Das kann ich nicht stemmen“, sagt er, und hofft, dass sich die Stadt „vernünftig verhält und die Steuer aussetzt“.“. Siehe fr.de
Mit „aussetzt“ dürfte „streichen“ gemeint sein.
90.000,00€. Die neu eingeführte Vergnügungssteuer ist der Sargnagel.
Corona wäre zu verkraften gewesen.
Die von der Stadt Rödermark neu eingeführte
Vergnügungssteuer wurde zum Sargnagel.
Der Magistrat hat es geschafft. Der Antrag der Verwaltung wurde angenommen.
Man kann dem entnehmen, dass ein gut laufendes Unternehmen durch eine neu eingeführte Steuer in die Knie gezwungen wurde. Die Vergnügungssteuer (90.000,00 € [im Video ab ca 3:40]) ist nicht zu verkraften. Weitere Unternehmen in Rödermark werden die Schließung finanziell zu spüren bekommen. Hotel, Taxiunternehmen, Vermieter der Immobilie, Catering. Man darf nicht die Mitarbeiter vergessen, die durch die Insolvenz ihren Job verloren haben.
Der Magistrat könnte sagen: „Die neue Vergnügungssteuer steht nicht im Zusammenhang mit der Geschäftaufgabe. Corona ist der Grund.“ Schon vor der Corona-Krise hat der Betreiber darauf hingewiesen, dass er nach Einführen der Vergnügungssteuer die OASE schließen muss.
[..] Nein, nicht Corona. Corona hat uns gebeutelt und in die Mangel genommen wie jeden Club… aber das hätten wir gepackt.[..]
[..]Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. Manche von Euch dürften den Beitrag im HR-Fernsehen bereits gesehen haben. Für alle, die die ihn verpasst haben, hier der Link (Der Beitrag über die Oase kommt gleich zu Beginn):[..]
[..]Wir kapitulieren und müssen aufgeben. Uns bleibt nichts anderes übrig als Insolvenz anzumelden. Trotz wiederholter Gespräche, trotz Proteste unserer Partner-Firmen (Hotels und Taxi-Unternehmen), trotz medialer Aufmerksamkeit (TV und verschiedene Zeitungen berichteten darüber)… Die Stadt bleibt stur und die Steuer kommt.[..]
Quelle: joyclub.de
Zur Kommunalwahl bitte vormerken. Die Schwarz/Grüne Koalition gehört in die Geschichtsbücher. Die Schwarz/Grünen Finanzspezialisten (Bürgermeister/Stadtrat) sind es, die Rödermark in die Knie zwingen.
Logische Reihenfolge? Schwarz/Grün vernichtet Einnahmen. Weil Geld fehlt, wird die Steuer weiter erhöht. Ich denke an eine erneute Erhöhung in 2021.
So der aktuelle Stand.
Ob man einen neuen Betreiber finden kann, der die Kosten stemmen wird und die OASE weiterführt? Ob sich dort eine neuer Club etablieren kann, der nicht in den Katalog „Vergnügungssteuer“ passt? Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Rödermark durchgeführten nachfolgenden Vergnügungen besonderer Art (Veranstaltungen):
1. Striptease, Peepshows und Tabledances sowie Darbietungen ähnlicher Art,
2. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Bordellen und Laufhäusern, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;
3. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 2 genannten Ein-richtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen;
4. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen –
5. Sex- und Erotikmessen. Quelle
Rödermark intern. Haushaltssperre haben wir schon. Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein. Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger? So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.
Die Grundsteuerbescheide sind auf dem Weg zum Bürger.
Einigen in Rödermark ist es scheinbar nicht klar, ab wann der geänderte Grundsteuersatz (Hebesatz) gültig ist. Die Grundsteuer mit den neuen Hebesätzen ist ab 1.1.2020 zu zahlen und wird nachträglich fällig. Wie viel man wann zu zahlen hat, entnehmen Sie der PM der Stadt Rödermark.
Der erhöhte Grundsteuersatze (Grundsteuer B) wurde mit Stimmenmehrheit von CDU und AL/Die Grünen beschlossen.
Haushalt 2020/2021. Beschluss Grundsteuer
Für das Haushaltsjahr 2019 wurden noch folgende Sätze zur Berechnung herangezogen: Grundsteuer A 200%, Grundsteuer B 540%, Gewerbesteuer 380%. Quelle: roedermark.de
Rödermark intern. Haushaltssperre haben wir schon. Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein. Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger? So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.
Wissen AL/Die Grünen dank ihrer Ersten Stadträtin mehr als manch ein Stadtverordneter?
Gibt es überhaupt einen entsprechenden Stadtverordnetenbeschluss?
Braucht man für den Erlass der Gebühren keinen Stavo-Beschluss?
Wie erhalten die Bürger von der Stadt wichtige Informationen?
Bisher wissen wir, dass die Kita-Gebühren ausgesetzt sind. Wir wissen auch, dass noch unentschlossene Bürgermeister der im Kreis vertretenen Städte auf einen Bürgermeisterbeschluss warten.
Bisher gibt es noch keine offizielle Information darüber, ob die Kita-Gebühren in Rödermark, wie durch einige Kommunen im Kreis bereits geschehen, den Eltern erlassen werden. Weiterhin steht noch, dass Rödermark auf einen Vorschlag der im Kreis vertretenen Bürgermeister wartet, ob und wie man mit einer Gebührenerstattung (oder auch nicht) umgehen wird. Einigen Kommunen im Kreis Offenbach dauerte das wohl zu lange und haben gehandelt.
Jetzt wird man durch einen Flyer der AL/Die Grünen mit einer Aussage überrascht, dass in den Fluren der Stadt, scheinbar ohne Stadtverordnetenbeschluss, alles geregelt ist.
In einem Flyer der A/Die Grünen vom 7.7.2020 kann man dazu lesen: » Durch Verzicht auf die Kita-Gebühren kommen nochmal mindestens 300.000 € dazu. » Man muss wissen. Die Erste Stadträtin, Frau Schülner, ist Mitglied der AL/Der Grünen und auch zuständig für den Bereich -Kinder-. Es kann also sein, dass die Verfasser des Flyers über Insiderwissen verfügen, das manch einem Stadtverordneten fehlt.
Ist nicht für den Verzicht der Kita-Gebühren (während der Corona-Pandemie) ein Stavo-Beschluss erforderlich? Auch die Aussage zu der Summe in dem Flyer – auf mindestens 300.000,00€ zu verzichten -, dürfte einer Prüfung nicht standhalten.
Nicht, dass man hier etwas missversteht. Natürlich ist es völlig in Ordnung, dass man die Eltern für die Ausfallstunden NICHT zu Kasse bittet. Die Eltern warten auf einen offiziellen Bescheid vom Bürgermeister und bekommen eine so wichtige Information in Form eines Partei-Flyers. Es kann auch noch sein, dass die Passage im Flyer falsch verstanden wird, oder ganz einfach nur Kappes ist.
So am Rande.
Bekommt man irgendwann mal einen Grundsteuerbescheid? Oder hat die Stadt die Grundsteuererhöhung zurückgenommen? Oder habe ich den Bescheid nicht zugestellt bekommen?
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