CDU: Stadtplanung benötigt Optionen!

Pressemeldung CDU
Pressemeldung CDU

Pressemeldung der CDU Rödermark vom 1. März 2021
CDU: Stadtplanung benötigt Optionen!

Gerade die Diskussion um den Rewe-Standort macht nach Ansicht der CDU Rödermark deutlich, dass die Stadtplanung ein Minimum an Optionen benötigt. Um diesen absolut notwendigen Handlungsspielraum zu sichern, hat die Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2017 einen Beschluss zur Gesamtfortschreibung des regionalen Flächennutzungsplanes gefasst. Es wurde beschlossen, neue d.h. zusätzliche Flächen für die Gewerbeentwicklung bereit zu stellen. CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Gensert hierzu: „Das Stadtparlament hat hierzu nicht nur eine allgemeine Debatte geführt. Es fand vielmehr eine Verortung der Gebietsentwicklung statt. Zu diesen Erweiterungsflächen gehört auch ein 3,6 Hektar großes Gelände oberhalb des Germania-Sportplatzes. Die Areale, die als Erweiterungsflächen beim Regionalverband angemeldet werden sollten, wurden von dem damaligen Bau- und Planungsdezernenten Roland Kern vorgeschlagen. Es erfolgte eine einstimmige Zustimmung zu diesen Vorschlägen des Bürgermeisters Roland Kern. Zu den beschlossenen Vorlagen gehört auch eine Skizze, in der die Erweiterungsfläche oberhalb der Germania eingezeichnet ist. Auch diese Skizze wurde einvernehmlich beschlossen. Genau auf diese Skizze bezieht sich die CDU in ihren Pressemitteilungen.
 
Die CDU hält an den damaligen Beschlussfassungen fest. CDU Fraktionsvorsitzender Michael Gensert kann die weitere Vorgehensweise erläutern: „Angesichts des Bedarfs für großflächigen Einzelhandel und Gewerbe wollen wir die Entwicklungsmöglichkeiten bei diesem Areal weiter prüfen. Da alle Fraktionen dieser Optionsfläche zugestimmt haben, wäre es auch konsequent gewesen, wenn alle Fraktionen einer weiteren Prüfung zugestimmt hätten. Es macht erkennbar keinen Sinn, die Optionsfläche zu bejahen, eine Prüfung aber abzulehnen. Der Zustand des jetzigen Rewe ist bekannt. Die Steuersätze für die Bürger in Rödermark sind auf Höchstniveau. Das kann so nicht bleiben.“
.



» Webseite der CDU Rödermark.
» Kandidaten. Einen direkten Link auf die Kandidatenliste kann ich leider nicht anbieten.



Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

ISEK. Stadtentwicklung in Rödermark

ISEK. Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept
ISEK. Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept

ISEK. Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept

Seit mehr als drei Jahren ist Rödermark in den Landesprogrammen „Stadtumbau“ und „Zukunft Stadtgrün“, die über zehn Jahre Investitionen von 14 Millionen Euro ermöglichen. Artikel bei OP-Online

Lesenswert ist unter „Angemerkt“ der Kommentar von H. Löw. „Stadtumbau zu viel Theorie. Zu wenig Praxis.
Angemerkt nur in der Printausgabe der Offenbach Post.

Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zur Stadtplanung und Umwelt auf der Homdpage der Stadt.
In Sachen Öffentlichkeitsarbeit gehen auch Stadtplanungs- und Umweltabteilung online: Demnächst wird die Stadtumbau/Stadtgrün-Homepage im Internet zu sehen sein. Das Besondere: Für LoPa-Mitglieder wird es einen Login geben. Über einen passwortgeschützten Zugang können sie aktuelle Informationen abrufen und bleiben so immer auf dem Laufenden. Quelle
» Hier geht es zur angesprochenen Webseite

 
Siehe auch
» 11.09.2019 Lokale Partnerschaften für die Stadtentwicklung

ISEK. Wird das Grunderneuern von Straßen auch mit 2/3 gefördert?

Wir bezahlen nur 1/3
Wird Fortgeschrieben.
Grundhafte Sanierung der Straßen im ISEK-Programm


Förderprogramm Straßenbau Innerer Ring. Förderquote ca. 30 %
Herr Dr. Werner fragt nach der Förderquote bei den Straßenbaumaßnahmen, weil ein fiktiver Prozentsatz für die nicht vorhandene Straßenbeitragssatzung angenommen wird.
Herr Kron teilt mit, dass die effektive Förderquote bei ca. 30 % liegt. Quelle: ri.roedermark.de


Step 1
Achte bei „Sonstige Finanzierungsquellen“ auf —- Beitrag, Erschließungskosten unterstellt.

