FDP Rödermark. Berichtswesen zu offenen Anträgen.

Anfrage der FDP-Rödermark
 

[..]Am 11. September 2012 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig einem Antrag mit dem Titel ”Einführung eines Mechanismus zur automatischen, transparenten und regelmäßigen Berichterstattung über den aktuellen Sachstand betreffend verabschiedeter Anträge” zugestimmt. Darin wurde der Magistrat aufgefordert, bis Ende 2012 verwaltungsintern eine Methodik zu implementieren, die im gewährleistet, dass eine unaufgeforderte, kontinuierliche Berichterstattung über den Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung an die Stadtverordneten bis zu deren vollständigen Umsetzung erfolgt. Bürgermeister Kern teilte damals mit, dass hierzu schon erhebliche Vorarbeiten geleistet wurden und es mithin kein Problem sei, diesen Antrag zeitgerecht (VOR Weihnachten 2012) praktisch umzusetzen und ein entsprechendes Berichtssystem zu etablieren. Bis Ende April 2013 konnte jedoch keinerlei Umsetzung festgestellt werden..[…]Anfrage der FDP-Rödermark 
Der Link unter Antrag wurde vom Autor eingefügt.

 
 
Offene Anfrage aus der letzten StaVO
Niederschrift. Stavo 19.03.2013
Siehe dort: zu 3 Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung.
Zu dieser Anfrage wird es evtl. bei der Stadtverordnetenversammlung am 7.5.2013 eine Antwort geben.
 
Hintergrund
» Rödermark. Bahnhof Ober-Roden. Mehrkosten P+R Anlage.
» Presseberichte zur StaVO 19.03.2013 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Einladung zur Stadtverordnetenversammlung.

Einladung zur Stadtverordnetenversammlung am 7.5.2013
 
Die FDP-Rödermark. Im Rahmen der kommunalpolitischen Initiative „Transparenz2.0“ der FDP-Rödermark.
Einladung zur StaVO mit aller öffentlichen Anlagen.
 
Siehe auch
Argumenten für/gegen Erster Stadtrat


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Rödermark und der reitenden Bote bald Vergangenheit?

Heute im Bundestag. Ausschuss gibt grünes Licht für Gesetz „zur Förderung der elektronischen Verwaltung
 
Einen Teilbereich der – elektronischen Verwaltung – (papierlose StaVO) hat die FDP schon mit einem Antrag 2010 eingefordert. Die Verwaltung sollte sich mit der Einführung einer papierlosen Stadtverordnetenversammlung befassen. Durch Neuerungen ist eine nicht unerhebliche Kosteneinsparung und Reduzierung der CO2-Belastung möglich.
 
In Rödermark könnte, wenn man wollte, der reitende Bote bald Vergangenheit angehören. In Rödermark werden die Unterlagen zu Sitzungen zwar nicht mehr per Reiter zu jedem Stadtverordneten getragen, aber eine persönliche Zustellung wird gepflegt. So wie in Großvaters Zeiten. (Tippen. Kopieren. Klammern bzw. Binden. Eintüten. Austragen.)
 
Evtl. bringt das neue Gesetz „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ etwas Schwung in die von der FDP-Rödermark geforderte papierlose StaVO.
 
In Rödermark braucht aber alles seine Zeit (Lange nichts mehr vom Breitband gehört :-(). Am 25.06.2013 hat die FDP eine Anfrage nach dem Stand der Dinge gestellt. Was hat sich nach dem Beschluss vom 23.03.2010 (Siehe Punkt Ö2) zur „papierlosen StaVO“ getan? Eine Antwort konnte ich nicht finden. Scheint aber als Anlage zu einer Niederschrift den Fraktionen vorliegen.
 
