Scharfe Kritik. Planung zur Alten Feuerwehr ein einziges Kuddelmuddel.

Hätte die Verwaltung 2022 damit angefangen, sich um die gesetzlich angeordnete
ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter
zu kümmern, hätte man viel Geld und Nerven sparen können!

Jahre sind mit vielen unnötigen Aktivitäten verstrichen.
Jetzt der Beschluss. Dem Grundsatzbeschluss „Alte Wache“ des Magistrats wurde zugestimmt. Platz um die Forderungen für das Ganztagsförderungsgesetz zu erfüllen, wird geschaffen.


Die Zustimmung gab es von der Opposition nicht,

weil der Magistrat (Verwaltung) ein wegweisendes Projekt plant oder einen Meilenstein in der Stadtentwicklung setzt, sondern nur deshalb, weil der Gesetzgeber es verlangt und die Verwaltung bzw. die Koalition keine Alternativen anzubieten hat. Deshalb die Reaktion:

  • Kein Lobesblatt für die Verwaltung.
  • Hochgelobt und ständig verändert.
  • Hoffentlich ist das jetzt die endgültige Konzeption.
  • Es gab noch jede Menge weitere Nettigkeiten in Richtung Magistrat zur Planungsarbeit.

    Zurzeit werden die Baukosten auf 8,8 Mio. Euro geschätzt,
    wovon 50% vom Kreis übernommen werden.
    Damit ist das Projekt „Altes Feuerwehrhaus“ keine Einzelmaßnahme mehr von ISEK. Über ISEK wurden bereits Fördermittel abgerechnet. Müssen diese zurückgezahlt werden? Siehe
    Kann es sich die Stadt finanziell erlauben, für die entfallende Einzelmaßnahme „Altes Feuerwehrhaus“ ein alternatives Projekt zu starten?


    Die Koalition würde diese Planung gerne als wegweisend

    und als Meilenstein in der Stadtentwicklung von Rödermark sehen. Dabei wird von der Koalition übersehen, dass für jetzt mit beschlossener Planung all das, was in hunderten Stunden von Bürgern, an Runden Tischen, in der Stadtverordnetenversammlung und in der Verwaltung an Planungsarbeiten geleistet wurde, im Papierkorb landet.
    Ganz zu schweigen von der Planung, zwei Grundstücke, auf denen zwei Häuser stehen, in einen Parkplatz zu verwandeln. Siehe
    Die unnötigen Kosten, die entstanden sind, sind mehr als ärgerlich. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Magistrat deshalb kein schlechtes Gewissen hat.


    Aufstellung kein Anspruch auf Vollständigkeit.


    2. Oktober 2021
    Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) Vom 2. Oktober 2021


    Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter wurde verabschiedet

    29. März 2023
    II. Liegenschaft „ehem. Feuerwehrhaus“
    Das ehemalige Feuerwehrhaus soll in ein multifunktional nutzbares Gebäude
    umgewandelt werden:
    1. Im Unter-, Erd- und Obergeschoss sollen flexibel teil- und nutzbare
    Räume bzw. Flächen, z.B. für Vereine, Gruppen (Jugendgruppen und
    Seniorentreff …), städtische Gremien sowie für Veranstaltungen entstehen [..]
    Weiter

    III. Freiflächen zwischen dem ehem. Feuerwehrgebäude sowie der Volksbank
    1. Die Freifläche zwischen dem ehemaligen Feuerwehrhaus und dem
    Gebäude der Volksbank soll in eine flexibel nutzbare, barrierefreie
    öffentliche Platzfläche umgestaltet werden. Ein Bezug zu der Nutzung des
    ehemaligen Feuerwehrhauses ist herzustellen.
    Weiter

    7. August 2023
    Pressemeldung CDU Rödermark
    CDU weiterhin für JUZ in der Mitte von Rödermark
    Wir stehen zur Grundsatzentscheidung, das alte Feuerwehrhaus, in dem sich momentan das Jugendzentrum befindet, zukünftig Vereinen für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen Siehe

