Kritik an Verkehrsbelastung reißt nicht ab

Messenhausen Verkehrsberuhigung wegen Unfallschwerpunkt?
Messenhausen Verkehrsberuhigung wegen Unfallschwerpunkt?

Artikel zur Verkehrsentlastung in der StadtPost

Zunächst Messenhausen

Zu schnell und zu laut
auf der Urberacher Straße in Messenhausen.
Ein Anwohner meldet sich bei der Stadtpost und klagt über zu hohe Geschwindigkeit in Messenhausen. Die Verwaltung lässt mitteilen, dass sich 90% der Autofahrer an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Der Anwohner versteht die Antwort der Verwaltung so –wir bilden uns das alle nur so ein.

Die Verwaltung hat gemessen und gesprochen. Damit dürfte wohl feststehen, dass der Anwohner irrt. Die Autofahrer fahren fast alle diszipliniert durch Messenhausen. Basta. Man räumt allerdings ein, dass man das LKW-Verbot weiterhin regelmäßig kontrolliert.
Vor sechs Jahren hat das noch ein wenig anders geklungen. Hat Herr Rotter in seiner Amtszeit die Einfahrt zu Messenhausen auf der Kapellenstraße und der Urberacher Straße nicht mit diesen „bildhübschen Rotterkübeln“ zugestellt, um damit den Verkehr runterzubremsen? Schrieb die AL in einer PM nicht etwas von [..]unseren Schulkindern einen guten und sicheren Weg zur Schule[..]

2015 hatten die Anwohner noch Probleme.
[..]Dabei wurde der nun durchgesetzten Geschwindigkeitsreduzierung zustimmend applaudiert. „Endlich höre ich nachts keine quietschenden Reifen mehr“[..] Quelle: Blog für Rödermark

Stavo 11.03.2015. Verkehrsberuhigung in Messenhausen
Herr Schultheis stellt fest, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Messenhausen sehr massiv und nicht wirklich schön sind. Herr Erster Stadtrat Rotter erläutert, dass diese Massivität zum Schutz der Schüler erforderlich ist. Es können lediglich geringfügige Veränderungen (Größe der Schilder, Bepflanzungen) vorgenommen werden. Quelle

Im Oktober 2016 waren die Kübel nur noch Geschichte. Siehe

Zu Mainzer, Hanauer und Nieder-Röder-Straße. Kipferl-Kreuzung

Der Artikel in der StadtPost (Seite 5) beschreibt, wie auch schon am 5.5.2021 im Heimatblatt, die nicht gerade erquickende Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und einigen Teilen der hinzgerufenen Bürger am „Runden Tisch“. Hinzu kommt noch, dass man sich bei den Bürgerinitiativen zur Verkehrsberuhigung wohl zu sehr auf die Aussagen einer Partei/Wählergemeinschaft vor der Wahl verlassen hat. Nach der Wahl folgt wie so oft die Enttäuschung.
Dass man seine Meinung ändern kann, dürfen die von der BI der Partei/Wählervereinigung nicht krummnehmen. Wenn man sich in Spanien auf eine grundsätzliche Änderung in der Straßenverkehrsordnung (oder wie man das dort nennt) einigt, kann das natürlich auch gewaltige Auswirkungen auf Rödermark haben. Die weiteren Maßnahmen in Rödermark müssen natürlich in Hinblick auf die spanische Gesetzgebung grundsätzlich neu durchdacht, diskutiert und bewertet werden. Warten wir ab, was bis zur nächsten Bürgermeisterwahl passiert. Da gibt es neue Versprechen.
Bin ja mal gespannt, was man nach dem 25. Mai über Fortschritte berichten kann.

