Themen u.a.
Gebührenerhöhungen
Anleinpflicht in der Brut- und Setzzeit
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße
Haushaltseinbringung Doppelhaushalt 2024-2025.
Die wichtigste Sitzung dürfte die Stadtverordnetenversammlung sein. Dort wird letztendlich beschlossen, was in den beiden vorausgegangenen Sitzung (BUSE, HFuW) beraten wurde
Für die Anwohner Odenwaldstraße könnte ein Vortrag in der BUSE-Sitzung von Interesse sein.
Thema: Urbanes Quartier Odenwaldstraße – Ergebnisse einer Machbarkeitsprüfung im Rahmen der sog. „Baulandoffensive“ Vortrag Bauverwaltung
Ansonsten steht bei der Stadtverordnetenversammlung 5.12.2023 u.a. zur Entscheidung an:
Änderung der Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit.
Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026.
Ein 4 Personen Standarthaushalt mit einem Verbrauch von ca. 186 m³/a wird mit der neuen Gebühr ein Mehraufwand von ca. 102,30 € pro Jahr haben.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Abwassergebühr für die Jahre 2024 bis 2026 auf EUR 2,93 je m³ für die Schmutzwassereinleitung und auf EUR 0,42 je m² für die Niederschlagswassereinleitung zu ändern. Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark – 4. Änderung – wird beschlossen.
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026
und Änderung der Abfallsatzung.
Die Grundgebühr wird leicht sinken.
Allerdings sinkt die Zahl der enthaltenen Leerungen von 13 auf 12. Der Preise für eine zusätzliche Leerung sowie der für einen Restabfallsack werden angehoben.
Hier der Link, der Sie zu den Terminen, den Aktenmappen mit den Anfragen, Anträgen sowie weiteren Anlagen führt.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.