Stadtverordnetenversammlung. StaVO 13.02.2013

Rödermark. Stadtverordnetenversammlung StaVO 13.02.2013
 
UPDATE 15.02.2013 14:00h
Lesen Sie diesen Artikel: Rödermark. Bürgerbegehren zulässig?
 
Rödermark geht unter den kommunalen Rettungsschirm. So wurde es gestern mit Stimmen der CDU, AL/Die Grünen und FWR beschlossen. SPD (Grund) und FDP (Grund) stimmten gegen eine Teilnahme. Am 15.02.2013 müssen die Verträge unterzeichnet werden.
 
Wenn man nun anfängt, auf die Fraktionen einzuschlagen, die gegen den Schutzschirm/Rettungsschirm sind, lesen Sie einmal diesen Artikel . Übrigens, ich persönlich halte die Teilnahme unter den Schutzschirm/Rettungsschirm zu schlüpfen sinnvoll für Rödermark. Man muss es aber auch so sehen. Dadurch wird nicht ein einziger Euro am eigentlichen Schuldenberg getilgt. Wir als Bürger haben weiterhin den gleichen Schuldenstand.
 
Es wird auch nach Willen der Stadtverordnetenversammlung weiterhin einen HAUPTAMTLICHEN ersten Stadtrat geben. Gegen diesen Beschluss stimmten die SPD, FDP und FWR.
 
Zu dem ersten HAUPTAMTLICHEN Stadtrat.
Natürlich wehren sich die gewählten hauptamtlichen Amtsinhaber (Bürgermeister und erster Stadtrat) vehement gegen eine Änderung der seit knapp 40 Jahren funktionierenden Einrichtung. Man kann ja wohl auch kaum erwarten, dass der jetzige Stadtrat in einer Rede hinsichtlich geplanter Einsparungen seinen seit 12 Jahren ausgeführten Job infrage stellt. Der Bürgermeister kann sich natürlich auch nicht darüber freuen, einen für 6 Jahre fest angestellten Mitarbeiter zu verlieren und sich damit zusätzlicher Arbeit aufzuhalsen.
 

Der Bürgermeister hat sich auf dieses Thema für diesen Abend (juristisch) gut vorbereitet und zog in der Debatte seinen (vermeintlich) Joker. Natürlich ist dem Bürgermeister bekannt, sollten sich die Stadtverordneten NICHT gegen einen ersten HAUPTAMTLICHEN Stadtverordneten entschieden, werden die Oppositionsparteien einen Bürgerentscheid herbeiführen. Der Bürgermeister wollte wohl anhand eines Urteils (VGH 8 TG 1067/04) der Opposition klarmachen; den Bürgerentscheid könnt ihr (SPD, FDP und FWR) vergessen.
 
Ich fand es schon sehr merkwürdig, dass ein Bürgermeister (also kein Fraktionsmitglied) die Opposition damit in der Öffentlichkeit kalt erwischen wollte. Ich hätte es für anständig gehalten, die Oppositionsparteien VOR der Stadtverordnetenversammlung über ihre Gedanken und Bedenken zu einem Bürgerbegehren zu informieren. So wie es gelaufen ist, war aus meiner Sicht sehr schlechter Stil.
 
Zunächst erschienen seine Erklärungen (wie auch viele seiner anderen) auch schlüssig zu sein. Nach Durchlesen (nicht studieren) des erwähnten Urteils sind jedoch Zweifel angebracht. Der Fall ist anders gelagert, kann aber grob aus Grundlage für ein Bürgerbegehren in Rödermark herangezogen werden.
 
Runtergebrochen
Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark soll geändert werden. Eine solche Änderung kann zunächst nur die Stadtverordnetenversammlung beantragen. Wird dieser Antrag umgesetzt, kann man gegen diesen Beschluss innerhalb einer sechsachtwöchigen Sperrfrist z.B. ein Bürgerbegehren starten. Danach ist die Hauptsatzung wie in Stein gemeißelt. Nur eine Stadtverordnetenversammlung kann wieder eine Änderung herbeiführen. Hat man in einem Ort immer die gleichen Mehrheitsverhältnisse, wird wohl kaum eine Änderung in der Hauptsatzung beantragt, die einen Posten eines Fraktionsmitglieds/Parteimitglieds betrifft.

