Anträge / Anfragen der FDP zur kommenden Sitzungsrunde

Anträge / Anfragen der FDP Rödermark zur kommenden Sitzungsrunde.
» Antrag Nachtragshaushalt 2018
» Anfrage Elektrotankstelle
» Entwicklungen / Sachstände
 
Zu den Anfragen/Anträge der FDP von hier aus zwei Anmerkungen.
 

Hier Nachtragshaushalt
Schon am 10.01.2018 äußerte sich Bürgermeister Roland Kern bei OP-Online:
[..]Der FDP-Antrag für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 6. Februar, der sowohl die Rückkehr zum Einzelhaushalt als auch einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr fordert, sei also überflüssig.[..]

Wir werden es erleben, ob es dieser Antrag bis in die Stadtverordnetenversammlung schafft.

Hier Entwicklungen / Sachstände.
Damit nichts mehr vergessen wird? Einen etwas ungewohnten Aufbau hat die Anfrage der FDP „Entwicklungen / Sachstände“. Die Art der Fragestellung könnte ein Hinweis darauf sein, dass bei unbefriedigender Antwort die Frage auf der dann kommenden Stavo erneut gestellt wird. Wie schon die Überschrift der Anfrage es aussagt: „Entwicklungen / Sachstände“. Ich bin ja mal gespannt, ob sich mein Eindruck bestätigt. Wäre eine feine Sache.

Stavo 8.12.2017. Wiederkehrende Beiträge verabschiedet.

Das geht bald alles an die Stadt
Das geht bald alles an die Stadt

Wiederkehrende Beiträge verabschiedet.
Wenn mir von der CDU und AL/Den Grünen auch ein Redemanuskript zur Verfügung gestellt wird, werde ich das natürlich auch veröffentlichen.
Herr Kruger, Fraktionsvorsitzende der FDP, hat seine Rede ohne Manuskript aus dem Stegreif gehalten.
» Rede von Samuel Diekmann SPD. Es gilt das gesprochene Wort.
» Rede von Peter Schröder FWR. Es gilt das gesprochene Wort.
» Tobias Kruger FDP. Meine handschriftlichen Notizen.

Hier die verabschiedete Satzung und weitere Anträge.

Vorweg.
RP = Regierungspräsidium.
Es wird immer davon gesprochen, eine Straßenbeitragssatzung ist alternativlos. Richtig wäre, eine Straßenbeitragssatzung ist für Rödermark alternativlos. Mit den Haushalten, die uns Bürgermeister Kern vorgelegt hat und noch vorlegen wird, kommt man um eine Straßenbeitragssatzung nicht herum. Die Bürger müssen mit oder ohne Satzung für die grundhafte Sanierung bezahlen. Für die Hausbesitzer gibt es einen kleinen Pferdefuß. Nach der jetzt verabschiedeten Satzung bezahlen 50% der anfallenden Kosten ausschl. und nur die Hausbesitzer. Die Mieter sind erst einmal außen vor. Es sei denn, der Vermieter folgt dem Ratschlag von Bürgermeister Kern und erhöht die Miete. Die restlichen 50% werden von allen Bürgern bezahlt. Einen Vorteil hat der Straßenbeitrag. Der Anteil, den der Hausbesitzer zu zahlen hat, muss für grundhafte Sanierung eingesetzt werden. Wiederkehrende Beiträge sind keine Steuer und deshalb zweckgebunden.
In den Sitzungen der Ausschüsse, in der Stadtverordnetenversammlung und bei beiden Bürgerversammlungen hat der Bürgermeister ohne Einschränkung zugesagt, dass die Mehrbelastung durch die Straßenbeiträge in vollem Umfang kompensiert werden soll. Siehe Rede FWR Herr Schröder.
Aber glauben Sie mir, die angekündigte komplette Kompensation der Straßenbeiträge wird nie kommen. Mit dieser Meinung stehe ich nicht alleine da. Siehe SPD, FDP und Freie Wähler.
Siehe auch Rödermark. Grundsteuererhöhung, ich seh dich kommen.