    17.05.2025
    Hat sich der Magistrat bis 2025 Zeit gelassen, sich damit zu befassen, wohin mit den Kindern, die Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben? Jedenfalls habe ich bei den Stadtverordnetenversammlung derartiges nicht mitbekommen.
    Diese großen Räumlichkeiten könne man in Schulnähe nur mit dem Anbau an die alte Feuerwache realisieren. „Wir haben jetzt die Chance, die Wache zu erweitern, da die Volksbank uns die Chance gibt“, meinte Rotter. Das sei eine Win-Win-Situation. OP-Online

    29.03.2022
    Nach dem beschlossenen Ganztagsförderungsgesetz wurden am 29.03.2022 externe Planungsbüros beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt musste sich die Verwaltung doch schon Gedanken gemacht haben, in welcher Immobilie (nähe der Trinkbornschule) integrieren kann.
    Bereits frühzeitig wurde daher das Büro Rittmannsperger Architekten/ Darmstadt beauftragt, mittels Machbarkeitsstudien die Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -potenziale der städtischen Liegenschaften “Jägerhaus“ (Dieburger Straße 21), ehem. Feuerwehrhaus sowie Dieburger Straße 29/ 31 zu untersuchen. Ergänzt um eine verkehrsgutachterliche Stellungnahme des Büros Freudl Verkehrsplanung/ Darmstadt
    wurden die Einzelstudien zu einem „Masterplan funktionaler Ortskern“ zusammengefasst.
    Siehe.

    07.05.2024
    Prüfauftrag „Bürgerhaus Alte Wache“
    Die entstehenden Bedarfe sind innerhalb des bestehenden „ehemaligen Feuerwehrhauses“ räumlich nicht vollumfänglich abbildbar. Es sollte daher geprüft werden, ob durch einen Anbau an das bestehende Gebäude im Bereich des derzeitigen Volksbankparkplatzes die erforderlichen Flächen bereitgestellt werden können. Siehe
    Ist das geprüft worden? Liegen die Prüfergebnisse den Stadtverordneten vor?
    Wenn nicht, hat man schon Verhandlungen mit der VOBA aufgenommen, wobei noch nicht geprüft wurde?

    07.05.2024
    Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29, Übertragung vom Anlagevermögen der Stadt in das Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark.
    Ein entsprechender Grundstückstauschvertrag ist in Vorbereitung.
    Siehe
    Kennen die Stadtverordneten den Tauschvertrag vollumfänglich?
    Ist es mit dem Tauschvertrag erledigt, oder muss die Stadt der VOBA den neuen Parkplatz herrichten?
    Wie viel qm werden getauscht?
    Wie hoch sind die Gesamtkosten, die aus dem Grundstückstauschvertrag entstehen?

    01.10.2024
    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung vom 07.05.2024 einen erweiterten Prüfauftrag für das „Bürgerhaus Alte Wache“ beschlossen. In Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 29.03.2022 soll unter Einbeziehung der Fläche des Volksbankparkplatzes geprüft werden, ob das Raumprogramm um ein Ganztagsbetreuungsangebot für Grundschüler erweitert werden kann. In diesem Zusammenhang sollten zudem Möglichkeiten untersucht werden, ob mittels einer Teilniederlegung im Bereich der Westseite des Bestandsgebäudes der erforderliche Raum für eine wünschenswerte Verbreiterung des Straßenraums – und damit für eine Erhöhung der Verkehrssicherheit – geschaffen werden kann. Siehe

    Siehe auch
    » Mit guter Planung kann man viel, viel Geld einsparen. Nicht nur Geld. Man entlastet auch das Personal.



    Mir bekannte Förderungen von Bund und Land.
    Der Bund stellt dafür insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Ganztagsinfrastruktur bereit, um Kapazitäten auszubauen und die Qualität der Betreuung zu verbessern.

    Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
    700 Mio. Nordrhein-Westfalen
    525 Mio. Bayern
    420 Mio. Baden-Württemberg
    350 Mio. Niedersachsen
    280 Mio. Hessen
    210 Mio. Rheinland-Pfalz
    210 Mio. Berlin
    175 Mio. Sachsen
    140 Mio. Schleswig-Holstein
    140 Mio. Brandenburg
    105 Mio. Thüringen
    70 Mio. Mecklenburg-Vorpommern
    70 Mio. Sachsen-Anhalt
    35 Mio. Bremen
    35 Mio. Saarland
    35 Mio. Hamburg

    Das sich der Kreis an den Kosten beteiligen würde, war frühzeitig abzusehen.Siehe


    Rödermark intern.
    Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
    Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

    Am 1.10.2024 wird wohl die erste (von zwei?) Grundsteuererhöhung(en) für 2025 beschlossen.

    Die Erhöhung der Grundsteuer wird wohl am 1.10.2024 durch die Stadtverordneten beschlossen.
    Warum beantragt der Magistrat die Stadtverordneten, die Erhöhung auf 800-Prozentpunkte zu beschließen?

    Die Empfehlung des Landes für Rödermark besagt:
    „Dass ein Hebesatz von 804 % aufkommensneutral wäre.“ Dieser Hebesatz bedeutet: „Insgesamt keine Einnahmesteigerung für die Stadt.“ Es wird Haushalte geben, die WENIGER zu zahlen haben, aber auch welche, die MEHR zahlen müssen. Siehe
    Jeder %-Punkt, der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten.

    Keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuererhöhung auf 800 Prozentpunkte für die Stadt Rödermark.
    Wirft man einen Blick in einige unserer Nachbarstädte und liest, was sich dort zurzeit für finanzielle Schwierigkeiten auftun, da muss man sich in Rödermark fragen, ist bei uns noch alles in Ordnung? Offenbach Post. Printausgabe 27.09.2024
    Hat die Stadtkämmerin im Haushalt 2025 derart hohe Einnahmen, dass sie auf eine weitere Grundsteuererhöhung verzichten kann? Wäre ja schön, wenn es so wäre. ABER. In 2025 kann Rödermark nach den vorliegenden Zahlen die Zahlung an die Hessenkasse, die für einen genehmigungsfähigen Haushalt Pflicht ist, wohl nicht mehr begleichen. Kaum noch Rücklagen und das erste Halbjahr zeigt einbrechende Gewerbesteuereinnahmen. Warten wir ab, was nach der Bürgermeisterwahl passiert.

    Es gibt einige Gründe, warum es in Rödermark (noch k)einen
    derartigen Aufschlag zur finanziellen Lage gibt, wie in der OP beschrieben.
    Zunächst ein Fakt. Auch in Rödermark entsprachen die Gewerbesteuer-Einnahmen im ersten Halbjahr 2024 nicht annähernd den geplanten Erwartungen. Siehe.
    Die für das Haushaltsjahr 2025 eingepreiste Steigerung der Gewerbesteuer-Einnahmen in Höhe von 6,5% dürfe wohl kaum der Realität entsprechen. Siehe HHP 2024-2025 Seite 27

    Rödermark hat einen Doppelhaushalt. Darum findet eine Haushaltsdiskussion,
    wie bereits in anderen Städten im Kreis begonnen hat, in Rödermark nicht statt. Ein Interesse des Magistrats, sich verbindlich zum Haushalt zu melden, dürfte sich wohl bis im Jahr 2025, z.B. nach der Bürgermeisterwahl, hinauszögern lassen.
    Der routinemäßige Bericht zum zweiten Halbjahr 2024 könnte bei der ersten Stadtverordnetenversammlung 2025 offengelegt werden. Im Jahr 2024 war die erste Stadtverordnetenversammlung am 5.3.2024.

