Hinweis 08.2024
Irgendwann, in der Zeit nach dem 27.06.2024 bis ??.08.2024 wurde auf der Webseite der Stadt der HaushaltsBESCHLUSS 2024-2025 abgestellt.
Die vor Kenntnisnahme genannten Zahlen zum HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 werden nicht angepasst.
Die wichtigsten Änderungen:
Fehlbetrag Ergebnishaushalt: 5.465.354,00 €
Rücklagen (ord. Ergebnis): Anfang 2024 6.147.000,00 Ende 2024 623,000,00 €.
Erhöhung der Kreisumlage um kolportierte 2.200.000,00 € ist weiterhin nicht aufgeführt.
Kreisumlage 36,32 % Schulumlage 18,67 %. Gesamt: 54,99 %.
Eine Steigerung in 2024 von 50,93 % auf 54,99 %. Hier der Beschluss
In den Haushaltsplänen der Stadt Rödermmark finden Sie unter dem Titel Verw.u. Bußgelder aus Verkehrsüberwachung
folgende Einnahmen:
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Anfang Februar steigen ihr zehnjähriger Sohn und seine 17 Jahre alte Schwester nach dem Fußballtraining gegen 21 Uhr an der Waldorfschule in Dietzenbach in den falschen Bus der Linie X18 ein. Weiter bei OP-Online
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Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Straßenbau unter dem Schutzschirm:
Unter dem ersten Schutzschirm wäre eine grundhafte Sanierung der Straßen nur durch die Einführung einer Straßenbeitragssatzung möglich gewesen, was jedoch von Roland Kern (glücklicherweise) abgelehnt wurde. Zwar wurde im Laufe der Zeit eine Beitragssatzung eingeführt, die die Bürger zusätzlich belastet hätte, jedoch nicht in dem Maße, wie es bei einer klassischen Straßenbeitragssatzung der Fall gewesen wäre. Diese Satzung wurde aber nach einer Laufzeit von einem Tag wieder abgeschafft.
[..]Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall.[..]
Am 25.05.2013 wurde von Bürgermeister Kern in einem Artikel bei fr-online fr-online erneuert, was mit einem Beschluss von 2005 festgelegt wurde.
Viele genannte Millionenbeträge, die man in den Straßenbau investieren müsste.
10.000.000,00 Euro waren es 2013. Ende 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro Sanierungsstau für die Straßen in Rödermark.
Im Jahr 2018 die nächste Horrorzahl: » 20.000.000,00 Euro.
Alle genannten Zahlen sind anhand offizieller Quellen recherchierbar.
25.05.2017. FDP Rödermark
Gute Straßen dagegen – welcher Grüner braucht denn die? Schauen wir uns einmal an, welche Straßen mit welchen Mitteln in den vergangenen 12 Jahren unter King Roland grundhaft erneuert wurden. Keine Angst, die Liste wird nicht sehr lang:
Freiherr-vom-Stein-Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Marienstraße, Breubergstraße, Lengertenweg, Trinkbrunnenstraße, Eisenbahnstraße (alle zwischen 2004 und 2006 – also durch Vorgänger Maurer initiiert – und mehrheitlich mit Landesfördermitteln bezahlt)
Franz-Schubert-Straße (Eigenmittel)
Frankfurter Str., Schulstraße, Heitkämperstraße (jeweils nur Teile, finanziert durch das Konjunkturprogramm 1 von Bund und Land)
Forststraße (z.T. mit Fördermitteln)
Hauptstraße Waldacker (Großteil Bundesmittel da Bundesstraße)
„Thälmannweg“ (Eigenmittel)
Am Schwimmbad, Am Wiesengrund (70 % Konjunkturprogramm 2 des Landes)
Bei OP-Online konnte man schon 2013 die Aussage von Herrn Kron lesen:
Er nannte einen Sanierungsbedarf von zehn Millionen Euro in den nächsten Jahren.
Quelle: OP-Online
Förderprogramme Ortskern Ober-Roden und Stadtgrün Urberach.
Kann es sein, dass Geld und Planungskapazitäten für beiden Förderprogrammen, die nur einen ganz kleinen Teil von Rödermark betreffen, in den Förderprogrammen gebunden sind und deshalb weitere Projekte in Rödermark nicht umsetzbar sind? Kann man sagen, dass wegen der Förderprogramme, die als notwendig angesehene Summe für den Straßenbau nicht investiert werden kann?
Auch für die subventionierten Projekte hat die Stadt ihren Anteil zu leisten. Man spricht meist von einer Förderung von 2/3. Bei der 2/3 Förderung ist zu beachten, dass von dem förderfähigen Betrag der Förderbeitrag gezahlt wird. Insbesondere bei Straßenbau dürfte der förderfähige Betrag weit unter den tatsächlichen Kosten liegen.
Man kann nicht durchgängig mit einer 2/3 Förderung rechnen.
Sogenannte Topo-Boxen messen in Maintal die Verkehrsgeschwindigkeit. Aufgehängt werden die grauen Kästen an neuralgischen Stellen im Stadtgebiet. Blitzen können die Boxen nicht, aber wertvolle Hinweise geben, wo in Maintal zu schnell gefahren wird.
Quelle: OP-Oline
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Senioren klagen über holprigen Betrieb – Hotline weist sie unwirsch ab-
Als beide die Hotline anriefen, seien sie unwirsch abgewiesen worden: Der Hopper sei kein Taxi und könne ihn und seine Bekannte zum gewünschten Zeitpunkt nicht abholen.
Quelle: OP-Online
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
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