Wegweiser für die Stadtverordnetenversammlung.

Für den besseren Durchblick bei der Stadtverordnetenversammlung hat die FDP Rödermark einen Wegweiser erstellt.

„Fragen, die immer wieder an unsere Stadtverordneten herangetragen werden, haben wir mit einer Erklärung aufgeführt“
so die FDP Rödermark.

Die Fragen der Besucher der Stadtverordnetenversammlungen an die Fraktionsmitglieder der FDP Rödermark und deren Antworten lesen Sie hier.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Herr Bürgermeister Kern. Das war eine Frechheit von Ihnen. Nachtrag

Die Grünen in  Rödermark sind unwählbar.
Die Grünen in Rödermark sind unwählbar.

Herr Bürgermeister Kern. Das war eine bodenlose Frechheit von Ihnen

Was sich Bürgermeister Kern gestern bei der Stadtverordnetenversammlung geleistet hat, war eine unglaubliche Frechheit. Ich hatte sogar den Eindruck, dass es ihm riesige Freude bereitet, den Bürgermeisterkandidaten der SPD lächerlich zu machen.

Einen Antrag einer Fraktion so lächerlich zu machen und damit bewusst (oder unbewusst. Glaube ich kaum) Front gegen den Bürgermeisterkandidaten der SPD zu machen war mehr als unterirdisch und zog dadurch auch die SPD durch die „Gosse“. Wollte der grüne Bürgermeister damit einen unbequemen Bürgermeisterkandidaten seines grünen Kollegen Schäfer öffentlich diskreditieren (das hat er m.E.) und ihn damit aus dem Weg räumen?

Als Bürgermeister kann er seinen und den Standpunkt Verwaltung zu einem Antrag kundtun. Völlig sachlich und ohne Beiwerk. Dafür, dass man einen Antrag in den Schmutz zieht oder den Antrag lächerlich macht, dafür ist die Opposition da.

Herr Bürgermeister, mir bleibt nur noch eines: Pfui Deibel

An Sie, Herr Schäfer. Es tut mir wirklich leid für Sie. Ich kenne Sie zwar recht wenig, aber ich habe Sie als recht umgänglichen Menschen kennengelernt, der auch Respekt vor seinen Kollegen hat. Mit dem heutigen Auftritt Ihres grünen Bürgermeisters sind die Grünen weiter einen großen Schritt Richtung „UNWÄHLBAR“ gegangen. Mag ja sein, dass Sie das alles anders sehen.

Nebenbei hat Bürgermeister Kern den Doppelhaushalt eingebracht. Hier die Rede des Bürgermeisters.
(Da auf der mir jetzt schriftlich vorliegenden Rede der Zusatz „Es gilt das gesprochene Wort“ fehlt, wurde im vorigen Absatz eine Passage entfernt)

Auf Anfrage wurde der Link zu der Eingruppierung eingefügt.
Was mir auch neu ist, dass man Erzieher von der alten S8 in die neue S8a eingruppieren kann. Das wäre eine Gehaltskürzung. Man lernt immer wieder dazu.
(96,5 Stellen Eg S8 werden nach Eg S8a ausgewiesen)

Positives bei der Stavo.
Der erste Stadtrat, Jörg Rotter, war wieder anwesend. Er hat ganz offen über den Grund seiner längeren Abwesenheit gesprochen. Alles Gute Jörg.

Nachtrag
Der betroffene Bürgermeisterkandidat hat sich mit einem Beitrag zu Wort gemeldet. Lesen Sie hier.

Siehe auch
Kämmerer legt Haushalt ohne Defizit vor

Downloads
» Entwurf Doppelhaushalt 2017-2018. Stand 11.10.2016
» Präsentation Haushalt 2017-2018
» Rede BM Kern zur Haushaltseinbringung 2017/2018.

Aus dem Rodgau
» 10.04.2018 Rodgau. Stadt gibt Gartenprojekt auf.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Heute Stadtverordnetenversammlung

Rödermark. Heute Stadtverordnetenversammlung (Stavo)

Stadtverordnetenversammlung 11.10.2016
Stadtverordnetenversammlung 11.10.2016

Die Unterlagen zur 6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung können Sie hier downloaden.
 
Beginn: 19.30h
Ort: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
 
Lesen Sie auch den Artikel „Auf dem Weg zum Ausgleich“ bei OP-Online.
 
Siehe auch
Herr Bürgermeister Kern. Das war eine Frechheit von Ihnen.

Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Herr Bürgermeister, fehlen da nicht ca. 120.000,00 Euro?