    Ich wage mich schon mal weit aus dem Fenster.
    Spätestens nach der Bürgermeisterwahl wird es eine weitere Grundsteuererhöhung geben MÜSSEN. Schaut man in den Doppelhaushalt der Stadt, wird man auf Seite die Empfehlung auf Seite 92 sehen, eine Anhebung auf 1.229,54-Punkte Grundsteuer zu beschließen, um einen ausgeglichenen Haushalt 2024 zu erreichen. Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses, fehlte noch die gestiegene Kreisumlage (ca. 2,2 Mio.) und die einbrechende Gewerbesteuer. Die enorm gestiegene Kreisumlage war den Verantwortlichen schon bekannt. Man hätte diese ohne weiteres in den Doppelhaushalt mit aufnehmen können. Das Defizit, welches man den Bürgern hätte mitteilen müssen, wäre dann nicht 5.523.954 Euro, sondern ca. 7.724.000,00 Euro.
    Da der Kreistagsbeschluss zur Erhöhung der Kreisumlage erst einen Tag nach dem Haushaltsbeschuss in Rödermark erfolgte, gestatte es das Gesetz, die allseits bekannten Kosten noch nicht im Haushalt erst nach Kreistagsbeschluss ausweisen zu müssen. Geschickt. Oder?

    Die 10 Wahrheiten. 1.) Keine Steuererhöhung.
    Noch im März 2024 hat die CDU gebeten, die 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt 2024-2025 der Öffentlichkeit bekanntzugeben.
    Interessant ist der Punkt 1. Keine Steuererhöhung.
    Da sich die CDU auf den Doppelhaushalt 2024-2025 bezieht, wird diese Wahrheit sich im kommenden Jahr wohl nur als Wunschtraum herausstellen und nicht als Wahrheit. Selbst wenn die jetzt anstehende Grundsteuererhöhung als „Hebesatzanhebung zu Sicherstellung der gleichbleibenden Einnahmen der Stadt“ beschreiben werden könnte, wird man voraussichtlich 2024 eine zweite Grundsteuererhöhung erleben, die JEDEN Haushalt treffen wird.

    Siehe auch:
    » Kein Doppelhaushalt. Da müsste man den Bürgern schon in 2024 die Wahrheit mitteilen.
    » Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU


    Rödermark intern.
    Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
    Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 „aufkommensneutral“ bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung „aufkommensneutral“ bewerkstelligen kann. Alles, was sich über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

    #Neu-Isenbung #Heusenstamm #Langen #Mülheim

    Mehr Kulturangebote in der Kulturhalle

    Mehr Kulturangebote in der Kulturhalle
    FDP und Freie Wähler fordern Aufwertung des städtischen Kulturprogramms

    Die Kulturhalle ist nach Aussagen des Bürgermeisters die „Guud Stubb“ der Stadt, ein über die Stadtgrenzen bekanntes Aushängeschild von Rödermark. An rund 140 Tagen im Jahr wird die Kulturhalle oder ihr Foyer für Veranstaltungen genutzt. Doch laufen nur noch weniger als 20 Veranstaltungen im Jahr im Rahmen des städtischen Kulturprogramms. Mit Stolz vermeldete die Stadt kürzlich einen Anstieg auf über 7.000 Besucher in der Spielzeit 2023/24 und verwies auf ein Feuerwerk an Programm in der kommenden Spielzeit 2024/25. Aber ist das Programm wirklich das gepriesene Feuerwerk?

    Die FDP Rödermark und die Freien Wähler Rödermark sagen: nein! Sie erinnern an die Zeit, in der das städtische Kulturprogramm mehrere Abonnements-Reihen beinhaltete, bei denen sowohl Liebhaber von Boulevard- als auch klassischem Theater auf ihre Kosten kamen und diesbezüglich echte Wahlmöglichkeiten aus jeweils 4 Stücken besaßen. Der Spielplan der Saison 2024/25 enthält dagegen kein einziges Theaterstück.

