Erzieher. Ausschuss Familie und Soziales.

Rödermark Erzieher Ausschuss Familie und Soziales.
Ich glaube, diesem Antrag können die Stadtverordneten weder zustimmen noch ablehnen. Unter der Beratungsfolge steht bei der Stadtverordnetenversammlung auch nur „Anhörung“. Obwohl, unter Vorlage-Art: Beschlussvorlage steht.

Der einzige Antrag bei der Ausschusssitzung am 07.06.2016

Sachverhalt/Begründung:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag sollen rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet werden. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.

Gründe:
Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nichtbevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.

Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.
Quelle: bgb.roedermark.de
Screenshot: Antrag

Für mich ist das Ganze ein fürchterliches Durcheinander. Handwerkliche Fehler scheinen die Ursache zu sein. Die – Personalabteilung muss es nun richten -. Richten für WEN?

Ich bin dabei, zunächst für mich, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Wenn mir das dann gelingen sollte, werde ich den Artikel: Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? freischalten.

Lesen Sie auch Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? .

Es gab scheinbar KEINE Höhergruppierung nach S8. Es wurde wohl NUR eine Bezahlung nach S8 vereinbart. […]und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan.[..] Quelle: Stadt Rödermark 

Für den ersten Überblick sollte Sie sich die Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa ansehen.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Rödermark. Stavo. Langweiliger gehts nimmer

Rödermark. Stavo. Langweiliger gehts nimmer
Der Bürgermeister hat die Bürger nach der Kommunalwahl mal so richtig zusammengestaucht.
Er sprach von:

Ereignis, das uns zu dem heutigen Abend geführt hat. 52,7 Prozent sind nämlich der Wahl am 6. März ferngeblieben. „Schlechte Bürger“ kann ich dazu nur sagen – und ich habe nicht das geringste Verständnis für diese bürgerschaftliche Ignoranz.

So weit, so gut. Ein Rezept, wie man das ändern kann, hat Herr Kern nicht parat. Ich zwar auch nicht, aber sehen wir uns doch einmal die Tagesordnungen der beiden letzten Stadtverordnetenversammlung an.
Stavo 24.05.2016
Stavo 21.06.2016

Jetzt soll mir einmal einer erzählen, wie man mit einer solchen Tagesordnung die Bürger für die Ortspolitik interessieren kann? Die Fraktionen schaffen es mit dem langweiligen Programm wohl kaum, den Saal zu füllen.

Die für den Bürger wohl wichtigsten Fragen kann man auf der Tagesordnung nicht finden. Also Fragen zu Themen, die dem Bürger Geld kosten werden oder allgemeines zum Zusammenleben. Liegt es daran, dass man die spannenden Themen bis in den April 2017 verschieben wird?

Wenn man nichts hat, könnte man die Stavo doch ausfallen lassen. Natürlich sollte man nicht auf „Teufel komm heraus“ irgendwelche irrsinnigen Anträge stellen. Aber Anfragen an den Magistrat, die auch im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung mündlich sowie schriftlich (als Handout für die spärlich anwesenden Besucher), beantwortet werden, könnten die Stadtverordneten doch stellen. Es sei denn, wir leben in einer „Hanni und Nanni“ Stadt und haben überhaupt keine Probleme.

Themen für Anfragen (teilweise auch für Anträge) die mir spontan einfallen, wären:
» Wie will man den 15.000.000,00 Stau für den Straßenbau finanzieren?

» Im Rahmen zum Haushalt und den Quartalsberichten. Mit welchen Gebühren- und Steuererhöhungen kann man nach der Bürgermeisterwahl rechnen?

» Verzögert sich der Breitbandausbau weiter?

» Kommt man nach der freiwilligen Anhebung der Gehälter der Erzieher und der sofort anschließenden Tariferhöhung der Gewerkschaft, ohne Gebührenerhöhung aus?

» Sind die bereitgestellten Unterkünfte für Flüchtlinge belegt?
» Kommen am 1.6.2016 in der bereitgestellten Unterkunft Maybachstraße Flüchtlinge an?
» Sind in der bereitgestellten Unterkunft Johannishof bereits Flüchtlinge eingezogen?
» Es wird gerüchteweise im Ort erzählt, dass alleine für die Maybachstraße Kosten von 6.500.00,00 Euro, auch bei Leerstand, anfallen. Sind die Zahlen richtig? Was muss Rödermark bei Leerstand aufbringen?
» Hat die Stadt nicht übereifrig auf die Flüchtlingssituation reagiert?

» Kann man nach dem Quartalsbericht noch damit rechen, die gesteckten Konsolidierungsziele zu erreichen?

» Was ist mit Hundewiesen? Wo liegt das Versicherungsproblem?

» Warum haben wir keine Zweitwohnungssteuer? Diese Bewohner zahlen keine Steuer nutzen aber die gesamte Infrastruktur von Rödermark.

» In 2017 wird Rödermark wahrscheinlich die Kulturhalle kaufen. Wie hoch ist der Kaufpreis? Wie hoch sind die evtl.  Renovierungskosten?