Nachtrag (siehe Ende) vom 1.10.2016

Am 16.2.2016 wurde den Stadtverordneten bei der Stadtverordnetenversammlung eine Vorlage der Verwaltung

Über das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen des Bundes und das Gesetz zum Hessischen Kommunalinvestitionsprogramm…….Die Gelder sollen für die Straße „Am Schwimmbad“ im Stadtteil Urberach und die Straße „Am Wiesengrund“ im Stadtteil Ober-Roden Verwendung finden.

zur Abstimmung vorgelegt.

Den Stadtverordneten wurde erklärt und auch in der Vorlage schriftlich aufgeführt, dass die Stadt Rödermark aus dem Landesprogramm 0,598 Millionen Euro abrufen kann. Auf Grundlage dieser Zahlen wurde beschlossen, diese Mittel in Höhe von 0,598 Millionen Euro vollumfänglich für grundhafte Erneuerungen von Straßen einzusetzen. Gemeint waren die Straße „Am Schwimmbad 620.000.00 Euro Gesamtkosten“ im Stadtteil Urberach und die Straße „Am Wiesengrund 260.000,00 Euro Gesamtkosten“ in Ober-Roden.

Jetzt, nachdem mit den Sanierungen begonnen wurde, kommt in der Ausschusssitzung vom Bürgermeister eine neue Zahl. Es sind nicht 0,598 Mio. Euro, sondern nur ca. 0,474 Mio. Euro, die das Land Hessen nun überwiesen hätte. Auf Nachfrage wurde gesagt, dies sei die volle Fördersumme, mehr gäbe es nicht. Die Differenz zu den 598.000 € wäre als Eigenanteil von 20 % von der Stadt zu tragen. Den Stadtverordneten sowie den Bürgern wurde aber mehrfach und auch schriftlich erklärt, dass Rödermark rund 600.000 € aus dem Investitionsprogramm des Landes erhält. Das ergibt eine Differenz von ca. 120.000,00 Euro. (so jedenfalls berichtete ein Teilnehmer der Sitzung)

Was jetzt? Hat man uns vorher verarscht? Verarscht wäre nach dem Nachtrag zu hart formuliert. Man kann sagen: „Man hat unzureichend informiert“ Welche Zahl ist nun richtig: die breit kommunizierte oder die jetzt als unbeachtete Mitteilung im Ausschuss genannte. Gilt das gleiche auch für die Zahl zum Bundesinvestitionsprogramm? Immerhin hat der Bürgermeister am 6.10.2015 öffentlich mitgeteilt, dass „die Stadt Rödermark aus dem kombinierten Bundes- und Landesprogramm für kommunale Infrastruktur einen Gesamtbetrag von 2.520.082 € erwarten kann“. Sind es jetzt 2,5 Millionen oder nicht?
Nachtrag: Bezieht man den Nachtrag mit ein, könnten der Betrag um 10% niedriger ausfallen. Die 10% werden über Darlehn gewährt)

Die Ausschusssitzung habe ich nicht besucht. Die Angabe, dass nicht wie angegeben 0.598 Mio. an Fördergelder abgerufen werden können, sondern nur ca. 0,474 wurde mir von einem Teilnehmer der Ausschusssitzung mitgeteilt.

Sollte mir eine falsche Zahl genannt worden sein, bitte ich mir dies mitzuteilen.

Sollte die Zahl jedoch stimmen, wäre dies ein Skandal, über den es sich wirklich lohnt aufzuregen.

Nachtrag 1.10.2016

Bei Fragen zu Vorgängen in Rödermark, die sich nicht um „Ordnung und Sauberkeit drehen“, hat man vielfach große Schwierigkeiten bestimmte Sachverhalte aufzuklären. Man muss sich alles selbst sehr hart erarbeiten.

Den genannten Landeszuschuss in Höhe von 0,598 Mio. Euro bekommt die Stadt nicht ohne Gegenleistung. Die von mir aufgeführte Diff. von 120.000,00 wird in Form eines Darlehens zur Verfügung gestellt.Quelle: https://finanzen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdf/kip_foerderliste_-_stand_20._august_2016.pdf

Aus dem zur Abstimmung vorgelegte Antrag ist schwerlich zu erkennen, dass ein Betrag von 120.000.00 Euro als Darlehn gewährt wird.

Warum ist dieser Betrag nicht in der Tabelle, die den Stadtverordneten zum Antrag beigelegt wurde, in dieser Deutlichkeit (Darlehn) aufgeführt.

Ähnlich sieht es bei dem Bundesprogramm aus.(Siehe hier). In dem Antrag zur Stadtverordnetenversammlung
Förderantrag gemäß Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) für den Neubau einer Kinderbetreuungsstätte“
hat man, so wie es sich gehört, ganz klar die Fördermittel und den Darlehnsbetrag getrennt aufgeführt.

Siehe auch
» Aktenmappe der Stavo am 16.02.2016
» Aktenmappe der Stavo am 11.10.2016
» Rödermark. Bald eine schöne Straße für die Berufsakademie


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.