So weit, so gut. Aus dem vom Bürgermeister zitierten Urteil

[…]4. Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 8 b Abs. 3 Satz 1, 2. HS HGO kann die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens unabhängig von einer erneuten sachlichen Befassung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung allenfalls dann wieder eröffnet werden, wenn sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse so unvorhersehbar und grundlegend geändert haben und dadurch eine so völlig neue Sachlage entstanden ist, dass ein früherer Beschluss der Gemeindevertretung nicht mehr als eine von deren Willen getragene Regelung des sich nunmehr völlig verändert darstellenden Problembereichs angesehen werden kann, so dass es sich bei einem Bürgerbegehren über diesen neuen Regelungsgegenstand deshalb nicht mehr um ein kassatorisches, sondern um ein initiierendes Bürgerbegehren handelt.[…]

[…]5. Die bloße Verschlechterung der gemeindlichen Haushaltslage stellt für einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung über die Beigeordnetenzahl in der Regel keine solche unvorhersehbare und grundlegende Veränderung der Entscheidungsgrundlagen dar.[…]

[…]Die Ausschlussfrist des § 8 b Abs. 3 Satz 1 HGO werde von der Antragsgegnerin zu weit ausgelegt. Deren Ziel könne es nicht sein, Beschlüsse der StaVO nach Ablauf von sechs Wochen auf immer und ewig einer Änderung
durch Bürgerbegehren und -ent-scheid zu entziehen. Bürgerbegehren seien nämlich gemäß § 8 b Abs. 1 HGO auf wichtige Angelegenheiten der Gemeinde beschränkt, über die im Regelfall die Gemeindevertretung zu beschließen habe.
Folglich ließen sich zu den meisten Bürgerbegehren auch Beschlüsse der Gemeindevertretung konstruieren. Aber selbst bei einem gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung gerichteten Bürgerbegehren stehe die Ausschlussfrist nicht entgegen, wenn diesem Beschluss durch Veränderung der Rahmenbedingungen sozusagen die Geschäftsgrundlage entzogen sei.[…]Hervorhebungen durch den Autor.
Quelle: Hier

Kassatorisch: Ein Beschluss wird wieder rückgängig gemacht und ist an Fristen gebunden.
Initiierendes: kann jederzeit und ohne Beachtung von Fristen durchgeführt werden.
 
Was von kompetenter Stelle zu überprüfen ist, wäre: Aus Punkt 4) der Satz

[…]allenfalls dann wieder eröffnet werden, wenn sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse so unvorhersehbar und grundlegend
geändert haben[..]

Der Schutzschirm dürfte hier als Argument für »entscheidungserheblichen« auf den Prüfstand. Die drastisch veränderte finanzielle Situation der Stadt Rödermark stellt ein wichtiges Argument für ein Bürgerbegehren dar. Das Land Hessen hat die sehr schlechte finanzielle Lage der Stadt Rödermark mit der Möglichkeit zum Schutzschirmbeitritt beurkundet. Die unverhältnismäßig (Bürger/Stadt) großen Belastungen der Bürger durch Steuer-/ und Gebührenerhöhung in 2013 (ca. 1,8 Mio.) und die noch folgenden gravierenden Einschnitte bis 2018 sind Tatsachen, die vom Bürger bei der letzten Kommunalwahl/Bürgermeisterwahl) nicht zu erkennen waren.
 
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Stadt Rödermark 2018 die Ziele verfehlen wird und weiterhin einen NICHT ausgeglichenen Haushalt vorweisen wird.
 
Hätte man zu diesem Zeitpunkt die katastrophale Schieflage (wie erst jetzt durch den Stadtrat in aller Deutlichkeit [auch erstmalig 2012 mit dem bürgerverständlichen Haushalt] kommuniziert) wären die Mehrheitsverhältnisse im Stadtparlament evtl. nicht CDU/AL-Die Grünen und der Weg für einen ehrenamtlichen ersten Stadtrat durch Stadtverordnetenbeschluss möglich.
 
Der Eindruck, es handelt sich bei dem Bürgerbegehren um ein parteipolitisches Gerangel, muss man weit von sich weisen. Alleine die direkten Kosten (800.000) Euro sowie Pensionsansprüche (überweist die Stadt nach WZ-Informationen monatlich rund 2600 Euro Pension an den 47-jährigen Juristen.) sind in einer Schutzschirmgemeinde eine PFLICHT zur Einsparung auch in den oberen Etagen der Verwaltung. Da aber gerade die Mehrheit im Stadtparlament KEINE Diskussion über die von Ihren Parteimitgliedern besetzten Positionen aufkommen lässt, kann sich der Bürger nur mit einem Bürgerbegehren wehren.
 
