Stavo 01. + 02.10.2024.
Beginn der Sitzungsrunden am 17.09.2024

Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024
Stadtverordnetenversammlung, Stavo 01.+02.10.2024

17.09.2024 FSIK. Familie, Soziales, Integration und Kultur.
Aktenmappe / Themen / Anlagen FSIK.
Themen / Anlagen FSIK
– Städtischen Notunterkünfte für unfreiwillig obdachlose Menschen
– Neustart beim Kulturhallenprogramm
FSIK


18.09.2024 BUSE. Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
Aktenmappe / Themen / Anlagen BUSE
Themen / Anlagen BUSE
– Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“
(Änderung des Antrags weiter unten)
– Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
– Zisternensatzung der Stadt Rödermark
– Sachstand: Förderprogramme
– Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
– Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge der Stadt Rödermark
– Prüfung der Möglichkeiten für Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
– Anordnung von Tempo 30
– Einrichtung „Runder Tisch – Grüne Mitte“
– Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
– Sicherstellung der Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
BUSE


20.09.2024 HFuW, Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Aktenmappe / Themen / Anlagen BHFuW
– Gesamtabschluss 2022
– Jahresabschluss 2023
– Beteiligungsbericht 2023
– Grund- und Gewerbesteuer ab 01.01.2025
– Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
– städtischen Notunterkünfte
– Zisternensatzung der Stadt Rödermark
– Grundsatzbeschluss „Alte Wache“
– Wirtschaftsplan der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR)
– Betriebssatzung für den Eigenbetrieb –
– Kraftstoff (HVO100) für die Fahrzeuge
– Freiflächenphotovoltaik in Rödermark
– Anordnung von Tempo 30
– „Runder Tisch – Grüne Mitte“
– Förderung von Mini-PV Anlagen („Balkonkraftwerke“)
– Barrierefreiheit (Aufzug) am Bahnhof Ober-Roden
– Neustart beim Kulturhallenprogramm
HFuW


01.+02.10.2024 Stadtverordnetenversammlung, Stavo
Aktenmappe / Themen / Anlagen StavoStavo


Änderungsanträge / Tischvorlage / Neufassung / Präsentationen / Haushalt / Antworten auf Fragen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1 „Urbanes Gebiet
Vorvertrag Rödermark/Frank
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A31.1
Raumprogramm Alte Wache (Feuerwehr)
Baufläche Alte Wache (Feuerwehr)
Synopse. Zisternensatzung
Zisternensatzung
Gefahrenabwehr
Synopse Gefahrenabwehr
Halbjahresbericht 2024
Gesamtabschluss 2022
Prüfungsbericht 2022
Prüfungsbericht Revision 2023
Jahresabschluss 2023
Beteiligungsbericht 2023
Hebesatz Grundsteuer A und B
KBR Änderung-Betriebssatzung
KBR Änderung-Betriebssatzung Synopse
Sachstand Förderprogramme (ISEK)
Nachpflanzungskonzept Pestalozzistraße
 
» Gebietsentwicklung Mainzer Straße
» Biologische Vielfalt
» Fahrradverkehr
» Krankenstand KiTa
» Betrieb KiTa Waldmeister
» Kinderanzahl. Betreuungsbedarf
» Aufzug Bahnhof Ober-Roden.pdf
» Wasserstofftankstelle
» WUMBOR. Straßenüberquerung
» Doppelhaushalt 2024-2025. Genehmigung


Niederschriften
Niederschrift FSIK
Niederschrift BUSE


Präsentationen


Presse/Blog
» Grundsteuererhöhung und Abriss altes Feuerwehrhaus Ober-Roden?
» Ein „einziges Kuddelmuddel“. Altes Feuerwehrhaus.
» Wird wertvolles Wohnbaugelände Parkplatz?
» Mehr Kulturangebote in der Kulturhalle
» Die Diskussion um Verkehrsberuhigung nimmt Fahrt auf
» Lost Place in Rödermark wird zu einem Supermarkt
» Renovierung zu teuer: Alte Feuerwache wird abgerissen
» Kapellenstraße. Absoluter Stillstand bald Vergangenheit?
» Anwohner fordern Tempo beim Stadtumbau
» Feuerwehrhaus. Der Weg zum Grundsatzbeschluss sei ein „einziges Kuddelmuddel“ gewesen.


Vorstehende Angaben ohne Gewähr. Tagesordungspunkte können sich kurzfristig ändern.