Muss eine Straßenbeitragssatzung sein? Warum haben wir jetzt eine solche Satzung?
Lassen wir einen Rechtsanwalt zu Wort kommen:

..Zwar spricht das Gesetz nur von „sollen“ und nicht von „müssen“, jedoch bedeutet dies faktisch nichts anderes, als dass im Normalfall eine Satzungspflicht besteht, die nur ausnahmsweise dann entfällt, wenn ein ausgeglichener Gemeindehaushalt vorliegt. Anders formuliert: Nur eine Gemeinde mit ausgeglichenem Haushalt kann auf eine Straßenbeitragssatzung verzichten…Quelle: Quelle: rechtsanwaelteszk.de

Jetzt wird es kompliziert. Wenn Rödermark in 2018 wie geplant einen ausgeglichenen Haushalt hat, dann brauchen wir doch nach dem obigen Text keine Straßenbeitragssatzung. (Siehe Seite 37 Doppelhaushalt 2017/2018.) Kann man zunächst so sehen.
Dieser Überschuss reicht aus heutiger Sicht NICHT aus, um die kommenden Belastungen nur annähernd aufzufangen. Wir könnten so weitermachen wie bisher und keine Straßen grundhaft sanieren. Wenn, ja wenn da nicht das RP wäre. Hier hat man ganz offensichtlich keine Geduld mehr mit der Vorgehensweise der Stadt Rödermark. Bis zum RP hat sich herumgesprochen, wie es um die Straßen in Rödermark steht.
Man hätte ja hingehen können und die Grundsteuer B erhöht und damit die notwendigen grundhaften Erneuerungen/Sanierungen durchführen können. Richtig. So hätte man das Geld beschaffen können. Jetzt kommt wieder das RP. Ohne Straßenbeitragssatzung wird eine Grundsteuer B Erhöhung, in Verbindung mit grundhafter Sanierung, nicht genehmigt.

Aus Haushaltsablehnung 2018
Aus Haushaltsablehnung 2018

Zur Sitzung.
Wie ich finde, waren das hier die Sprüche des Abends.

Wir haben nicht mehr und weniger getan, als die Verwaltung ernst zu nehmen. Jetzt ist die Zeit gekommen, das Versprechen einzulösen.
Herr Kupczock zum Antrag der FWR die Grundsteuer B um 40% zu senken.

Wie sagte Herr Kruger (FDP) bei seiner Rede sinngemäß:
Mit der wachsweichen „Soll“-Kompensation der Koalition wird den Rödermärker Bürger/-innen bloß haufenweise Sand in die Augen gestreut – gut, dass wir in Rödermark einen alteingesessenen Fuhr- und Baggerbetrieb haben“

Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden, ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.

Und Dr. Rüdiger Werner (FDP) sinngemäß in seinem Redebeitrag: „Wir waren immer für einen höheren Gemeindeanteil. Dass mehr als 30 % rechtlich zulässig sind, wussten wir bereits ein halbes Jahr vor dem Bürgermeister. Man hätte einfach einmal beim RP anrufen und nachfragen müssen.

Noch ein toller Spruch 🙁
Die Oma mit dem Rad belastet die Straßen nicht so, wie der Fahrer eines SUV„. 🙁
Ist die Oma schon immer Oma gewesen? Kann es sein, dass auch die Oma einmal einen SUV hatte?
Noch ein toller Spruch 🙁
Eine Mio. für die Straßensanierung ist maßvoll und sinnvoll.“ 🙁
Noch ein toller Spruch 🙁
Anerkennung für Bürgermeister Kern für das Ausreizen bis zur letzten Minute“ 🙁
Gemeint damit war, dass es erst jetzt den Straßenbeitrag gibt. Was soll man da anerkennen???? Gespart haben wir dadurch NIX. Der Schuldenberg, der von unseren Kindern und Enkel getilgt werden muss, ist stark angewachsen. Und das soll eine Anerkennung wert sein?

Auf der einen Seite war es heute ein Lobgesang auf die geleistete Arbeit von Bürgermeister Kern. Anders sah es bei der Opposition aus. Massive Kritik gab es von den Oppositionsparteien. Was Bürgermeister Kern überhaupt nicht gefallen hat, war die Bemerkung – sie ist mit dem Kompensationsgerede eine Mogelpackung und unehrlich – in der Rede von H. Diekmann. So ist des eben, wenn etwas ausgesprochen wird, was viele denken.

Alle Oppositionsparteien bemängelten u.a. den im Antrag viel zu niedrig angesetzten Investitionsbedarf für unsere Straßen. 1 Mio. € ist nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.
Bürgermeister Kern bezeichnete es als große Leistung, in den Jahren 2005 bis 2017 für 6 Mio. Euro als Schutzschirmkommune grundhafte Erneuerungen durchgeführt zu haben. Er hätte aber auch erwähnen müssen, dass wir in 2013 schon 10.000.000,00 € an Investitionsbedarf hatten. Der Investitionsbedarf ist in der Zeit von 2013 bis 2017 um weitere 10.000.000,00 € auf jetzt 20.000.000,00 € angewachsen. D.h., wenn wir den Schnitt sehen, steigt der Investitionsbedarf um 2.500.000,00 € jährlich an. Diesem Stau und dem jährlich neu hinzukommenden Sanierungsbedarf will die Stadt nur 1.000.000,00 € entgegensetzen. Damit wird erreicht, dass der Schnitt jetzt jährlich um nur 🙁 1.5000.000,00 € beträgt. Nehmen Sie mal Ihren Taschenrechner zur Hand und rechnen mal nach.
Die Zahlen sind von der Verwaltung genannt worden und deshalb kein Hirngespinst eines Bloggers.. Unter Zusammenfassung Straßenbeitrag finden Sie die entsprechenden Quellen. Der von der Verwaltung genannte Investitionsstau von 20.000.000,00 € reicht für weniger als 10% des Rödermärker Straßennetzes. (Rüdiger Werner FDP Rödermark) Siehe Blog für Rödermark.

