20. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
(Sitzung Nr. 6/2018) am Dienstag, 30.10.2018, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet in der Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1 statt.
Die Aktenmappe zur kommenden Stadtverordnetenversammlung (Stavo) liegt vor. Ein wenig dünn ist der Tagesordnungspunkt 18 mit – Erklärung des Bürgermeisters – beschrieben. Man gibt Raum für Spekulationen. 🙁 Wird Bürgermeister Kern spät in der Nacht seinen Rücktritt erklären? Wird er die großen Feste in 2019 aus Kostengründen absagen? Was auch immer. Am Wahrscheinlichsten ist aber, er wird seinen Rücktritt bekannt geben.
Da man erwarten kann, dass die Stadtverordnetenversammlung (ohne Punkt 18) so gegen 22:30h enden dürfte, fragt man sich, warum eine – Erklärung des Bürgermeisters – erst in der Nachtstunde.
Wenn es eine Aussage zu seinem Rücktritt sein sollte,
fragt sich der interessierten Bürger, warum klaut der Bürgermeister der arbeitenden Bevölkerung die Nachtruhe und gibt seine Erklärung nicht unter dem Tagesordnungspunkt 2 ab?
Eine solche Erklärung ist nicht Teil eines Theaterstücks, bei dem man Spannung bis zu Schluss aufrechterhalten muss. Warum eine solche Erklärung in den Nachtstunden, wenn es auch in der Abendstunde 19 Uhr gehen würde? Punkt 18 dürfte gegen 22:30h aufgerufen werden. Die –Erklärung des Bürgermeisters – zu seinem Rücktritt um diese Uhrzeit abzugeben, wäre schlichtweg eine Frechheit.
Denkt man nicht an diejenigen, die am nächsten Tag wieder Geld verdienen müssen? Bürgernähe ist etwas für die Anderen; nichts für mich.
Man kann nur hoffen, dass einsichtige Fraktionen es über den Ältestenrat schaffen, den Punkt 18 (wenn es um den Rücktritt von BM Kern gehen sollte) vorzuziehen.
Aber vielleicht wird er nur bekannt geben, dass man aus Finanzgründen die in 2019 geplanten Feste absagen wird.
Herr Pelka, Offenbach Post, bemerkte unter Angemerkt
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Die Sommerpause ist vorbei. Die Arbeit der Stadtverordneten in den entsprechenden Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung nimmt Fahrt auf. Fraktionen haben zu Sommertouren eingeladen, um vor Ort den Bürgern anstehende Projekte zu erläutern und Anregungen für ein besseres Rödermark zu sammeln. Man sollte annehmen, dass es schwer werden wird, die Tagesordnung der ersten Stadtverordnetenversammlung nach einer Sommerpause im vorgegebenen Zeitrahmen abzuarbeiten.
Wie die Wirklichkeit aber zeigt, gibt es glücklicherweise aus Sicht der Koalition in Rödermark kaum große Probleme, die in der Versammlung aller Stadtverordneten behandelt werden müssen. Im Paradies müssen ähnliche Zustände geherrscht haben. Ein kleiner Wermutstropfen in diesem paradiesischen Zustand ist eine Forderung der kleinen, unbeugsamen Fraktionen nach einem weiteren Bildungsangebot in Rödermark. Es könnte ein so schöner Abend werden, wenn es nicht drei Fraktionen gäbe, die sich Gesprächen auf höherer Ebene um ein weiteres Bildungsangebot in Rödermark verweigern. So der Stand der FISK Sitzung. Man hätte nur sagen müssen: „Gespräche sind immer gut. Und wenn es um unsere Kinder geht, umso besser!“ Damit wären wir dann, so wie man es nach der Tagesordnung vermuten kann, in „PadeR“ aka „Paradies an der Rodauquelle“
Leider gibt es auch in „PadeR“ einen Apfelbaum. Und dieser Apfelbaum, der die Vertreibung aus dem Paradies symbolisiert, wurde von einigen auf dem Hainchesbuckel ausgemacht.