Siehe auch
» 04.03.2015 Rödermark. Verkehrsberuhigung wegen Unfallschwerpunkt?
» 05.03.2015 Das Tor zum Industriegebiet
» 01.05.2015 AL Verkehrsberuhigung Messenhausen positiv zur Kenntnis
» 10.10.2016 Messenhäuser Installation hat sein Ende gefunden.
» 14.05.2021 Stellungnahme der BI Rodaustraße & BI L3097 Ober-Roden
 
  KL-Trasse, Umgehung Urberach, Bundesstraße 486, Kipferl-Kreuzung, Rodaustraße


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Leserbrief zu OP-Artikel vom 06.03.2021. Pandemie behindert Gutachten

 Kipferl Kreuzung
Kipferl Kreuzung

Leserbrief zu OP-Artikel vom 06.03.2021
Pandemie behindert Gutachten

„Wer will findet einen Weg – wer nicht will findet (leichte) Gründe“, so sagt ein Sprichwort und beschreibt damit recht deutlich ein neuerliches Aussitzen der städtischen Anordnungsmöglichkeiten.

Sehr geehrte Frau Schülner, nein, die zeitliche Verschiebung der in Auftrag gegebenen Gutachten ist sicherlich nicht im Interesse aller Bürgerinitiativen. Vor allem nicht im Interesse der BI in Ober-Roden, denn – und wie mir viele BI Mitstreiter bisher bestätigten – der lärm- und gesundheitsschädliche LKW-Verkehr und nur um den geht es hier, hat im Gegensatz zu den eventuell etwas weniger fahrenden PKW auch in Pandemiezeiten keinesfalls nachgelassen. Eher ist es so, dass die Trucker mittlerweile bis gegen Mitternacht die Schlaglöcher der Straßenschäden zwar ungewollt, aber „genüsslich auskosten“.

Mit dieser aktuellen Ankündigung liegt die 1. Stadträtin auch nicht unbedingt auf einer Wellenlänge mit den Aussagen ihrer Partei, in deren aktuellem Wahlwerbeflyer es u.a. heißt: „Selbstverständlich haben die Anwohner der Kipferl-Kreuzung (….) ein Anrecht darauf, dass ihre Forderungen nach Entlastung sachgerecht geprüft werden. (….) und zwar relativ zügig (….).“
Tja, was heißt zügig? Zur Erinnerung, die ersten Beschwerden wurden bereits in 2018 an die Stadt herangetragen – getan hat sich seither sichtbar nichts. Propagierter Gesundheitsschutz als oberstes Gut oder der grundgesetzlich verankerter Eigentumsschutz sieht anders aus – auch zu Corona-Zeiten.

Nein, es geht hier an der L3097 auch nicht um eine von uns geforderte Willkürmaßnahme, sondern – und wir haben es hier in der OP oft genug beschrieben – schlicht um die verkehrsrechtlich mögliche Umleitung des LKW-Verkehrs über den „Rödermarkring“ als ausgewiesene Umgehungsstraße. Leider bleibt dazu die Frage, was das beauftragte Ingenieurbüro – wann auch immer – theoretisch zu der Umfahrungsmöglichkeit sagen wird, ohne es praktisch getestet zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass es sich um ein anderes Büro handelt, als das, das vor Jahren möglicherweise den LKW-Verkehr i.Z.m. der Eröffnung der Offenthaler Umfahrung berechnete.

Zu guter Letzt soll nicht vergessen werden, dass die Stadt seit Anfang Januar im Besitz einer Lärmberechnung von Hessen Mobil ist, deren städtische Auswertung auch nach mittlerweile acht Wochen (!) angeblich immer noch nicht abgeschlossen ist. Ein Schelm wer Böses dabei denkt….

Womit wir wieder am Anfang wären: „Wer will findet einen Weg – wer nicht will findet (leichte) Gründe“.

Norbert Kern
BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Rödermark, den 07.03.2021


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

SPD will im ÖPNV klare Prioritäten setzen.

