Am Dienstag, dem 4.6.2024, eine Stadtverordnetenversammlung mit einer äußerst kurzen Tagesordnung. Es könnte sogar noch passieren, dass man die Tagesordnung noch etwas kürzt.
Neufassung der „Satzung über die Stellplatzpflicht sowie die Gestaltung, Größe und Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge, Abstellplätze für Fahrräder sowie die Ablösung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge der Stadt Rödermark“ (Stellplatzsatzung)
Antrag der Fraktion FWR: Initiative zur Nutzung privater Stellplätze
Badehaus: Abschaffung zeitlicher Begrenzung bei Mehrfachkarten für Familien
Hinzu kommt noch ein nicht öffentlicher Teil und die übliche Einleitung.
230.000,00 oder 250.000,00
In der Ausschusssitzung1 des FSIK wurden unterschiedliche Aussagen zu den derzeit geschätzten Kosten für den Umbau der KiTa gemacht. Herr Rotter nannte 230.000,00 €, während in der Präsentation (FSIK-Sitzung) von Herrn Dr. Schwab (KBR) unwidersprochen 250.000,00 € angegeben wurden.
Nun die Frage:
Sind die genannten 250.000,00 € korrekt oder, wie in der schriftlichen Antwort zu lesen ist, die 230.000,00 €? Es könnte sein, dass versehentlich der falsche Betrag genannt wurde. Solche Fehler sind menschlich und sollten nicht dramatisiert werden. Dennoch denke ich, dass mehr Aufmerksamkeit erforderlich ist, wenn es um die Angabe von Geldsummen geht, die aus den Mitteln der Bürger bereitgestellt werden. Insbesondere dann, wenn Minuten vorher eine andere Zahl genannt wurde.
Diesbezüglich sollten Sie unbedingt lesen, was der Bürgermeister erwartet, wenn nicht stimmige Aussagen gemacht werden. Siehe unten unter ‚Siehe auch‚.
So genau nimmt man es nicht mit den Zahlen.
Wie im fehlerhaften Haushalt 2024-2025. Es handelt sich ja nur um das Geld der Bürger. Rödermark hat für die Jahre 2024 und 2025 eine falsche Haushaltssatzung. Wenn man auf eine korrigierte Fassung einer Satzung verzichtet, sollte man dies auf der entsprechenden Webseite der Stadt zumindest mit einem Vermerk versehen.
Wäre die Stadt Rödermark ein Geldinstitut, würde ich die Bank wechseln.
Präsentation „Kita wird Jugendzentrum
Weitergabe schriftlicher Informationen an die Bürger.
Fakt. Der Magistrat (hier Bürgermeister und Erste Stadträtin) kann sich darauf beschränken, Fragen der Stadtverordneten nur und ausschließlich mündlich zu beantworten. Man kann aber auch nach der mündlich gegebenen Antwort, die meist zum Ablesen schriftlich vorliegt, diese den Bürgern über das Bürgerinformationssystem (ALLRIS) zur Verfügung stellen. So kann man auch bei Präsentationen verfahren. Leider klappt das mit der Weitergabe an die Bürger nicht so richtig.
Präsentation Kita Motzenbruch.
Die Anwohner wurden im Vorfeld nicht über das Vorhaben ( Ehemalige Kita wird JuZ) informiert und mit dem Umbau begonnen. Der Tagesordnung (FSIK) konnte man nicht entnehmen, dass es hierzu eine Präsentation geben wird. Die Präsentation würde bestimmt auf großes Interesse der unmittelbaren Anwohner stoßen.
In der öffentlichen Sitzung (FSIK) wurde das Vorhaben zur Kita Motzenbruch und Umbau zum Jugendzentrum Ober-Roden präsentiert. Wie ich von einem Stadtverordneten erfahren habe, wurde diese Präsentation den Stadtverordneten zugestellt. Warum wird diese Information nicht auch den Bürgern über ALLRIS zur Verfügung gestellt? Meine Bitte an einen Stadtverordneten, mir die Präsentation zuzustellen, scheitert bisher daran, dass der Stadtverordnete unsicher ist, ob er dies darf.
Ich kann das zögerliche Verhalten des Stadtverordneten gut verstehen, wenn wir uns an das Jahr 2020 erinnern. Die Unsicherheit bei der Weitergabe von Dokumenten oder Inhalten aus Protokollen ist nachvollziehbar. Evtl. muss sich der Stadtverordnete dann vom Magistrat den Vorwurf der „Verletzung der Vertraulichkeit“ anhören. Wie die Presse seinerzeit berichtete, hat sich der Magistrat zu weit aus dem Fenster gelehnt und konnte keine Beweise für die gemachten Vorwürfe vorlegen. Es konnten keine Beweise vorgelegt werden, weil der Vorwurf völlig aus der Luft gegriffen war. Das erinnert mich ein wenig an Trump.“
In letzter Zeit habe ich mehr und mehr das Interesse daran verloren,
mir Ausschusssitzungen anzutun. Die wenige Lebenszeit, die mir noch verbleibt, will ich nicht mehr durch den Besuch solcher Sitzungen verplempern. Ich werde dann aber auch auf viele Informationen verzichten müssen, die man öffentlich diskutiert, aber nicht weitergegeben werden.
1Vorbereitende Sitzungen zu Stavo. Z.B. FSIK Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Siehe auch
Mehr zu den geplanten Öffnungszeiten des Jugendzentrums, Party, Basketballplatz, Fertigstellung …
» Da sollte man doch glatt zu der Gruppe der „nicht informierten Bürger“ wechseln. Und siehe auch dort: Für mich der Spruch des Abends:
Rödermark intern.
Der Termin für die
Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die
Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben
MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.