Bei der Eröffnung der Biergartensaison 2016 war auch der Bürgermeisterkandidat der FDP, Tobias Kruger, anwesend. Tiefgreifende Gespräche konnten sich nicht entwickeln, da man mehr der flotten Musik des Musikverein 03 zuhören wollte. Anschließend ergaben sich aber Fragen zur Ortspolitik. Es ging weniger gegen oder für eine Partei, sondern wie die Verwaltung / Stadtverordnetenversammlung organisiert ist.
Da gibt es leider viele Wissenslücken, die zu schließen sind. Es gibt Leute, die sind der Meinung, der Bürgermeister entscheidet ALLES. Wenn man sagt: „Der gehört dem Magistrat an“ hört man „Aha„. Fragt man denjenigen „ist Dir bekannt, was der Magistrat macht?“ kommt NIX bzw. wenig, aber dafür falsches.
Ganz kurz.
Der Magistrat ist Teil der Verwaltung. Der Magistrat besteht aus dem hauptamtlichen Bürgermeister und den Stadträten. Die meisten Stadträte sind Ehrenamtler; eine genaue Zahl will ich hier nicht nennen, da diese den Machtverhältnissen entsprechend angepasst wird. In Rödermark wird die Stelle des „Erstes Stadtrates“ hauptamtlich verwaltet; die Entscheidung, ob es einen hauptamtlichen Stadtrat gibt oder sogar mehrere (in größeren Städten) trifft die Stadtverordnetenversammlung. Der Bürgermeister und der Ersten Stadtrat sind also in Rödermark die hauptamtlichen Akteure.
Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgern gewählt. Damit bleibt es den Bürger überlassen zwischen Bekanntheitsgrad oder Kompetenz zu wählen. Die Stelle des Ersten Stadtrat wird, wenn nicht der Amtsinhaber wiedergewählt wird bzw. werden soll, öffentlich ausgeschrieben. Da schon zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung die Stelle gedanklich von der jeweilig regierenden politischen Mehrheit besetzt sein dürfte, ist die Ausschreibung wohl dem zu erwartenden Profil des Auserkorenen angepasst. Die Entscheidung, wer aus den Bewerbungen den Posten bekommt, trifft am Ende die Stadtverordnetenversammlung durch geheime Wahl. Vorher einigt sich ein nicht öffentliches Gremium („Wahlvorbereitungsausschuss“) aus Stadtverordneten auf den Ausschreibungstext und sichtet dann die eingegangenen Bewerbungen und spricht eine Empfehlung aus. Bei dieser „Postenvergabe“ kommt es meist weniger auf die Qualifikation an, sondern mehr auf das richtige Parteibuch oder die richtige Koalitionszugehörigkeit an.
Der ehrenamtliche Magistrat wird nach der Kommunalwahl von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Die Verteilung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder auf die jeweiligen Fraktionen ist vom Wahlergebnis der Kommunalwahl sowie den anschließenden Vereinbarungen der Fraktionen abhängig. Hier die Verteilung nach der alten Satzung OHNE die anschließende Erweiterung des Magistrats. Wenn das dann aber alles nicht so richtig im Sinne der Anzahl der vergebenen Pöstchen für eine Fraktion ist, einigt man sich dann auf eine Erweiterung des Magistrats. So geschehen in Rödermark 2016.
Machtverhältnisse zurzeit in Rödermark und Entscheidungswege.
Abgesehen von Personalentscheidungen ist die Stadtverordnetenversammlung bei Entscheidungen das Maß aller Dinge. Der Magistrat muss genau wie die Stadtverordneten ein Vorhaben in einem Antrag formulieren, der dann von der Stadtverordnetenversammlung abgesegnet werden muss.
Machtverhältnisse. Bürgermeister AL/Die Grünen. Ester Stadtrat CDU. Mehrheit im Magistrat CDU und AL/Die Grünen. Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung die Koalition aus CDU und AL/Die Grünen.
In Anbetracht der Machtverhältnisse verwundert es einem nicht mehr, dass fast alle Anträge vom Magistrat / Verwaltung auch die Zustimmung in der Stadtverordnetenversammlung erhalten. Sei es auch so …… Anträge wie einem Kommunisten eine Straße zu widmen oder in Ober-Roden einen Drogeriemarkt zu verhindern.
Kann ein Magistratsmitglied seiner Fraktion mit Informationen aus den Magistratssitungen weiterhelfen?
Da hab ich mir eine gute Frage gestellt. Eigentlich nicht. Die Magistratsmitglieder, als Beamte auf Zeit und Mitarbeiter der Verwaltung, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
So, das war es. Wenn Sie mehr über die Gremien der Stadt wissen möchten, einfach eine Mail an webmaster-ÄTT-Patchworkmarkt.com. Ich werde die Frage dann weiterleiten.