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Bebauungsplan A32. „Gewerbegebiet Kapellenstraße“

Bebauungsplan A32 Kapellenstraße
Bebauungsplan A32 Kapellenstraße

Bebauungsplan A32
Kapellenstraße Richtung des Rödermarkring

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ beschlossen.
Quelle: rheinmainverlag.de

Der Bebauungsplan liegt vom 15.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus Ober-Roden aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist eine telef. Anmeldung erforderlich. 06074 911-219 oder 276.
Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Bebauungsplan steht auch während der Auslegungsfrist (also ab dem 15.11.2021) auf der Webseite der Stadt Rödermark unter
https://roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-und-umwelt/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/
zur Verfügung.

Siehe auch
» Heimatblatt Rödermark Seite 4
» Niederschrift (Seite 15) Stadtverordnetenbeschluss

Ablehnung Änderungsantrag AL/Die Grünen (Fraktionsloser SPD Oliver Kempf)
» Stadtverordnetenbeschluss


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Pressemeldung der CDU zum Schandfleck in Rödermark!

Mitglieder der CDU-Fraktion und des CDU-Vorstands vor Ort in der Kapellenstraße.
v.l.n.r.: Herbert Schneider, Ralph Hartung, Ben Brühne, Mona Reusch, Michael Gensert, Leon Ayahs,  Isabelle Schrod und Adrienne Wehner; nicht auf dem Foto: Katharina Eid
Mitglieder der CDU-Fraktion und des CDU-Vorstands vor Ort in der Kapellenstraße.
v.l.n.r.: Herbert Schneider, Ralph Hartung, Ben Brühne, Mona Reusch, Michael Gensert, Leon Ayahs,
Isabelle Schrod und Adrienne Wehner; nicht auf dem Foto: Katharina Eid

Pressemeldung CDU Rödermark
CDU: Discoruine ist Schandfleck in Rödermark!
Wann passiert endlich etwas

Der Bestand an Gebäuden nördlich der Kapellenstraße und westlich des Friedhofs ist geprägt durch eine abgebrannte Disco und leerstehende Sporthallen. Zur Belebung dieses Areals hat die Stadtverordnetenversammlung wichtige Entscheidungen getroffen. Im Jahre 2016 wurde eine bauplanungsrechtliche Neuordnung in Grundsätzen beschlossen, die auf dem Areal auch Wohnungsbau zulässt. CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Gensert weist darauf hin, dass die Stadt mit diesen Beschlüssen den Grundstückseigentümern weit entgegengekommen ist: „Aus Sonderfläche Sport machen wir baureifes Wohnbaugelände. Die Wertsteigerung ist erheblich. Diese verbleibt bei den Grundstückseigentümern, da der Gesetzgeber eine Abschöpfung des Planungsvorteils untersagt.“ Die CDU Rödermark erinnert dabei auch an die Planungsentscheidungen, die dem Grundsatzbeschluss folgten. Den Grundstückeigentümern wurde gestattet, die Planung selbst durchzuführen. Jahrelang waren die Eigentümer jedoch nicht in der Lage, sich auf eine gemeinsame Vorgehensweise zu einigen. „Im Jahre 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung den Grundstückseigentümern gestattet, die Planungsunterlagen in eigener Regie zu erstellen. Dies alles geschah in der Erwartung, dass der Vorhabenträger eine Planung auch wirklich vorlegt. Diese Erwartungshaltung wurde leider enttäuscht. Es wurde noch nicht einmal die Discoruine abgerissen. So kann das nicht weitergehen.“, resümiert Michael Gensert

CDU-Stadtverbandsvorsitzender Ralph Hartung ist äußerst enttäuscht: „Es gibt kaum ein Areal in Rödermark, bezüglich dessen Entscheidungen getroffen wurden, die die Grundstückseigentümer in eine derart komfortable Lage versetzen. Man kann nicht nur nehmen. Als Eigentümer und Vertragspartner hat man wesentliche Verpflichtungen auch gegenüber der Allgemeinheit. Im Hinblick auf eine schnelle Realisierung wurden uns Zusagen gemacht. Es wurden schöne Zeichnungen vorgelegt über das geplante Vorhaben. Ein Architekt, der in der Stadt höchste Reputation verfügt, wurde mit einem entsprechenden Vortrag für eine Sitzung des Bauausschusses beauftragt. Wir wollen jetzt endlich sehen, dass die versprochenen Gegenleistungen erbracht werden.“


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

ALDI Ober-Roden baut um, an, neu? Nachtrag

ALDI Ober-Roden
ALDI Ober-Roden baut um

Die Fotovoltaik-Anlage ist schon demontiert.

