Nachtrag.
Was es zur heutigen Stavo zu sagen gibt, wird wahrscheinlich in kommende Niederschrift zu dieser Stavo stehen. Warten wir auf dieses offizielles Protokoll.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Das war es dann wohl
mit der Koalition zwischen
CDU und AL/Die Grünen
Mitteilung des Bürgermeisters. Hier Bahnhof Ober-Roden.
Da Bürgermeister Rotter nicht explizit die Gastronomie angesprochen hat, habe ich bei mehreren Sitzungsteilnehmern nachgefragt (Gäste und Stadtverordnete), ob Herr Rotter die Gastromomie im Bahnhof Ober-Roden gemeint hat. Es gab ein einvernehmliches „JA“.
Mit dem Bahnhof Ober-Roden geht es weiter. Bürgermeister Rotter rechnet damit, dass in der zweiten Jahreshälfte 2021 eine Gastronomie dort seine Pforten öffnen wird. Ob der Gastronom seine Pforten auch für die Nutzung seiner Sanitäranlagen als „öffentliche Toilettenanlage“ öffnen wird, wurde nicht erwähnt.
Der Investor wurde bei Kauf des Empfangsgebäudes vertraglich verpflichtet, zwei im Bahnhofsgebäude befindlichen Toiletten im Bahnhofsgebäude während der üblichen Geschäftszeiten für den Publikumsverkehr zugänglich zu halten. Die aus meiner Sicht letzte Option, um der vertraglich festgelegten Regelung nachzukommen, wäre die neue Gastronomie. Für mich allerdings unvorstellbar.
Baugebiete.
Alle Fraktionen sind sich darüber einig, dass man mit den vorhandenen Flächen in Rödermark sehr sorgsam umgehen muss. Andererseits muss man darauf achten, dass kräftige Gewerbesteuerzahler nicht deshalb Rödermark verlassen MÜSSEN, weil man hier nicht die notwendige Gewerbefläche anbieten kann.
Heute standen auf der Tagesordnung Vorhaben wie, Mainzer Straße, Kapellenstraße und Odenwaldstraße. Alles Projekte, über die schon seit Jahren diskutiert wird und zu denen es auch schon gemeinsame Beschlüsse gibt. Viele der Themen waren zum Durchwinken vorbereitet. In der Vergangenheit wurde das Wesentliche schon ausgiebig besprochen.
Für die von der Verwaltung vorgetragenen Ziele, die von der CDU (nicht nur von der CDU) unterstützt werden, stehen in der Koalition (CDU und AL/Die Grünen) die Grünen nun nicht mehr zur Verfügung. Von einer gemeinsamen Lösung ist die CDU mit der AL weiter entfernt, als die CDU mit der Opposition. Auch erkennbar daran, dass gestellte Anträge zu dieser Stavo nicht das Logo der Koalition , sondern nur das der AL/Die Grünen tragen.
Man sollte es sich einmal vorstellen, wie weit Rödermark heute wäre, wenn die CDU in den letzten Jahren ihre Energie nicht in Postenschacherei investiert hätte, sondern wie jetzt mehr in Sachthemen. Aber vor wichtigen Personalentscheidungen scheute man die Konfrontation mit der AL. Die Verantwortlichen dafür finden Sie noch heute in den Reihen der CDU und AL. Das Ergebnis sehen Sie im hauptamtlichen Magistrat. Noch mal. Nach dem gestrigen Abend darf man nicht darüber nachdenken, wo wir heute schon stehen würden, wenn es die unsägliche Schwarz/Grüne Koalition der vergangenen Jahre nicht gegeben hätte.
Gut ist, dass es diese Stavo mit dieser Aussprache zu zukunftsweisende Projekten vor der Kommunalwahl gab. Nach der gestrigen Aussprache kann ich mir nicht vorstellen, dass es nach der Kommunalwahl wieder eine Schwarz/Grüne Koalition geben wird.
