Leserbrief. Klimaschutzkonzept Rödermark und Presserklärung der CDU
Leserbrief
Klimaschutzkonzept Rödermark – Presserklärung der CDU
Etwas erstaunt habe ich die Erklärung der CDU zur Kenntnis genommen, dass man keine reine Symbolpolitik betreibe. Leider habe ich das, explizit den Verkehr betreffend, bisher anders wahrgenommen. Hier nur ein Beispiel dazu:
Laut Umweltbundesamt hat die kommunale Verkehrsplanung die Aufgabe, [….] Verkehrswege umzugestalten, die Verkehrssicherheit zu steigern [….]. Sie mindert damit Luftschadstoffe und Klimagase. Dabei führen Kreisverkehre zur Verringerung der Geschwindigkeit, zur Minderung des Lärms und des Energieverbrauches (Strom und Benzin) bei.
Laut BASt. sind die Investitionskosten für intelligente, nachhaltige Kreisverkehre und Ampeln ähnlich, wobei erstgenannte nicht nur bis zu 30% weniger versiegelte Fläche beanspruchen, sondern durch eine bepflanzte Mittelinsel auch noch das schädliche CO2 aus der Luft aufnehmen.
Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN! Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark
von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.
Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00.HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)
Radverkehr in Rödermark. wurde so gut wie nichts umgesetzt.
BIVER – Presseerklärung
Unregelmäßigkeiten im Fahrplan für besseren Klimaschutz in Rödermark.
BIVER Kritisiert Klimaschutzkonzept.
„Unser Ziel als Bürgerinitiative Verkehrsberuhigung Rödermark -BIVER- beinhaltet naturgemäß auch den Klimaschutz, denn der Wunsch nach Lärmschutz bedeutet weniger Autoverkehr, gleichbedeutend mit Schutz vor hoher CO2 Emission,“ so Norbert Kern, Sprecher der BIVER Ortsgruppe Ober-Roden.
Mit unserer Erklärung zur derzeitigen Klimaschutz-Diskussion in der Stadt, so der BI-Sprecher, möchten wir den Bürgern wenigstens in Sachen „Verkehr“ das ausufernde „Klimaschutzkonzept“ einmal kurz skizzieren:
Im Herbst 2011(!) hatte die Stadt mitgeteilt, den CO₂-Ausstoß in Rödermark drastisch senken zu wollen. Um das zu erreichen, lies man ein 59.000,–€ teures Konzept erstellen, das auf 213 Seiten(!) den Weg weisen sollte. Geplante Maßnahmen wurden mit „hohe Priorität A – geringe Priorität C“ gekennzeichnet und sollten jährlich, auch mit Öffentlichkeitsarbeit, überprüft werden. Traurig ist, dass die hiesige Koalition wohl erst nach einem Vorstoß der FDP und der FWR nun beantragt hat, dieses zu überprüfen und anzupassen.
In der sog. „SCHWACHSTELLENANALYSE DES VERKEHRS“ sollen zur Förderung des Radverkehrs u.a. Maßnahmen zur Verbesserung der Gegebenheiten getroffen werden. Fahrradfahren im Innerstädtischen Bereich soll attraktiver, unkompliziert und einfach sein. Die Sicherheit zum Beispiel für Schulkinder muss gewährleistet sein. Ob Einkauf, Gastronomie, öffentliche Gebäude oder Unternehmen, Fahrradfahrern müssen Gegebenheiten eingeräumt werden, das Fahrrad als Alternative zum Pkw nutzen zu können.
Neben der Förderung des Radverkehrs, soll auch geprüft werden, welche verkehrlichen Schwachstellen unter dem Aspekt des Klimaschutzes in Rödermark existieren, wie z.B. der Verkehrsfluss in der Stadt. Von der Umsetzung all dessen geht die Bewertung aus.
Doch weit gefehlt und so arg es nicht nur nach Überzeugung der BIVER auch klingt, außer zum Thema Stadtradeln und einigen Fahrradständern (beides Priorität „C“) wurde so gut wie nichts umgesetzt. In kaum einer anderen Kommune werden Radfahrer so vernachlässigt wie in Rödermark und dies, obwohl Radfahrstreifen bzw. Fahrradstraßen mit Priorität „A“ versehen wurden.
Gerade entlang den Hauptdurchgangs- und einiger viel befahrener Seitenstraßen würden sich solche Maßnahmen mehr als anbieten. „Wie die Erfahrungen anderweitig zeigen, beruhigen Radfahrstreifen nicht nur den Verkehr, sondern bieten den Radlern auch subjektiven Schutz, wodurch der Radverkehr insgesamt erhöht und die CO2 Emission bzw. der Straßenlärm erheblich verringert würde“, so Norbert Kern. Gefährliche Situationen, wie z.B. auf dem „Schulweg“ Hanauer Straße, wo im Übrigen jedwede Überquerungssicherheit fehlt, würden nach Ansicht der BIVER damit minimiert werden.
