Kostendeckungsgrad

Rödermark. Kostendeckungsgrad

Besucht man die Ausschüsse oder die Stadtverordnetenversammlung, wird man öfters den Begriff „Kostendeckungsgrad“ hören. Mit dieser %-Zahl wird (in unserm Fall hier) zum Ausdruck gebracht, welchen %-Satz die Bürger von den tatsächlichen Kosten tragen.

Nehmen wir einmal an, die Ausstellung eines Personalausweises kostet der Stadt 100,00 Euro. Der Bürger bezahlt aber nur 60,00 Euro. Damit ist der Kostendeckungsgrad 60%.

Hat die Stadt den Haushalt erstellt, muss dieser dem Regierungspräsidenten (RP) in Darmstadt zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Stadt Rödermark hat das Ende Februar gemacht. Der RP achtet bei bestimmten Aufgaben genau auf den Kostendeckungsgrad. Übrigens, bei Städten, die nicht unter den Schutzschirm geschlüpft sind, wird der Haushalt nicht vom RP, sondern vom Landrat geprüft/genehmigt.

Bei einem Haushalt ist strikt darauf zu achten, dass z.B. bei Wasser, Abwasser, Abfall und Straßenreinigung die Gebühren die Kosten decken (Kostendeckungsgrad 100%). Ist dies nicht der Fall, kann der Haushalt abgelehnt werden.

Der RP wird auch Haushalte, die einen zu niedrigen Hebesatz bei der Gewerbesteuer haben, nicht genehmigen. Haushalte ohne einen Straßenbeitrag sind, so jedenfalls wurde mir berichtet, grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Was das für die Stadt Rödermark bedeutet, kann man nur erahnen. Hat man zusagen müssen, eine solche noch in 2014 zu beschließen? Oder gibt es da noch Schlupfloch, um „grundsätzlich nicht genehmigungsfähig“ zu umgehen?

Was nicht angesprochen wurde, ist der Deckungsbeitrag im Bereich Kinder. Und hier berichtetet der Bürgermeister am 21.03.2014 „Es ist nicht erkennbar, dass ein bestimmter Kostendeckungsgrad vorgegeben wird“ (sinngem.)

Diese Aussage ist zunächst eine Entwarnung für höhere Gebühren im Bereich Kinder.

Als Planungssicherheit für die Eltern wurde Anfang 2014 eine Erhöhung von 3% in jedem Jahr (bis 2019) beschlossen. Aber wie wirkt sich eine solche Erhöhung auf den Kostendeckungsgrad aus? Trägt dieser Elternbeitrag überhaupt dazu bei, um die riesige Last der Kosten (10,7 Mio.) ein wenig zu senken?

Der Kostendeckungsgrad durch die Kindergartengebühren beträgt, laut einer Rechnung der Freien Wähler, zurzeit 14,2%. Von den Gesamtkosten, ca. 10,7 Mio. Euro, tragen die Eltern ca. 1,5 Mio. In einem Antrag der Freien Wähler wird darauf gedrängt, die Gebühren nicht wie beschlossen jährlich (bis 2019) um 3% zu steigern, sondern bis 2019 einen Kostendeckungsgrad von 20% zu erreichen.

Der Kostendeckungsgrad von 14,2% wird durch die beschlossene Anhebung der Gebühren (3% jährlich bis 2019) NICHT dazu beitragen, den Kostendeckungsgrad anzuheben. Ganz im Gegenteil, der Kostendeckungsbeitrag wird sinken weil in Zukunft mit höheren Kosten als geplant zu rechnen ist. So jedenfalls die Freien Wähler.

Gestern wurde im Ausschuss die beschlossene Variante der Variante der Freien Wähler gegenübergestellt. Wenn mir dieses Zahlenwerk vorliegt, werde ich das natürlich veröffentlichen.

Der Antrag der Freien Wähler wurde zunächst zu weiteren Diskussionen zurückgestellt und ist damit nicht mehr Bestandteil der kommenden (1.4.2014) Stadtverordnetenversammlung. In jedem Fall wird diese Diskussion aber bei den Beratungen zum Haushalt 2015 eine Rolle spielen.

 
Siehe auch
» Steigerung Kostendeckungsgrad um 0,42%


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Städtische Kindertagesstätten werden bestreikt

Die zuletzt beschlossene Erhöhung der Gebühren für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten (Kita) beinhaltete eine AUßERPLANMäßIGE ANHEBUNG DER GEHÄLTER FÜR ERZIEHER (Gruppe S6) UM 2 GEHALTSGRUPPEN. Zusätzlich wird die jetzt anstehende Tariferhöhung die Kosten für die Kinderbetreuung weiter nach oben schrauben. Auch ohne Streik ist in Rödermark eine bessere Entlohnung geplant. Viele Erzieher in Rödermark (die bei S6 eingestuft sind) werden dann, durch eine höhere tarifliche Einstufung als möglich, besser entlohnt als viele Erzieher in der Bundesrepublik.