Kompensation.
Der Bürgermeister hat gesagt, dass keine Kommune, so wie Rödermark, mit dem Straßenbeitrag auch eine Kompensation des Straßenbeitrags beschlossen hat. Auch wenn es schwerfällt, wir müssen es ihm glauben. Da ein solcher Passus NICHT in einer Satzung zu den wiederkehrenden Beiträgen aufgenommen wird, ist eine Überprüfung dieser Aussage sehr zeitaufwendig. Ich kann mir andererseits auch sehr gut vorstellen, warum eine Kompensation bei anderen Kommunen kein Thema ist. Wie sagte Herr Kruger bei seiner Rede sinngemäß: „Gut, dass wir in Rödermark einen Baggerbetrieb haben. Da geht der Sand nicht aus, den der Bürgermeister den Bürgern in die Augen streuen kann.

Wenn man es aber genau betrachte, was haben wir wirklich? Können wir mit einer Kompensation rechnen? Meiner Meinung nach NEIN. Was wir haben, ist nicht mehr als eine Absichtserklärung. Der Gemeindeanteil auf 50% anzuheben ist für die Beitragszahler eine Entlastung aber für die Grundsteuer B (da müssen die 50% ja herkommen) eine Belastung. Lange Rede, kurzer Sinn. Eine Kompensation der Straßenbeiträge geht nur über die Grundsteuer B. Für 1 Mio. Investition muss die Grundsteuer B um 100-Prozentpunkte gesenkt werden. Das wäre dann die wirkliche und versprochene Kompensation „der Straßenbeitrag wird die Bürger nicht weiter belasten“. Und bei einer kompletten Kompensation eine Satzung zum Straßenbeitrag überflüssig.

Bürgerinteresse an Ausschüssen und Stadtverordnetenversammlungen
6 Bürger haben sich zur Bekanntgabe der neuen Satzung eingefunden.
Schade, dass nur so wenige Bürger (nicht nur heute) eingefunden haben. Man kann das Desinteresse aber schon verstehen, wenn man als Zuhörer sieht, wie einige auf dem Podium dem Smartphone mehr Aufmerksamkeit schenken als den Reden der Kollegen, empfinde ich dies als ungezogen und ungehörig. Wenn die sich schon nicht dafür interessieren, kann es ja nicht wichtig sein. Handyverbot, zumindest für die Personen auf dem Podium, sollte erteilt werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer auf dem Podium so wichtig ist, dass sie/er nicht während der Sitzung auf das Telefon verzichten kann.
Mir kommt auch so vor, dass man viele auf dem Podium einfach nur so als „nett arrangierte Tischdekoration“ benötigt.
Eine bemerkenswerte Ausnahme ist BM Kern. Der Bürgermeister konzentriert sich auf die Sitzung und nicht auf ein Smartphone. Bürgermeister Kern hört immer sehr aufmerksam zu und macht sich auch Notizen.

 
Reden

Rede von SPD Fraktionsvorsitzenden Samuel Diekmann zu den wiederkehrenden Straßenbeitragen
(es gilt das gesprochene Wort)

Eine gute Rede startet man mit einem Zitat:

„…Wenn das Rennpferd hätt‘ gesiegt,
hätt‘ ich zwölf für eins gekriegt.
Wenn ich’s große Los gewinn‘,
setzt‘ ich mich zur Ruhe hin,
und SIE täten auch nichts mehr,
wenn das Wörtchen ‘wenn‘ nicht wär‘.“

… von Otto Reuter.

Ja, wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär‘. Wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär‘, dann könnten wir es uns einfach machen und sagen:
» Diese Straßenbeitragssatzung ist alternativlos (was sie leider ist).
» Diese Straßenbeitragssatzung ist notwendig (was wir schon seit langen sagen).
… und einfach unsere Hand heben, aber das können wir so nicht!

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch wirklich ehrlich das Problem benennen und angehen würde!
Der Investitionsbedarf für unsere Straßen liegt nämlich nicht bei 1 Mio., sondern bei 3 Mio. Euro im Jahr! Sprich, wir packen das Problem nur teilweise an und verschieben den ganz großen Teil nach hinten auf die lange Bank, zur Bezahlung für die nächste Generation. Der Änderungsantrag der FW sieht 1,5 Mio vor – Bravo: dem werden wir zustimmen.