Auch ohne ein Gewerbegebiet -Germania- hat die angedachte Spange (Siehe Antrag) etwas für sich. Im Zusammenhang mit der Gewerbeansiedlung Kapellenstraße dürfte auch ein höheres Verkehrsaufkommen durch Schwerlastverkehr einhergehen. Die Kipferl-Kreuzung dürfte (ohne Spange) davon betroffen sein. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das dort geplante Unternehmen Parkraum (Wartezonen) für den Anlieferverkehr im öffentlichen Verkehrsraum benötigt. Roland Kern sprach seinerzeit von: Zwischen 25 und 50 Lastwagen, darunter viele 40-Tonner, steuern das Werksgelände täglich an.
Spange im Antrag der Verwaltung
[…] Die Verkehrssituation ist noch zu prüfen. Dabei soll auch eine Prüfung der Anbindung der B459 zur Landesstraße L3097 erfolgen, wodurch die Ortslage und die Kipferlkreuzung von Verkehr entlastet werden könnte. Die verkehrlichen Auswirkungen sollen im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung geprüft werden.Quelle
Wasserschutzgebiet
Herr Gerl sprach von einem Hindernis zur Bebauung -Gebiet Germania- davon, dass sich dieses Areal in der Wasserschutzzone III befindet.
Es ist natürlich eine Bemerkung, die davon abhalten könnte, dort weitere Planungen voranzutreiben. Ist ja das Schutzgebiet für unser wertvollstes Lebensmittel.
Nun Folgendes. Wasserschutzgebiete III (das wäre die Klasse -Germania-) und auch in Ober-Roden Am Kreuz und der Karnweg, der Fränkischer Rundling östlich der Frankfurter Straße u.v.a.m. Siehe hier ein Ausschnitt des angesprochenen Wasserschutzgebietes (Quelle).
Wenn man Aussagen ein wenig überprüft, kann es vorkommen, dass man anschließend kein nicht überwindbares Hindernis erkennen kann und sich dann die Frage stellt: „Warum hat der das überhaupt erwähnt?“ Auch deshalb -warum erwähnt-, weil es ein gewisses Geschmäckle in der Bürgerschaft zu einem Vorhaben des eigenen Koalitionspartners hinterlässt.
Siehe auch
» OP Printausgabe 17.02.2021. AL will Taktgeber bei Öko-Themen bleiben. Spitzenkandidatin Karin von der Lühe rückt vom Koalitionspartner CDU ab.
» OP Printausgabe 18.02.2021. [..] CDU und AL sitzen den Vertrag aus, wahren das Gesicht und schauen erst nach der Wahl, mit welchem Partner sie Politik machen.[..] So die Einschätzung von Michael Löw in der OP.
» OP Printausgabe 18.02.2021. AL_gegen_den_Rest_des_Parlaments. [..] Dass es in der Koalition zum Ende der Wahlperiode gewaltig knirscht, war in den vergangenen Wochen nicht zu überhören. [..]
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Durch Äußerungen von Bürgermeister Rotter bei der Stadtverordnetenversammlung am 3.11.2020 sah sich die FDP genötigt, einen „Offenen Brief“ zu verfassen. In dem „Offenen Brief“ wurde auch der „Stein des Anstoßes“ genannt. Dieser Blog. Der Blog für Rödermark.
Alleine der Link auf diesen „Offenen Brief“ bei Facebook ließ die Besucherzahl in meinem Blog gewaltig ansteigen.
Durch den heutigen Artikel im Heimatblatt (Ortsblättchen) werden bestimmt einige Leser des Ortsblättchens auf den Blog für Rödermark aufmerksam gemacht und die Leserzahl wird weiter ansteigen. Soweit der Teil „kostenfreie Werbung“
Vorab möchte ich herausstellen, dass die Angaben im Ortsblättchen zu meinem Blog NICHT von Herrn Rotter kommen. Die Redaktion hat als Anmerkung den Blog erwähnt. Es kann also sein, dass er auf einen ganz anderen Blog Bezug nimmt. Da ich aber der Überzeugung bin, dass er aus rm-news.de meint, tue ich einfach einmal so, als ob er mich damit ansprechen will.