Pressemeldung SPD
Pressemeldung SPD

Pressemeldung der SPD Rödermark

Verkehr der Zukunft soll kostenlos,
digital und klimafreundlich sein

Gratis, grün und gern genutzt – so sieht der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) nach Vorstellungen der Rödermärker Sozialdemokraten in Zukunft aus. Dabei denkt die SPD durchaus über die Dauer einer Wahlperiode hinaus. Es müsse und könne allerdings jetzt damit begonnen werden, die Weichen auch in Rödermark richtig zu stellen.

Die Grundlagen hierfür wurden im SPD-Programm zur Kommunalwahl festgeschrieben. Investitions-Offensiven und Finanzhilfen von Land und Bund sollen dazu führen, den heute immer noch stiefmütterlich behandelten ÖPNV in Zukunft auch für Rödermark nachhaltig leistungsfähig und benutzerfreundlich zu gestalten.


» Webseite der SPD Rödermark
» Kandidaten der SPD. Videos.


So sieht es auch die Stellvertretende Vorsitzende der SPD Rödermark und Kandidatin für die bevorstehende Kommunalwahl, Patricia Diallo. Unter anderem will die SPD in Rödermark einen „Hopper“ installieren. Der „Hopper“ ist eine Weiterentwicklung von Anruf-Sammel-Taxi oder Rufbus, also ein Bus-Bestell-System, das in Seligenstadt und Umgebung bereits erfolgreich etabliert wurde.
Der Hopper ist dort an sieben Tagen pro Woche von 5.30 Uhr morgens bis 1.30 Uhr nachts unterwegs. Der Fahrgast kann sich in die Hopper-App der Kreisverkehrsgesellschaft einloggen oder anrufen und gibt Abhol- sowie Zielort an. Die Fahrt kostet einen Grundpreis plus einen Komfortzuschlag für die Haustürbedienung plus evtl. einen Zuschlag bei längeren Strecken. Für Inhaber von Zeitfahrkarten entfällt der Grundpreis. Die Zahlung erfolgt bargeldlos. „Genau solche Systeme brauchen wir auch in Rödermark, um die Mobilität aller Altersgruppen zu sichern“, so Diallo.

Überhaupt will die SPD das Ticketing – früher nannte man das Fahrscheinerwerb – möglichst bald attraktiver machen. Ein erster Schritt könnten Smart Cards für den ÖPNV sein. Sie lassen sich kontaktlos aufladen und für verschiedenste Verkehrsmittel einsetzen. Die Nutzung ist ohne Konto möglich, weshalb Datenschutz-Bedenken entfallen.

Erste Angebote aus deutschen Städten zeigten, dass solche Angebote durchaus attraktiv sind. Als Beispiele nennt Diallo u. a. Hamburgs Switch-App oder die Stadtwerke Augsburg. Per Flatrate können dort Nutzer:innen Busse, Züge, Fahrräder und Carsharing in Anspruch nehmen.

Langfristig strebt die SPD ohnehin die kostenfreie Nutzung des ÖPNV für alle an. Die Finanzierung des klimafreundlichen ÖPNV will die SPD bundesweit dann komplett über Steuern vornehmen. Danach würden sich der Kauf von Tickets und Fahrscheinkontrollen erübrigen.

Auch zum Thema Autoverkehr hat die SPD klare Vorstellungen. Für das Jahr 2050 gibt es Szenarien, dass in Deutschland weniger als halb so viele Pkw wie heute unterwegs sind. Flexibilität im Personenverkehr wird danach wichtiger als der Besitz eines eigenen Fahrzeugs. Besonders in den Ballungszentren wie dem Rhein-Main-Gebiet werden Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs, gut vernetzte Angebote des ÖPNV und Carsharing-Elektro-Fahrzeuge an der Tagesordnung sein. “Der Lebensqualität vieler Menschen kommt das zugute. Die Menschen in Ballungsräumen werden von Lärm und Emissionen befreit. Parkende Autos können öffentlichen Plätzen und Grünflächen weichen”, so Diallo.