Ebenso der Satz in Absatz 5) » Die bloße Verschlechterung [..] « steht etwas von dem Grundsatzbeschluss, die Beigeordnetenzahl zu senken. Davon kann in Rödermark NICHT die Rede sein. Ebenso steht dort » in der Regel «
 
Es muss geklärt werden
Kassatorisch oder initiierendes Bürgerbegehren.
 
Immer betonte Herkulesarbeit
Vom Bürgermeister wird immer wieder die geleistete Arbeit als Herkulesarbeit bezeichnet. Gut, ich kann nicht beurteilen, welche Maßstäbe angesetzt werden. Als Bürger merke ich allerdings sehr wenig davon. Was sichtbar wird, könnte die Spitze des Eisbergs sein. Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro eine Herkulesaufgabe? Quatsch. Das ist die Erhöhung der Steuern und Gebühren. Der Aufwand dürfte bei max. 1 Tag liegen, überschaubar sein. Alle weiteren Konsolidierungsmaßnahmen sind in einer Liste aufgeführt, noch nicht umgesetzt, aber austauschbar. Das wird alleine schon dadurch klar, weil der Erste Stadtrat zur nächsten Erhöhung der Grundsteuer B bemerkt; nur wenn andere Maßnahmen nicht greifen oder umsetzbar sind, wird die Grundsteuer nochmals erhöht.
 
Was nicht gelungen ist.
Von der Koalition wurde versucht, die absolute Notwendigkeit eines HAUPTAMTLICHEN Stadtrates zu begründen. Eine Büttenrede von Herrn Sturm (die mit der fiktiven Flugreise) verfehlte total das doch so ernste Thema. Das Stück „Die Leiden des jungen ehrenamtlichen Stadtrates“ hörte man schon öfters und wurde dadurch nicht besser. Evtl. war der Vortragende einfach mit der selbstauferlegten Doppelbelastung überfordert.
 
Auch der Versuch von Herrn Weiland, die Verwaltung mit einem Unternehmen in der freien Wirtschaft zu vergleichen, schlug mehr als fehl.
 
Was gegen einen hauptamtlichen Stadtrat spricht
Auszug aus der Rede bei der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2013. von Manfred Rädlein, FWR

Benötigen wir also einen hauptamtlichen 1. Stadtrat??
Warum ja
Politischer Vorteil für die CDU
Wahrung der hierarchischen Reihenfolge der Ämter
Vermittlung zwischen der Verwaltung und Politik
Unterstützung bei der Herkulesaufgabe „Kommunaler Rettungsschirm“
Benötigter Zeitaufwand
Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.
Warum nein
Kosteneinsparung in 5 Jahren, ca. 800 000 – 1 000 000 Euro
Das entspricht der Einsparung von ca. 4 Stellen in 5 Jahren.
Vermittlung zwischen der Verwaltung und Politik ist bestens gewährleistet.
Unterstützung bei der Herkulesaufgabe „Kommunaler Rettungsschirm“ seitens des Magistrats kann organisiert werden.
Kein Ausschreibungsverfahren wäre nötig, welches übrigens nicht geplant ist.
Viele Aufgaben können durch Neuorganisation des Magistrats und den Vorgaben des Konsolidierungsprogramms geleistet werden.
Der kommunale Schutzschirm schränkt die Handlungsfähigkeit des Magistrats ein und gewährleistet die Einhaltung des Entschuldungsfondfahrplans.
Rödermarks Finanzabteilung ist ein zuverlässiger Fachbereich zur Unterstützung des Magistrats.
Der neu organisierte, ehrenamtliche Magistrat hat mehr Spielraum für Unterstützung.
Weitere Argumente gegen einen neuen hauptamtlichen Stadtrat:
Trotz eines 1. Stadtrats wurden in den letzten Jahren keine echten Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen.
 
Trotz eines 1. Stadtrats mussten Personalkosten, die 2012 konsolidiert wurden in 2013 wieder eingestellt werden. (War leider nicht möglich, so der Magistrat).
 