Zu der Passage im Heimatblatt, bei der rm-news.de erwähnt wird, nur zwei kurze Bemerkungen: (zum besseren Verständnis sollte man das Ortsblättchen vom 12.11.2020 vorliegen haben)
Urteilen Sie selber. Man muss schon sehr viel Fantasie investieren, um aus dem angesprochenen Artikel „Kritik“ herauszulesen. Es wird im Blog geschrieben, was sein könnte, wenn Corona in 2021 (vor der Kommunalwahl) weiter (nach dem zurzeit gültigen Hygienekonzept) eingeschränkte Sitzungen erforderlich macht. Vorstellbar ist, dass er NICHT meinen Artikel anspricht, sondern sich auf die abgegebenen Kommentare bezieht.
Suchen Sie bitte in meinem Artikel nach den von Herrn Rotter im Ortsblättchen vom 12.11.2020 erwähnten „bösartigen Unterstellungen„.
Ich hoffe darauf, dass die Offenbach Post dem „offenen Brief“ einen Artikel widmet. Mein Blog wird dann weitere Verbreitung erfahren.
Was kann man mir zu der Berichterstattung vorwerfen?
Dass ich einen Link auf den „offenen Brief“ gesetzt habe? Dass ich das Hygienekonzept zur Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht habe? Dass ich darüber -sinniert- habe, wie die Stadtverordnetenversammlungen im Jahr der Kommunalwahl ablaufen könnten?
Wenn mir jemand etwas Konstruktives mitzuteilen hat, bitte die Kommentarfunktion nutzen.
Phrasen sind nicht erwünscht. Nachtrag: Was Phrasen sind, entscheidet mein Filter bzw. der Admin.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Da ich zur heutigen Stadtverordnetenversammlung auf der offiziellen Stadtseite (https://www.roedermark.de) nichts zu dem Hygienekonzept lesen kann, kommt das halt hier (Ohne Gewähr) Lassen Sie sich nicht durch den Eintrag auf der Stadtseite unter -Aktuelles- täuschen – Stadt schließt Kulturhalle, Sporthallen und andere Veranstaltungsräumlichkeiten –
Ich glaube, diese Stavo braucht man sich nicht anzutun. Da ich die gekürzte Tagesordnung nicht kenne, gibt es auch nichts, was ich verpassen könnte. Wortbeiträge sollen vermieden werden.
Die Presse wird bestimmt mit einem Einzeiler von der Stavo berichten. Nein. Da bleibe ich lieber daheim und schau mir an, was in den Vereinigten Staaten passiert.
Im ersten Quartal 2021 sind Kommunalwahlen.
Stellen Sie sich einmal vor, das geht im ersten Quartal des kommenden Jahres so weiter. Keine Stavo. Nur Ausschusssitzungen. Wortbeiträge sollen unterlassen werden. Was ein Segen für die Koalition. Es werden keine Debatten über den Haushalt geführt. (Der in 2020 beschlossene Doppelhaushalt ist ungültig. Für 2021 muss ein neuer Haushalt aufgestellt werden.) Es wird dann im ersten Quartal z.B. nicht über eine/die erneute Steuererhöhung (Grundsteuer) diskutiert.
34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.11.2020
in der Kulturhalle, Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
Hygienekonzept
– Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen aufgrund der Bestuhlung sichergestellt, jede Person hat einen fest zugewiesenen Sitzplatz
– Eventuelle Zuhörer / Bürger sitzen separat auf der Empore, Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Plätzen ebenfalls gewahrt
– Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Sitzungsdauer, folglich auch auf dem Sitzplatz
– Zur Verfügung stehen: Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Mund-Nasen-Bedeckung (Einweg)
– Teilnehmerliste / Anwesenheitsliste wird geführt
– Eingang und Ausgang sind getrennt voneinander (Leitsystem und Wegeführung)
– Gemäß Absprache mit den Fraktionen wird sog. Risikopatienten die Teilnahme an der Sitzung frei gestellt
– Reduzierte Tagesordnung, vorab ergangene Verständigung auf Vermeidung von Wortbeiträgen
– Nutzung von Gegenständen durch mehrere Personen wird vermieden (keine gemeinsamen Mikrofone außer ggf. Rednerpult, Kugelschreiber werden nicht bereitgestellt)
– Üblicherweise bereitgestellte Getränke entfallen
– Lüftungsanlage in der Kulturhalle vorhanden
– Personenanzahl = max. 56 Personen auf 700qm (Großer Saal der Kulturhalle), folglich 12,5qm pro Person bei Teilnahme aller nachfolgend aufgelisteten Personen:
• Stadtverordnete: 39
• Magistrat: 10
• Ausländerbeirat u. Seniorenbeirat: 2
• Presse: max. 3
• Schriftführung: 2
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Tagesordnungspunkt 5. Aufhebung der Vergnügungssteuer.