Kritisch hinterfragt die BIVER auch erneut Stadtverordnetenbeschlüsse, die seit Jahren vom Magistrat nicht umgesetzt werden, obwohl die Stadtverordneten als gewählte Vertreter der Bürger deren grundsätzliche Meinung und Wünsche wiedergeben.
Kern erinnert dabei u.a. an den sog. „Kipferl-Kreisel“ (laut HE-Mobil liegt keine Anfrage der Stadt vor, obwohl dies vor 2 Jahren beschlossen und möglichst zeitnah zum Wohle der Anwohner realisiert werden sollte); an das LKW-Durchfahrtsverbot auf der L3097 bzw. verkehrsberuhigende Maßnahmen an der Rodaustr. (seit 6 Monaten Stillstand); an Tempo-30 auf beiden Strecken, infolge erheblicher Straßenschäden bzw. zur Schulwegsicherung (HE-Mobil erklärte dazu schriftlich die Zuständigkeit der Stadt) sowie an das blockierte Gewerbegebiet „Germania-Nord“ mit möglicher und Anwohner entlastender Querspange B459/L3097.
„Wie auch immer, leider genügt wohl gerade ein Koalitionspartner nicht mehr seinen eigenen Ansprüchen. Für mich werden Erinnerungen an 1986(!) wach, als DIE GRÜNEN mit allen Mitteln den „Rödermarkring“ verhindern wollten. Nicht nur mein Vater Franz Kern (Leserbrief in „Rödermark-Post“ 29.10.1986), sondern auch der ehemalige Leiter der PSt. Rödermark, Herr Rüdiger Anger, beschrieben bereits damals deutlich deren Sturheit,“ so Norbert Kern im Resümee der Presseerklärung.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
Wir können viel Gutes auf der Webseite der Stadt lesen.
Wer aber hinter die Kulissen schaut, wird feststellen, dass vieles nicht gelebt wird.
Wie sagte Herr Gensert zum Klimaschutzkonzept?
… weil wir etwas für die Presse vorzuweisen haben wollten …
Bemühungen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs 4,4
Sicherheit bei gemeinsamer Nutzung der Fahrbahn 4,6
bekannt gegeben.
Eine Beurteilung von 67 Radfahrern
für die Stadt Rödermark. Die Beurteilungen der Radfahrenden, mit der seit 2012 durchgeführten Umfragen, hat sich von 2012 bis 2022 verschlechter1. Verbesserungen sind bei „Entwicklung seit 2012 (Seite 8)“ bei 5 Fragen von 27 zu verzeichnen.
Hinweise an die Stadtverwaltung auf spezielle Gefahrenstellen werden nach Eindruck des Leserbrief-Verfassers – mit behördlicher Arroganz ignoriert.
Was mich in diesem Zusammenhang sehr irritiert,
ist die Antwort auf eine Anfrage der AL/Die Grünen zur BUSE-Ausschusssitzung am 10.05.2023
Fuß- und Radwegekonzept.
Frau Kümmel fragt nach dem Sachstand des Fuß- und Radwegekonzeptes.
Herr Kron erläutert, dass die Leistungsbeschreibung in Arbeit ist. Ein Zeitplan kann in der nächsten BUSE-Sitzung vorgelegt werden.
Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=34061
Ich habe es als eine Selbstverständlichkeit gesehen, dass die Verwaltung auch die Meinung derjenigen einholt, die sich in ihrer Freizeit mit dem Thema Radfahren auseinandersetzen und auch durch ihre große Organisation (ADFC) mehr im Stoff sind, als ein Beamter in der Bauverwaltung. Wenn am 10.05.2023 Herr Kron berichtet, dass eine Leistungsbeschreibung zum Sachstand „Fuß- und Radwegekonzept“ in Arbeit sei, hat man sich doch bestimmt vorher auch mit dem ADFC ausgetauscht. Oder? Allerdings, wenn man in Rödermark mit den im Ort vorhandenen Spezialisten, hier für Radverkehr, in einem engen Gedankenaustausch stehen würde, hätte es niemals den von mir zitierten Leserbrief vom 9.6.2023 geben können.
Man hätte bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung oder beim Runden-Tisch-Radverkehr alles besprechen und klären können. Ich vermute aber stark, dass man nicht miteinanderspricht. 🙁
Gibt es nicht einen Runden-Tisch_Radverkehr? Regelmäßiger Austausch zum Thema Radverkehr findet im Rahmen des Runden-Tisch-Radverkehrs, unter der Leitung von Frau Erlacher (Stadtplanung), statt. Quelle
Ist eine Zusammenarbeit überhaupt noch vorhanden?
Das ist die Frage von Bürgern, die sich zwar nicht selber einbringen aber daraus ableiten: Bürgerbeiteilungen macht sich immer gut – auf dem Papier.
Rödermark intern. Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten.
Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann.
Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.
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