Herr Bürgermeister, fehlen da nicht ca. 120.000,00 Euro?

Nachtrag (siehe Ende) vom 1.10.2016

Am 16.2.2016 wurde den Stadtverordneten bei der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage der Verwaltung

Über das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen des Bundes und das Gesetz zum Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm…….Die Gelder sollen für die Straße „Am Schwimmbad“ im Stadtteil Urberach und die Straße „Am Wiesengrund“ im Stadtteil Ober-Roden Verwendung finden.

zur Abstimmung vorgelegt.

Den Stadtverordneten wurde erklärt und auch in der Vorlage schriftlich aufgeführt, dass die Stadt Rödermark aus dem Landesprogramm 0,598 Millionen Euro abrufen kann. Auf Grundlage dieser Zahlen wurde beschlossen, diese Mittel in Höhe von 0,598 Millionen Euro vollumfänglich für grundhafte Erneuerungen von Straßen einzusetzen. Gemeint waren die Straße „Am Schwimmbad 620.000.00 Euro Gesamtkosten“ im Stadtteil Urberach und die Straße „Am Wiesengrund 260.000,00 Euro Gesamtkosten“ in Ober-Roden.

Jetzt, nachdem mit den Sanierungen begonnen wurde, kommt in der Ausschusssitzung vom Bürgermeister eine neue Zahl. Es sind nicht 0,598 Mio. Euro, sondern nur ca. 0,474 Mio. Euro, die das Land Hessen nun überwiesen hätte. Auf Nachfrage wurde gesagt, dies sei die volle Fördersumme, mehr gäbe es nicht. Die Differenz zu den 598.000 € wäre als Eigenanteil von 20 % von der Stadt zu tragen. Den Stadtverordneten sowie den Bürgern wurde aber mehrfach und auch schriftlich erklärt, dass Rödermark rund 600.000 € aus dem Investitionsprogramm des Landes erhält. Das ergibt eine Differenz von ca. 120.000,00 Euro. (so jedenfalls berichtete ein Teilnehmer der Sitzung)

Was jetzt? Hat man uns vorher verarscht? Verarscht wäre nach dem Nachtrag zu hart formuliert. Man kann sagen: „Man hat unzureichend informiert“ Welche Zahl ist nun richtig: die breit kommunizierte oder die jetzt als unbeachtete Mitteilung im Ausschuss genannte. Gilt das gleiche auch für die Zahl zum Bundesinvestitionsprogramm? Immerhin hat der Bürgermeister am 6.10.2015 öffentlich mitgeteilt, dass „die Stadt Rödermark aus dem kombinierten Bundes- und Landesprogramm für kommunale Infrastruktur einen Gesamtbetrag von 2.520.082 € erwarten kann“. Sind es jetzt 2,5 Millionen oder nicht?
Nachtrag: Bezieht man den Nachtrag mit ein, könnten der Betrag um 10% niedriger ausfallen. Die 10% werden über Darlehn gewährt)

Die Ausschusssitzung habe ich nicht besucht. Die Angabe, dass nicht wie angegeben 0.598 Mio. an Fördergelder abgerufen werden können, sondern nur ca. 0,474 wurde mir von einem Teilnehmer der Ausschusssitzung mitgeteilt.

Sollte mir eine falsche Zahl genannt worden sein, bitte ich mir dies mitzuteilen.

Sollte die Zahl jedoch stimmen, wäre dies ein Skandal, über den es sich wirklich lohnt aufzuregen.

Nachtrag 1.10.2016

Bei Fragen zu Vorgängen in Rödermark, die sich nicht um „Ordnung und Sauberkeit drehen“, hat man vielfach große Schwierigkeiten bestimmte Sachverhalte aufzuklären. Man muss sich alles selbst sehr hart erarbeiten.

Den genannten Landeszuschuss in Höhe von 0,598 Mio. Euro bekommt die Stadt nicht ohne Gegenleistung. Die von mir aufgeführte Diff. von 120.000,00 wird in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt.Quelle: https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/kip_foerderliste_-_stand_20._august_2016.pdf

Aus dem zur Abstimmung vorgelegte Antrag ist schwerlich zu erkennen, dass ein Betrag von 120.000.00 Euro als Darlehn gewährt wird.

Warum ist dieser Betrag nicht in der Tabelle, die den Stadtverordneten zum Antrag beigelegt wurde, in dieser Deutlichkeit (Darlehn) aufgeführt.

Ähnlich sieht es bei dem Bundesprogramm aus.(Siehe hier). In dem Antrag zur Stadtverordnetenversammlung
Förderantrag gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für den Neubau einer Kinderbetreuungsstätte“
hat man, so wie es sich gehört, ganz klar die Fördermittel und den Darlehnsbetrag getrennt aufgeführt.