Der Ausbau des ÖPNV-Netzes genießt höchste Priorität. Die SPD begrüßt daher die Absicht, die S 2 von Dietzenbach über Urberach bis nach Dieburg zu verlängern und den S-Bahnring bis Darmstadt zu komplettieren. „Konzeptionell ist dies eine runde Sache. Der Planungshorizont liegt realistisch bei fünfzehn bis zwanzig Jahren“, so Patricia Diallo. Mittelfristig sei deshalb der weitere Ausbau der Dreieichbahn bevorzugt zu betreiben, da noch in diesem Jahrzehnt realisierbar.

“Wir brauchen definitiv dichtere Zugfolgen auf der gesamten Strecke Dieburg – Frankfurt, leistungsfähige Triebwagen, eventuell elektrisch angetrieben, und weitere Begegnungsgleise, damit nicht die Verspätung eines Zuges auch die des nächsten nach sich zieht”, erklärt Diallo die Haltung der SPD. Diese schnelle Verbindung nach Frankfurt, ohne Umsteigen in Dreieich-Buchschlag, müsse endlich eine Verbindungsqualität erhalten, wie sie für die S-Bahnen regelhaft ist, d. h. mindestens werktags Halbstundentakt, am Wochenende Einstundentakt plus erweitertes Nachtangebot.

Ein weiterer Vorteil wäre eine deutliche Entlastung des P+R-Platzes in Ober-Roden. Ein Ausbau desselben wäre überflüssig, wenn als Sofortmaßnahme die südlichen Nachbarkommunen durch ein begleitendes Busangebot anschlusssicher die S 1 angebunden würden. Leider gab es für diese Forderung der SPD in der Stadtverordnetenversammlung keine Mehrheit. „Das setzen wir in der neuen Stadtverordentenversammlung erneut auf die Tagesordnung!“, so Diallo abschließend.

Stellungnahme Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße zum Artikel der OP vom 2.2.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Am 2.2.2021 gab es zu „Diskussion um Entlastung der Rödermärker Hauptstraßen“ einen Artikel in der Offenbach Post

Da aus Sicht der Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße die Aussagen der Stadt Rödermark nicht ganz stimmen, wurde von den beiden Bürgerinitiativen die nachfolgende Stellungnahme verfasst.

BIVER & BI Rodaustraße
Stellungnahme zum OP-Artikel vom 02.02.2021
Erste Hilfe für „Problemstraßen“

Mit Interesse haben wir die Äußerungen der 1. Stadträtin Frau Schülner zur Zwischenbilanz des „Runden Tisches“ gelesen. Der Inhalt liest sich zwar positiv, aber leider nur für den neutralen Betrachter und die Stadtverantwortlichen, aber nicht für die lärm- und abgasgeplagten Anwohner in der Rodaustraße in Urberach und entlang der L-3097 in Ober-Roden.
Wie man dem Artikel entnehmen kann, rühmt sich die Stadt mit der Vergabe von Gutachten zur Lärmmessung und Überprüfung des real existierenden Schwerlastverkehrs; auch soll ein Konzept zum Aufstellen von Blitzern erarbeitet werden. In den jeweiligen Videokonferenzen wurde dafür die Zeitspanne von weiteren 6-12 Monaten (!) angekündigt – ein weiterer Sommer bei geschlossenen Fenstern bzw. lärmbegleitenden Grillsessions. Nach nun mehr als zwei Jahren Warten, ein erneuter Schlag in das Gesicht der betroffenen Wahl-Bürger.

Kritisch zu hinterfragen sind die wenigen Blitzergebnisse, die mit ihrer eklatanten Auffälligkeit kein reales Ergebnis abbilden. Wie die 1. Stadträtin dazu erklärt, lege der Erlass dazu ausdrücklich fest, dass eine aktive Tarnung (z.B. Tarnnetz) der Messtechnik grundsätzlich nicht erfolgen darf. Grundsätzlich bedeutet in der Rechtssprache: vom Grundsatz her, mit Ausnahmen. Zu den Ausnahmen bei mobilen Blitzern zählt u.a. die Nutzung der Umgebungsverhältnisse (z.B. Bäume, Sträucher, Laternen) die sehr wohl zur Tarnung der Geräte genutzt werden dürfen (Quelle: Polizeiakademie Hessen).

