Erzieherinnenentgeld. Rechtslage

Erzieherinnenentgeld 21.06.2016
Pressemeldung der SPD Rödermark

Von Justyna Rulewicz, SPD Stadtverordnete

Antrag auf Absetzung des Antrags, Rechtslage

Die SPD-Fraktion beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Unabhängig davon, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema auch für uns von großer Bedeutung ist, müssen hier die rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung ist juristisch gesehen vorliegend jedoch nicht zuständig. Gemäß § 73 Abs. 1 HGO gehören Personalangelegenheiten zu den Aufgaben der Gemeindevertretung, mithin des Magistrats.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Jahr 1994 eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema erlassen (Beschluss vom 22.12.1994 – G TG 3242/94). Das Gericht stellte klar, dass die Vorschrift durch die Zuweisung der Personalangelegenheiten an den Gemeindevorstand den Grundsatz durchbricht, wonach die wichtigen Entscheidungen von der Gemeindevertretung getroffen werden (§ 9 Abs. 1 S.2 HGO). Damit begründet der Paragraf eine ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats.
Dies führt dazu, dass ein dennoch getroffener Beschluss formell rechtswidrig wäre, sodass wir Herr Bürgermeister Kern darauf aufmerksam machen, dass er dieses Beschluss gem. § 63 Abs. 1 S.1 HGO widersprechen müsste.

Siehe auch
 
Artikel der SPD Rödermark zu dieser Stavo und zu diesem Punkt.
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

„Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher

Streit um das Erzieherinnengehalt in Rödermark
„Goldener Pinsel für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher.“

Pressemeldung der SPD Rödermark.

(Rödermark)Bereits im Vorfeld der gestrigen Stadtverordnetenversammlung gab es Proteste enttäuschter Erzieherinnen und Erzieher sowie der betroffenen Eltern um das Gehalt der Erzieher/-innen in Rödermark. Die SPD verlangte in der gestrigen Sitzung eine Absetzung des Tagesordnungspunktes zur Entlohnung des KITA-Personals. Mehrheiten dafür fand sie nicht.

„Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende Entgeltgruppe“ hieß der Tagesordnungspunkt der einigen politischen Sprengstoff für den Bürgermeister und seinen 1. Stadtrat Jörg Rotter bedeutet. Kurz vor der Sitzung überreichte der Personalratsvorsitzende der Stadt Rödermark dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Sven Sulzmann stellvertretend für den Magistrat einen goldenen Pinsel für das Anschmieren des Kitapersonals bei deren Entlohnung.

In dem vom Magistrat eingereichten Antrag wurde eine Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in eine nach den letztjährigen Tarifverhandlungen neu geschaffenen Stufe S8a als Ersatz für die nicht mehr existierende alte Stufe S6 vorgeschlagen Dagegen hatte sich bereits im Vorfeld Widerstand der Erzieherinnen und Erziehern, mit der Forderung weiter in der neu geschaffen höheren Stufe S8b, die alte S8 ersetzt, eingestuft zu bleiben, formiert. Der Streit entzündete sich an einer diesen städtischen Angestellten.

Hitzige Diskussionen in den Ausschüssen
Bereits in den vorangegangenen Ausschüssen wurde heftig gestritten. In der Diskussion des Ausschusses für Familien und Soziales wunderten sich beispielsweise auch die Freien Wähler Rödermark (FWR) darüber, dass dieser Tagesordnungspunkt überhaupt von den Stadtverordneten besprochen werden sollte. Diese Entscheidungen sei eigentlich Sache des Magistrats und nicht die der Stadtverordneten. Schon in der Ausschussrunde dementierte die Stadt durch Stadtrat Rotter, dass es in der Vergangenheit eine Vereinbarung zur Höherstufung der Erzieher in die alte S8 (heute S8b) gegeben hätte, sondern es sich hier lediglich um freiwillige Höherbezahlung gehandelt habe. Hier wollte es die FDP genau wissen und forderte den Magistrat dazu auf, den Fraktionen die erwähnte Nebenabrede zum Arbeitsvertrag einsehen zu lassen. Nachdem die Vereinbarung vorlag, entpuppte sich die Aussage von Stadtrat Rotter als wacklig! In der Nebenabrede heißt es u.a., dass eine Höhergruppierung nach Eg S8 (nach dem neuen Tarifvertrag nun S8b) ab dem neuen Haushaltsplan 2015 durchgeführt werden würde. Auch auf Gehaltsabrechnungen der Erzieher war diese vermeintlich freiwillige Leistung als Höhergruppierung vermerkt. Unterschrieben wurde diese Vereinbarung im Januar 2015 von den einzelnen Erziehern sowie Bürgermeister Roland Kern und dem Stadtrat und zuständigen Sozialdezernenten Jörg Rotter.