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch nicht so eine Mogelpackung wäre!
Man tut nämlich so, als ob es den Bürger nichts kosten würde und die Party immer so weitergehen würde, man alles mit einer Grundsteuer-B-Senkung kompensieren könnte und wolle! Aber das will man gar nicht und das sagt man in den öffentlichen Ausschüssen auch so, allenfalls eine „symbolische Geste“ – ganz andere Töne waren in den Bürgerversammlungen zu hören. Nein, es wird was kosten und verantwortliche Politik traut sich auch, das so zu sagen!
Der Änderungsantrag der FW beweist hier Mut und macht es konkret: Grundsteuer B um 40 Punkte senken – dem werden wir zustimmen und an diesem Punkt wird sich messen ob man dem Bürger wirklich entlasten will oder mit einem 50/50 statt 30/70 Argument (das unter Strich für das Musterhaus ein Kinokarte oder 2-3 Schachtel Zigaretten bedeutet) ruhig stellt. Sie wollen kompensieren? Ja bitteschön – dann stimmen sie zusammen mit uns dem Änderungsantrag der FW. Dies hat auch etwas mit Ehrlichkeit zu tun, denn genau dies hat dieses Haus bei der Einführung/ Erhöhung dem Bürger so versprochen. Heute ist der Tag dieses Versprechen einzulösen.

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch nicht so eine unglaubliche Heuchelei wäre!
Im BGM-Wahlkampf war ich der einzige, der dieses Problem angesprochen hat und zum Thema gemacht hat! Selbst auf den Podiumsdiskussionen haben Sie, Herr Kern, dieses Thema noch weit von sich geschoben – „Mit mir nicht!“. Wenige Wochen nach der Wahl wurde das Ganze dann doch auf die Tagesordnung gebracht … und keiner kann hier sage, dass man davon nichts gewusst habe: Seit Jahren hat der RP genau das von uns gefordert!
Warum? Weil hessische Gemeinden im Falle eines defizitären Haushalts dazu verpflichtet sind! Dies wurde zuletzt 2013 vom hessischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigt.*1
Verantwortliche Politik spricht nicht nur Dinge an, sondern ist auch ehrlich und demütig!

Wenn die Straßenbeitragssatzung doch besser vorbereitet gewesen wäre!
Ich habe ja dargestellt: Seit Jahren wissen wir, dass sie kommt, und niemand hatte einen Plan B, sondern nur die Strategie „Kopf in den Sand“. Mich erinnert das an die Austrittsverhandlungen der Britten mit der EU … Warum hat sich niemand vorbereitet?
Verantwortliche Politik bereitet sich auf das unvermeidbare vor! In Rödermark wurde genau das nicht getan … man hat hier bis zuletzt gewartet, um dann am Ende doch nur im Grunde eine Mustersatzung vorzuschlagen – und kurz vor dem Ende der Diskussion noch eine Ralley zu starten, wer entlastet die Bürger am meisten. Fachliche Beratung in den Ausschüssen, vielleicht sogar mit einem Fachmann für Satzungsrecht? Fehlanzeige!
Wir wissen alle z.B. nicht, was die Straßenbeitragssatzung für unsere Vereine bedeutet! Wir sollen die Hand heben für etwas, das wir nicht wissen und einschätzen können? Was ist mit den Vereinen, die große Plätze unterhalten? Wie stark werden sie durch diese Satzung belastet?
Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag mit eingebracht, der sicherstellen soll, dass die Vereine nicht mehr belastet werden als jetzt! Das wird noch viel Arbeit – das wissen wir: Aber vielleicht ist das ein guter Anlass um die Vereinsförderung insgesamt zu verbessern und gerechter zu machen. Alle reden davon: dann lasst uns das auch mutig machen!

Ja, diese Straßenbeitragssatzung ist grundsätzlich notwendig und alternativlos, aber …
… sie packt das Problem auch nicht wirklich an.
… sie ist mit dem Kompensationsgerede eine Mogelpackung und unehrlich.
… keiner der Stadtverordneten/innen weiß im Detail, worüber wir abstimmen, viele Fragen sind noch lange nicht geklärt.
… sie ist zu schlecht vorbereitet, noch auf den letzten Metern wurden grundsätzliche Änderungen und komplette Neubewertungen der rechtlichen Lage ins Feld gebracht – die wir nicht abschließend bewerten konnten.
Aus diesem Grund können wir dieser Satzung nicht zu stimmen und werden wir uns enthalten! Dem Änderungsantrag der FW aber folgen!

