Seit mehr als drei Jahren ist Rödermark in den Landesprogrammen „Stadtumbau“ und „Zukunft Stadtgrün“, die über zehn Jahre Investitionen von 14 Millionen Euro ermöglichen. Artikel bei OP-Online
Lesenswert ist unter „Angemerkt“ der Kommentar von H. Löw. „Stadtumbau zu viel Theorie. Zu wenig Praxis.“
Angemerkt nur in der Printausgabe der Offenbach Post.
Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zur Stadtplanung und Umwelt auf der Homdpage der Stadt. In Sachen Öffentlichkeitsarbeit gehen auch Stadtplanungs- und Umweltabteilung online: Demnächst wird die Stadtumbau/Stadtgrün-Homepage im Internet zu sehen sein. Das Besondere: Für LoPa-Mitglieder wird es einen Login geben. Über einen passwortgeschützten Zugang können sie aktuelle Informationen abrufen und bleiben so immer auf dem Laufenden. Quelle
» Hier geht es zur angesprochenen Webseite
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
„Wir bezahlen nur 1/3“
Wird Fortgeschrieben.
Grundhafte Sanierung der Straßen im ISEK-Programm
Förderprogramm Straßenbau Innerer Ring. Förderquote ca. 30 %
Herr Dr. Werner fragt nach der Förderquote bei den Straßenbaumaßnahmen, weil ein fiktiver Prozentsatz für die nicht vorhandene Straßenbeitragssatzung angenommen wird. Herr Kron teilt mit, dass die effektive Förderquote bei ca. 30 % liegt. Quelle: ri.roedermark.de
Step 1
Achte bei „Sonstige Finanzierungsquellen“ auf —- Beitrag, Erschließungskosten unterstellt.
Beitrag unterstellt bei Umgestaltung 1. Ring wohl bei Dockendorfstraße, Heitkämperstraße, Pfarrgasse, Glockengasse.
Erschließungskosten unterstellt wohl bei Gartenstraße.
Im ISEK ist der förderfähige Betrag aufgeführt. Bei den Projekten mit den vorgenannten Zusätzen dürften die tatsächlichen Kosten mindestens doppelt so hoch sein. Also wahrscheinlich nix mit „wir bezahlen nur 1/3 (siehe oben)“.
Für die Straßen innerhalb der roten Umrandung dürfte das, was unter 1aufgeführt ist, greifen.
Step 3
Im Bild unter Step 1) steht: Gem. RiLiSE Nr. 9.6.2 Beiträge unterstellt
Hier RiLiSE 9.6.2 (Hervorhebungen durch den Admin)
Soweit Beiträge nach anderen Rechtsvorschriften (wie BauGB, KAG, HBO) erhoben werden können, ist die Förderung auf die insoweit nicht gedeckten Ausgaben beschränkt. Sofern keine Festlegungen über Straßenbeiträge in einer Satzung nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) getroffen sind, werden folgende Beiträge im Vomhundertsatz des beitragsfähigen Aufwandes unterstellt:
– 75 Prozent, wenn die Straßen, Wege, Plätze überwiegend dem Anliegerverkehr,
– 50 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr und
– 25 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.
1Satz 1 und 2 gelten abweichend von Nr. 1.2 ANBest-GK aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses nicht für Quartiersplätze sowie bei vorhandenen oder vorhersehbaren Funktionsverlusten auch nicht für Fußgängerzonen und innerstädtische Geschäftszonen.
Die unter Step 3 erwähnte ANBest-GK
1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabeansätze dürfen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Ausgabeansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 4 finden bei Festbetragsfinanzierung keine Anwendung
Siehe: RiLiSE Nebenbestimmungen
Step 5
Wenn in einer Stadt eine Straßenbeitragsstzung vorhanden ist, könnte man die im Sinne von ANBest-GK (Step 4) anpassen.