Die Debatte in der Stadtverordnetenversammlung
In der Aussprache der Stadtverordnetenversammlung vor gut gefüllten Zuschauerplätzen legte der Fraktionsvorsitzende und Bürgermeisterkandidat der SPD, Samuel Diekmann, den Finger in die eigentliche Wunde. „Ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun. Denn gegen diese Einstufung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen. Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordnete eingehen. Wir haben den Erziehern und Eltern vor gerade einmal einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts! Sie argumentieren hier die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieher niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? In ihrer Unterschriebenen Nebenabrede, mit den Gehaltszetteln, dem Stellenplan und in der Begründung unseres Beschlusses aus 2015 – dass die Gebührenerhöhung in den Kitas anteilig zur Finanzierung Höhergruppierung verwendet werden sollen – mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgegangen sein. Sie haben den Erziehern, Eltern und Öffentlichkeit zugesagt, dass die Erzieher besser bezahlt und höhergruppiert werden würden. Und nur weil Ihnen der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen jetzt alle Zusagen zurückgenommen werden!“

Diekmann nannte das Vorgehen Augenwischerei. „Selbstverständlich soll hier eine Höhergruppierung zurückgenommen werden! Wir diskutieren hier keine Zurückname einer freiwilligen Leistung, sondern die Rücknahme eines Versprechens“, so Diekmann weiter.

Die ganze Rede von Samuel Diekmann finden Sie hier: www.spd-roedermark.de/fileadmin/pressearchiv/Diekmann_Rede_Erzieherinnenentgelt.pdf PDF Download

Bürgermeister Kern und Stadtrat Herr Rotter wiederholten ihre bekannten Argumente, dass eine Einstufung nicht erfolgt sei und die Stadt sich die Kosten in Höhe von 300.000 € nicht leisten könne. Die Fraktionen der Koalition schlossen sich vorbehaltlos dieser Auffassung an, während FWR und FDP kritische Anmerkungen machten, sich aber aus Kostengründen der von ihren Fraktionen den Erzieherinnen und Erzieher sowie den Eltern gegebenen Zusage aus vorgenannten Gründen absetzten.

SPD-Vertreter Norbert Schultheis betonte nochmals, dass die Bezahlung nach 8b keine freiwillige Leistung sei, wenn sich der Magistrat 2015 an seine Zusage zur Höhergruppierung gehalten hätte.

Nachdem der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert die Rede seines Kollegen und Pastors Samuel Diekmann (SPD) als Moralpredigt bezeichnet hatte, bat der SPD-Stadtverordnete Jochen Zeller den Stadtverordnetenvorsteher Sven Sulzmann, in Zukunft auf die Einhaltung angemessener Umgangsformen zu achten. Bezüge auf private und berufliche Tätigkeiten durch Kolleginnen und Kollegen dürften im Umgang der Stadtverordneten keinen Raum haben.

Zum Abschluss der Debatte legte die SPD-Stadtverordnete Justyna Rulewicz ausführlich die juristische Seite des Antrags des Magistrats klar und betonte, die Entscheidung über den Inhalt der Vorlage liege eindeutig im Aufgabenbereich des Magistrats. Aus dieser Sicht stellte Rulewicz den Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes und damit der Abstimmung.

Zur rechtlichen Situation finden Sie das Statement von Justyna Rulewicz hier: PDF Download
SPD und FDP stimmten dem Antrag zu, der vom übrigen Haus abgelehnt wurde. Daraufhin beantragte die SPD namentliche Abstimmung, bei der alle SPD-Stadtverordneten den Antrag des Magistrats ablehnten. Der Rest des Hauses stimmte geschlossen zu.

„Wir wollten mit der namentlichen Abstimmung erreichen, dass man sich nicht hinter einer Fraktion verstecken konnte, sondern dass jeder Einzelne Flagge zeigen musste. Unsere Fraktion hat geschlossen gegen den Antrag gestimmt. Wir stehen zu unserem Wort an die Eltern und Erzieher“, so Hidir Karademir Parteivorsitzender der SPD. Er bemängelte, dass sich die andern Fraktionen in wohlfeilen Ausführungen über die Notwendigkeit einer Gleichstellung der Bezahlung mit den Grundschullehrinnen und -lehrern in ferner Zukunft ergingen, aber in ihrem Handlungsbereich hinter ihre Zusagen zurückfielen.