ALDI Ober-Roden. Fotovoltaik
ALDI Ober-Roden. Fotovoltaik

Auf der Max-Planck-Straße, gegenüber der Firma Schmoll, werden Gebäude abgerissen. Das gibt so richtig viel QM Bauland für ALDI. Knapp 5.100 qm.

Max-Planck-Straße. Gegenüber Fa. Schmoll Abriss
Max-Planck-Straße. Gegenüber Fa. Schmoll Abriss

Interessant das Bauschild auf der Max-Planck-Straße. (ALDI SE)
Man darf gespannt sein, was ALDI mit dieser zusätzlichen Fläche vorhat. Ein –großflächiger Einzelhandel– dürfte auf dem Gebiet, wenn es nach dem von den Stadtverordneten verabschiedeten Bebauungsplan A 21.5 (auch A 21.2), nicht geben.

Max-Planck-Straße. Bauschild ALDI SE.
Max-Planck-Straße. Bauschild ALDI SE.

Merkwürdig. A 21.5 Wahrscheinlich vergessen. Nicht im Bürger GIS vermerkt.
Das Gebiet Max-Planck-Straße befindet sich laut Bürger GIS in dem Bereich des Bebauungsplans A 21.2.

Bebauungsplan lt. Bürger GIS
Bebauungsplan lt. Bürger GIS

Laut Stadtverordnetenbeschluss sollte der Bebauungsplan A 21.2 für dieses Gebiet in A 21.5 geändert werden.

Beschluss 6.10.2015
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBI S. 1548) geändert worden ist, die Aufstellung des Bebauungsplans A 21.5 “Nördlich des Rödermarkrings“
Siehe: https://ri.roedermark.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=23125
Ein Änderungsantrag der FDP, im Bebauungsplan A 21.5 einen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, wurde von CDU, AL/Die Grünen, SPD, und FWR abgelehnt. Siehe Niederschrift.


 
Siehe auch

Bebauungspläne Rödermark
Bebauungspläne Rödermark

Vergleichen Sie den Text bezüglich Einzelhandel im Bebauungsplan B 23 (Kaufland) mit dem im A 21.2.
Im Bebauungsplan A 21.2 (A 21. 5?) finden Sie keinen ähnliche lautenden Text.


Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?

Etliche Jahre verloren? Änderung Flächennutzungsplan Baugebiet A32 („Nördlich der Kapellenstraße“)

Baugebiet A32
Baugebiet A32

Jahrelang nichts gemacht
Schon am 21.07.2015 wurde von der FDP und den Freien Wählern (FWR) beschlossen, dass man das Gebiet des jetzt geplanten Bebauungsplans A32 zum Gewerbegebiet umwidmen möchte.
Dass sich die SPD dem Ansinnen der FDP und FWR nicht angeschlossen hat, ist für den weiteren Verlauf unerheblich. Die ablehnende Haltung der Koalitionäre (CDU/Grüne), die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, hatte bis 2017 Bestand. Dann der Umschwung.

In 2017 der Antrag der Koalition zum Gewerbegebiet Kapellenstraße.
Beschlussvorschlag:
[..]Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den gesamten Bereich Kapellenstraße- Rödermarkring- Friedhof als Gewerbegebiet auszuweisen. Ausgenommen hiervon wird der Bereich des beschlossenen Mischgebietes.[..] Quelle Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Gewerbegebiet „Kapellenstraße“
» Niederschrift Stavo 05.09.2017

Am 2.5.2018 wurde der Ankaufspreis für den Grunderwerb festgesetzt. Man bezog sich darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 05.09.2017 den folgenden Beschluss gefasst hatte:
[..]Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen …. als Gewerbegebiet auszuweisen. [..] Der Ankaufspreis wird auf 25 €/m² festgesetzt.
Ich verstehe unter Voraussetzungen auch, dass die Änderung des Flächennutzungsplans dazu gehört. Wieso hat es bis Juni 2021 gedauert, bis die Verwaltung den Antrag vollumfänglich umsetzt? Muss der Verwaltung auch noch mit einem Antrag der Stadtverordneten gesagt werden, dass man eine Änderung des Flächennutzungsplans herbeiführen muss? Hat man dadurch nicht jede Menge wertvolle Zeit verstreichen lassen?