TOP 1 Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers
TOP 2 Mitteilungen des Magistrats
TOP 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
TOP 4 Kommission Leitbild und Stadtentwicklung – Wahl sachkundiger Bürgerinnen und Bürger Vorlage: VO/0124/18
TOP 5 Prüfung der wirtschaftlichen Betätigung Vorlage: VO/0129/18
TOP 6 Jahresabschluss 2017 Vorlage: VO/0137/18
TOP 7 Resolution für eine bessere ÖPNV-Anbindung Urberach – Darmstadt -Gemeinsamer Antrag. Vorlage: VO/0158/18
TOP 8 Antrag der Fraktion FWR und der FDP-Fraktion: Gymnasium in Rödermark (Änderung des Änderungsantrags) Vorlage: FFW/0043_2/18
TOP 9 Antrag der SPD-Fraktion: Städtebaulicher Vertrag mit den Bauherren Kapellenstraße (Kastanienhof) Vorlage: SPD/0143/18
TOP 10 Antrag der FDP-Fraktion: Flächenanmeldungen der Stadt Rödermark im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Regionalen Flächennutzungsplans 2020 Vorlage: FDP/0149/18
TOP 11 Antrag der FDP-Fraktion: Teilnahme am Landesprogramm zur Kriminalprävention in Kommunen „Kompass“ Vorlage: FDP/0150/18
Top 7 Keine Redebeiträge zu erwarten. Alle Fraktionen sind sich einig, dass es für einen Teil der 800 auspendelnden Schüler aus Rödermark eine Verbesserung der Busanbindung nach Darmstadt geben muss. Besser wäre es natürlich, die 800 auspendelnden Schüler hätten das Bildungsangebot im Ort. Dazu Punkt 8)
Top 8 Gymnasium in Rödermark. Hier sind Redebeiträge zu erwarten. Der Antrag wird aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt.
Top 9. Der Antrag wurde zurückgezogen.
Top 10 Nicht alle Fraktionen konnten in der Kürze der Zeit den sehr umfangreichen Antrag nicht abschließend beraten. Der Antrag wird in der kommende Stavo erneut auf die Tagesordnung kommen.
Zop 11 Nach Antragsstellung gab der Magistrat bekannt, dass man bereit aktiv geworden ist. Nun ja. Antrag wurde zurückgezogen.
Weiterführendes zu Top 8
Auszug aus dem Protokoll der FISK-Sitzung
[..]Antrag der Fraktion FWR und der FDP-Fraktion: Gymnasium in Rödermark (Änderung des Änderungsantrags) Vorlage: FFW/0043_2/18 Herr Dr. Werner erläutert für die Antragsteller diesen Antrag. Nachdem alle Fraktionen Stellung hierzu nahmen, empfiehlt dieser Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.) Der Magistrat wird beauftragt, unverzüglich mit dem Schulträger Kreis Offenbach Gespräche aufzunehmen und insbesondere die Inhalte von Punkt III der Stellungnahme der Stadt vom 2.5.2018 zum Schulentwicklungsplan mit diesem zu erörtern mit dem Ziel, das Rödermark mittelfristig den Zuschlag für den Neubau eines Gymnasiums erhält.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zustimmung: FWR, FDP Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen, SPD Enthaltung: /
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Eigentlich war‘s eine klare Sache: Das Stadtparlament wollte die sogenannte erweiterte Beitragsfreistellung, mit der das Land täglich sechs Stunden Kinderbetreuung finanziert, in zwei Satzungen festschreiben. [..] Weiter bei OP-Online
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Dietzenbach – Hessenkasse:
Dietzenbach – Hessenkasse: Ja oder Nein? Darüber sind sich Stadtverordnete und Magistrat uneinig. Egal wie, es wird in den kommenden Jahren finanziell schmerzhaft. Eine Grundsteuer-B-Erhöhung scheint unvermeidlich. Quelle: OP-Online
Rödermark – Hessenkasse: Top 7. Teilnahme an der Hessenkasse. Kosten rd. 700.000,00 pro Jahr
Durch die Teilnahme am Programm werden die „echten“ Kassenkredite der Stadt Rödermark vom Land Hessen übernommen. Der jährlich zu tragende Tilgungsanteil beträgt rd. 700.000 € (25 € pro Jahr und Einwohner). Die Dauer der Tilgung ist abhängig von dem vom Land Hessen noch festzulegenden Ablösebetrag Quelle: bgb.roedermark.de
Die vorbereitenden Sitzungen für die Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2018 beginnen in der kommenden Woche. Die in der Ausschusswoche zu beratenden Themen können Sie den Tagesordnungspunkten entnehmen.
Aufhebung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge
Beteiligung der Stadt an der Hessenkasse. Kosten pro Jahr ca. 700.000,00
Erwerb des Anwesens Dieburger Straße 31, Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 188 mit 278 m². Forderung 150.000,00 €
Änderungen der „Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“ sowie der „Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark“
Die in den Ausschüssen beratenen Punkte werden dann bei der Stadtverordnetenversammlung am 19.6.2018 beschlossen.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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