Liebe Stadtoberhäupter, Otto Reuters Gedicht hat noch eine Strophe, die sehr gut passt und mit der ich schließen möchte. Ich hoffe, dass König und Prinz darüber nachdenken:

Wenn ich wär‘ ein Millionär,
kriegt‘ ich hohen Zins.
Wenn mein Vater König wär‘,
wäre ich ein Prinz.
Wenn ich Prinz wär‘, das wär‘ fein,
würd‘ ich später König sein.
Wenn ich’s wär‘, dann schafft‘ ich gleich
alle Steuern ab im Reich.
Keiner zahlt‘ ’nen Pfennig mehr,
wenn das Wörtchen „wenn“ nicht wär‘.

————————————
*1Hessische Gemeinden sind im Falle eines defizitären Haushalts nach § 11 Abs. 1 und 4 KAG i.V.m. §§ 10, 92, 93 HGO verpflichtet, Straßenbeiträge in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang zu erheben. Dies ist ständige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, zuletzt bestätigt im Urteil vom 28. November 2013, Az. 8 A 617/12 […] Allgemein ist auszuführen, dass in Ziffer 3 b) des Erlasses vom 3. März 2014 „Ergänzende Hinweise zur Anwendung der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ geregelt sind […]. Quelle: FDP Anfrage im hessischen Landtag vom 06.07.2016; http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/6/03576.pdf
 Hier die ganze Rede als .PDF

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Rede vom Fraktionsvorsitzenden der FWR, Peter Schröder zu den wiederkehrenden Straßenbeitragen
(es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Vorsitzender, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Bürger von Rödermark,

wir entscheiden heute über eine Straßenbeitragssatzung für Rödermark. Dieses Thema ist nicht neu in unseren Gremien, nein wir haben in den vergangenen Jahren schon häufger darüber in den Ausschüssen diskutiert.

und nach der aktuellen Informationslage könnte man den Eindruck haben: es ist ja alles gar nicht so schlimm, was auf den Bürger zukommt. Dank der guten Verbindungen unseres Bürgermeisters zu Mitarbeitern des Finanzministeriums in Wiesbaden.

Mitnichten ! Wir FREIEN WÄHLER prophezeien, die Bürger Rödermarks werden stärker Kasse gebeten als uns bei der letzten Bürgerversammlung noch vorgerechnet wurde. 2009 wurde die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben, um die ungeliebte Straßengebühr zu vermeiden. Mit diesen Mehreinnahmen sollte es möglich sein Straßenerneuerungen aus der Stadtkasse zu bezahlen. Diese  Mehreinnahmen  waren explizit dafür vorgesehen  Straßenerneuerungen  aus  der Stadtkasse  zu  bezahlen.

2012 schlüpfte Rödermark unter dem Schutzschirm und hatte kein Geld mehr in der Kasse um grundhafte Erneuerungen durchzuführen. Jetzt wurde in 2017 die Straße am Schwimmbad grundhaft erneuert und jeder kann sich anschauen wie schön eine neu hergestellte Straße ist.
Diese Straße wurde jetzt endlich nach langem Warten mit Hilfe von Anliegergebühren und Zuschüsse des Landes Hessen ?nanziert. Das Geld für diese Straße war allerdings bereits 2012 im Haushalt vorgesehen. Da aber am Bahnhof Ober-Roden der Boden saniert werden musste, ist das bereitgestellte Geld umgeleitet worden. Das hätte man sich auch ersparen können, denn ein Bodengutachten, welches vor dem Kauf des Bahnhofs erstellt wurde, hatte bereits auf die Schadsto?e hingewiesen. Auch auf diese Weise werden Steuergelder unnütz ausgegeben.
Alle Jahre wieder mahnte die Kommunalaufsicht jetzt endlich eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, sonst würde der Haushalt nicht genehmigt werden. In den ersten Jahren redete unser Bürgermeister sich noch damit heraus, dass die Landesregierung in Hessen noch kein Gesetz zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeitragsgebühren erlassen hatte. Als dieses Gesetz endlich beschlossen wurde, war die Ausrede: Wir machen einfach keine grundhaften Erneuerungen für Straßen, sondern versuchen im Dünnschichtverfahren oder mit anderen Reparaturen die Straßen irgendwie befahrbar zu halten. Immer wieder betonte unser Bürgermeister: „Mit mir gibt es keine Straßenbeitragssatzung“. In diesem Jahr kam es dann anders, unsere Verwaltung wurde erneut angemahnt und schließlich nach Aussage des Bürgermeisters gezwungen diese Satzung zu erlassen, damit der Haushalt genehmigt werden kann.
In den Sitzungen der Ausschüsse, in der Stadtverordnetenversammlung und bei beiden Bürgerversammlungen hat der Bürgermeister ohne Einschränkung zugesagt, dass die Mehrbelastung durch die Straßenbeiträge in vollem Umfang kompensiert werden soll. Dieser Ausgleich kann normal nur über eine Reduzierung der Grundsteuer B erfolgen.