Der Fehler der Verwaltung, eine Vergnügungssteuer einzuführen, wurde zunächst korrigiert.
Man wird wohl im kommenden Jahr einen zweiten Anlauf wagen. Allerdings könnten dann auch geänderte Steuersätze aufgerufen werden.
Die Vergnügungssteuer wird aufgehoben. Abstimmergebnis: Einstimmig.
Chronologie nach den vorliegenden Unterlagen sowie geführten Gesprächen. Sollte irgendwer weitere/andere nachprüfbare Informationen haben, soll es sich mit einem Kommentar melden. Ich bin sicher, da wird nichts kommen. Die Aussagen, die es heute bei OP-Online zu lesen gab, lassen einem die Fußnägel kräuseln.
Die geplanten Einnahmen über die Vergnügungssteuer sollten laut Schätzung der Stadt 200.000,00€ betragen.
Um die Höhe der Steuer zu ermitteln, ist ein Steuerbescheid der Stadt nicht notwendig bzw. es wird auch keiner erstellt. Der Betreiber muss die zu zahlende Steuer selber ermitteln. Nur bei einer Unstimmigkeit wird ein Steuerbescheid erstellt. Siehe Satzung Vergnügungssteuer.
§9 Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Nach Rückfrage sollte der Großteil der 200.000,00€ der OASE-Club zu zahlen haben. Großteil bedeutet ja wohl mehr als 100.000,00€
FDP Dr. Rüdiger Werner: „Von der Absicht der Stadt, dass mal plant eine Vergnügungssteuer einzuführen, erfuhr der Betreiber der OASE erst durch die FDP-Fraktion!“
Die FDP-Fraktion hat mit dem Betreiber der OSASE vor Ort das Gespräch gesucht. Am 9.3.2020 wurden alle Fraktionen und auch der Magistrat der Stadt, also weit VOR der beschließenden Sitzung (Vergnügungssteuer) über den Gesprächsinhalt und darüber informiert, dass im Falle einer Vergnügungssteuer die OASE in die Insolvenz (so der Betreiber) gezwungen wird. Die von der Stadt ins Auge gefasste Steuerschuld der OASE von 100.000,00€ und die Schätzung des Betreibers waren in etwa deckungsgleich. Mit dieser Mitteilung, die die komplette Situation der OASE schildert, lag jetzt der Ball im Spielfeld der Stadtverordneten bzw. Magistrats. Jetzt wäre die Zeit gekommen, dass die Stadt auf Herr Horak zugeht.
Klar ist, wenn keine Veranstaltung läuft, ist auch keine Steuer zu zahlen. Wenn eine Veranstaltung läuft, wird die Steuer fällig, die dann aber nicht gezahlt werden kann. Die Aussage, dass die Steuer nicht zahlbar ist, kommt vom Betreiber. Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. FAKT. Mit diesem Wissen darf ein Unternehmen seinen Betrieb nicht mehr weiter führen. Alles andere wäre eine strafbewehrte Insolvenzverschleppung. Jedwede andere Argumentation ist einfach nur dumm.
Diejenigen, die dieser Aussage (kann nicht zahlen) widersprechen, unterstellen (wahrscheinlich auch noch ungeprüft) Herrn Horak, dass er nicht die Wahrheit sagt.