Wie wenig sinnhaft das offene Blitzen für eine Verkehrserhebung ist, zeigen die Zahlen einer verdeckten Erhebung, die von der Stadt bereits im Mai 2019 in der Rodaustraße in Urberach über 1 Woche (7-Tage/24h) vorgenommen wurde. An Werktagen wurden damals ca. 10.000 Fahrzeuge gezählt, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in beiden Richtungen an Werktagen von 63% und am Wochenende von 72% der Fahrzeuge nicht eingehalten wurde, d.h. ca. 7 von 10 fuhren zu schnell.
Gleichfalls betrug der LKW Anteil im Aufzeichnungszeitraum zwischen 571 – 726 LKW und ergab im Spitzenwert gar 809 LKW. Nachweisbar ist bereits jetzt, dass zwischen 80-90% dieser Trucker auf der L-3097 durch das Wohngebiet in Ober-Roden fahren. Die aufgestellten und in Rodgau geplanten „Empfehlungsverkehrszeichen“ VZ-422 sind reine Makulatur, weil nur „Empfehlung“, und werden von den Navigationsgeräten bzw. den Fahrern nachweisbar ignoriert.
Positiv der offenen „Blitzeraktion“ gutzuheißen ist, dass sich, sobald ein Blitzer präsent ist, schlagartig fast alle Fahrzeuge an die zulässige Geschwindigkeit halten. Dies bekräftigt die Forderung der BI, dass nur dauerhafte Messanlagen Sinn machen.

Für uns als BI stellt sich hier allerdings die berechtigte Frage, warum die Stadt in Anbetracht dieser enormen Zahlen aus 2019 nicht pro aktiv tätig wurde und straßenverkehrsrechtliche Schritte/Maßnahmen einleitete, um damit auch ihrem Leitbild gerecht zu werden.

Von möglichen Fahrbahnverengungsmaßnahmen, wie z.B. langgestreckten, begrünbaren Verkehrsinseln, die zu Geschwindigkeits- und damit Lärmminderungen führen, keine Spur. In vielen Nachbarkommunen, so z.B. in Münster (L-3095) oder Dieburg (L-3094), ist dies trotz Landstraßencharakter möglich. In Rödermark bleibt es bei der maximalen Gefährlichkeit die Rodaustraße zur Bulau, die Mainzer Str. Höhe TG-Sportplatz, die Hanauer Str. Höhe Blumenhaus Wittich oder die Nieder-Röder-Str. zwischen Germania-Sportplatz und Kläranlage zu überqueren.

Hinsichtlich der sich täglich verschlechternden Straßenschäden, die den LKW-Lärm um ein vielfaches verstärken, gibt sich die Stadt mit dem Hinweis von HessenMobil auf eine Sanierung der L-3097 in Ober-Roden nicht vor 2025 (!) zufrieden, obwohl vereinzelte Anwohner nach vibrierenden Fenstern nun bereits Risse an ihren Mauerwerken feststellen und in einem aktuellen Fall gar Verputz aus der Außenfassade des Hauses brach. „Nach fest kommt ab“ sagt der Volksmund, weshalb ein kausaler Zusammenhang zu den LKW nicht von der Hand zu weisen ist.
Doch vor ihrer „Anordnungshoheit/-befugnis“, z.B. Tempo30 bei Straßenschäden betreffend, drücken sich die Stadtverantwortlichen auch hier stetig mit dem Hinweis auf angeblich notwendige Gutachten. Wo bleibt der staatliche Eigentumsschutz?

