Stadtverordnetenversammlung 29.03.2022. Beginn der Sitzungsrunden am 15.03.2022

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 08.02.2022
Stadtverordnetenversammlung, Stavo 29.03.2022

Verwaltung(In der entsprechenden Aktenmappe sind:)
» Kindertagesstätten-Bedarfsplan 2021/2022
» Beschlussfassung über die Vereinsförderungliste für das Jahr 2022
» Städtebauförderung „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“,
» Bebauungsplan A48 „Südlich des Alten Seewegs“
» Kommunale Resolution zum Segmented Approach
» Neubesetzung des „Kommunalen Präventionsrates“
» Beschluss des Beitritts zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH
» Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2021
 

 
Koalition CDU/Grüne(In der entsprechenden Aktenmappe sind:)
» Änderung der „Satzung über den Leinenzwang
 
SPD (In der entsprechenden Aktenmappe sind:)
» Beitritt zur Initiative des Städtetages
 
FWR (In der entsprechenden Aktenmappe sind:)
» Flexible Betreuungszeiten für Kinder und Schulkinder
» E-Bike Ladestationen
» Wähler Rödermark: Reduzierung Mietkosten für städt. Einrichtungen
 
FDP (In der entsprechenden Aktenmappe sind:)
» Eigenständigkeit der Breidertschule
» Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania
» Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand
 
AfD (In der entsprechenden Aktenmappe sind:)
 


Zur Stavo: Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
» Gigabitregion FrankfurtRheinMain
» Energieversorgung Alter Seeweg
» E-Bike Ladestation
» Antworten auf Anfragen



Aktenmappen.
» 15.03.2022 Familie, Soziales, Integration und Kultur. FSIK
» 16.03.2022 Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
» 17.03.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss. HFuW
» 29.03.2022 Stadtverordnetenversammlung, Stavo


Niederschriften
» FSIK
» BUSE
» Stavo
 
Presse/Blog
» Bürgermeister Roter. Sein Dank an ALLE Fraktionen: [..] Erfreut bin ich über den breiten Konsens aller Fraktionen[..] Bei Facebook
» 22.12.2021 Nur ein Anhängsel der Straße?
» 17.03.2022 Bedauernswerte CDU in den Fängen des Koalitionsvertrags
» 29.03.2022 Zustand der städtischen Gebäude
» 30.03.2022 NUR DREI Zuhörer hatten Interesse an der Stavo.
» 31.03.2022 Hier Ausrufezeichen, dort mahnende Worte.
» 31.03.2022 Es geht los im „Fränkischen Rundling“
» 05.04.2022 CDU/AL-Koalition betreibt Macht- statt Sachpolitik.
» 10.04.2022 Richtigstellung. Pressemeldung der CDU Rödermark
» 09.06.2022 Bebauungsplan „Südlich des Alten Seewegs“.

» 08.09.2022 Was wird aus der Schulfiliale im Breidert? OP Printausgabe


Kurzprofil
» Stadtumbau in Hessen: Rödermark-Ortskern Ober-Roden
» Städtebauförderung
» IGOR, Stadtumbau Ober-Roden
» ISEK
 
Siehe auch
» Stadtverordnetenversammlungen, Stavo.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Ein Link ins Nirgendwo

Webseite der Stadt Rödermark

Die IT-Verantwortlichen der Stadt standen am Montag dieser Woche zunächst vor einem Rätsel: Wer auf der Homepage einen Link zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE) anklickte, um die Sitzung online über „Teams“ zu verfolgen, landete im Nirgendwo. Es stellte sich heraus, dass versehentlich noch ein vorhergehender Link auf die jüngste Sitzung des Ausländerbeirates aktiv war, obwohl dieser mit dem aktuellen Termin überschrieben worden war.

Das bedauert die Stadt ausdrücklich. Keineswegs sollte die Öffentlichkeit von dieser Sondersitzung ausgeschlossen werden – zumal auch Ausschussmitglieder von diesem technischen Problem betroffen waren. Bürger, die sich über die Diskussion zu Themen des Stadtumbaus, die zur BUSE-Sitzung auf der Tagesordnung standen, auf dem Laufenden halten wollen, haben dazu noch zweimal Gelegenheit: bei der nächsten BUSE-Sitzung am 16. März und bei der Stadtverordnetenversammlung am 29. März.

Grundsätzlich ist die Stadt sehr bemüht, den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen die Teilnahme an den Gremiensitzungen zu ermöglichen. Rödermark hat dies als erste Kommune im Kreis Offenbach in Form von Online-Sitzungen ermöglicht. Mittlerweile wollen auch andere Kommunen diesem Beispiel folgen. Das Gremienbüro der Stadtverwaltung hat deshalb schon Anfragen erhalten, wie diese Online-Sitzungen eingerichtet und umgesetzt wurden.

Quelle: Webseite der Stadt Rödermark

Eine öffentliche Sitzung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde

Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen
Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen

Das gibt es wohl auch nur in Rödermark.

Zur heutigen öffentlichen BUSE-Sitzung wurde der ONLINE-Zugang den interessierten Bürgern verwehrt. Gäste wurden ausgeschlossen. Ein Versehen? Hat der Sitzungsleiter sich nicht vor Verwunderung die Augen gerieben, als er feststellen musste, dass sich keine Gäste zur ONLINE-Sitzung eingeloggt haben? Kann natürlich auch sein, dass er damit gerechnet hat, dass sich kein Bürger für die Arbeit der Stadtverordneten interessiert.

Um 19:30h war ein LOGIN noch möglich. Kurz darauf shutdown. Mehrfache Versuche, sich später einzuloggen, schlugen fehl. So wie es mir erging, erging es nach telefonischer Nachfrage auch Bekannten.
Gab es Punkte, bei denen man die Öffentlichkeit lieber nicht dabei haben wollte?

Ärgerlich ist der verwehrte ONLINE-Zugang für den
interessierten Bürger deshalb, weil ein Millionenprojekt in Ober-Roden auf der Tagesordnung stand. Millionen, die der Bürger mit seiner Steuer aufzubringen hat. Wo kann sich der Bürger darüber informieren, was dort besprochen wurde? Was bleibt? Wenn sonst einigermaßen gut informierte Bürger durch den Ort ziehen, werden diese wegen Halbwissen wahrscheinlich Gerüchte verbreiten.

Siehe auch
» Sondersitzung BUSE Ausschuss der Stadtverordneten. 21.02.2022
» JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht
» Hier das Sitzungsprotokoll



Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen –
ein Grundsatz kommunaler Demokratie
Von Achim Grunke

1. Sinn und Funktion des Öffentlichkeitsprinzips
Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen , gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts.
Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung
angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978).
Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5, S.97; 7, S.50).
Quelle: https://www.kommunalforum-sachsen.de