    „Wir wollen das städtische Kulturprogramm nicht schlechtreden. Rödermark hat ein bemerkenswertes und vielseitiges kulturelles Angebot. Aber wenn man mit der Kulturhalle solch eine herausragende Spielstätte mit diesem Renommee und diesen technischen Möglichkeiten hat“, meint der stellv. Fraktionsvorsitzender der FDP Dr. Rüdiger Werner, „dann sollte man dies auch besser ausnutzen, als das in den letzten Jahren geschehen ist. Wenn viele treue Besucher der Kulturhalle, die früher bis zu 10 Veranstaltungen im Jahr besucht haben, mit Blick auf das Programm 2024/25 sagen, sie wissen nicht, ob sie sich in dieser Spielzeit Karten kaufen, dann sollte man das Programm hinterfragen. Vieles hat man schon gesehen, Theater, Multimediashows oder Konzerte außerhalb der Klassik fehlen allerdings komplett. Warum nicht mal Rock-, Pop-, oder Schlagerkonzerte in der Kulturhalle? Gerade für die jüngeren Zuschauer fehlt es aus meiner Sicht an Attraktivität.“

    Der Betrieb der Kulturhalle inkl. der städtischen kulturellen Veranstaltungen kostet Rödermark im Jahr über 1,6 Millionen €. Dem stehen Einnahmen von rund 360.000 € gegenüber.
    „Kultur wird für eine Kommune nie wirtschaftlich sein und muss es auch nicht. Wir werden immer bereit sein, auch öffentliche Gelder für die Möglichkeit in die Hand zu nehmen, für die Bürger unserer Stadt ein breitgefächertes und hochwertiges kulturelles Angebot darzustellen“, so der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler Rödermark Björn Beicken, „aber nur 15-20 Kulturveranstaltungen in dieser Halle durchzuführen, ist Ressourcenverschwendung. Die Fixkosten zum Unterhalt der Kulturhalle werden sich nicht ändern, wenn deutlich mehr Kulturveranstaltungen stattfinden als in den letzten Jahren. Wir sollten die vorhandenen Möglichkeiten besser ausnutzen und dazu unseren Bürgern ein noch attraktiveres Programm mit mehr Vielfalt anbieten. Vor allem das Kinder- und Jugendtheater-Angebot ist klar ausbaufähig. Das alles sollte am Ende ohne Mehrkosten für die Stadt darstellbar sein.“

    FDP und Freie Wähler haben deshalb gemeinsam beantragt, das städtische Kulturprogramm ab der Spielzeit 2025/26 wieder aufzuwerten. Ziel soll es sein, jährlich etwa 30 Veranstaltungen anzubieten. Dazu soll das Wahlabo wieder eingeführt, die Vielfalt der Programmpunkte erhöht und das Kinder- und Jugendtheater programmtechnisch deutlich sichtbarer werden.



    Rödermark intern.
    Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
    Haushaltssicherungskonzept
    Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


    Amerkung:
    Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
    Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

    Grundsteuererhöhung und Abriss altes Feuerwehrhaus Ober-Roden?

    Für die Stadtverordnetenversammlung am 1. und 2. Oktober 2024 hat man sich viel vorgenommen.

    Unter anderem steht auf der Tagesordung,
    dass die Verwaltung die Zustimmung der Stadtverordneten einholen möchte, um die Hebesätze der Grundsteuer B erhöhen zu dürfen.
    Siehe

    Das alte Ferwerwehrgebäude in Ober-Roden, man nennt das Gebäude neuerdings „Alte Wache“ soll abgerissen (niedergelegt) werden.
    Die „ehem. Feuerwehr“ Ober-Roden soll in Gänze niedergelegt und durch einen multifunktional nutzbaren Neubau mit den Hauptbestandteilen „Ganztagsbetreuung“ (Mensa, Schulkindbetreuung) sowie „Gemeinbedarfsräume“ (Vereine, Öffentlichkeit) ersetzt werden.

    Auch diesem Vorhaben müssen die Stadtverordneten zustimmen.
    Siehe

    Siehe auch
    » Stavo 01. + 02.11.2024
    » Bei 804% Punkte Grundsteuer in 2025 kann man aus meiner Sicht nicht von einer Grundsteuererhöhung reden.