Beitrag unterstellt bei Umgestaltung 1. Ring wohl bei Dockendorfstraße, Heitkämperstraße, Pfarrgasse, Glockengasse.
Erschließungskosten unterstellt wohl bei Gartenstraße.
 
Im ISEK ist der förderfähige Betrag aufgeführt. Bei den Projekten mit den vorgenannten Zusätzen dürften die tatsächlichen Kosten mindestens doppelt so hoch sein. Also wahrscheinlich nix mit „wir bezahlen nur 1/3 (siehe oben)“.

» Bild aus der Broschüre ISEK Seite 139



Step 2
Innerstädtisch Geschäftszone? Aus dem Einzelhandelskonzept Seite 35
Siehe auch ISEK Printausgabe Seite 109


Für die Straßen innerhalb der roten Umrandung dürfte das, was unter 1aufgeführt ist, greifen.


Step 3
Im Bild unter Step 1) steht: Gem. RiLiSE Nr. 9.6.2 Beiträge unterstellt

Hier RiLiSE 9.6.2 (Hervorhebungen durch den Admin)
Soweit Beiträge nach anderen Rechtsvorschriften (wie BauGB, KAG, HBO) erhoben werden können, ist die Förderung auf die insoweit nicht gedeckten Ausgaben beschränkt.
Sofern keine Festlegungen über Straßenbeiträge in einer Satzung nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) getroffen sind, werden folgende Beiträge im Vomhundertsatz des beitragsfähigen Aufwandes unterstellt:
– 75 Prozent, wenn die Straßen, Wege, Plätze überwiegend dem Anliegerverkehr,
– 50 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr und
– 25 Prozent, wenn die Straßen, Wege oder Plätze überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen.

1Satz 1 und 2 gelten abweichend von Nr. 1.2 ANBest-GK aufgrund des besonderen öffentlichen Interesses nicht für Quartiersplätze sowie bei vorhandenen oder vorhersehbaren Funktionsverlusten auch nicht für Fußgängerzonen und innerstädtische Geschäftszonen.

Siehe: RiLiSE Richtlinen


Step 4

Die unter Step 3 erwähnte ANBest-GK
1.2 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter) und der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmittel für alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einzusetzen. Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabeansätze dürfen um bis zu 20 vom Hundert überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Einzelansätzen ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Ausgabeansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig. Die Sätze 2 bis 4 finden bei Festbetragsfinanzierung keine Anwendung
Siehe: RiLiSE Nebenbestimmungen


Step 5
Wenn in einer Stadt eine Straßenbeitragsstzung vorhanden ist, könnte man die im Sinne von ANBest-GK (Step 4) anpassen.


Step 6
Es wäre angebracht, zu dem förderfähigen Betrag auch einmal die Gesamtkosten (z.B. bei Gebäuden das Inventar, die zusätzlichen Personalkosten etc.) aufzuführen, anstatt immer wieder zu sagen: „Wir bezahlen ja nur 1/3“.


Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf
Quelle: https://static.werdenktwas.de/domain/223/fs/Kachel_Frderprogramm/180803_Prsentation_Rd_ISEK_1.Lopa.pdf


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Städtebauförderung Förderprogramm „Stadtumbau“

[..]26 Mio. Euro erhalten hessische Städte und Gemeinden in diesem Jahr für die Weiterentwicklung ganzer Viertel. Das Förderprogramm „Stadtumbau“ wird zu glei-chen Teilen von Bund und Land finanziert, wie Wirtschafts- und Wohnungsbaumi-nister Tarek Al-Wazirheute in Wiesbaden mitteilte: „Die Stadt der Zukunft ist eine Stadt der kurzen Wege mit angemessenem Wohnraumangebot und guter Infrastruktur. Dafür haben die teilnehmenden Kommunen überzeugende Konzepte erarbeitet.“ Quelle: landhatzukunft.hessen.de

Stadtumbau
Stadtumbau

Die für Rödermark aufgeführte Summe von 699.000,00 € entspricht 63,1% des Landesanteils. Eingesetzt werden: 1.107.765,00 €.
Der zu leistende Anteil von Rödermark beträgt demnach: ca. 409.000,00€.