SPD Rödermark. Kinderförderungsgesetz (KiföG)

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Gegen Qualitätsabbau in Kindertagesstätten
Kinderförderungsgesetz (KiföG): SPD-Fraktion gegen Qualitätsabbau in Kindertagesstätten

Die SPD-Fraktion hat zur nächsten Stadtverordneten-Versammlung im Mai den Antrag eingebracht, den Entwurf des hessischen Kinderförderungsgesetzes abzulehnen. Grund: Die Förderung von Kindern in KITAS wird durch eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen erschwert. Das Gesetz soll zum 1.1.2014 in Kraft treten.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark
Link zum Antrag wurde vom Autor eingefügt.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Zusammenfassung der Ereignisse. Gebührenerhöhung KiGa

Zusammenfassung der Ereignisse rund um die Gebührenerhöhung für die Betreuungseinrichtungen „Kinder“ in Rödermark  

💡 Hier die Zusammenfassung.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Situation Kindergarten Lessingstraße

Situation Kindergarten Lessingstraße ( Gebühr, Gebührensatzung)

Die Kindergartenbetreuung in der Einrichtung Lessingstraße durch die Stadt Rödermark erfolgt von 7–12:30 Uhr und von 14–17 Uhr. Für diese Zeit zahlen die Eltern auch die Betreuungsgebühr.
 
Von 12:30–14 Uhr werden die Räume der Kita dem Förderverein zur Verfügung gestellt. Die Kinder werden in dieser Zeit schon seit 17 Jahren von Mitgliedern eines Fördervereins in Obhut genommen und täglich mit einem frisch zubereitetem Mittagsmal versorgt.
 
Der Förderverein betreut in dieser Zeit die Kinder genau so, als wenn Sie Ihre Kinder zu den Trainingszeiten eines Vereins bringen. Also ohne speziell geschultes Fachpersonal. Es sind nur Mütter von Kindern.
 
Die Stadt spart rund 20.000 € Personalkosten und 25.000 € Mittagsessenzuschuss.
 
Dieses Modell darf es nicht geben :-(. Laut » Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder MVO 262 vom 17.12.2008 Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten « darf die Betreuung nur von Fachpersonal durchgeführt werden bzw. es muss eine entsprechende Ausbildung (Mutter sein zählt nicht) aufgenommen werden. Die Minijobberinnen des Fördervereins sind natürlich kein Fachpersonal, sondern einfache Mütter, die ihre Aufgabe ohne sichtbaren Qualitätsunterschied zum Fachpersonal durchführen.

Es wäre jetzt einmal an der Zeit, die Verantwortlichen im Kreis zu fragen, ob das seit 17 Jahren gut funktionierende Modell abgelöst werden muss und die Eltern die Kosten zu tragen haben.
Im Magistrat scheint sich die Meinung gebildet zu haben, dass Modell Lessingstraße wird nicht weitergeführt.

Eine traurige Tatsache. Einige Kinder können dann den Kindergarten Lessingstraße nicht mehr besuchen. Eine Kostensteigerung von 91,00 Euro können viele Eltern nicht verkraften.

Ein Schlag gegen alle, die Gutes für Ihre Kinder wollen und der Stadt enorme Kosten ersparen.

Ich verstehe eigentlich überhaupt nicht, wo es ein Problem gibt. Eigentlich ist auch kein Problem vorhanden. Der Magistrat, aus welchen Gründen auch immer, will dort ein Problem sehen.
Die Stadt hat mit der Zeit von 12:30–14.00 nichts am Hut, oder?
 
Siehe auch
» 16.07.2013 Rödermark. Mittagsbetreuung in der KiTa Lessingstraße


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Könnte man gegen die Gebührenerhöhung KiGa klagen?

Eine Frage die mir gestellt wurde.
Könnte man gegen die Gebührenerhöhung KiGa klagen?
 
Man könnte.
Wenn die Stadtverordnetenversammlung den bestehenden Vorschlag zur Gebührenerhöhung beschließen wird, könnte man gegen den dann ausgestellte Gebührenbescheid letztendlichklagen.
 
Mit einer Klage gegen den Gebührenbescheid wird auch die Einhaltung vorhandener Vorschriften/Satzungen geprüft.
 
Dann wird der §8 in den Satzungen für die Elternversammlung ….. und die Rechtmäßigkeit des Verfahrens, das zu der neuen Gebührensatzung geführt hat, genauestens geprüft.
 
Der Magistrat muss sich auch die Frage gefallen lassen: „Warum steht in §7 Absatz 2 nicht die „Gebührensatzung“?
 
Bei jeder Diskussion mit dem Bürgermeister sollten sie wissen. Er ist Jurist. Es könnte also sein, dass er versuchen wird, den §8 als nicht zutreffend für die Gebührensatzung oder die Vorgehensweise darzustellen. Man sollte sich, wenn es überhaupt dazu kommt, nicht beeindrucken lassen.
 
Wie man mir angedeutet hat, gibt es Eltern, die bereit sind den Klageweg zu beschreiten.
 
Ich bin mir fast 100% sicher, ein Großteil der Stadtverordneten wird sich jetzt zum ersten Mal mit dieser Satzung befassen. Ich bin mir fast sicher, die Existenz einer solchen Satzung war vielen der Damen und Herren nicht bekannt.
 
Evtl. wird diesen Stadtverordneten jetzt ein Licht aufgehen und feststellen: „Da haben wir ja einen Fehler gemacht.“ Wir können dieser Gebührensatzung (jetzt noch) nicht die Zustimmung geben.“ Oder man handelt nach der „Vogel-Strauß-Politik“.
Dann kann noch der Bürgermeister, kraft seines Amtes, die Gebührensatzung stoppen/verschieben.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.