Es dürften sich noch viele Anträge in der Bearbeitung durch den Magistrat / Verwaltung befinden. Ein versprochenes Hilfsmittel zur Nachverfolgung (Ö16) dieser offenen Anträge ist noch nicht vorgestellt worden. Im Beschluss steht: „Die neue Methodik soll noch in 2012 starten bzw. eingeführt werden.“
 
 

Ausschuss gibt grünes Licht für Gesetz „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“
Innenausschuss
Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ frei gemacht. Gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen votierte der Ausschuss am Mittwoch für die Vorlage in modifizierter Fassung. Zuvor hatte das Gremium mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion einen Änderungsantrag der Koalition angenommen. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Ziel des Entwurfes ist es, durch den Abbau bundesrechtlicher Hindernisse die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Das Gesetz solle Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Weiter schreibt die Bundesregierung in der Vorlage, die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen innerhalb staatlicher Institutionen und zwischen ihnen sowie zwischen diesen Institutionen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen solle verbessert und erleichtert werden. Laut Entwurf sollen „medienbruchfreie Prozesse vom Antrag bis zur Archivierung“ möglich werden. Dabei sollten Anreize geschaffen werden, Prozesse nach den Lebenslagen von Bürgern sowie nach den Bedarfslagen von Unternehmen zu strukturieren und „nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen ,aus einer Hand‘ anzubieten“. Ebenso sollten Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

Hierzu soll die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung der Bundesregierung zufolge erleichtert werden, indem die Schriftform neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch durch zwei andere sichere Verfahren ersetzt werden kann. Das erste dieser zugelassenen Verfahren betreffe von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Formulare, die in Verbindung mit sicherer elektronischer Identifizierung der oder des Erklärenden übermittelt werden; eine sichere elektronische Identifizierung werde insbesondere durch die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises gewährleistet. Das zweite dieser zugelassenen Verfahren sei „De-Mail in Ausgestaltung der Versandoption nach Paragraf 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes“, die eine „sichere Anmeldung“ des Erklärenden voraussetzt. Ferner sollen der Vorlage zufolge die elektronische Beibringung von Nachweisen im Verwaltungsverfahren vereinfacht und klarstellende Regelungen zur elektronischen Akte geschaffen werden.

Der Änderungsantrag der Koalition sieht unter anderem vor, dass die Behörden des Bundes die barrierefreie Ausgestaltung der elektronischen Kommunikation und der Verwendung elektronischer Dokumente „in angemessener Form gewährleisten“ sollen.

Die Opposition kritisierte im Ausschuss, dass bei De-Mails keine sogenannte Ende-zu Ende-Verschlüsselung geboten wird. Die SPD-Fraktion monierte, was die Koalition hier mache, sei „Unsicherheit per Gesetz“. Die Standards bei der Übermittlung von Sozial- und Steuerdaten würden gesenkt. Die Fraktion Die Linke wandte sich ebenfalls gegen die Vorlage, obgleich deren Grundidee nicht schlecht sei. Sie betonte, dass es bei der Bevölkerung keine Akzeptanz für De-Mail gebe. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte zwar die Intention des Gesetzentwurfs, bemängelte aber, dass bei der Änderung des Schriftformerfordernisses nicht das sicherste Verfahren gewählt worden sei. Die Neuregelung werde nur wenig Akzeptanz finden.

Die Koalitionsfraktionen wiesen die Sicherheitsbedenken der Opposition zurück. Die CDU/CSU-Fraktion verwies darauf, dass man Sicherheitsstandards schaffe, die weit über die bei einer normalen E-Mail hinausgingen. Es sei ein „Quantensprung“, dass man bei bisher zwingend vorgeschriebener Schriftform künftig elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren könne. Dies sei im Interesse der Bürger ein guter Schritt. Die FDP- Fraktion hob ebenfalls hervor, dass De-Mails viel vertraulicher seien als E-Mails oder ein Fax. Man habe eine „Riesenchance“, die Verwaltung moderner zu gestalten. Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 207

 
 
Siehe auch
» Rödermark und Klimamanager. Denkbare Aufgabe. Teil 3
» Rödermark und die papierlose Stadtverordnetenversammlung
» Verwendung von Recyclingpapier


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark. Presseberichte zur StaVO 19.03.2013

» Presseartikel in der Offenbach-Post
» Presseartikel in der Frankfurter Rundschau
 
Zur Schelte von Bürgermeister Kern Richtung Freie Wähler Rödermark. Es ging um die geplante P+R Anlage am Bahnhof Ober-Roden.
» Freie Wähler machen falsche Angaben
 
Zu diesem Artikel in der OP gehören Hintergrundinformationen.
Allen Fraktionen hat im Rahmen des Akteneinsichtsausschuss der u.g. Ergebnisbericht vorgelegen.
» Solche Vereinbarungen der Stadt Rödermark kosten dem Bürger viel Geld
» Informationen können Sie einem Gutachten und einem Ergebnisbericht entnehmen.
 