Gleiches gilt hinsichtlich des möglichen LKW-Durchfahrtsverbots in Ober-Roden. Hier lässt u.a. § 45 StVO verschiedene Möglichkeiten zu. So z.B. zur Erprobung geplanter verkehrsregelnder Maßnahmen. D.h. praktisch könnte entsprechend begründet und bereits in anderen Fällen gerichtlich bestätigt (VGH München, vom 28.06.2018 – 11 CS 18.964), ein entsprechender Versuch gestartet werden, der in einem zeitnahen Ergebnis belegen würde, ob die Ableitung zu einer Verkehrsverlagerung mit Nachteilen anderer verbunden wäre, was verhindert werden soll/muss.
Vorliegend wäre also zu erproben, ob die Ableitung von der Landstraße-3097 auf die Bundesstraße-459 („Rödermarkring“, ausgewiesene Umgehung) und aus dem Wohngebiet raus, durch dann ein reines Industriegebiet zur B-45 hinführend – im Übrigen ausnahmslos Rödermärker Stadtgebiet – solche Nachteile mit sich bringen würde. Wir, die BI, können dies nicht erkennen. Welches Ergebnis soll nun das theoretische Gutachten bringen? Vielleicht hätte man seitens der Stadt ein solches vor Eröffnung der Offenthaler Umgehung in Auftrag geben sollen.

Alles in allem – aus unserer Sicht – Bisher wenig zufriedenstellende Ergebnisse, die wohl auch in diesem Jahr auf dem Rücken und der Gesundheit der betroffenen Bürger ausgetragen werden, denn wie es den Anschein hat, wird wohl von den zeitnahen Forderungen unserer BI auch in diesem Jahr nicht eine einzige real umgesetzt werden.

Norbert Kern, BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Jakob Rhein, BI Rodaustraße
Rödermark, den 04.02.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Zu der Stellungnahme ergänzende Bermerkungen der BI.
Am 13.01.2021 haben mehrere Anwohner die zweistündige Blitzeraktion über einen längeren Zeitraum aus unterschiedlichen Positionen beobachtet und müssen folglich den Schlussfolgerungen der Stadt schlichtweg widersprechen.

  • 1. Die Geschwindigkeitsmessanlagen wurden nicht getarnt und ohne große Mühe direkt neben der Straße aufgestellt. Parallel lagen zwei Koffer auf dem Boden bzw. aufeinander. Somit waren diese und speziell die Messanlage mit dem Stativ direkt neben dem Auto der Ordnungspolizei für jeden Verkehrsteilnehmer aus weiter Ferne sichtbar (siehe Anhang). Des Weiteren war das Fahrzeug der Ordnungspolizei von vorne sehr gut mit den zwei Insassen in Polizeiuniform erkennbar.
  • 2. Bei den Fahrzeugen aus beiden Richtungen bemerkten sehr viele Fahrzeuge die Messanlage und bremsten die gesamte Kolonne ab. Alle Fahrzeuge wurden deutlich langsamer und man sah ein Lichtermeer and Bremslichtern. Vereinzelte Autos führen sehr langsam an der Messanlage vorbei wodurch hintere Autos sogar hupten.
  • 3. Des Weiteren warnten vorbeifahrende Autofahrer die entgegenkommenden Autofahrer indem diese Lichthupe gegeben hatten. Dieses Verhalten wurde bei ca. jedem 5 Fahrzeug in beide Richtungen auf der Höhe der Bahnbrücke bzw. des Getränkemarktes beobachtet.
  • Wegen den o.g. Punkten widersprechen die Daten der Blitzeraktion den Messungen der Stadt vom Mai 2019. Die BI Rodaustraße kann ruhigen Gewissens sagen, dass sich die Verkehrsmoral der Verkehrsteilnehmer aus 2019 leider nicht ins positive gewandelt hat.

Folglich ist es für die Anwohner nicht verständlich was die Stadt Rödermark mit der Interpretation der fehlerhaften Datengrundlage aus der Blitzeraktion beabsichtigen will.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.