» Steht der Kindergarten Breidert Center weiter uneingeschränkt zur Verfügung? Wie hier schon am 9.10.2014 berichtet, wird die Treppe abgerissen.

Wie gesagt, diese Themen fallen mir spontan ein. Wie viel Themen muss es dann geben, wenn sich die 39 Stadtverordneten Gedanken machen.

Kann man so die Bürger dazu bringen, sich für die Ortspolitik zu interessieren?
Zu der wenig spannenden Stadtverordnetenversammlung gesellt sich die Informationspolitik der Stadt und insbesondere der Fraktionen.
Als Zuhörer ist man bei der Stadtverordnetenversammlung teilweise von wichtigen Informationen ausgeschlossen. Ein Nachlesen in den „fast nichtssagenden Niederschriften“ hilft nicht weiter. Beispiel: Stavo 19.05.2015
Dort finden Sie unter zu 1.) folgende Hinweise.
– Auf den Tischen ausgelegt finden die Stadtverordneten vor
– Des Weiteren wurde auf den Tischen ausgelegt
Der interessierte Bürger hat keine Ahnung vom Inhalt der ausgelegten Dokumente. Auch die später herausgegebene Niederschrift wird darüber nicht informieren. Die Informationen werden auch nicht an die Bürger verteilt. Nur die Presse erhält eine Kopie. Wenn eine solche „Selbstverständlichkeit“ von der Stadt nicht geboten wird, sollte man aber annehmen, die Fraktionen würden im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit diesen Mangel heilen. Weit gefehlt. Auch hier hüllt man sich vielfach in Schweigen.

Diese Unterlagen dienen auch teilweise als Entscheidungsgrundlage bei den folgenden Tagesordnungspunkten. Da bei der dann anschließenden Diskussion/Entscheidung auch auf diese Tischvorlagen verwiesen werden kann, ist es dem interessierten Bürger kaum möglich, dem Thema zu folgen.

Aus der Niederschrift.
– Die Mitteilungen des Magistrats sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Im Ratssystem kann ich diese Mitteilungen nicht finden.

Fazit
Tragen NUR die Bürger die Schuld? Klar, wenn weniger als 50% zur Wahl gehen, ist dies eindeutig. Und NUR der Bürger kann diese Zahl steigern. Aber, wenn der Unterhaltungswert in der Ortspolitik nicht gegeben ist, wird sich kaum einer dafür interessieren. Man fühlt sich nach der Wahl als Wähler auch nicht mehr „umworben“. Nach der Wahl tritt bei den Fraktionen allgemeine Funkstille ein. Von der Arbeit, die geleistet wird, dringt recht wenig nach außen.
 

Lesen Sie die Kommentare


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Stavo am 24.05.2016

Die erste Stadtverordnetenversammlung nach der konstituierenden Sitzung ist am 24.05.2016.
Nach dem ersten Blick in die Tagesordnung kann man spontan sagen: „Leute kommt nicht zu spät. Dann könnte schon alles vorbei sein.“
 
Wie gesagt, auf den ersten Blick. Gäbe es da nicht den Punkt 8 der Freien Wähler. Da könnte es wohl eine Wortmeldung geben.
 
Was sich unter diesem Tagesordnungspunkt genau verbirgt (außer Verkauf) kann ich aus öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht ermitteln.
NEU: Wie man mir sagte, wird dieser Antrag zurückgezogen.
 
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 286, Carl-Benz-Straße 6 mit 3.002. Vorlage VO/0105/16
 
Bei einer solchen Tagesordnung bin ich gerne ein „Schlechter Bürger“


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Unterbringung von Flüchtlingen.

Wie von der Stadtverordnetenversammlung am 16.2.2016 beschlossen, ist beabsichtigt, auf dem bisherigen Gewerbegrundstück Maybachstraße 4 sukzessive Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. Dieses Angebot wurde schon vor einiger Zeit vom bisherigen Eigentümer an die Stadt herangetragen. Der jetzt neue Eigentümer, Herr Roger Frank, der auch die Unterkunft in der Odenwaldstraße (frühere Polizeistation) betreibt, hat dies aufgegriffen und mit der Stadt eine dahin gehende Vereinbarung getroffen. Demnach sollen zunächst zum 1. Juni 40 Personen und zum 1. September weitere 20 Personen untergebracht werden. Die Höchstzahl ist auf 150 festgelegt, die möglicherweise im nächsten Jahr ausgeschöpft werden könnte. Allerdings lässt es der Vertrag auch zu, normale Wohnungen zu schaffen, falls die weitere Entwicklung dies zulässt bzw. erfordert.

Bürgermeister Roland Kern: „Selbstverständlich soll darauf geachtet werden, dass jegliche Nutzung nachbarschaftsverträglich erfolgt. In Ansehung der guten Erfahrungen, die wir in der Odenwaldstraße gemacht haben, sind wir sicher, dass dies so sein wird.“

In einem Rundschreiben haben Bürgermeister Kern und Erster Stadtrat Rotter die Nachbarn zu einem Informationsaustausch eingeladen für Freitag, den 8. April 2016.
Quelle: roedermark.de
 
Vorläufige Bleibe für 150 Flüchtlinge in Ober-Roden


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.