    Stavo 01. + 02.10.2024.
    Beginn der Sitzungsrunden am 17.09.2024

    Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024
    Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024

    17.09.2024 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur.
    Aktenmappe / Themen / Anlagen FSIK.
    Themen / Anlagen FSIK
    – Städtischen Notunterkünfte für unfreiwillig obdachlose Menschen
    – Neustart beim Kulturhallenprogramm
    FSIK


    18.09.2024 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
    Aktenmappe / Themen / Anlagen BUSE
    Themen / Anlagen BUSE
    – Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“
    (Änderung des Antrags weiter unten)
    – Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
    – Zisternensatzung der Stadt Rödermark
    – Sachstand: Förderprogramme
    – Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
    – Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark
    – Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
    – Anordnung von Tempo 30
    – Einrichtung „Runder Tisch – Grüne Mitte“
    – Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
    – Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
    BUSE


    20.09.2024 HFuW, Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
    Aktenmappe / Themen / Anlagen BHFuW
    – Gesamtabschluss 2022
    – Jahresabschluss 2023
    – Beteiligungsbericht 2023
    – Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025
    – Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
    – städtischen Notunterkünfte
    – Zisternensatzung der Stadt Rödermark
    – Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
    – Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR)
    – Betriebssatzung für den Eigenbetrieb –
    – Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge
    – Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
    – Anordnung von Tempo 30
    – „Runder Tisch – Grüne Mitte“
    – Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
    – Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
    – Neustart beim Kulturhallenprogramm
    HFuW


    01.+02.10.2024 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
    Aktenmappe / Themen / Anlagen StavoStavo


    Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet
    Vorvertrag Rödermark/Frank
    Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1
    Raumprogramm Alte Wache (Feuerwehr)
    Baufläche Alte Wache (Feuerwehr)
    Synopse. Zisternensatzung
    Zisternensatzung
    Gefahrenabwehr
    Synopse Gefahrenabwehr
    Halbjahresbericht 2024
    Gesamtabschluss 2022
    Prüfungsbericht 2022
    Prüfungsbericht Revision 2023
    Jahresabschluss 2023
    Beteiligungsbericht 2023
    Hebesatz Grundsteuer A und B
    KBR Änderung-Betriebssatzung
    KBR Änderung-Betriebssatzung Synopse
    Sachstand Förderprogramme (ISEK)
    Nachpflanzungskonzept Pestalozzistraße
     
    » Gebietsentwicklung Mainzer Straße
    » Biologische Vielfalt
    » Fahrradverkehr
    » Krankenstand KiTa
    » Betrieb KiTa Waldmeister
    » Kinderanzahl. Betreuungsbedarf
    » Aufzug Bahnhof Ober-Roden.pdf
    » Wasserstofftankstelle
    » WUMBOR. Straßenüberquerung
    » Doppelhaushalt 2024-2025. Genehmigung


    Niederschriften
    Niederschrift FSIK
    Niederschrift BUSE


    Präsentationen


    Presse/Blog
    » Grundsteuererhöhung und Abriss altes Feuerwehrhaus Ober-Roden?
    » Ein „einziges Kuddelmuddel“. Altes Feuerwehrhaus.
    » Wird wertvolles Wohnbaugelände Parkplatz?
    » Mehr Kulturangebote in der Kulturhalle
    » Die Diskussion um Verkehrsberuhigung nimmt Fahrt auf
    » Lost Place in Rödermark wird zu einem Supermarkt
    » Renovierung zu teuer: Alte Feuerwache wird abgerissen
    » Kapellenstraße. Absoluter Stillstand bald Vergangenheit?
    » Anwohner fordern Tempo beim Stadtumbau
    » Feuerwehrhaus. Der Weg zum Grundsatzbeschluss sei ein „einziges Kuddelmuddel“ gewesen.


    Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.



    Rödermark intern
    Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
    Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.