Ein Link ins Nirgendwo

Webseite der Stadt Rödermark

Die IT-Verantwortlichen der Stadt standen am Montag dieser Woche zunächst vor einem Rätsel: Wer auf der Homepage einen Link zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE) anklickte, um die Sitzung online über „Teams“ zu verfolgen, landete im Nirgendwo. Es stellte sich heraus, dass versehentlich noch ein vorhergehender Link auf die jüngste Sitzung des Ausländerbeirates aktiv war, obwohl dieser mit dem aktuellen Termin überschrieben worden war.

Das bedauert die Stadt ausdrücklich. Keineswegs sollte die Öffentlichkeit von dieser Sondersitzung ausgeschlossen werden – zumal auch Ausschussmitglieder von diesem technischen Problem betroffen waren. Bürger, die sich über die Diskussion zu Themen des Stadtumbaus, die zur BUSE-Sitzung auf der Tagesordnung standen, auf dem Laufenden halten wollen, haben dazu noch zweimal Gelegenheit: bei der nächsten BUSE-Sitzung am 16. März und bei der Stadtverordnetenversammlung am 29. März.

Grundsätzlich ist die Stadt sehr bemüht, den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen die Teilnahme an den Gremiensitzungen zu ermöglichen. Rödermark hat dies als erste Kommune im Kreis Offenbach in Form von Online-Sitzungen ermöglicht. Mittlerweile wollen auch andere Kommunen diesem Beispiel folgen. Das Gremienbüro der Stadtverwaltung hat deshalb schon Anfragen erhalten, wie diese Online-Sitzungen eingerichtet und umgesetzt wurden.

Quelle: Webseite der Stadt Rödermark


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Eine öffentliche Sitzung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde

Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen
Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen

Das gibt es wohl auch nur in Rödermark.

Zur heutigen öffentlichen BUSE-Sitzung wurde der ONLINE-Zugang den interessierten Bürgern verwehrt. Gäste wurden ausgeschlossen. Ein Versehen? Hat der Sitzungsleiter sich nicht vor Verwunderung die Augen gerieben, als er feststellen musste, dass sich keine Gäste zur ONLINE-Sitzung eingeloggt haben? Kann natürlich auch sein, dass er damit gerechnet hat, dass sich kein Bürger für die Arbeit der Stadtverordneten interessiert.

Um 19:30h war ein LOGIN noch möglich. Kurz darauf shutdown. Mehrfache Versuche, sich später einzuloggen, schlugen fehl. So wie es mir erging, erging es nach telefonischer Nachfrage auch Bekannten.
Gab es Punkte, bei denen man die Öffentlichkeit lieber nicht dabei haben wollte?

Ärgerlich ist der verwehrte ONLINE-Zugang für den
interessierten Bürger deshalb, weil ein Millionenprojekt in Ober-Roden auf der Tagesordnung stand. Millionen, die der Bürger mit seiner Steuer aufzubringen hat. Wo kann sich der Bürger darüber informieren, was dort besprochen wurde? Was bleibt? Wenn sonst einigermaßen gut informierte Bürger durch den Ort ziehen, werden diese wegen Halbwissen wahrscheinlich Gerüchte verbreiten.

Siehe auch
» Sondersitzung BUSE Ausschuss der Stadtverordneten. 21.02.2022
» JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht
» Hier das Sitzungsprotokoll



Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen –
ein Grundsatz kommunaler Demokratie
Von Achim Grunke

1. Sinn und Funktion des Öffentlichkeitsprinzips
Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen , gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts.
Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung
angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978).
Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5, S.97; 7, S.50).
Quelle: https://www.kommunalforum-sachsen.de

Ich habe da mal eine Frage.

Wie viel Besicher sind bei der Stavo.
Wie viel Besicher sind bei der Stavo.

Da ich heute die Stadtverordnetenversammlung nicht besuchen kann (habe absolut keinen Bock), frage ich hier nach. Kann mir einer über „Kommentar“ mitteilen, wie viel interessierte Bürger (Zuhörer) heute anwesend sind?

