Woaß soll deß?
Woann äbbes genauer beschribbe werrn soll, wem meer äbbes driwwer zu berichte hott, wer woaß verwerfliches gedou hott unn de „Täter“ näher beschreewe will, werrd die Hautfabb unn gegewenefalls die Nationalitäd weggelosse.
Bericht meer allerdings iwwer Autofouhrer, die sisch vermeindlich unangemesse verhaale, kimmt ouane nähere Beschreibung. Z. B. [–] Schnitt 2, 5 SUVs bzw. dicke Limousine [–]
Selde erwähnd meer die Klasse vunn demm Auto, deß meer selwer fährd.
Was soll das?
Wenn etwas genauer beschrieben werden soll, wem man etwas darüber zu berichten hat, wer was verwerfliches getan hat und den „Täter“ näher beschreiben will, wird die Hautfarbe und gegebenenfalls die Nationalität weggelassen.
Berichtet man allerdings über Autofahrer, die sich vermeindlich unangemessen verhalten, kommt eine nähere Beschreibung. Z.B. [–] Schnitt 2,5 SUVs bzw. dicke Limousinen [–]
Selten erwähnt man die Klasse des Fahzeugs, das man selber fährt.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
„Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“
Wenn man einer Stadtverordnetenversammlung nicht beiwohnen kann, ist man als interessierter Bürger auf Pressemeldungen und Protokolle angewiesen.
Ein kleines Beispiel zur Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2022.
Angesprochener Antrag: „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“
„Tempo 30 auch auf Hauptstraßen!“<
Man kann auf der Webseite der AL/Die Grünen lesen:
-Einstimmiger Beschluss der Stadtverordneten- Auf Antrag der SPD waren sich alle Fraktionen am 24. Mai einig, der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten und u.a. zu erklären: „Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
Quelle: AL/Die Grünen
Abstimmergebnis Stavo
Einstimmiger Beschluss?
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit angenommen
Zustimmung: CDU (11), AL/Grüne (12), SPD (5), FWR (3)
Ablehnung: FDP (3)
Enthaltung: /
Quelle: Niederschrift Stavo 24.09.2022
Das dürfte demnach nicht EINSTIMMIG sein.
0.1177% der Wahlberechtigten Bürger besuchen im Schnitt die Stadtverordnetenversammlung. Quelle
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Bei OP-Online kann man lesen:
Verkehrs-BI droht der Stadt mit einer Klage
Sinnvolle Parkregelungen vermisst auch Norbert Kern, Sprecher der Verkehrsinitiative BIVER. „Wie innerhalb der Ortsgruppe Ober-Roden immer wieder festgestellt wird, ziehen sich die unzulänglichen Verkehrsverhältnisse wie ein roter Faden durch den Stadtteil“, schreibt Kern in einer Pressemitteilung.
Quelle: OP-Online
Hier die ganze Pressemeldung
Norbert Kern, Sprecher der Verkehrsinitiative BIVER.
Ein Jahr nach dem einstimmigen Beschluß der Stadtverordnetenversammlung beschreibt der Sprecher der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden, Norbert Kern, die offenkundige Passivität der Stadt in Bezug auf Verkehrsentlastungsmaßnahmen im größten ‚Stadtteil als weiterhin ideenlos, planlos und opportun. Demnach war der Magistrat am 08.06.2021 u.a. beauftragt worden, auf die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen dahingehend und nachdrücklich einzuwirken, dass schnellstmöglich eine probate Kreisellösung anstelle der Ampel an der Kreuzung der L 3097 mit der Frankfurter Straße (der sog. „Kipferl-Kreuzung“) baulich realisiert werden kann. Gleiches spiegelt sich im Koalitionsvertrag (Ziff. 12) der CDU und Andere Liste/ Die Grünen wieder, wo die Verbesserung der Verkehrssituation um die „Kipferl-Kreuzung“ im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren sei.
Passiert ist bis heute offenkundig nichts. „Zwar hatten uns der Bürgermeister und die 1. Stadträtin vor einem Jahr Transparenz und Kooperation in der Sache versprochen, leider herrscht dazu bis heute nahezu „Funkstille“. Formale Anträge wurden, ebenso wie Fragen zu getätigten bzw. geplanten Verkehrsmaßnahmen oder Gutachteraufträgen, größtenteils nicht beantwortet bzw. als verwaltungsinterne Angelegenheiten bezeichnet. Auch wenn das Dementi auf dem Fuß folgen wird, werde ich das Gefühl nicht los, das mögliche verkehrstechnische Maßnahmen auch aufgrund persönlicher Verstimmungen nicht umgesetzt werden,“ so Norbert Kern weiter.
Beispielhaft führt der Sprecher ein Antwortschreiben der Stadt vom 09.11.2021 an die BI an, in dem u.a. mitgeteilt wurde, dass die „Kreisellösung“ erfolglos an HessenMobil herangetragen worden sei. Finanzielle Hindernisse seien der ablehnende Grund. „In einer schriftlichen Nachfrage meinerseits bei HessenMobil nach dem aktuellen Sachstand des Antrags der Stadt erhielt ich am 3. März in einer Mail die Antwort, dass in den dortigen Fachabteilungen dazu keine Informationen vorlägen, ich solle mich an die Stadt Rödemark wenden. Was denn nun?,“ so ein erstaunt, verärgerter BI Vertreter.
Ähnliches, so aus der BI, gilt für einen Antrag betroffener Bürger auf Schutzmaßnahmen gegen unzumutbare verkehrsbedingte Lärmbeeinträchtigung auf der L-3097 in Ober-Roden, der der Stadt seit dem 03.02.2021 (!) vorliegt. „Zwei Auskunftsanträge zu Tempo-30 und dem LKW-Durchfahrtsverbot, die wir der Stadt Anfang März 2022, hatten zukommen lassen, blieben bis heute unbeantwortet“, so Norbert Kern. In dem Zusammenhang wird mittlerweile in der BI gar über eine Untätigkeitsklage nachgedacht.
Wie innerhalb der BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden immer wieder festgestellt wird, ziehen sich die unzulänglichen Verkehrsverhältnisse wie ein „roter“ Faden durch den Stadtteil. Kritisiert werden dabei insbesondere fehlende Schutzstreifen für Radfahrer, z.B. auf der Frankfurter-/Dieburger Straße. So sei zwar auf dieser Durchgangsstraße Tempo-30 angeordnet, was im Übrigen nicht zu den relevanten „Raserzeiten“ ab 17 Uhr kontrolliert werde, wo aber unverständlicherweise das Parken auf den schmalen Gehwegen erlaubt ist, was die Fahrbahn optisch verbreitert und deshalb nicht dazu beiträgt, dass Tempo-30 auch eingehalten wird.
Was in vielen Nachbarkommunen bereits Standard, wie der Bau von lärmmindernden Kreiseln, Sicherheitsvorkehrungen für Radfahrer oder ein Konzept für sinnvolle Einbahnstraßen- oder auch Parkregelungen lässt leider nicht nur nach Ansicht der BIVER Ortsgruppe Ober-Roden mehr als zu wünschen übrig.
Norbert Kern
BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
SPD beantragt Konzept zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Vorschriftswidrig parkende Autos auf Gehsteigen oder Radwegen sind in Rödermark keine Seltenheit. Laut Straßenverkehrsordnung ist das Parken auf Geh- und Radwegen zwar verboten, allerdings duldet die Stadt dieses Fehlverhalten in den allermeisten Fällen. Das will die SPD – Fraktion mit einem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung ändern und so mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erreichen. Weiter bei der SPD Rödermark
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
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