Step 6
Es wäre angebracht, zu dem förderfähigen Betrag auch einmal die Gesamtkosten (z.B. bei Gebäuden das Inventar, die zusätzlichen Personalkosten etc.) aufzuführen, anstatt immer wieder zu sagen: „Wir bezahlen ja nur 1/3“.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
[..]26 Mio. Euro erhalten hessische Städte und Gemeinden in diesem Jahr für die Weiterentwicklung ganzer Viertel. Das Förderprogramm „Stadtumbau“ wird zu glei-chen Teilen von Bund und Land finanziert, wie Wirtschafts- und Wohnungsbaumi-nister Tarek Al-Wazirheute in Wiesbaden mitteilte: „Die Stadt der Zukunft ist eine Stadt der kurzen Wege mit angemessenem Wohnraumangebot und guter Infrastruktur. Dafür haben die teilnehmenden Kommunen überzeugende Konzepte erarbeitet.“ Quelle: landhatzukunft.hessen.de
Die für Rödermark aufgeführte Summe von 699.000,00 € entspricht 63,1% des Landesanteils. Eingesetzt werden: 1.107.765,00 €.
Der zu leistende Anteil von Rödermark beträgt demnach: ca. 409.000,00€.
Schwergewichte sind auch die Projekte, um die es in dem Wälzer geht. Unzählige Maßnahmen zur Aufwertung des Ortskerns Ober-Roden („Stadtumbau Hessen“) und der Parks und Spielplätze in Urberach („Zukunft Stadtgrün“) summieren sich auf fast 15,8 Millionen Euro. Diese Kosten teilen sich Bund und Land, die die Fördermittel bereitstellen, und die Stadt ungefähr zu je einem Drittel. Siehe OP-Online
Ich nehme ja an, dass schon einige etwas vom ISEK-Programm gehört haben.
Was ist das ISEK-Programm?
Einige werden festgestellt haben, dass im Ortskern Straßen erneuert wurden. Das ist ISEK. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept.
Gesamtkosten Stand 2019 laut ISEK
Ober-Roden Stand 2019. 12.643.000,00€
Hinzu kommen 3.122.200,00€ für Urberach. Macht zusammen laut ISEK: 15.765.200,00€
Ich vermute, dass nicht nur die digitale Version aus 2019 ist,
sondern auch die genannten Preise. Demnach können Sie getrost 20% aufschlagen.
Der Idealfall wäre, wenn der Bürger nur 1/3 von den genannten Beträgen zu zahlen hätte. Die Aufklärung wird der Abschlussbericht liefern.
Ergänzend möchte ich hinzufügen:
Rödermark hat den Haushalt 2023 mit einem Minus von 1,6 Mio. beschlossen hat.
Kosten, die zusätzlich durch den Heizungshammer entstehen werden, sind nicht aufgeführt.
Rödermark hat wohl die Zusage für einen weiteren Betrag, der für ein neues Jugendzentrum genutzt werden soll. Wer will eigentlich ein neues JuZ?
Wer bezahlt das eigentlich?
Der Bürger natürlich. Auch der Bürger, der zu den 40% zählt, die nicht wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Auch von den Bürgern, die keine 1.000,00 Euro zur Verfügung haben, um plötzlich auftretende Reparaturen/Neuanschaffungen zu zahlen/tätigen haben. Hinzu kommt, dass viele viel Geld aufgrund des GEG für die Sanierung der Heizung aufbringen müssen. Siehe: Wird Deutschland immer ärmer?
ISEK ist teuer, aber nicht wichtig.
Wichtig sind die über 4 Mio. die Rödermark für die neue Breidertschule zahlen muss. Die Erweiterung der Kläranlage und Feuerwehr ab 24 Mio. aufwärts. Natürlich sollte man nicht nur Nebenstraßen auf Vordermann bringen. Auf dem Breidertring gab es letztlich einen regelrechten Krater. Ob der bis zum Grundwasser reichte, dazu fehlt mir die Information.
Keine Angst. So schlimm wird es nicht kommen.
Das benötigte Geld wird auf dem Kapitalmarkt ausgeliehen. Der Bürger zahlt dann nur die Zinsen und die Tilgung. Der Schuldenberg in Rödermark steigt zwar gewaltig. Aber auch egal. Den Schuldenberg zahlen meine Kinder und Enkel ab. Die sollen dann sehen, woher die das Geld nehmen. Wem es zu viel wird, zieht nach Eppertshausen. Da wird vernünftiger gehaushaltet und der Hebesatz für die Grundsteuer sowie die Hundesteuer hat nicht das Niveau von Rödermark.
Ob ich wegziehe? Nein!
Dazu bin ich zu alt. Mein Gespartes geht zwar drauf, aber dann gibt es ja noch die Sozialhilfe, oder meine Frau muss arbeiten gehen.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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