Leserbrief
„Vom Blech gekapert“
Fahrradstreifen entlang der Rodaustraße
„Ich traue der Koalition in dieser Sache nicht weiter, als ich einen Kühlschrank werfen kann!“, treffender hätte es die SPD-Fraktionsvorsitzende Anke Rüger zum Thema Radwegpolitik in Rödermark nicht ausdrücken können.
Nachdem in Nachbarkommunen, wie z.B. in Rodgau, bereits richtige Fahrradstraßen eingerichtet wurden, sollen nun angeblich vorhandene Radwege für Freizeitfahrer ertüchtigt werden. Doch wo bleiben die fast allerorts gängigen, sicherheitsgebenden und – wie stets von bestimmten Stellen betont – dem Klima zu Gute kommenden Radfahrstreifen?
Wie ich bereits an anderer Stelle geschrieben hatte, zeigen die Erfahrungen, das solche auch den Verkehrslärm beruhigen, den Radverkehr insgesamt erhöhen und damit den „CO2-Fußabdruck“ erheblich verringern.
Völlig unverständlich und mit „grüner“ Politik m.E. überhaupt nicht vereinbar, ist deshalb die Ablehnung innerörtlicher Fahrradstreifen (nicht nur auf Schulwegen). Doch damit stellt die Koalition einmal mehr ihre mangelhafte Verkehrspolitik unter Beweis, wie dazu nur 3 „Kühlschrank“-Beispiele belegen:
- gefährliche Verkehrsschwerpunkte, wie z.B. der „Schulweg“ Hanauer Straße, wo jedwede Überquerungssicherheit fehlt, werden nicht angegangen;
- explizite Wahlversprechen und einstimmige Stadtverordnetenbeschlüsse, wie z.B. die schnellstmögliche Planung eines die Anwohner lärmentlastenden und gleichzeitig klimafreundlichen Kreisels an der „Kipferl-Kreuzung“, wurden nicht annähernd umgesetzt;
- das beschlossene LKW-Durchfahrtsverbot auf der L3097 kann nicht umgesetzt werden, da ein Seiten des Kreises bereits vor Monaten der Stadt übersandtes Erledigungsersuchen bis heute nicht beantwortet wurde.
Abschließend und ausdrücklich festzuhalten bleibt auch, dass es ohne die Beharrlichkeit der Mitglieder der „BI Rodaustraße“ die nun angedachten Fahrradstreifen entlang der Rodaustraße nicht gegeben hätte.
Norbert Kern
BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Der Leserbrief bezieht sich auf einen Artikel in der Offenbach Post
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.