Trotz eindringlicher Warnung davor, dass die Vergnügungssteuer nicht einzutreiben sein wird, wurde am 20.03.2020 die Vergnügungssteuer beschlossen.
Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der CORONA-Pandemie noch nicht absehbar.
Welche Handlungen bis zum 30.06.2020 vom Betreiber der OASE eingeleitet wurden, darüber ist mir nichts bekannt. Am 15.09.2020 wurde von den Stadtverordneten die Vergnügungssteuer vorerst gestrichen. Alles was bis dahin passiert/eingeleitet ist/wurde, wird nun vom Betreiber der OASE neu zu überdenken sein.
Die Vergnügungssteuer wurde am 1.7.2020 in Kraft gesetzt.
Der Betreiber der OASE betont auch noch heute in aller Deutlichkeit. Nicht CORONA sei der Grund für die Schließung der OASE.
Die Offenbach Post berichtete im August über den Besuch von BM Rotter und Erster Stadrätin Schülner. In der Ausgabe vom 27.08.2020 (Printausgabe) wurde über eine mögliche Rettung der OASE geschrieben, wenn die Vergnügungssteuer zurückgenommen wird. „Toll. Ich bin dankbar. Das macht mir Hoffnung. Es werde – sofern Gespräche mit dem Vermieter positiv verlaufen – aus der Insolvenz neu starten.“ (Hervorhebung vom Admin) So zu lesen in der Printausgabe der OP vom 27.08.2020
Hier wird nochmals bestätigt, dass wohl die Vergnügungssteuer der Grund für die Insolvenz (nicht bestätigt) bzw. Geschäftsaufgabe ausschlaggebend war.
Bei der Stavo am 15.09.2020 bemerkte Herr Kruger (FDP), dass der Besuch des hauptamtlichen Magistrats bei dem Betreiber der OASE doch wesentlich früher hätte passieren müssen.
Heute (Stand 16.09.2020 10:45h) kann man noch bei joy-club die Begründung für die Schließung der OASE lesen: „[..] Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. [..]„ Quelle:joyclub.de
Sowie bei CLUB_OASE.de club-oase.de
Bisher konnte man beim zuständigen Registergericht noch keinen Eintrag zur Insolvenz der OASE finden.
Die Vergnügungssteuer wurde am 15.9.2020, rückwirkend zum 1.7.2020, aufgehoben.
Wäre am 1.7.2020 CORONA Geschichte gewesen, hätte die OASE den Betrieb wegen der Vergnügungssteuer nicht weiterführen können. So kann man es der Aussage des Betreibers entnehmen. [..] Was uns jetzt aber in die Knie zwingt, ist ein Beschluss der Stadt Rödermark: die neue Vergnügungssteuer. [..] Quelle: www.joyclub.de/club/944.die_oase.html
Das alles sind recherchierbare Informationen. Bei dem, was man von anderer Seite zu lesen bekommt, dürfte es sich wohl vielfach um Vermutungen handeln. Ob die Oase nun Insolvenz einreicht oder hat, oder es sich um eine Geschäftsaufgabe handelt, oder …. nichts Genaues weiß man. Nur eines ist klar. Der Magistrat der Stadt hätte sich schon im März mal um die OASE kümmern müssen! Schon am 9. März standen Bürgermeister Rotter und der Ersten Stadträtin über eine drohende Insolvenz umfangreiche Informationen zur Verfügung, und dass die im Haushalt eingeplanten 100.000,00€ (von 200.000,00€) kaum zu erzielen seien. Wenn der Stadt ein Steuerzahler durch eine neu eingeführte Steuer ausfallen könnte, dann kann (muss) man erwarten, dass der hauptamtliche Magistrat sich nicht der „Vogel-Strauß-Politik“ bedient, sondern sich einmal um dieses Unternehmen aka Steuerzahler kümmert. Hinzu kommen noch beachtliche Einnahmeverluste in Höhe von geschätzten 140.000,00€ für weitere Unternehmen. Hotelübernachtung und Taxifahrten fallen weg. Handwerker werden nicht mehr benötigt. Sieben Mitarbeiter verlieren Ihren Job. Zu Äußerungen wie: „Der Betreiber der Oase hätte sich ja mal melden können, lesen Sie hier diesen Artikel.
