Nachtrag
Dass im Zusammenhang mit dem Marktplatz in Ober-Roden das Wort „Angst-Ort“ in öffentlichen Verlautbarungen aufgetaucht sei, habe sie sehr wohl registriert. Sie halte es gleichwohl für nicht gerechtfertigt, einzelne Örtlichkeiten und Personen pauschal als „gefährlich“ zu brandmarken. Seien hingegen konkrete Beobachtungen und Klagen zu registrieren, so werde auch gezielt gehandelt. (Hervorhebung durch den Admin.)
Quelle: PM Stadt Rödermark
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Zu heftig? Unverschämtheiten? Rassistisch? Zu viel Wahrheit?
Siehe auch
» Angstraum Ortsmitte Ober-Roden
» Kontrollaktionen am Marktplatz Ober-Roden
Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?