Trotz eines 1. Stadtrats schneidet Rödermark im interkommunalen Vergleich zum Mittelwert und unteren Quartil, schlechter ab.
 
Trotz eines 1. Stadtrats und hervorragender Konjunktur in Deutschland hinkt Rödermark bei Steuereinnahmen im Kreis Offenbach seit Jahren hinterher.
 
Trotz eines 1. Stadtrats hat sich das Badehaus Rödermarks zu einem Millionengrab entwickelt.
 
Trotz eines 1. Stadtrats ist aus einem 24 000 Euro Schillerhaus ein sechsstelliger Kostenblock geworden.
 
Trotz eines 1. Stadtrats wurde ein Geister – Stadtbus in Rödermark eingeführt.
 
Trotz eines 1. Stadtrats haben sich Käufe, wie z. Beispiel der Bahnhof in Ober – Roden zu kostenträchtigen Problemfällen entwickelt.
 
Trotz eines 1. Stadtrats hat sich das jährliche Defizit Rödermarks bis heute stetig vergrößert.
 
Trotz eines 1. Stadtrats sind die Schulden Rödermarks bis Ende 2012 auf sage und schreibe
über 70 Millionen Euro angewachsen.
usw., usw., usw.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dafür benötigen wir keinen neuen 1. hauptamtlichen Stadtrat.
ERGO und FAZIT:
Die FWR Rödermark sehen deshalb keine Notwendigkeit für eine neuen hauptamtlichen 1. Stadtrat. Wir sind vielmehr der Meinung, dass bei diesem harten Konsolidierungskurs bis 2018 die alten Zöpfe abgeschnitten werden müssen.
 
Neue, kreative und innovative Konzepte müssen her. Im Zeitalter des Internets ändern sich Dinge sehr schnell. Das geschieht auch in der Politik. Wir sind zwar die Entscheidungsträger, die Bürger jedoch der Souverän. Wir werden dem Antrag der KOA nicht zustimmen und hoffen auf deren Vernunft. Wir wollen keine parteipolitische Listenwahl mehr für ein solch kostspieliges Amt. Wir wollen die Wahl dem Bürger überlassen und uns dessen Votum beugen
Quelle: Manfred Rädlein, Freie Wähler Rödermark. (Original liegt mir vor)

 
Bahnhofsvorplatz und PR-Anlage am Bahnhof Rödermark
Der Bürgermeister bemerkte bei der StaVO am 13.02.2013: „Ich habe den Eindruck, wir leben auf einer Altlast.
 
Es ist schon bemerkenswert, wie unser Bürgermeister den Bürgern das VERSENKEN von 225.000,00 Euro verkaufen will. Natürlich haben die Verantwortlichen mal wieder keine Schuld.
 
Der Bürgermeister erwähnte in seinen ausschweifenden Ausführungen sinngemäß » Rödermark hat sehr viele Flächen mit Bodenbelastung. » Als echter Bub aus Ober-Roden muss er die Verhältnisse am Bahnhof von Ober-Roden schon seit seiner Kindheit kennen. Ich, der 1969 zum ersten Mal nach Ober-Roden gekommen bin, verwundert es überhaupt nicht, hier (Bahnhof Ober-Roden) einen belasteten Boden vorzufinden. Alles andere ist BLAUÄUGIG.
 
Herr Kern hat auch erwähnt, sich nicht auf Bodengutachten der Bahn zu verlassen, sondern hat auch noch Gutachten im Auftrag der Stadt erstellen lassen. So wie der BM erklärte, gab es keinen Hinweis auf Bodenbelastung. Entweder taugen die Gutachten nichts oder man hat an der falschen Stelle/Tiefe die Proben entnommen.
 
Also gab es weder für die Stadt noch für die Bahn einen Grund, den Passus »Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren. Punkt Ö10« Jedenfalls hätte ich, der 1969 das erste Mal nach Rödermark gekommen bin, so einen Passus NIE STREICHEN LASSEN. Ich hätte dann nach meinem Gewissen grob fahrlässig gehandelt.
 
