Suche nach freie Flächen für eine Solaranlage.

Nachtrag: Antwort des Magistrats auf die FDP-Anfrage vom 01.07.2023

1) Nein, es gibt bisher kein Flächenkataster, das mögliche Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen auflistet oder darstellt. Das Anlegen eines Katasters ist für die nächsten zwei Jahre aus Kapazitätsgründen nicht geplant.

2) Grundsätzlich hat Rödermark Potential, um den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu realisieren. In der Vergangenheit wurden im Rahmen des Klimaschutzprozesses schon detaillierte Prüfungen verschiedener Flächen vorgenommen, um ein solches Projekt zuverwirklichen. Mit verschiedenen Anbietern/Investoren von Freiflächenphotovoltaikanlagen wurden Präferenzflächen geprüft. Leider fielen alle Flächen auf Grund verschiedenerRestriktionen aus der weiteren Planung. Für diese Präferenzflächen ergeben sich etliche Nutzungskonflikte vorrangig mit Landwirten. Neben der Erhaltung der Freiraumqualität und der Kulturlandschaft, sind die Landwirte auf 7die Flächen in ihrem Eigentum und auf ihre Pachtflächen angewiesen. Auch würden diese Flächen in der Zukunft nicht mehr als Ausgleichsflächen für Bauvorhaben oder Ökokontoflächen zur Verfügung stehen. Dies würde bedeuten, dass noch weniger naturschutzrechtlicher Ausgleich innerhalb des Gemarkungsgebiets realisiert werden kann.

Hier die Antwort im Original.


03.09.2024. AL/Die Grünen fragen an:

Wo und unter welchen Bedingungen könnte in Rödermark auf einer freien Fläche eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) errichtet werden? Geht es nach dem Willen der Anderen Liste (AL) und ihres Koalitionspartners CDU soll der Magistrat die Möglichkeiten für eine solche Energiequelle aus Sonnenkraft im Stadtgebiet prüfen.

Eine doch wohl überflüssige Anfrage. Die FDP hat bereits am 1.07.2023 eine solche Anfrage gestellt.


01.07.2023. Anfrage der FDP.
Sachverhalt/Begründung:

Freiflächenphotovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, zu bestimmten Tages- und Jahreszeiten auf kostengünstige Weise regenerativen Strom zu produzieren. Der Markt dazu boomt seit einigen Jahren. Doch Freiflächen-PV-Anlagen stehen auch in Flächenkonkurrenz zu anderen Flächennutzungen, insbesondere der Landwirtschaft. Daher sind Freiflächen-PV-Anlagen nicht überall erlaubt. Eine EEG-Förderung erfolgt nur dann, wenn es sich bei der Freifläche um Flächen entlang von Autobahnen und Schienenwegen, Flächen in benachteiligten Gebieten, die nachweislich einen niedrigen Ertrag haben oder einen schlechten Bodenwert besitzen, Konversionsflächen, wie beispielsweise Deponien, ehemalige Tagebaugebiete oder stillgelegte Militärbasen, versiegelte, ehemals industriell genutzte Flächen handelt. Neben den EEG-Flächen können auch weitere ertragsarme, für die Landwirtschaft unattraktive Wiesen oder Ackerflächen oder brachliegende oder sonstige ungenutzte Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen herangezogen werden, für die ein privater Stromabnehmervertrag (PPA) geschlossen wird. Freiflächen-PV-Anlagen lohnen sich in der Regel erst ab einer Größe von 2 ha. Voraussetzung ist in i.d.R. ein Bebauungsplan, der kommunal beschlossen werden muss. Im Bebauungsplanverfahren werden die Konflikte mit anderen Nutzungen erörtert. Es sind viele Gründe denkbar, warum eine Fläche nicht für diesen Zweck geeignet ist und freigegeben werden sollte. Daher ist von einem möglichen Investor bereits im Vorfeld intensiv zu prüfen, ob eine Realisierungschance besteht.

Der Druck und die Notwendigkeit bezüglich des Ausbaus der erneuerbaren Energien nimmt zu. Infolgedessen gab und gibt es in der letzten Zeit wohl einige Anfragen sowie auch konkrete Interessen von Grundbesitzern dahingehend, ob auch in Rödermark Freiflächenphotovoltaikanlagen wo, wie und wann möglich sind.

Anfrage:

1) Gibt es für Rödermark bereits ein Flächenkataster, welches Freiflächen in der städtischen Gemarkung auflistet/darstellt, die prinzipiell für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Frage kämen? Falls nein: Ist geplant, in den nächsten zwei Jahren eine solche Flächenprüfung und -katastierung für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rödermärker Gemarkungsgebiet durchzuführen?