Es gibt schon viele Fragen und Antworten.
Der Bürgermeisterkandidat (2017) der FDP Rödermark, Tobias Kruger, hat schon in 2010 eine ganze Reihe von Fragen beantwortet.
Als Beispiel habe ich einem 2 Fragen zum Magistrat aus „Etwas über die Arbeit von Stadtverordnete, Magistrat, Bürgerbegehren“ kopiert. Alle bisher gestellten Fragen mit Antworten können Sie hier einsehen.
Admin. Was macht der Magistrat?
Kruger. Man könnte analog zum Parlamentsvergleich den Magistrat mit der Landes- oder Bundesregierung vergleichen – er ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde und erledigt in seinen wöchentlichen Sitzungen die sogenannte „laufende Verwaltung“. Das ist alles, was praktisch so in der Verwaltung und im Kontakt zum Bürger anfällt. Die Tagesordnung und damit das Beratungsspektrum der Magistratssitzungen setzt der Bürgermeister als „Chef“ des Magistrat fest. Die Aufgaben des Magistrat („Gemeindevorstand“) finden sich in § 66 HGO. Dazu zählen insbesondere: Ausführung der Beschlüsse der STAVO, Personalangelegenheiten, Aufstellung des Haushalts, Verwaltung des Gemeindevermögens (wenn welches da ist), Verwaltung der öffentlichen Einrichtungen und die rechtliche Vertretung der Gemeinde. Praktisches Beispiel: Die STAVO entscheidet die Neugestaltung der Ortsmitte Ober-Roden … der Magistrat (mittels der Verwaltung) schreibt nach Maßgabe des Beschlusses aus, sucht ein Planungsbüro und schließt entsprechende Verträge ab. Er macht die Detailkommunikation mit den Planern sowie den sonst betroffenen und dann sichtet er die Vorschläge und leitet sie nach Beratung an die STAVO zurück.
Admin. Inwieweit hat die Parteizugehörigkeit Einfluss auf die Arbeit des Magistrat?
Kruger. Auch hier kann man wieder den Vergleich zu einer Regierung heranziehen. Je nach Proporz (ganz kurz gesagt) sind die Parteien nach Stimmverteilung bei der Wahl im Magistrat vertreten. Über die Größe des Magistrats entscheidet die STAVO – wie vor einer Woche geschehen. Normalerweise besteht der Magistrat in einer Stadt unserer Größe aus dem Bürgermeister, dem hauptamtlichen ersten Stadtrat und 5-7 ehrenamtlichen Stadträten. Natürlich üben die Parteien mittels ihrer Vertreter im Magistrat Einfluss aus. Sei es durch Informationsfluss oder direkte Absprache der Abstimmverhältnisse. Zwar arbeitet der Magistrat als Kollegialorgan wesentlich sachlicher als die STAVO und ungeachtet aller Parteizugehörigkeiten in vielen Fällen einstimmig, aber gerade bei den Knackpunkten sind ganz klar die Entscheidungen nach Parteilager zu erkennen. In den Fraktionen wird regelmäßig abgesprochen, wie im Magistrat zu bestimmten Themen abgestimmt oder votiert werden soll oder wurde. Beispiel: OD Waldacker, Flächennutzungsplan oder die Planungen für die Ortsmitte Ober-Roden.
Admin. Wie setzt der Magistrat die vom Stadtrat aufgetragene Aufgaben um
Kruger. Tja, da gibt es in Rödermark ein geflügeltes Wort: „Der Magistrat in seiner Weisheit …“. Es gibt hier keine Richtlinien über die HGO Vorschrift „Ausführen der Beschlüsse“ hinaus; dies geschieht in eigener Regie und Verantwortung. Praktisch gibt der Magistrat (Bürgermeister) meistens die Anträge der Parteien an die jeweils zuständige Fachverwaltung und bittet um Stellungnahme. Dann wird der Antrag i.d.R. direkt umgesetzt (Beispiel vor 2 Jahren: Gebührenpflicht in der Stadtbücherei) oder ein Konzept erarbeitet, was dann wieder über den Magistrat an die STAVO geht. Am Beispiel der Erweiterung des Magistrats wird nun die Fachverwaltung die Satzung schriftlich ändern und neu ausfertigen. Der Bürgermeister unterschreibt und die neue Satzung wird dann verkündet. Damit ist sie gültig und es müssen im Rahmen der nächsten STAVO zwei neue ehrenamtliche Stadträte vereidigt werden.
Weitere Fragen/Antworten gibt es hier.
Rödermark internWann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen,
ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.