Die außerplanmäßige Erhöhung der Gehälter für die Erzieher beläuft sich laut Erster Stadtrat Herrn Rotter auf 190.000,00 Euro p. Jahr. Die Tariferhöhung kommt jetzt noch hinzu.

Liebe Eltern, jetzt wird es Ihnen gedankt. Seht doch zu, wo Ihr die Kinder am Mittwoch unterbringen könnt.

[..]Von den Streiks im Öffentlichen Dienst sind am morgigen Mittwoch (19.) auch die städtischen Kindertagesstätten in Rödermark betroffen. Soweit Einrichtungen geöffnet sind, findet nur ein Notdienst statt. Einen regulären Betrieb gibt es nur in den Krabbelgruppen der Kitas Am Motzenbruch und Lessingstraße sowie bei den Waldkobolden. Die Stadt bittet die Eltern, ihre Kinder an diesem Tag möglichst zu Hause zu betreuen, weil nur ein eingeschränkter Notdienst zur Verfügung steht. In den einzelnen Kitas kann man sich über die Situation und die Möglichkeiten von Notbetreuungen informieren. Die Stadt bittet um Verständnis. Quelle Stadt Rödermark[…]

Ein Streik an sich ist schon in Ordnung. Aber in Rödermark hat der Streik durch die Teilnahme der Erzieher schon einen sehr bitteren Beigeschmack.
Es sei denn, die Erzieher setzten sich mit dem Streik auch dafür ein:

WIR SIND FÜR GLEICHBEHANDLUNG. Alle Bediensteten der Stadt Rödermark sollen, unabhängig der kommenden Tarifsteigerungen, so wie viele Erzieher 2 Gehaltsgruppen höher eingestuft werden.

Wo wird überall gestreikt?
Keine Ahnung, wo überall in der näheren Umgebung gestreikt wird. In einem Artikel der Offenbach-Post werden 5 Städte namentlich erwähnt. Raten Sie einmal, welche Stadt dabei ist.
„Offenbach, Hanau, Frankfurt und Darmstadt und ….. Rödermark“ Quelle: OP-Online
Beobachten Sie, ob es bei diesen 5 Städten in der näheren Umgebung bleibt.
Nachtrag: Rodgau wird jetzt auch erwähnt.

Passend zur Kinderbetreuung.
Heute Abend wird in einer öffentlichen Sitzung der folgende Antrag behandelt:

In Rödermark besteht ein gutes Angebot für die Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr. Die FWR unterstützen im Grundsatz die Bemühungen der Stadt Rödermark, den Bürgern ein breit gefächertes Angebot zur Verfügung zu stellen und dies auch weiter auszubauen um Chancengleichheit und bestmögliche Förderung der Kinder zu gewährleisten.
Die ordentlichen Aufwendungen für die Kinderbetreuung insgesamt sind im Haushaltsplan 2014 mit € 10,702 Mio. angesetzt (= +€ 1,857 Mio. oder +21,0% gegen Ergebnis 2012). Die von den Eltern zu zahlenden Betreuungsgebühren (Plan 2014 € 1,516 Mio.) decken die Planaufwendungen nur zu einem extrem geringen Grad (ca. 14,7%) ab. Dies obwohl 2013 die Betreuungsgebühren zum ersten Mal seit vielen Jahren erhöht wurden. Die FWR haben dem zugestimmt obwohl eine erwünschte soziale Komponente nicht einbezogen wurde. Trotz dieser Anpassung stieg das Defizit im Teilergebnishaushalt 4.1im HH 2014 gegenüber dem Ergebnis 2012 um1,304 Mio. (ca.+19%).
Der durch das Produkt Kinderbetreuung verursachte Fehlbetrag ist höher als das im Haushaltsplan 2014 insgesamt ausgewiesene Defizit (!). Es ist in hohem Maße unsozial, dass man den heute gut betreuten Kindern eine schwere Schuldenlast für ihre Zukunft aufbürdet, zum Vorteil der jetzigen Elterngeneration. Es wäre unredlich, die Kinder von heute als den Wohlstand von morgen zu bezeichnen, ohne die gleichzeitige Bereitschaft für die Realisierung dieser Aussage heute angemessene Beiträge zu leisten. Es ist eine Frage der Generationengerechtigkeit, dass die Eltern sich angemessen an den Kosten für die Betreuung ihrer Kinder beteiligen.
Die Gebühren sollten künftig regelmäßig angepasst werden. Dies sollte aber nicht durch eine feste prozentuale jährliche Anhebung erfolgen, weil dies zu weiteren Ausgabe-erhöhungen verleitet aber keinen Anreiz zu Einsparungen in sich birgt. Vielmehr sollen sich die Gebühren an einem Beitrag zu den jeweiligen gesamten Aufwendungen orientieren. Bei der Festlegung der Gebühren sollte künftig eine soziale Komponente Berücksichtigung finden. Hier der ganze Antrag der Freien Wähler Rödermark

Bei diesem Antrag besteht für die Eltern der Kindergartenkinder noch kein Anlass zur Sorge. Aus meiner bisherigen Erfahrung heraus wird dieser Antrag vorgelesen und dann abgelehnt. So wie mit fast allen Anträgen der Opposition. Aber ich bin mir auch fast sicher, für das Haushaltsjahr 2015 wird etwas Ähnliches von anderer Seite kommen müssen.