2) Wie bewertet der Magistrat nach aktuellem Kenntnisstand grundsätzlich das Potential für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Rödermark, d.h. im dichtbesiedelten Ballungsraum? Wird eine realistische Möglichkeit für die Realisierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gebiet der Stadt Rödermark in den nächsten Jahren gesehen?

Hier die Anfrage im Original.

Es ist keine Seltenheit, dass dem normalen Bürger nur die Anfrage vorliegt. Eine Antwort kann ich nicht finden.



Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Biotonnen werden in Rödermark nur alle zwei Wochen geleert

Die Biotonnen werden in Rödermark auch im Sommer nur alle zwei Wochen geleert. Dabei bleibt es noch bis mindestens Ende 2026. Auch für die Zeit danach raten die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) von einer Änderung ab. Das steht in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Stadtverordnetenfraktion.
Quelle: OP-Online.de



Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Stadtverordnetenversammlung (Stavo) am 11.07.2024

Stadtverordnetenversammlung Rödermark
Stadtverordnetenversammlung Rödermark

Tagesordnung aus dem Bürgerinformationssystem der Stadt Rödermark
Da die letzten Ausschusssitzungen von keinem Bürger und auch von keinem Pressevertreter besucht wurden*1, können sie hier zumindest die Protokolle der drei vorbereitenden Sitzungen einsehen. Langsam aber sicher sind die Stadtverordneten bei ihren Ausschusssitzungen unter sich.

Die Besucherzahlen zur Stadtverordnetenversammlung sind grottenschlecht. Im Schnitt zeigen nur ca. 0,11% der wahlberechtigten Bürger Interesse an den Stadtverordnetenversammlungen. Ich verstehe nicht, wie ein Stadtverordneter noch motiviert sein kann, bei solchen Sitzungen eine Rede zu halten, wenn diese sich fast ausschließlich an seine Kollegen richtet. Da muss man doch Frust ohne Ende schieben. Eigentlich ja, aber dem ist scheinbar nicht so.

Man könnte Abhilfe schaffen. Über das Internet kann die Stadtverordnetenversammlung direkt in die Wohnzimmer übertragen werden. Kreistagssitzungen werden z.B. übertragen. In Rödermark wohl kaum zu machen, da die Koalition aus CDU/und AL/Die Grünen sich dagegen aussprechen. Hat man Angst vor der großen Öffentlichkeit?

Solange die CDU und AL/Die Grünen in Rödermark das Sagen haben, werden wir informationstechnisch gesehen weiter in der Steinzeit verharren.

Zustimmung: FWR (4), FDP (2), AfD (1)
Ablehnung: CDU (10), AL/Grüne (12), SPD (3)
Enthaltung: SPD (1)
Quelle: Niederschrift Stavo 05.03.2024

Da sind ja noch die Pressevertreter, die mitschreiben und von der Stavo berichten. Nun ja, wenn man Glück hat, sind Pressevertreter (plural und nicht nur temporär) anwesend.

 
*1wurde mir berichtet.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Kommunalpolitik. Bürgermeister, Erster Stadtrat, Magistrat, Stadtverordnete

Hier ausdrücklich Kommunalpolik.
Beruflich: Bürgermeister, Erster Stadtrat. Hauptamtliche Mitglieder des Magistrats.
Ehrenamtlich: Stadtverordnetenvorsteher, Stadtverordnete und weitere Magistratsmitglieder.
Gemeindeverwaltung = Magistrat
Gemeindevertretung = Stadtverordnete, Stadtveordnetenversammlung (StaVo)

Halten wir einmal fest, welche Bereiche die Kommunalpolitik beeinflusst.
Auf alles, was die Gemeinde oder Stadt (bei kreisangehörigen Gemeinden auch die Kreisverwaltung) betrifft, hat die Kommunalpolitik großen Einfluss. Je weiter man in der der politischen Hierarchie (Land, Bund) aufsteigt, desto mehr verwässert sich die kommunale Einflussnahme.

Verweilen wir in Rödermark. Hier Verwaltung.
Hauptamtlich sind der Bürgermeister und die erste Stadträtin eingesetzt. Sie sind Teil des hauptamtlichen Magistrats. Die weiteren Mitglieder des Magistrats arbeiten ehrenamtlich. Der ehrenamtliche Magistrat wird nach der Kommunalwahl von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Bürgermeister wird in Hessen alle sechs Jahre direkt gewählt. Der Erste Stadtrat wird von den Stadtverordneten eingesetzt. Obwohl diese Stelle (Erster Stadtrat) öffentlich ausgeschrieben werden muss, wird der Posten meist nach Parteienproporz und vorausgegangener Absprache für ebenfalls sechs Jahre besetzt.

