Tagesmütter bangen um Existenz

Tagesmütter / Tageseltern bangen um Existenz

[..]Der künftige Brutto-Stundenlohn einer Tagesmutter würde dann 3,55 Euro pro Kind betragen. Auch die Sachkosten hat sie selbst zu tragen. Der Kreis hat dafür eine Erstattung von zehn Cent pro Kind und Stunde angedacht. Raumkosten, Nebenkosten, Reinigungsmaterial, Spielzeug, Einrichtung, Körper- und Gesundheitspflege und Nahrung – „wie soll das mit zehn Cent in der Stunde bezahlt werden?“, fragen sich die Tagesmütter?[..]
und weiter
[..]Der Meinung ist auch die SPD Rödermark. In einem Antrag heißt es über die Tagesmütter der Stadt: „Sie leisten einen großen gesellschaftspolitischen Dienst an der Gemeinschaft.“ Die Sozialdemokraten fordern einen Zuschuss zur Verbesserung der Betreuungssituation von pauschal 600 Euro pro Kind und Jahr.[..]
Lesen Sie den Artikel bei OP-Online

Siehe auch
» 25.09.2013 Gastbeitrag Tageseltern, Rigmaster
» 24.09.2013 Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Gastbeitrag. Tageseltern, Ringmaster

Gastbeitrag:

Gestern, beim Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur wurde vom Bürgermeister auf die freiwilligen Leistungen der Stadt Rödermark hingewiesen.
 
Freiwillige Leistungen können vom RP zurückgewiesen werden. Rödermark steht unter dem Rettungsschirm
 
Der Hinweis erfolgte in dem Zusammenhang mit zusätzlichen Leistungen für die Tageseltern durch die Stadt Rödermark
 
Da ist der Gedanke zum Ringmaster. Freiwillige Leistungen, die man den Tageseltern zukommen lassen würde, haben einen Nutzen für die Stadt und die Bürger.
Ein System Ringmaster (eine vom RP genehmigte freiwillige Leistung?) bei dem nur gezahlt wird ohne erkennbaren Nutzen schadet den Finanzen der Stadt und bringt dem Bürger keinen Nutzen.

 
Hinweis
Links und Hervorhebungen wurden vom Admin eingefügt.
 
Heute abend
21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
Hier die Tagesordnung.
 


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Mittagsbetreuung in der KiTa Lessingstraße (Nachtrag)

Rödermark. Mittagsbetreuung in der KiTa Lessingstraße
 

[…]Die Mittagsbetreuung war ein Arrangement, von dem alle Seiten profitierten: Der Förderverein sorgte dafür, dass Kinder über Mittag in der Kita bleiben und essen konnten. Er bezahlte mit dem Elternbeitrag von zuletzt 60 Euro im Monat das Essen, die Köchin, Küchengeräte und vier geringfügig beschäftigte Mütter, die das Essen austeilten und die Kinder beaufsichtigten.[…]Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online

 
Nachtrag 24.07.2013
Pädagogische Fachkraft erforderlich
 
Ältere Artikel zum KiGa Lessingstraße
» 04.12.2013 Situation Kindergarten Lessingstraße
 
Nachtrag 07.08.2013
» Es ist ein Skandal. Der Fall Kita Lessingstraße schlägt Wellen


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

SPD-Rödermark fragt an. Kindergärten und Kinderkrippen

Weiteres zu dem Thema
Der Magistrat macht was er will
 

1. Die Stadtverordnetenversammlung hält an dem im Konsolidierungskonzept 2013 unter TOP 7.1 am 4.12.12 beschlossenen Konsolidierungsvolumen im KiTa-Bereich fest.
 
2. Alle unter §2 Benutzungsgebühren der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen“ aufgeführten Betreuungsarten sollen maßvoll angehoben werden. (Halbtags-Platz 100,-€ statt bisher 80,-,€ 2/3-Platz 140,- € statt bisher 122,- €, Ganztagsplatz 180,- € statt bisher 151,- €. Für die Betreuungszeit von 7:00 Uhr bis max. 17:00 Uhr sollen keine Randzeiten gesondert berechnet werden. Die Geschwisterregelung bleibt erhalten.
 
3. Für die U3-Plätze (Kinderkrippen) sollen sich die Gebühren von bisher 220 auf 260€ erhöhen. Das entspricht dem Betrag, der bisher schon von den Freien Trägern erhoben wird. Zusammen mit den Freien Trägern und den Eltern sollen in 2013 eventuelle Änderungen erörtert werden.
 
4. Vor allen Entscheidungen sind die Elternvertreter zu beteiligen.
 
5. Die Gebühren für die Hortplätze sollen ab 01.03.2013 von 141 € auf 160 € steigen. Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen.
 
6. Der Magistrat wird beauftragt, zur Erreichung der Einsparvorgabe für das Jahr 2013 und die Folgejahre ergänzende Modelle auszuarbeiten und so rechtzeitig vorzulegen, dass eine Neuregelung spätestens zum neuen Kindergartenjahr (August) in Kraft treten kann. Hierbei sind insbesondere folgende Varianten zu prüfen:
a) Grundzeiten/Randzeiten
b) Lineare/prozentuale Erhöhung
c) Sozial gestaffelte Gebühren
 
Hervorhebung durch den Autor.
Der ganze Antrag bei bgb.roedermark.

Die Fragen der SPD-Rödermark zu diesem Antrag

Der Antrag wurde einstimmig von allen Fraktionen angenommen. Es wurden Zusagen – die ganz erheblich für die Zustimmung einzelner Fraktionen war – gemacht.
Insofern stehen die Fraktionen – aber auch die Stadt Rödermark – bei den Eltern ohne Wenn und Aber im Wort.
Wir fragen daher:
 
1. Hat der Magistrat bereits ergänzende Modelle gemäß Ziffer 6 des Beschlusses vom 7.12.12 ausgearbeitet?
Wenn ja: Wie sehen diese Modelle/Varianten aus?
Wenn nein: Warum wurden diese noch nicht erarbeitet und bis zu welchem Zeitpunkt ist damit zu rechnen?
 
2. Wurden zu Punkt 3 des Beschlusses vom 7.12.2012 Änderungen mit den Eltern und Freien Trägern erörtert?
Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Wann ist dieses beabsichtigt?
 
3. Fand bereits eine Einbeziehung der Elternvertreter gemäß Ziffer 4 des Beschlusses vom 7.12.12 statt?
Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Warum ist dieses bisher nicht erfolgt?
 
4. Hat eine Elternanhörung zur Erhöhung der Kosten in den Hortplätzen vor dem 1. März 2013 gemäß Ziffer 5 des Beschlusses vom 7.12.12 stattgefunden?
Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
Wenn nein: Was sind die Gründe hierfür?
 
Hier die ganze Anfrage der SPD-Rödermark

 
 
Der Termin August ist schon jetzt kaum haltbar. Laut Terminkalender bei bgb.roedermark ist nach dem Juni die nächste Stadtverordnetenversammlung im September.
 

….Eine entsprechende Elternanhörung ist durchzuführen…..

Ist das bereits geschehen?
 
 
Siehe auch
» FDP zu: „BM Kern macht seine Hausaufgaben nicht.“
» Frage zu einer kernigen Bemerkung
» Magistrat macht was er will
» Anträge der Koalition zur StaVO 25.06.2013
» Umsetzung politischer Initiativen und Beschlüsse
» FDP-Rödermark. Anträge/Anfragen
» SPD-Fraktion startet Antragsinitiative


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.