Siehe auch
» 08.03.2014 Kosten für Kinderbetreuung. Schelte aus Dreieich.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Kosten für Kinderbetreuung. Schelte aus Dreieich.

Schelte aus Dreieich.
 
Rödermark hat beschlossen, alle Erzieher(innen) von der Gehaltsstufe S6 nach S8 hochzustufen. Andere Kommunen werden nachziehen müssen.

[..]Er bedauert, dass andere Städte – auch Schutzschirmkommunen – ausscheren und übertariflich bezahlen. Es sei fraglich, ob das vom Regierungspräsidium, das über den Etat von Schutzschirmkommunen zu entscheiden hat, genehmigt werde. Zimmer sieht eine bedenkliche Spirale. „Was passiert, wenn alle nachgezogen haben?“ Zudem hätten auch Kommunen, die übertariflich zahlen, Probleme, Personal zu finden[..] Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online

Stand heute: Die Vorgaben zum Schutzschirmvertrag hat Rödermark für 2014 eingehalten. Deshalb wird wohl kaum die Anweisung vom RP kommen können, die Höherstufung zurückzunehmen.
 
Kinderbetreuung, Kita
 
— Was ist eigentlich die Mehrzahl von Wischmopp?
 

Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?

Mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Erhöhung der KiGa-Gebühren (Federführend: Fachabteilung Kinder) wurde auch die Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8 ab 1.1.2015 beschlossen. Die Finanzierung der Mehrkosten für diese Eingruppierung, 200.00,00 Euro pro Jahr, ist in der Gebührenerhöhung (insges. 3%) enthalten.

Ich persönlich finde das Konzept schlecht und kaum finanzierbar. Sind vom ersten Stadtrat, neben den kommenden Tarifsteigerungen, auch die Steigerungen innerhalb der Gruppe berücksichtigt? Kann man sich es als Stadtrat erlauben, gewerkschaftliche Aufgaben zu übernehmen? Sollte man das nicht den wirklichen Fachleuten überlassen?

Lesen Sie einmal den Erfahrungsbericht zur Einstufung (dürfte EinGRUPPIERUNG heißen) aus Egelsbach. Dort wird von ganz anderen Zahlen gesprochen.

STUFENsteigerung bei Gehalt Erzieher
STUFENsteigerung bei Gehalt Erzieher

Die Stufenlaufzeiten innerhalb der Entgeldgruppe

Erfahrungsbericht aus Egelsbach. Junge Familen mit Kindergartenkinder sollten diesen Artikel aufmerksam lesen.

Kinderbetreuung und Kosten in Egelsbach.

Die CDU Egelsbach am 13.12.2012 zu der neuen Einstufung der Erzieher von S6 nach S8
[..]13.12.2012 Aus unser Sicht ein Vorgang, der zum jetzigen Zeitpunkt nicht verantwortbar ist. Bereits ohne die Erhöhung der Gehälter, die immerhin mit jährlich ca. 300.000 Euro zu Buche schlägt, gibt die Gemeinde Egelsbach jedes Jahr in Millionenhöhe mehr aus, als sie einnimmt.[…]Quelle: CDU Egelsbach

Die Erhöhung wurde gegen die Stimme der CDU umgesetzt. Bald darauf stellte man fest, es fehlt Geld.

01.07.2013 Um auch zukünftig die Finanzierung der Egelsbacher Kinderbetreuung sicherzustellen, haben sich die Fraktionen CDU, SPD und WGE im Vorgriff auf eine völlig neue Satzung für 2014 auf eine Anpassung der bestehenden Gebührensatzung geeinigt. In diesem Zusammenhang sollen die aktuellen Gebühren zum 1.8.2013 pauschal um 20 Prozent erhöht werden. Darüber hinaus wird die Regelung für Zweit- bzw. Dritt- und weitere Kinder lediglich für Kinder gelten, die gleichzeitig eine Egelsbacher Einrichtung besuchen.[..]Hervorhebungen durch den Admin. Quelle:„CDU-Egelsbach. „

NEUE Erzieherinnen in Mörfelden-Walldorf

[..]nach und will ab August 2012 ebenso neue Erzieher und Erzieherinnen mit S 7 bis S 8 je Alter und Qualifikation gemäß der TVöD Entgelttabelle vergüten.[..] Hervorhebung duch den Admin.„oeffentlichen-dienst.de/

Dietzenbach. Einstellung nach S8

Erzieher S8. Dietzenbach
Erzieher S8. Dietzenbach

Warum S8? Man beachte die Qualifikation sowie § 2 Abs.3 der hessischen Verordnung …..

Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.