Man kann sich den Eindruck gewinnen, dass der Vater des Gedanken war: „Halten wir erstmal die Füße ruhig, sonst gefährden wir unseren Haushaltsplan. Mit der „geplanten Vergnügungssteuer können wir die eigentlich notwendige Erhöhung der Grundsteuer von 195% auf 175% drücken!„. Sechs Monate nach dem Haushalt haben wir jetzt ein Finanzierungsloch. Der Betreiber der OASE spricht allerdings von einem Krater.
Tagesordnungspunkt 10
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2020 bis 2022 und Änderung der Abfallsatzung
Einstimmig verabschiedet. Kein Redebeitrag.
Top 13 Antrag der FDP-Fraktion:
Resolution zum Schutz von Polizei und Rettungskräften – Achtung und Respekt für die alltäglichen Leistungen unserer Einsatzkräfte!
Vorweg. Ein dem gleichen Ziel verfolgender Dringlichkeitsantrag (Resolution) der CDU und SPD wurde den Kreistagsabgeordneten kurz vor Sitzungsbeginn vorgelegt.
[..]Der Dringlichkeitsantrag lag zur Kreistagssitzung am 24.06. als Tischvorlage mit den anderen Vorlagen/Unterlagen auf den Tischen aus. Er wurde also von CDU und SPD direkt zur Kreistagssitzung ohne jede vorherige Mitteilung oder Ankündigung vorgelegt. [..]
Der Dringlichkeitsantrag wurde im Kreistag (anders als in Rödermark) auf die Tagesordnung genommen und der Resolution wurde zugestimmt. Siehe auch hier
Die Resolution unter Punkt 12 (Respekt) ging anstandslos über die Bühne.
Bei der Resolution unter Punkt 13 (Schutz der Einsatzkräfte ..) war es etwas schwieriger. Ich will hier nicht weite auf die einzelnen Redebeiträge eingehen, da die Akustik der Kulturhalle es nicht zulässt, dass die (zumindest einige) Zuhörer das gesagte Wort zweifelsfrei verstehen. So nebenbei. Ein Zuhörer hat kurz nach Beginn der Stavo die Sitzung aus dem Grund verlassen: „Da versteht man schon mal gar nichts!“
CDU und FWR haben sich dazu ausgesprochen, der FDP-Resolution mit all seinen Punkten zuzustimmen. Bei AL/Die Grünen und der SPD fehlte diese Bereitschaft. Die Abstimmung zu dieser Resolution erfolgt dann auch nicht in der Gesamtheit, sondern nach Punkt 1 und 2 sowie Punkt 3 und 4.
Den Punkten 1 und 2 wurde einstimmig zugestimmt. Punkt 3 und 4 Ablehnung durch AL/Die Grünen, Stimmenthaltung SPD.
Mehr als traurig war die sehr lange Diskussion, sogar mit einer Sitzungsunterbrechung, über die Notwendigkeit einer solchen Resolution. Die Notwendigkeit wurde (abgesehen von CDU und FWR) nicht gesehen, da zwei Punkte der FDP Resolution durch eine Änderung der Resolution (die unter Punkt 12 ) dort nachträglich aufgenommen wurden.
Fazit: Die FDP Resolution (Schutz der Einsatzkräfte ..) erhielt von der Mehrheit der Stadtverordneten die Zustimmung.
CDU Rödermark zu dem OP-Online-Artikel vom 16.09.2020
Die Offenbach Post berichtete am 16.09.2020 zur Resolution der FDP. Dazu gabe es bei OP-Online von dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herr Michael Gensert, einen Kommentar.
[..] Die Berichterstattung der Offenbach Post ist falsch. Die CDU-Fraktion hat den FDP-Antrag ausdrücklich gelobt, befürwortet und unterstützt. Die Stellungnahme der CDU-Fraktion ist auf der Homepage und auf der Facebook-Seite der CDU Rödermark zu finden. [..] Weiter bei OP-Online
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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