In der Bürgerversammlung vor vier Wochen bekamen die Einwohner erstmals eine Muster-Rechnung präsentiert, nachdem circa 85-130 € pro Jahr von Hausbesitzern einer Musterimmobilie zu zahlen seien. Dieses Beispiel gilt für ein Grundstück von ca. 500 m² mit einem Haus in zweigeschossige Bauweise und einer jährlichen Investitionssumme von 1 Million € für die Erneuerung von Ortsstraßen. Jetzt hat sich aber inzwischen ein Stau von 20 Millionen € für dringend zu erneuernde Straßen angesammelt. Wenn wir in jedem Jahr für 1 Million € Straßen erneuern, benötigen wir 20 Jahre um diese Liste abzuarbeiten. In dieser Zeit werden mit Sicherheit viele andere Straßen baufällig und müssten ebenfalls saniert werden. Wenn wir davon ausgehen dass alle Straßen irgendwann grundhaft erneuert werden, dann kostet das circa 150 Millionen €. Die Erfahrung zeigt, dass eine Straße nach 30-50 Jahren spätestens erneuert werden muss. Im besten Fall hält sie 50 Jahre und das würde bedeuten, dass auf heutiger Kostenbasis mindestens 3 Millionen € pro Jahr veranschlagt werden müssen. Dieser Betrag wird sich durch die Kostensteigerungen kontinuierlich deutlich erhöhen.
Liebe Bürger von Rödermark glauben Sie nicht, dass Sie in den nächsten Jahren mit nur ca. 100 € im Jahr belastet werden, nein diese Belastung wird kräftig ansteigen oder unsere Straßen werden bald nicht mehr befahrbar sein.

Wir von den FREIEN WÄHLER fordern mit einer Investitionssumme von 1,5 Millionen € pro Jahr zu beginnen, damit Rödermark nicht noch mehr in Rückstand gerät beim Zustand der Straßen. Diese Investitionen sind darstellbar hat unser Bürgermeister gestern in der Ausschusssitzung gesagt.
Die Koalition möchte maximal 1 Million investieren, damit die Bürger auch entsprechend wenig zu zahlen haben und damit die Proteste gering bleiben.
Wir fordern außerdem die Rücknahme der 40 Grundsteuer B Punkte zur Entlastung der Hausbesitzer. Selbst diese Rücknahme würde keine volle Kompensation der Belastung durch den wiederkehrenden Straßenbeitrag bedeuten!
Die Koalition hat in ihren Antrag Ähnliches formuliert, macht aber gleich eine Einschränkung der möglichen Kompensation.
Zitat aus dem Koalitionsantrag:
Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

Wir haben auch gefordert, den Finanzierungsanteil der Bürger zu reduzieren und den Anteil der Stadt zu erhöhen, damit die Belastung nicht so hoch ausfällt. Selbstverständlich ist uns klar, dass den Finanzierungsanteil der Stadt letztlich ebenfalls die Bürger zu tragen haben, aber die Verteilung auf alle Bürger ist aus unserer Sicht gerechter.
Inzwischen ist der Magistrat einsichtig und auf unseren Antrag eingegangen, er schlägt vor den Kostenanteil der Stadt von geplanten 30 % auf 50 % zu erhöhen. Wir hatten 45 % gefordert und freuen uns, dass diese Zahl aufgerundet wurde auf 50.
Sehr verehrte Bürger von Rödermark, bitte lassen Sie sich nicht täuschen, die Straßenbeitragssatzung wird weitere Kosten verursachen. Die Erfassung aller Grundstücke mit den Bemessungsgrundlagen wird der Verwaltung noch
Kopfschmerzen bereiten und viel Zeit, Personal und Geld verschlingen. Ebenso wird für die regelmäßige Erhebung der Gebühren ein gewisser Verwaltungsaufwand notwendig sein, der zusätzlich die Stadtkasse belastet. Noch vor 2 bis 3 Jahren hat unser Bürgermeister vorgerechnet, dass es bei einer wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung unwirtschaftlich, ja unvernünftig ist, nur 1 Million oder 2 Millionen pro Jahr für die grundhafte Erneuerung von Straßen zu investieren, weil die Verwaltungskosten als ein Fixkostenblock jeweils dazu gerechnet werden muss, egal wie viele Straßen pro Jahr saniert werden. Leider kann es sich unsere Stadt nicht leisten alle Straßen, die dringend gemacht werden müssten jetzt auf einen Schlag oder innerhalb weniger Jahre zu erneuern.

