Was erwartet uns, wenn die Projekte Stadtgrün sowie Stadtumbau Rödermark umgesetzt sind.
Mir scheint, dass Rödermark jetzt schon Schwierigkeiten hat, die bestehende Infrastruktur so zu erhalten, wie es notwendig erscheint.
Kostenexplosion in der P&P Stadt, Stadtumbau, Stadtgrün, Straßenbegleitgrün, Jugendzentrum, JUZ, ISEK, Straßen, Kulturhalle, Sauberkeit, Müll, JUZ Projekte, Jugend trifft auf Politik, Video- Audio, Bestuhlung, Inneneinrichtung
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Sollen die Bürger die Stadtbäume gießen?
Ist das nicht Aufgabe der Stadt?
Bezahlen wir nicht auch dafür Steuer?
Meinungen zu meinem Vorschlag ohne Kostenerstattung.
Ich hatte vor der Veröffentlichung meines Artikels vom 7.7 Meinungen eingeholt. Gleiches nach dem Erscheinen des Artikels der Stadt Rödermark vom 20.07. Hier das Ergebnis in Kurzform.
Wenn man schon die ureigensten Aufgaben der Stadt übernimmt, dann sollte man nicht mit einem Stück Papier, man nennt es meist etwas vornehmer z.B „Urkunde für den Gieß-Paten“, abgespeist werden. In einer Zeit, in der die Bürger mit ständig wachsenden Kosten konfrontiert werden, ist es eine Frechheit vom Bürgermeister, die Bürger aufzurufen, eine kostenlose Wasserspende zu leisten und auch noch ihre Freizeit zu opfern. Die Stadt soll die Bäume gießen. Wenn es sein muss, auch mit Überstunden der Mitarbeiter. Die Bäume zu ersetzen, kostet den Bürgern sehr viel mehr Geld. Lösungen finden bzw.in der Schublade zu haben, um das Verdursten der Bäume zu verhindern, ist die originäre Aufgabe der Verwaltungsspitze und nicht die der Bürger. Weitere Kommentare zum Bürgermeister sind nicht druckreif. Siehe
Weiter zu meinem Vorschlag in dem Artikel mit Kostenerstattung.
Ich gebe schon seit Wochen einem Baum in meiner Nachbarschaft seine 120 Liter die Woche. 3×40 Liter. Ich lasse diesen Baum nicht verdursten, nur weil die Stadt ihrer Aufgabe nicht nachkommt. Auch auf eine Kostenerstattung kann ich verzichten. Ich habe eingesehen, dass die Stadt jeden Cent braucht, um ihre Prunk und Protz Vorhaben zu verwirklichen.
Was ist mit Prunk und Protz gemeint?
Ja, das alte Feuerwehrhaus muss saniert werden. JUZ im alten Feuerwehrhaus erhalten wäre schon was.
Aber es wird wohl etwas dort entstehen, was man in Ober-Roden zurzeit genauso dringend benötigt wie einen Kropf. Kommt ein Konferenzzentrum (z.B. Sitzungen der Stadtverordneten) sowie Veranstaltungsräume (für Vereine) ins alte Feuerwehrhaus? Dafür wird das JUZ Ober-Roden wohl PLATT gemacht. Wohl egal, ob man nach der Umgestaltung überhaupt noch das Geld (2,5-4 Mio.) für einen Neubau in Urberach hat. Eine Baugenehmigung für den neuen Standort ist auch nicht sichergestellt. Was dann? Zelte für die Jugendarbeit auf dem Rathausplatz geht nicht. Da ist donnerstags Markt. Zelte vor der Kulturhalle? Das passt dann schon mal überhaupt nicht. Was sollen die Theaterbesucher denken? Bleibt noch das Jägerhaus oder …..man wird die Jugendlichen schon irgendwo reinpferchen können. Oder ganz einfach die Jugendarbeit in Ober-Roden einstellen.
Dass es der Stadt wohl an allen Ecken das Geld fehlt, konnte man den Redebeiträgen (stavo 19.7.2022) der Koalition zu einem SPD-Antrag entnehmen. Und die Koalition muss es wissen. Sitzen die doch an der Quelle. Bürgermeister CDU, Stadtkämmerin AL/Die Grünen.