Jahre später

Die Festsetzung der Flächen als Gewerbegebiet wurden schon 2015 von der FDP gefordert. Seinerzeit Ablehnung des Antrags CDU, AL/Die Grünen und SPD
Vergleiche Flur und Flurstücke mit dem Antrag der FDP und die in dem Antrag der Verwaltung. Siehe Aktenmappe Top 13

Bemerkenswert der Satz
in dem Antrag der Verwaltung (Aktenmappe TOP 13). Hervorhebung duch den Admin.
[..] Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.09.2017 wurde der Magistrat beauftragt, die erforderlichen Voraussetzungen für eine entsprechende bauleitplanerische Ausweisung eines Gewerbegebiets innerhalb des vorgenannten Bereichs zu schaffen.[..]
Wenn nichts anderes dazu kommt, sage ich einfach einmal, der MAGISTRAT hat 4 Jahre gebraucht, um einen Antrag umzusetzen.

Bei der Ausschusssitzung für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung (BUSE) stand am 23.06.2021 die Änderung des Flächennutzungsplan (Baugebiet A32, Kapellenstraße) auf der Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:
1. Die Stadt Rödermark stellt beim RegionalverbandFrankfurtRhein Main einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans 2010.
2. Die Stadt Rödermark stellt bei der Oberen Landesplanungsbehörde einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplans 2010. Quelle

Etliche Jahre verloren.

Hätten die Stadtverordneten der Koalition (CDU/Grüne) 2015 Weitsicht gezeigt und das erst jetzt beginnende Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplans mit offenem Ergebnis) schon 2015 eingeleitet, könnten bei einem positiven Bescheid des Planungsverbands dort schon die ersten Gebäude stehen.
Was haben wir jetzt? Einen Antrag. Der Antrag auf Änderung kann vom Planungsverband auch abgelehnt werden.

Nehmen wir an, der Flächennutzungsplan wird geändert.
Rechnen wir mit mindestens mit einem Jahr, bis vom Planungsverbad das OK kommen könnte. Für die vorbereitenden Arbeiten bis zum ersten Spatenstich kann man getrost drei Jahre einplanen. Bis dann das erste Gebäude steht und die Produktion dort aufgenommen werden kann, haben wir das Jahr 20??.

Wäre man schon in 2015 die Sache angegangen, dann müssten wir nicht mehr zittern, dass Rödermarks größter Gewerbesteuerzahler sich wohl anderweitig nach einem Grundstück umsehen muss. Die Zeche für die grandiose Fehlentscheidung der Koalition CDU/Grüne (das sind auch die Fraktionen, die die Unterführung der S-Bahn verhindert haben) müssen die Bürger mit einer stark steigenden Grundsteuererhöhung zahlen.

Die Koalitionsvereinbarungen für die nächsten Jahre zwischen CDU und Grüne laufen seit dem 19.04.2021
Wie auch diese beiden Beispiele zeigen, wäre für die CDU ein anderer Koalitionspartner als „AL/Die Grünen“ ein Segen für Rödermark.
Nachtrag 6.7.2021. Es bleibt wohl dabei. CDU und AL/Die Grünen werden am 7.06.2021 ihren neuen Koalitionsvertrag vorstellen.

Rödermarks Wirtschaftsförderung WARNT.
[..]Eine Antwort der Wirtschaftsförderung auf eine Anfrage der Liberalen habe ergeben, dass die in Rödermark ansässigen Firmen etwa 15 bis 19 Hektar zusätzliche Flächen angefragt hätten. Quelle fr.de [..]


[..]Auch die Wirtschaftsförderung warne eindringlich davor, dass die Stadt riskiert, künftig Arbeitsplätze und Gewerbesteuerzahler zu verlieren. Gerade die Unternehmen, die expandieren wollen, sind laut FDP-Magistratsmitglied Hans Gensert oft die erfolgreichsten.Quelle fr.de [..]


[..]“Im Zeitraum 2018 bis 06.2021 gab es 40 Anfragen zum Erwerb von gewerblichem Baugrund. Davon konnten nur drei Anfragen zur Zufriedenheit erfüllt werden.“Quelle[..]


Die mehrfach erwähnte Stadtverordnetenversammlung vom 9.2.2021 hat am 16.2.2021 stattgefunden.
 
» Aktenmappe Stavo 9.2.2021 bzw. 16.02.2021
» Ist Chef-Sache. Der Chef warnt vor eigenen Fehlern.
» Flächennutzungsplan, Gewerbegebiete


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.