Unverschämtheiten werden nicht gerügt, wenn man in der richtigen Partei ist

Unverschämtheiten werden nicht gerügt
Unverschämtheiten werden nicht gerügt

Die Antwort bin ich den Kommentatoren schuldig.

Nein. Herr Gerl (AL/Die Grünen) hat wohl keine Konsequenzen für seine Unverschämtheit zu befürchten. Eine Rüge bei der heutigen Stavo gab es nicht.
Keiner der von den Bürgern gewählten Stadtverordneten hat es für angebracht gehalten, dass Herr Gerl für seine Aussage: „dass IHR (die Kommentatoren aka Hundehalter) Siehe Artikel“, vom Stadtverordnetenvorsteher gerügt wird.
Evtl. bin ich und zumindest IHR 17 Kommentatoren ein wenig empfindlich und es war keine Unverschämtheit.

Eine Rüge wäre nicht so schlimm gewesen.
Bei der Stadtverordnetenversammlung waren gerade einmal 10 Besucher anwesend. Die Presse (ein Pressevertreter anwesend) interessiert sich auch immer weniger für diese Veranstaltung in Rödermark. Und die Mehrzahl der Besucher kennt sich bereits sehr gut. Sprich: fast immer die Gleichen. Nachwuchs fehlt. Wie sage ein Stadtverordneter mit Blick auf die Tribüne treffend: „Fast nur Senioren“ (Bin dir nicht böse. Hast ja so recht M.S.) 🙂

Heute stand der Haushalt ganz oben an.
Die Stavo, in der der Haushalt beschlossen wird, ist eigentlich die wichtigste Stavo überhaupt. Und wenn an dieser Stavo nur 10 Bürger Interesse zeigen, sieht man, wie berechenbar und damit langweilig eine Stavo mittlerweile sein kann. 25 Besucher im Schnitt (seit 2007) ist auch nicht gerade berauschend. Corona wird wohl aus Ausrede herhalten müssen, was aber bestimmt nicht zutreffend ist.

Die Stadtverordnetenversammlung sollte sich dem Bürgerinteresse anpassen.
Man sollte die Stadtverordnetenversammlung auf 5 Stadtverordnete, die dann die Wahlmänner für ihre Fraktionskollegen sind, eindampfen, den ehrenamtlichen Magistrat daheim lassen und die Stavo kostengünstig in irgendeinem Hinterzimmer einer Gaststätte abhalten. Die Königlich Bayrische Stuben in Urberach würden sich anbieten. Der Stadt könnte eine solche Vorgehensweise (die allerdings an der HGO scheitern wird) eine Menge Geld sparen. Man könnte sich dann auch die angedachten Tagungsräume im JuZ Ober-Roden sparen, das alte Feuerwehrhaus in Rödermark mit seinem JuZ und einzigartigen Kletterturm renovieren und bestehen lassen. Damit würden auch mindestens 2,5 Mio € an Steuergelder nicht in Rödermark ausgegeben.

Oder
Man sollte die Sitzung über einen Streaming-Dienst übers Internet bereitstellen. Ich glaube aber, dass es zumindest eine Fraktion gibt, die eine solche Übertragung fürchtet wie der Teufel das Weihwasser.

Wie geht es weiter?
Fast wie bisher. Nur mit weniger Pressevertretern.

An die Opposition.
Schreibt keine Anträge mehr. Werden eh abgelehnt. Und dann, wie von Herrn Schröder (FWR) erwähnt, werden einige der abgelehnten Anträge wenig später von der Koalition als Koalitionsantrag eingereicht.
Schreibt lieber Presseartikel und nutzt die Möglichkeiten, die das Internet bietet. Wenn es keine Anträge/Anfragen mehr von der Opposition gibt, würde sich der Bürgermeister freuen und die Verwaltung hätte mehr Zeit für Wichtigeres. So könnte die Verwaltung evtl. Personal einsparen.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.