Aufgaben des Magistrats. Hier nur Bürgermeister. Beamter auf Zeit.
Der Bürgermeister ist der Chef der Verwaltung und:
» verwaltet das Personal und den Haushalt der Gemeinde.
» hat die Aufsicht über die Verwaltung.
» hat die die Beschlüsse der Stadtverordneten umzusetzen. (Exekutive)
» hat die Aufsicht über die Verwaltung.
» vertritt die Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.
» repräsentiert die Gemeinde in der Öffentlichkeit
» ist für die Kommunikation mit den Bürgern zuständig.

Das oberste Beschlussorgan der Stadt ist jedoch die Stadtverordnetenversammlung /StaVo).

Die Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung wird durch die Kommunalwahl (nächste in 2026) festgelegt.

Aufgaben der Stadtverordneten. Alle ehrenamtlich. Die Stadtverordnetenversammlung wird im Schnitt von 0.11% der wahlberechtigten Bürger besucht. 🙁

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt. Darunter Satzungen, Bebauungspläne, Haushaltspläne und andere rechtliche Regelungen und:
» entscheidet über die Einführung, Änderung und Abschaffung kommunaler Steuern und Abgaben.
» überwacht die Arbeit des Magistrats (Exekutive) und der Verwaltung.
» hat das Recht, Auskünfte und Berichte vom Magistrat zu verlangen.
» beschließt den Haushaltsplan der Stadt
» kontrolliert die Haushaltsführung und genehmigt die Jahresabschlüsse.
» entscheidet über die Aufnahme von Krediten und die Bewilligung von Ausgaben.
» beschließt über städtebauliche Planungen und Entwicklungsprojekte, einschließlich der Flächennutzungspläne und Bebauungspläne.
» entscheidet über die Durchführung von Bauprojekten und Infrastrukturmaßnahmen.

Bei vorigem kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Um die Forderungen der Stadtverordneten umzusetzen, sind in den jeweiligen Dezernaten der Verwaltung die notwendigen Fachleute vorhanden. Für die Besetzung dieser Posten ist ausschließlich der Bürgermeister verantwortlich.

Das Wichtigste: Das Geld.
Der Haushaltsplan wird von der Verwaltung (Stadtkämmerer) zur Beratung und Beschlussfassung den Stadtverordneten vorgelegt. Unterstützt wird der Stadtkämmerer durch Mitarbeiter des Dezernats Finanzen der Stadt Rödermark. Der Haushalt erhält durch die Zustimmung der Mehrheit der Stadtverordneten seine Gültigkeit.

Wenn die Verwaltung die Beschlüsse der Stadtverordneten umzusetzen hat,
dann trägt der Bürgermeister doch keine Schuld, wenn, wie es in Rödermark der Fall ist, der Schuldenberg förmlich explodiert.
Natürlich muss der Bürgermeister die Beschlüsse der Stadtverordneten umsetzen. Er hat aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt im Auge zu behalten. Das heißt, wenn Forderungen finanziell nicht erfüllbar sind, kann der Bürgermeister sein Veto einlegen.
Tut er das nicht, hat er auch wohl die volle Verantwortung für ein eventuelles finanzielles Fiasko zu übernehmen.

Hat der Bürgermeister (Verwaltung) ein Anliegen-
Hat die Verwaltung (hier der Bürgermeister) den Wunsch, z.B. ein neues Gewerbegebiet auszuweisen, geht das nur mit der Zustimmung der Stadtverordneten. Erst durch erfolgte Zustimmung, wie bei dem Gewerbegebiet Germania, kann die Verwaltung mit der Umsetzung beginnen.
Hier haben wir es aber mit einem Kuriosum zu tun. Dem Wunsch der Verwaltung nach einem neuen Gewerbegebiet wurde mit Mehrheitsbeschluss entsprochen. Nur, die Verwaltung hat bis heute noch nicht begonnen, ihren eigenen, genehmigten Auftrag Leben einzuhauchen.


Organigramm der Stadt Rödermark. Keine Gewähr auf Aktualität.

Siehe auch
» Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung
» Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat …
» Biergarten bei der TS-Ober- Roden
» Streaming der Stavo. Antrag der SPD.
Ergebnis:
94. Sitzung – Innenausschuss. 23. November 2023


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Das nenne ich mal gelebte Bürgernähe der Kommunalpolitiker.

„Sitzung online“ für alle Bürgerinnen und Bürger live im Internet.

Der letzte Versuch der FDP, den Rödermärkern die Stadtverordnetenversammlung in die Wohnzimmer der Bürger zu übertragen, scheiterte Anfan 2024 an den Stimmen der Koalition.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: FWR (4), FDP (2), AfD (1)
Ablehnung: CDU (10), AL/Grüne (12), SPD (3)
Enthaltung: SPD (1)
Siehe
Niederschrift der Stavo 5.3.2024. Punkt 6.3