Wollen die Grünen das Thema „versiegelte Flächen“ neu aufrollen? Wollen die Grünen die Gesellschaft teilen?

In 1995 Thema. Bald wieder auf der Tagesordnung?
In 1995 Thema. Bald wieder auf der Tagesordnung?

Erinnern Sie sich noch an 1995.
Damals mussten wir Auskunft über nicht versiegelte Flächen zur Neuregelung der Abwassergebühren erteilen.

Wenn Sie sich Ihre Wasserrechnung ansehen, werden Sie dort die Posten für „Abwasser und für Niederschlagswasser“ finden. Die Gebühren für diese beiden Arten von „Abwasser“ können Sie auch der Gebührenabrechnung entnehmen.

Man muss bei Ausschusssitzungen der Stadtverordneten davon ausgehen, dass Fragen nicht ohne Hintergedanken gestellt werden. Ansonsten würde man ja wertvolle Sitzungszeit mit babbeln verschwenden.

Gestern bei der Ausschusssitzung BUSE wurde von einem Sprecher der AL/die Grünen die Frage gestellt: „Zählen die „fest gebauten Schwimmbecken“ auf den Grundstücken zu „versiegelte Flächen?“
Wenn ja, müssten die Grundstückseigentümer, die einen festen Pool in den Garten gebaut haben, diese Fläche als „NICHT versiegelt“ melden/nachmelden.

Vorstellbar ist, dass dies bei der zurzeit mitregierenden Partei intern wohl ein Thema sein dürfte und sich obiges in absehbarer Zeit in einem Antrag wiederfinden wird. Man kann nur an die Vernunft appellieren, ein solches Bürokratiemonster nicht loszutreten. Dass meiner Meinung nach ein solche Frage nicht unbedingt der Vernunft folgt, sondern wohl eher im Rahmen einer parteiinternen Neiddebatte entstanden sein könnte, der Gedanke könnte einem sehr schnell kommen.

Will man die Gesellschaft einteilen? Will man mit den Hundehaltern anfangen? Ein weiterer Vorschlag der Grünen war, dass man bei der Gestaltung der Freiräume (Stadtgrün Urberach) zwischen Hundehalter und nicht Hundehalter Unterschiede machen sollte. Für beide Gruppen gesonderte Bereiche. Es wurde nicht davon gesprochen, wie man eine solche Einteilung vornehmen sollte. Durch einen Mauerbau oder einem meterhohen Zaun? Wenn man den Gedanken zu Ende spielt, sollte man auch noch einen dritten Bereich einführen. Einen Bereich, in dem sich nur Mitglieder der AL/Die Grünen aufhalten dürfen.

Glücklicherweise wurde ein solches Ansinnen auch vom Bürgermeister ausgeschlossen. Der von mir hier vorgeschlagene dritte Bereich stand natürlich nicht zu Debatte.

Bund der Steuerzahler. ISEK-Kosten sprengen den Rahmen.

Kostenexplosion Bauen/Renovieren.
ISEK-Kosten sprengen den Rahmen.
Bund der Steuerzahler


RiLiSe — ISEK
Das Land Hessen fordert von den Programmkommunen spätestens ein Jahr nach Aufnahme in das Programm „Aktive Kernbereiche “ ein integriertes Handlungskonzept. Dieses hat laut „Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE“ eine wichtige Funktion über das Förderprogramm hinaus. Alle kernbereichsrelevanten Einzelmaßnahmen – öffentliche und private – sollen in abgestimmter Form dargestellt werden. Das integrierte Handlungskonzept beschreibt auch Maßnahmen, die nicht durch das Programm „Aktive Kernbereiche“ gefördert werden, aber zur Kernbereichsaktivierung beitragen. Im Zeit- und Maßnahmenplan sowie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht sind alle Maßnahmen gebündelt darzustellen. Das Hessische Bauministerium stellt den hessischen Kommunen zudem Leitlinien zum Förderprogramm „Aktive Kernbereiche“ zur Verfügung.


Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung – RiLiSE
Aktive Kernbereiche in Hessen. Leitlinien zum Förderprogramm vom 18. März 2009.
» RiLiSE
» 2019 ANBest-GK. RiLiSE Nebenbestimmungen
» 11.01.2020 Wird Grunderneuern von Straßen mit 2/3 gefördert?


Siehe auch:
ISEK. Integriertes Stadtentwicklungskonzept. Stadtgrün Urberach. Städtebauförderung
Aus RiLiSE (https://www.rm-news.de/2017/rilise_Richtlinen_ISEK.pdf)
5.1 Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Gesamtmaßnahme der nachhaltigen Stadtentwicklung in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen worden ist. Die Programmaufnahme erfolgt mit dem ersten Zuwendungsbescheid. (s. Nr. 12).

6. Art und Umfang der Zuwendung
Das Land gewährt aus eigenen sowie aus Mitteln des Bundes nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe des staatlichen Förderanteils (Förderquote) von 2/3 der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Stadt oder der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG).

9.3.2 Im Rahmen der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit ist auf die Förderung von Bund und Land hinzuweisen. Bauvorhaben mit staatlichen Zuwendungen von mehr als 250 000 Euro unterliegen zusätzlich nach Fertigstellung der dauerhaften Kennzeichnungspflicht. Konkretisierende Vorgaben des Bundes und des Landes sind zu berücksichtigen.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Eine öffentliche Sitzung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde

Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen
Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen

Das gibt es wohl auch nur in Rödermark.

Zur heutigen öffentlichen BUSE-Sitzung wurde der ONLINE-Zugang den interessierten Bürgern verwehrt. Gäste wurden ausgeschlossen. Ein Versehen? Hat der Sitzungsleiter sich nicht vor Verwunderung die Augen gerieben, als er feststellen musste, dass sich keine Gäste zur ONLINE-Sitzung eingeloggt haben? Kann natürlich auch sein, dass er damit gerechnet hat, dass sich kein Bürger für die Arbeit der Stadtverordneten interessiert.

Um 19:30h war ein LOGIN noch möglich. Kurz darauf shutdown. Mehrfache Versuche, sich später einzuloggen, schlugen fehl. So wie es mir erging, erging es nach telefonischer Nachfrage auch Bekannten.
Gab es Punkte, bei denen man die Öffentlichkeit lieber nicht dabei haben wollte?

Ärgerlich ist der verwehrte ONLINE-Zugang für den
interessierten Bürger deshalb, weil ein Millionenprojekt in Ober-Roden auf der Tagesordnung stand. Millionen, die der Bürger mit seiner Steuer aufzubringen hat. Wo kann sich der Bürger darüber informieren, was dort besprochen wurde? Was bleibt? Wenn sonst einigermaßen gut informierte Bürger durch den Ort ziehen, werden diese wegen Halbwissen wahrscheinlich Gerüchte verbreiten.

Siehe auch
» Sondersitzung BUSE Ausschuss der Stadtverordneten. 21.02.2022
» JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht
» Hier das Sitzungsprotokoll



Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen –
ein Grundsatz kommunaler Demokratie
Von Achim Grunke

1. Sinn und Funktion des Öffentlichkeitsprinzips
Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen , gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts.
Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung
angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978).
Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5, S.97; 7, S.50).
Quelle: https://www.kommunalforum-sachsen.de

Nachgereicht. Präsentationen und Niederschriften FSIK und BUSE.

Bahnübergang Ober-Roden
Bahnübergang Ober-Roden

Schrankenschließzeiten,
Fachbereich Kinder PivA: Praxis integrierte vergütete Ausbildung,
Grundhafte Erneuerung „Innerer Ring“

» Niederschrift FSIK 07.09.2021
» Präsentation PivA (PiA)

» Niederschrift BUSE 08.09.2021
» Präsentation Schrankenschließzeiten
» Präsentation Innerer Ring

 
Siehe auch
» 08.09.2021 Ausschusssitzung BUSE am 8.9.2021.
» 11.05.2019 Ausbildung Erzieher. Heute auf der Messe in Frankfurt.
 
Qualität der Kitas und Ausbildung zum Erzieher. Linksammlung.