Siehe auch
 
» Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark. Schmierentheater

Schmierentheater in Rödermark ….

so wurde mir berichtet.
Später mehr dazu.

Die SPD Rödermark hat sich bereits umfangreich zu Wort gemeldet.
» 22.06.2016 „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» 22.06.2016 Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» 22.06.2016 Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage

Können die Eltern nicht Geld von der Stadt zurückfordern?

Könnten die Eltern nicht die Erhöhung der Kindergartengebühren von 1% zurückfordern oder aufheben lassen? Die Voraussetzungen für den Deal existieren ab dem neuen Tarifvertrag auch ANSATZWEISE NICHT MEHR.

Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht. Hervorhebungen durch den Admin.


Das war der Deal mit dem Ersten Stadtrat, Herrn Rotter. UNMISSVERSTÄNDLICH.

Dem Deal wurde jegliche GRUNDLAGE entzogen. Das 1% war der Satz, der von den Eltern für die Höhergruppierung der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8, geleistet werden sollte. Keine einGRUPPIERUNG nach S8. S8 IST NICHT S8a. S8a ist die ALTE S6. S8 wäre S8b.

Wenn KEIN Deal geschlossen worden wäre, wäre die jetzige Gehaltsstruktur (S8a) auch ohne Deal eingetreten. Ergo, die Eltern zahlen ab neuem Tarifvertrag das eine % für NIX.

Kein Zuschlag von 1% auf die KiGa Gebühren. So einfach ist die Welt. Nachzuprüfen, ob das Geld ausreicht um diese Höhergruppierung auch finanzierbar ist, ist nicht Aufgabe der Eltern. Dafür das Magistratsmitglied verantwortlich (Her Rotter), der diesen Deal eingefädelt hat.

Siehe auch
» 22.06.2016 „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» 22.06.2016 Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» 22.06.2016 Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» 04.06.2016 Neuer Streit um Erzieherinnen-Gehalt
» 04.06.2016 Rödermark Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?“


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?

Ein Punkt bei der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2016. Tagesordnungspunkt Ö5.
 
Eine vom Magistrat gemachte Zusage soll zurückgenommen werden. HöherGRUPPIERUNG der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8 (jetzt S8b)
Erklärung:
S6 entfällt im Tarifvertrag. S6 ist jetzt S8a.
S8 entfällt. S8 ist jetzt S8b
D.h., wenn die Erzieher sich jetzt in der S8a befinden, erfolgte KEINE Höhergruppierung.

[..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen.[..] Quelle: OP-Online am 9.4.2015 .

Einen Widerspruch kann ich nicht finden.

Kurzfassung.
Alles, was hier zusammengetragen wurde, stammt aus öffentlich zugänglichen Unterlagen. Aussagen von mir befragten Personen finden hier keinen Niederschlag.

Ordnet man all diese Aussagen richtige ein, ergibt sich für mich folgende Situation.

Planung
» Vom Ersten Stadtrat, Herr Rotter, wurde die Zusage gegeben, alle Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 einzuordnen.

» Zum Zeitpunkt der Zusage, die Mitarbeiter in die Gehaltsgruppe S8 einzugruppieren, gab es die Gehaltsgruppen S8a und S8b nicht.

» Den Erziehern entstehen bei der Höhergruppierung (S6 nach S8) KEIN finanzieller Schaden. Ist tariflich festgehalten und nachzulesen. Lediglich eine Einstufung in eine niedrigere Stufe könnte vereinzelt vorkommen. Bedeutet aber in diesem Fall kein Nachteil für die Mitarbeiter.

» Die Erzieher müssten sich nach der tariflichen Einigung, Mitte 2015, in der neu geschaffenen Gehaltsgruppe S8b befinden.

» Gehaltsgruppe S8b ist von den Tarifpartnern (Verdi, VKA) für die Eingruppierung der Erzieher der Gruppe S6 NICHT vorgesehen.

» Eine Bezahlung nach S8b (so wie es in Rödermark eigentlich sein müsste) ist schlichtweg nicht zu bezahlen.

» Die für mich absolut nicht nachvollziehbare Aktion des Ersten Stadtrates hat den Bürgern ca. 300.000,00 Euro gekostet. (200.000,00 p. Jahr)

» Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.

Wie diese Versprechen scheinbar umgesetzt wurde.

» Die Mitarbeiter wurden nicht wie zugesagt am 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 eingruppiert.

» Man zahlte den Mitarbeitern der Gruppe S6 über eine übertarifliche Zulage das Gehalt eines Mitarbeiters der Gruppe S8

» Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifabschluss die Gehaltsgruppe S8a einsortiert. Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.


Hier die Langfassung weiterlesen Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?