Ein Spruch von der Webseite der AL/Die Grünen fällt mir in dem folgenden Zusammenhang ein:
Avanti Dilettanti !
 
Kurzfassung.
» 27.03.2006 – Angebot der Bahn. Kaufpreis 600.000,00 Euro. Akteneinsichtsausschuss Seite 9.
 
» Mai 2007 – Der Kaufpreis wurde auf 400.000,00 Euro festgelegt. Akteneinsichtsausschuss Seite 9. Wenn man uns Bürgern erzählen will, man hat den Kaufpreis um 200.000,00 Euro drücken können, wenn Passagen aus dem Kaufvertrag gestrichen wurden, kann diese Aussage NICHT den Tatsachen entsprechen.
Man kannte noch nicht den Ergebnisbericht vom 10.08.2007. Eigentlich auch egal. Den hat man ja scheinbar ignoriert.
 
» 10.08.2007 Ergebnisbericht mit Hinweis auf Bodenbelastung.
In dem Ergebnisbericht sind die Stellen gekennzeichnet, bei dem die Bodenproben entnommen wurden.
 
» 11.09.2007 – Vorbereitung Kaufvertrag für das Bahngelände 2007. Vorgabe, die Bahn hat die Kosten die Kosten für Altlastenentsorgung zu tragen. Zitat: „Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren.“ Beschluss der StaVO 11.09.2007 Punkt Ö10
 
» 26.11.2007 – Kaufvertrag wurde geändert. Die Stadt verzichtet auf Kostenerstattung der Bahn für die Altlastenentsorgung.
 
» 25.05.2009Gutachten über den Verkehrswert. Man kann vermuten, hier wird NICHT auf eine Bodenbelastung hingewiesen bzw. wird verschwiegen.
 
» 28.01.2013 – Hier wird in der StaVO unter Punkt Ö9 (Link dann bei VO) der o.g. Ergebnisbericht erwähnt. In dem Antrag wird das u.g. Fazit NICHT aufgeführt.

[..]Erst nach Abbruch der Bahnhofsschuppen über dann durchgeführte vertiefende Bodenuntersuchungen konnte das Ausmaß erkundet werden.[..] Zitat aus VO/0011/13.

Was mag da mit – Bahnhofsschuppen – gemeint sein? Meint man die Werkstatt? Man hat dort (Werkstatt) Bodenuntersuchungen durchgeführt.
Alles was gesagt wird (evtl. kommende StaVO im April) muss mit dem Fazit des Ergebnisberichts abgeglichen werden. Und dort steht, NICHT WIDERLEGBAR:

Umwelttechnische Erkundungen 2007
Umwelttechnische Erkundungen 2007

 
Warum werden von der Stadt Gutachten, die leicht 30.000,00 Euro und mehr kosten könnten, in Auftrag gegeben, wenn man diese anschl. nicht beachtet?
 
Die hohen zusätzlichen Kosten in Höhe von 225.000.00 für die P+R Anlage haben die Bürger zu zahlen.
Sind Sie auf die nächste StaVO gespannt, wie man es dann zu dem Fazit schaffen wird: „Wir haben keine Schuld
 
Das alles mit hauptamtlichem Stadtrat
 
 
 
Siehe auch
» Freie Wähler sehen teure Fehler
» Freie Wähler machen falsche Angaben

» 16.05.2013 Bahnhof Ober-Roden Bodenbelastung. Antwort des BM
» 21.03.2013 Ein Artikel voller Widersprüche in der OP
» 06.01.2012 Bahnhof Ober-Roden. Eine unendliche Geschichte?
» Bahnhof Rödermark / Ober-Roden Zusammenfassung

 
» CDU-Rödermark, AL-Die/Grünen. Pfui Deibel

Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.