Wir werden aber nicht darum herumkommen, in den nächsten Jahren mehr Geld für die Straßenerneuerung auszugeben. Jetzt stellen Sie sich mal vor es dauert 150 Jahre bis die letzte Straße in Rödermark grundhaft erneuert wird. Das ist der Zeitrahmen, der zutri?t für den Antrag der Koalition mit 1 Million € Straßenerneuerungsmaßnahmen pro Jahr. Ich sage Ihnen lassen Sie sich nicht blenden, die jährlichen Beiträge werden steigen müssen und eine entsprechende Kompensation wird sich diese Stadt nicht leisten können, solange wir nicht an anderer Stelle für Einnahmen sorgen. Wenn nicht bald zahlungskräftige Gewerbebetriebe mit entsprechenden Arbeitsplätzen in Rödermark angesiedelt werden, dann müssen die Bürger immer tiefer in ihren Geldbeutel greifen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU hat auf der CDU-Mitgliederversammlung gesagt, dass in den letzten Jahren 70 Gewerbebetriebe in Rödermark verloren gegangen sind, weil wir kein Angebot in Form von Gewerbe?ächen haben.

Wenn wir eine Grüne Stadt ohne Gewerbe sein wollen, dann müssen wir, die Bürger:
1. dafür bezahlen und
2. müssen wir die Infrastruktur scha?en, dass die Einwohner von Rödermark zu den Arbeitsplätzen in der Region fahren können. Ob das allein mit ö?entlichen Verkehrsmitteln möglich ist oder auf löchrigen Straßen der Fall sein wird, das wird sich in den nächsten Jahren zeigen.
Die Bauabteilung sollte nicht nur an der Erhebung der Straßenbeiträge arbeiten, wir haben auch noch einige andere Projekte mit entsprechend hoher Priorität abzuarbeiten, die ho?entlich von der Verwaltung vorrangig behandelt werden. Ich denke da an die Beschlüsse zur Kapellenstr, Hainchesbuckel, Perlite, Mainzer Str. u. a.
Da alles auf Kante genäht ist, befürchten wir, dass jetzt nur noch an Ortskernprojekten in Ober-Roden, Grünprojekten in Urberach und Straßenbeitragssatzung gearbeitet wird.

Hier die ganze Rede als .PDF

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Zur Rede vom Fraktionsvorsitzenden der FDP, Tobias Kruger etwas von meinen handschriftlichen Notizen.

Die erste Bürgerversammlung war inhaltlich grottenschlecht vorbereitet.

Die Bürger gingen mit (neuen) Fragen nach Hause und bekamen keinerlei belastbare Antworten.

Das dicke Ende wird garantiert erst noch kommen.
Die Straßenbeiträge sind erst die Vorspeise zum jüngsten finanziellen Gericht für die Rödermärker Bürger/-innen.
Statt sich mit aller Kraft für die finanziellen Belange der Bürger/-innen einzusetzen, hangelt sich der Bürgermeister planlos und desinteressiert von einem Zufall zum anderen – vorausschauende Politik sieht komplett anders aus.

Purer Zufall. Dass wir jetzt über 50% Gemeindeanteil reden,
ist allein einer zufälligen Begegnung des Bürgermeisters am Rande eines Termins in Wiesbaden geschuldet. Ohne diesen Zufall würde der Bürgermeister wahrscheinlich auch heute noch behaupten, dass ein städtischer Anteil höher als 30% rechtswidrig wäre.

Forderungen der FDP (auch nach einem höheren Gemeindeanteil) wurden z.T. bis einen Tag vor der finalen Abstimmung immer abgebügelt – auf einmal ist nun doch alles möglich. Warum hat der Bürgermeister das nicht schon früher geprüft? Warum bedurfte es erst eines Zufalls für diese neuen Erkenntnisse?

Die Kompensation wird nicht kommen:. Es stehen viele finanzielle Herausforderungen (Hessenkasse, Kreis- und Schulumlage, Kinderbetreuung, Flüchtlingsunterbringung, etc. Siehe: Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.) an, die mit derzeit völlig unabsehbaren finanziellen Auswirkungen für die Kommunen verbunden sind.

Die Kompensation wird nicht kommen: In Bund und Land sprudeln die Steuereinnahmen auf höchstem Niveau. Trotzdem pfeifen die allermeisten Kommunen finanziell aus dem letzten Loch. Schon ein kleiner Rückgang wird dazu führen, dass gnadenlose Mehrkosten auf Rödermark zukommen. Dann wird CDU und AL/Die Grünen in Rödermark nicht mehr anders können, als – mal wieder – die Einnahmen den Ausgaben anzupassen und die Bürger/-innen erneut via Grundsteuer B zu belasten.