Siehe auch
» Aktenmappe der Stavo am 16.02.2016
» Aktenmappe der Stavo am 11.10.2016
» Rödermark. Bald eine schöne Straße für die Berufsakademie


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Mitteilungen des Magistrats

Rödermark. Mitteilungen des Magistrats

Durch die Übergabe des goldenen Pinsel fürs Anschmieren (-des Kitapersonals bei deren Entlohnung-) sah sich der Dienstherr verleumdet und beleidigt. Durch diese Verhaltensweise „..suggestiert wurde, dass er (der Dienstherr) gegenüber einem Teil des Personals bewusst und in schädigender Absicht eine Zusage nicht eingehalten habe“ so in der Mitteilung des Magistrats.

Rödermark. Magistrat 21.09.2016
Rödermark. Magistrat 21.09.2016

» 28.09.2016. Mitteilung Magistrat zur Stavo 21.09.2016
 
In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016.
 
Siehe auch
» Zusammenfassung Entlohnung Erzieher in Rödermark.
» Goldener Pinsel. Streit über Erzieherinnen-Gehalt.
» Stellungnahme Verwaltung. Rödermarkplan
» 28.09.2016. Mitteilung Magistrat zur Stavo 21.09.2016

Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Stadtverordnetenversammlung 21.09.2016

Rödermark. Stadtverordnetenversammlung 21.09.2016
Desinteresse an der Stavo weiter im Vormarsch.

Besucheranzahl: So grob geschätzt war die Besucheranzahl, Besucher die keiner der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen angehören, kleiner fünf.

Viele Punkte der Tagesordnung wurden verschoben. Das Restprogramm deutete auf eine kurze Versammlung hin.

Bei den Mitteilungen des Bürgermeisters an die Anwesenden tat sich der Bericht (so zumindest dachte ich bei Beginn der Ansprache) zu der „Höhergruppierung der Erzieher“ hervor. Zur Sache wurden nur 2 Punkte erwähnt.
1.) Klage 1. Der Erzieher hat die Klage zurückgezogen.
2.) Klage 2. Verhandlung findet voraussichtlich im November statt.
Ansonsten wurde ausführlich über die Beilegung der Missverstände (euphemistisch) zwischen Personalvertretung und Bürgermeister berichtet. Sehr schön.

Ansonsten sehr viel Lob für den Bürgermeister und die Verwaltung von allen Fraktionen.

Ich denke, Sie werden (evtl.) bald mehr in der Offenbach Post zu lesen bekommen. Mir ist für weitere Berichterstattung fürs Erste die Lust vergangen und langsam verstehe ich auch, warum die Fraktionen wenig Lust verspüren auf ihren Internetseiten zu berichten

 
Nachtrag
» 28.09.2016. Mitteilung Magistrat zur Stavo 21.09.2016
» 28.09.2016. Rödermark-Plan
 
Siehe
» Bald wieder freier Zugang zur Rodau. Festplatz O-R
» Rödermark. Mitteilungen des Magistrats 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Stadterodnetenversammlung 20.09.2016

5. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark

Stavo 20.09.2016
Stavo 20.09.2016

Hier die ganzen Unterlagen (Aktenmappe) zur Stavo. Achtung. Diesmal ca. 50 MB
 
Der Tagesordnungspunk 12

Angedachte Gebietsentwicklung südlich des alten Seewegs an der Mainzer Straße: 1. Nachtrag zur Anlage 1 zur Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH, Kassel

benötigt in der Aktenmappe viel Platz.
 

Siehe auch
» Bebauung des Festplatzes nimmt letzte Hürde
» Rödermark. Stadtleitbild und Entwicklungskonzept
 
 

5. öffentlichen Sitzung des HFW. 8.9.2016

5. öffentlichen Sitzung des HFW. 8.9.2016

Beginn der Sitzung 19.00 h Ende 19.37 h.
Viele Tagesordnungspunkte wurden verschoben. Anträge, über die bereits in den vorausgegangenen Ausschusssitzungen abgestimmt wurde, waren schnell abgehakt.

Bericht vom Herrn Till Andrießen zum Breitband.
» Mehrere Angebote haben vorgelegen. Die Telekom hat den Zuschlag erhalten.
» Kosten für die Stadt 0 Euro
» Ausbaupläne werden im Oktober bekannt gegeben
» Ausbaudauer 2 Jahre (gesamter Ausbau in 11 Kommunen)
» Ausbau Flächendeckend. Also keine Lücken betonte Herr Andrießen
» Anschlüsse mindestens 30MBit

Die Breitband GmbH der Stadt Rödermark wird aufgelöst.

Klimamanager Buri hat gekündigt. Man sucht einen Nachfolger.

Ein Zuhörer.

Das war es dann auch aus meiner Sicht.
 
 
Siehe auch
Zusammenfassung Breitband / Schnelles Internet


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.