Die Stadt kann wohl wegen Personalmangel nicht einmal dafür sorgen, dass sich Kinder, Rollstuhlfahrer und Rollatorfahrer sicher auf Rödermarks Bürgersteigen bewegen können. Durch dort parkende Fahrzeuge wird man gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Um gegen die Gehwegparker vorzugehen, wird mehr Personal benötigt. Personal kostet Geld. Geld, das wahrscheinlich für Prunk und Protz benötigt wird.
Auch beim Bolzplatz an der Seligenstädter Straße geht es scheinbar nicht weiter. Weil es am Geld fehlt?
Es werden knapp 10 Mio. für die unbedingt notwendige Erweiterung der Feuerwehr in Ober-Roden benötigt.
Rodgau. Ordnungspolizei verwarnt Gehwegparker 3.9.2022. OP Printausgabe
Pflanzen-Bewässerung unter KBR-Regie ist ein Balance-Akt / Klimawandel sorgt für „große Herausforderungen“ Heimatblatt Rödermark Seite 3
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Kostenexplosion Bauen/Renovieren.
ISEK-Kosten sprengen den Rahmen.
Bund der Steuerzahler
RiLiSe — ISEK
Das Land Hessen fordert von den Programmkommunen spätestens ein Jahr nach Aufnahme in das Programm „Aktive Kernbereiche “ ein integriertes Handlungskonzept. Dieses hat laut „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE“ eine wichtige Funktion über das Förderprogramm hinaus. Alle kernbereichsrelevanten Einzelmaßnahmen – öffentliche und private – sollen in abgestimmter Form dargestellt werden. Das integrierte Handlungskonzept beschreibt auch Maßnahmen, die nicht durch das Programm „Aktive Kernbereiche“ gefördert werden, aber zur Kernbereichsaktivierung beitragen. Im Zeit- und Maßnahmenplan sowie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht sind alle Maßnahmen gebündelt darzustellen. Das Hessische Bauministerium stellt den hessischen Kommunen zudem Leitlinien zum Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ zur Verfügung.
6. Art und Umfang der Zuwendung
Das Land gewährt aus eigenen sowie aus Mitteln des Bundes nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe des staatlichen Förderanteils (Förderquote) von 2/3 der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt oder der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG).
9.3.2 Im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit ist auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen. Bauvorhaben mit staatlichen Zuwendungen von mehr als 250 000 Euro unterliegen zusätzlich nach Fertigstellung der dauerhaften Kennzeichnungspflicht. Konkretisierende Vorgaben des Bundes und des Landes sind zu berücksichtigen.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Zur heutigen öffentlichen BUSE-Sitzung wurde der ONLINE-Zugang den interessierten Bürgern verwehrt. Gäste wurden ausgeschlossen. Ein Versehen? Hat der Sitzungsleiter sich nicht vor Verwunderung die Augen gerieben, als er feststellen musste, dass sich keine Gäste zur ONLINE-Sitzung eingeloggt haben? Kann natürlich auch sein, dass er damit gerechnet hat, dass sich kein Bürger für die Arbeit der Stadtverordneten interessiert.
Um 19:30h war ein LOGIN noch möglich. Kurz darauf shutdown. Mehrfache Versuche, sich später einzuloggen, schlugen fehl. So wie es mir erging, erging es nach telefonischer Nachfrage auch Bekannten.
Gab es Punkte, bei denen man die Öffentlichkeit lieber nicht dabei haben wollte?
Ärgerlich ist der verwehrte ONLINE-Zugang für den
interessierten Bürger deshalb, weil ein Millionenprojekt in Ober-Roden auf der Tagesordnung stand. Millionen, die der Bürger mit seiner Steuer aufzubringen hat. Wo kann sich der Bürger darüber informieren, was dort besprochen wurde? Was bleibt? Wenn sonst einigermaßen gut informierte Bürger durch den Ort ziehen, werden diese wegen Halbwissen wahrscheinlich Gerüchte verbreiten.
Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen –
ein Grundsatz kommunaler Demokratie
Von Achim Grunke
1. Sinn und Funktion des Öffentlichkeitsprinzips
Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen , gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts.
Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung
angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978).
Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5, S.97; 7, S.50).
Quelle: https://www.kommunalforum-sachsen.de
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