Es war auch in einem Ausschuss die Rede davon »sonst hätten wir das DOPPELTE bezahlt (400.000,00 * 2 = 800.000). Plötzlich war das DOPPELTE 600.000,00 Euro. So wird mit 200.000,00 der Bürger rumgeschmissen.
Als grandioser Verhandlungserfolg wird uns die Passage

Seitens der DB AG wurde gleichzeitig erklärt, dass im Gegenzug dafür allerdings auf die Aufnahme einer Mehrerlösklausel verzichtet wird. Außerdem erklärte sich die DB AG bereit die Fälligkeit der Zahlung des Kaufpreises bis auf den 30.06.2007 zu verschieben.
Quelle bgb.roedermark.de (über Textrecherche)

verkauft. (Erfolg? Herr Gensert und der Versuch einer Erklärung)
 
Applaus, Applaus, Applaus. Was soll dieser Hinweis oder Passus. Hat man JEMALS vorgehabt, das erworbene Grundstück (abgesehen von der Empfangshalle Bahnhof Ober-Roden) zu verkaufen? Wurde nicht erst wieder gestern auf der STAVO von der von Beginn an geplanten PR-Anlage gesprochen?
 
Eine Bemerkung in einem Nebensatz vom Bürgermeister
Die Frage, ist der Bahnhof Ober-Roden jetzt verkauft, wurde vom Bürgermeister verneint. Man ist aber bei der Vertragsgestaltung sehr weit. Erst heute, 13.02.2013, hatte man mit dem Investor ein sehr intensives Gespräch. Jetzt kommt die ausschmückende Bemerkung: (so in etwa) Es wurde über einen » Behindertengerechten Zugang zum Empfangsgebäude gesprochen «
Wenn ich Investor wäre, würde ich wie folgt argumentieren: » Ihr seid ja gerade dabei, den Vorplatz völlig neu zu gestalten. Was wäre es denn für ein Aufwand, einen LKW mehr zu ordern, um den Vorplatz ebenerdig mit dem Eingang MEINES Bahnhofs zu gestalten. Die paar Euro müssen doch drin sein, Herr Verkäufer. « Bin ja mal gespannt, ob die Bürger auch dafür zu zahlen haben. Wenn ja, bin ich auf die Erklärung gespannt.
 
Siehe auch
» Der einsame Häuptling? Roland Kern fürchtet ein Marterpfahl-Szenario im Rathaus
» Solche Vereinbarungen der Stadt Rödermark kosten dem Bürger so RICHTIG VIEL GELD
» Rödermark Haushalts/- und Finanzausschuss
» Besuchen Sie die Webseite oben-sparen.de


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

Zurückstellung der Straßenbaumaßnahme „Am Schwimmbad“ zur Gegenfinanzierung der Mehrkosten bei der Baumaßnahme „Bahnhofsvorplatz und P&R Anlage Nord sowie Fuß- und Radweg zur Dieburger Straße“

[…]Die Entwurfsplanung und Kostenberechnung (Stand Entwurfsplan) liegt seit Ende des Jahres 2012 vor. Gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung, die auch Basis für den Förderantrag war, ist es zu Kostensteigerungen gekommen.

Es ergeben sich in der Summe Mehrkosten von 225.000 €. Davon entfallen 75.000 € auf den Bahnhofsvorplatz und 150.000 € auf die P&R-Anlage mit Radweg zur Dieburger Straße.

Zur Gegenfinanzierung der Mehrkosten kommen als einzige Alternative, die bisher für die grundhafte Erneuerung der Straße „Am Schwimmbad“ vorgesehenen Mittel in Frage. Der Magistrat ist daher nach mehrfacher Erörterung in seiner Sitzung am 28.01.2013 zu der Auffassung gelangt, dass die Maßnahme „Am Schwimmbad“ zunächst zurückgestellt werden sollte.[…]Lesen Sie den ganzen Antrag. ri.roedermark.de


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Veröffentlicht in Stavo

Zusammenfassung der Ereignisse. Gebührenerhöhung KiGa

Zusammenfassung der Ereignisse rund um die Gebührenerhöhung für die Betreuungseinrichtungen „Kinder“ in Rödermark  

💡 Hier die Zusammenfassung.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Pressemeldung der SPD-Rödermark. Erhöhungen der KITA- und Hortgebühren

Ein Artikel der SPD Rödermark.
Änderungsantrag der SPD zur Gebührensatzung Kindergarten08.12.2012 – ( KOD )
 