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Siehe auch
» Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.
» Das Notizbuch der Woche zu einer unbefriedigenden Bürgerversammlung
» Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod
» Zusammenfassung Straßenbeitrag.
» 09.12.2017 Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
Dieser Artikel beruht mit aller Wahrscheinlichkeit NICHT auf Erkenntnisse der Stavo vom 8.12.2017. Am 8.12.2017 war kein Vertreter der OP bei der Stavo. Wahrscheinlich ist, dass der Artikel sich auf die HFuW – BUSE Sitzung vom 7.12.2017 bezieht.
» 22.11.2017 Antrag zur Straßenbeitragssatzung mit Kompensation
» 13.02.2017 Landtag. Kommunen mit Straßenbeitrag. Siehe auch 15.8.2016 Drucksache 19/3576
» 15.08.2016 Landtag. Wiederkehrende Straßenbeiträge. Drucksache 19/3576


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.


Kurzfristig. Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschusses

Ausschusssitzung zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“
Durch eine kurzfristige Änderung der Magistratsvorlage zur Satzung „wiederkehrende Beiträge“, trifft sich vor der Abstimmung am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Donnerstag zu letzten Beratungen.

Siehe
Satzung. Wiederkehrende Beiträge

Einsprüche ignoriert. Tanzsportclub Plattenhecke. Nachtrag

Stavo 5.12.2017

Mitteilung Magistrat zum TSC
Mitteilung Magistrat zum TSC. Punkt 5

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Was interessiert mich die Bürgerschaft (Quelle: Leserbrief)
Wenn man den Leserbrief in der OP liest, könnte der Eindruck entstehen. Der gefühlte König von Rödermark
Wenn man den Leserbrief in der OP liest, könnte der Eindruck entstehen.

Bei vielen größeren Vorhaben wird es meistens mehrere Parteien geben. Eine Partei, die ihre Vorstellung verwirklichen will und die Gegenpartei, die z.B. um ihre Lebensqualität fürchtet. Am Ende wird es meistens einen Verlierer geben.

Es geht mir so, wie wahrscheinlich vielen in Rödermark. Was interessieren mich die Einzelschicksale von Bewohnern der Plattenhecke, die eine Verschlechterung ihrer Wohnqualität durch die geplanten Erweiterungsmaßnahmen der Tanzsporthalle befürchten. Wen aus dem Breidert interessiert das Schicksal der Waldackerer? Denen will man ein Einkaufsmarkt noch weiter vom Wohnort entfernt zumuten, obwohl es einen günstigeren Standort für die Bürger aus Waldacker gibt. Wie gesagt, solange ich nicht von irgendetwas direkt betroffen bin, interessiert es nur am Rand.

Man sollte sich aber einmal darüber Gedanken machen, was passiert, wenn man selbst der Betroffene ist. Wie geht die Stadt mit meinen Einwänden um? Ein sehr gutes Beispiel war der damalige Einspruch von Bürgern zur geplanten Grundsteuer B Erhöhung. Da wurden die Bürger von einigen Stadtverordneten bei der Stadtverordnetenversammlung ausgelacht. Eine Rüge von der Stadtverordnetenvorsteherin hat es bis heute nicht gegeben.

120 Einsprüche von Bürgern zu Erweiterungsmaßnahmen der Tanzsporthalle Plattenhecke sind bisher unbeantwortet geblieben; so kann man es in einem Leserbrief in der OP lesen. Keine gute Erkenntnis.
Wie stark die Enttäuschung über die Vorgehensweise der Rödermärker Führungsspitze sein muss, kann man der Wortwahl des Leserbriefes in der OP vom 5.12.2017 entnehmen. Unter der Unterschrift „Einsprüche ignoriert“ kann man u.a. lesen: „Die Stadtverwaltung unter Leitung von Bürgermeister Kern (AL/Die Grünen) und Stadtrat Rotter (CDU) gehen nach alter Gutsherrenart gegen Einsprüche der Bürger vor. [..]“ Quelle: Leserbrief OP am 5.12.2017

Wie schon eingangs geschrieben. Mir persönlich ist die Lärmentwicklung in der Plattenhecke völlig Wurst. Ich bin ja nicht betroffen. Sankt-Florian-Prinzip

Nachtrag
Bei der Stavo am 5.12.2017 widersprach BM Kern den Eindruck „… gehen nach alter Gutsherrenart gegen Einsprüche der Bürger vor …“ mit den Worten: „Ganz das Gegenteil ist der Fall.“

Siehe auch
» Kreisausschuss. genehmigt Prioritätenliste für den Sportstättenbau 2018
» TSC Rödermark. Vorstellung „Neue TSC Halle“
» Bericht zur Sitzung bezüglich: Neue Halle TSC Rödermark
» REWE. Vier Fraktionen haben Stellung bezogen.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.