Gemeinsamer Erfolg von Elternbeiräten und SPD
 
 
Pressemeldung SPD-Rödermark

(Rödermark) Nun also doch Einstimmigkeit. Die teilweise massiven Erhöhungen der KITA- und Hortgebühren sind nach der gestrigen Kontroverse in der Stadtverordnetenversammlung vom Tisch. Vorausgegangen waren öffentliche Proteste und über 50 Zuschriften von Elternbeiräten und Eltern an die Verwaltung. Das Ergebnis: Zentrale Forderungen der Elternschaft und des von der SPD seit Jahren geforderten Modells fanden endlich Berücksichtigung. Der neuen Satzung konnte nun auch die SPD zustimmen.[…]Lesen Sie hier die ganze Pressemitteilung

 
Weiterführende Links
Rödermark Stadtverordnetenversammlung 7.12.2012
Rödermark STAVO 4.12.2012
 
 

Stadtverordnetenversammlung 7.12.2012

Stadtverordnetenversammlung beschließt neue Gebühren.
 
» Die Gebühren- und Steuererhöhungen wurden beschlossen.
 
» Der Bahnhof Ober-Roden kann verkauft werden.
 
Eine Indiskretion im Ausschuss
Bei der Stadtverordnetenversammlung wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Michael Gensert, von einer Indiskretion gesprochen. Durch diese Indiskretion sind Zahlen an die Öffentlichkeit gelangt, die nicht Bestandteil der Beratungen zum Konsolidierungskonzept gewesen sind. (Konsolidierungsmaßnahmen )
 
Mag ja sein, dass hier etwas weitergegeben wurde, das nur in die Hände der Mitglieder des entsprechenden Arbeitskreises gehört. Es ist aber nicht besonders glücklich, in der Öffentlichkeit auf einen (wenn überhaupt vorhanden) » Maulwurf « innerhalb der Kollegenschaft hinzuweisen. Das sollte man lieber intern abarbeiten.
Man sollte auch einmal prüfen: „Was ist überhaupt in die Öffentlichkeit getragen worden?“
 
Um welche Geheimnisse geht es da eigentlich? Der Vorwurf: „Zahlenbeispiele zur Haushaltskonsolidierung sind weitergegeben worden.“ Wohlgemerkt, Beispiele, wie man den erforderlichen Konsolidierungsbetrag erreichen kann und aufteilt (Stadt/Gewerbe/Bürger). So habe ich das jedenfalls verstanden.
 
Zu dem zu konsolidierenden Betrag. Aus öffentlichen Sitzungen 10,5 Mio. oder 10,9. Wobei ich nicht sicher bin, welcher Betrag richtig ist.
6,0 Mio. durch Einsparungen. (Stadt)
2,4 Mio. durch Mehreinnahmen über die Gewerbesteuer.
2,1 Mio. oder 2,5 Mio. durch Gebühren oder Steuer.
 
1,5 Mio. werden in 2013 bereits von den Bürgern aufgebracht. Verbleiben noch 0,6 Mio. oder 1,0 Mio.
 
Was ist bisher GEHEIM oder wo ist bisher etwas aufgeführt, was der Bürger nicht wissen darf?
 
Wenn es jetzt Bürger gibt, die sich dafür interessieren, wie dieser Betrag konsolidiert werden kann, kommt man schnell darauf: „ Es gibt doch nur wenig Möglichkeiten.“ Die Stadt KANN nur Gebühren/Steuern erhöhen oder neue einführen, um das gesetzte Ziel von 2,1 Mio. oder 2,5 Mio. durch Gebühren oder Steuer zu erreichen.

Was ist bisher GEHEIM oder wo ist bisher etwas aufgeführt, was der Bürger nicht wissen darf?

Wenn man jetzt ein wenig nachdenkt und sich an geschehenes erinnert, kommt man schnell zu seinem eigenen Konsolidierungskonzept.

Da gab es einen Antrag der FDP zur Mittagsverpflegung. Da wurde „kostendeckende Mittagsverpflegung“ gefordert.
Diese Idee könnte ja jetzt wieder aufgegriffen werden. Die Frage, ob man daran denkt, ist doch mehr als legitim.

Man ändert die Gebührensatzung für die Kindergärten. Der Weg zu Geschwisterregelung um Geld einzusparen, ist nicht weit. Siehe auch Artikel bei der SPD-Rödermark. Die Frage, ob man daran denkt, ist doch mehr als legitim.

Seit längerer Zeit wird von der Kommunalaufsicht die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gefordert. Durch die Hängepartie in Wiesbaden zu der Alternative „wiederkehrende Beiträge“ wurde diese noch nicht eingeführt. Wird der Weg frei gemacht für die „wiederkehrende Beiträge“ werden die wohl eingeführt.
 
Zu den wiederkehrenden Beiträgen (420.000,00 Euro)
» Über den Verteiler der FDP zur Verfügung gestellt.
Die Frage, wie hoch die Belastung für die Bürger sein wird, ist doch mehr als legitim.
 
Die Grundsteuer B weiter zu erhöhen wäre ein einfaches Mittel den Konsolidierungsbetrag zu erreichen.
Die Frage, ob die Stadt bis 2020 eine Erhöhung plant, ist doch mehr als legitim.
 
Man will, evtl. durch eine Vorgabe an das IC-Rödermark, bis 2020 2,4 Mio. Mehreinnahmen an Gewerbesteuer verbuchen. Die Zahl 2,4 Mio. wurde öffentlich genannt. Die Frage, wie hoch die Belastung für die Bürger sein wird, wenn die 2,4 Mio. NICHT erreicht werden, ist doch mehr als legitim.
 
Der ungeplante Abschlag für 2013 von 291.890,00 Euro (allgem. Pressemitteilung) entlastet den Haushalt 2013. Die Frage, wer profitiert von dieser und den folgenden Einnahmen? Der Konsolidierungsbetrag, Einsparungen (Stadt) oder Steuer und Gebühren (Bürger, nicht Gewerbeeinnahme), ist doch mehr als legitim.
 
Was ist bisher GEHEIM oder wo ist bisher etwas aufgeführt, was der Bürger nicht wissen darf?
 
Es sei denn: » Man verbietet den Bürgern das Nachdenken. «
 
Herr Sturm erwähnte heute auf der Stadtverordnetenversammlung einige Positionen, die auf der » geheimen Liste « stehen. Eine davon war: „Schließung Badehaus“.
(Herr Sturm hat in keinster Weise damit sagen wollen, das Badehaus wird geschlossen oder eine Schließung sei geplant.)
 
Hat Herr Sturm oder ein Mitglied der Stadtverordneten in der Vergangenheit, so wie heute, Positionen aus dieser » Geheimen Liste « (ohne Absicht) ausgeplaudert?

Laut Herrn Gensert hat EIN Bürger ihn über das Vorhandensein einer solchen Liste, die sich in seinem Besitz befinden sollte, berichtet. Hat sie/er wirklich diese Liste? Oder hat sie/er von Inhalten wie oben beschrieben erfahren?
 
Mir ist weder aus der Presse noch im Internet ein Hinweis bekannt, der mich bezüglich Konsolidierung in Rödermark vom Hocker gehauen hätte oder nur den Anschein hatte: „Hier handelt es sich um etwas ganz GEHEIMES“.
Und Sie können ganz sicher sein:
» Hätte ich etwas von Schließung Badehaus gelesen, würde das auch hier in diesem Blog zu lesen sein. «
 
Jetzt aber, Herr Sturm, jetzt haben Sie die Katze aus dem Sack gelassen. Bisher wird wohl kaum jemand etwas von dieser Liste gewusst haben. Jetzt weiß es Rödermark. Und Rödermark wird sich fragen: „Was steht sonst noch in dieser Liste?“
 
Durch diese Bemerkung vor Publikum haben Sie einige Bürger aufhorchen lassen. Es wird dank dieser Aussage Gerüchte im Ort geben. Herr Sturm hat gesagt……..
(Und daran hat der Querulanten-Blog keine Schuld)
 
Obwohl ich nicht glauben kann (ich bin sicher), dass auf eine von Herrn Sturm erstellten Liste wirklich die „Schließung Badehaus“ gemeint war. Ich vermute, Herr Sturm hat dort gewisse Einsparungen geplant.
 
Ob ich mich angesprochen gefühlt habe?
In keinster Weise.
Es sind Positionen angesprochen worden, die ich in einem Artikel aufgeführt habe.
 
Man nennt das auch Streisand-Effekt
 
Nachtrag 11.12.2012
Grausamkeiten auf langer Liste
 
Grundstück wird verschenkt.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.