AL/Grüne Rödermark zum SPD-Vorwurf des angeblichen Komplettversagens in der Wohnungspolitik: „SPD übersieht die erzielten Erfolge“
Dass im Rhein-Main-Gebiet praktisch in allen Kommunen eine gehörige Nachfrage nach Wohnungen jeglicher Kategorie besteht, ist eine nicht zu bestreitende Tatsache. Die Sache hat nach Auffassung der Anderen Liste/Die Grünen Rödermark (AL) aber zwei Seiten: Zum einen die Bekämpfung der Ursachen für den auf unserer Region lastenden Siedlungsdruck, zum anderen die Befriedigung des Bedarfs.
„Es war in den letzten 15 Jahren ein großes Verdienst der AL“, so der sozialpolitische Sprecher der AL/Grünen-Fraktion Reimund Butz, „dass die Stadt sehr wohl den Erhalt und den Zuwachs von preisgünstigen Wohnungen gezielt in den Blick genommen wie auch den ökologischen Erfordernissen in gleicher Weise Rechnung getragen hat. In der Amtszeit von Bürgermeister Roland Kern (2005-2019) sind entstanden:
Pressemeldung der CDU Rödermark
CDU zur Kapellenstraße: Ausweisung als Gewerbegebiet
geht jetzt los!
Der Bereich zwischen Kapellenstraße und Rödermark -Ring soll Gewerbegebiet werden. Die Phase der Bodenbeschaffung hierfür ist abgeschlossen. Die Bauleitplanung kann jetzt beginnen. Auf der Tagesordnung des Stadtparlamentes steht deshalb der Aufstellungsbeschluss für ein Gewerbegebiet im gesamten Bereich nördlich der Kapellenstraße. Der stellv. CDU Fraktionsvorsitzende Michael Spieß hierzu: „ Es ist der Initiative von Bürgermeister Jörg Rotter zu verdanken, dass jetzt endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Beleg hierfür ist nicht nur der Aufstellungsbeschluss, sondern auch die Anordnung der Umlegung. Es soll schnellstmöglich Baureife hergestellt werden. Wir benötigen dringend zusätzliche Gewerbeflächen. Der Stadt steht kein einziges freies Gewerbegrundstück mehr zur Verfügung. Neuansiedlungen sind kaum möglich. Auch den Bestandsbetrieben können in Rödermark keine Perspektiven aufgezeigt werden. Ein völlig unhaltbarer Zustand. Wenn nicht gegengesteuert wird, wird es Abwanderungen geben, die wir kaum verkraften können.“
„Wenn wir kein zusätzliches Gewerbe ansiedeln sind, werden wir die Steuern nicht wieder senken können, sondern weiter erhöhen müssen. Zu einer ausgewogenen Stadtentwicklung gehören auch ausreichende Gewerbeflächen, um Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und ausreichend Gewerbesteuersaufkommen zur erzielen. In Rödermark geht es um folgende Entscheidung: Soll es eine ausgewogene und ökologisch vertretbare Entwicklung geben oder soll es gar keine Entwicklung geben? Ein zügelloses Wachstum wie in Rodgau ist in Rödermark ohnehin kein Thema. Eine Politik jedoch, die auf die verschiedenen Flächenbedarfe überhaupt keine Antwort gibt, ist weder zukunftsorientiert noch nachhaltig. Die Umwandlung des Gewerbegebiets in der Odenwaldstraße in urbanes Gebiet, das ebenfalls auf der Tagesordnung steht, rechtfertigt sich nur dann, wenn weitere Gewerbegebiete an anderer Stelle ausgewiesen werden. Wir wollen als CDU, dass jegliche Eingriffe in die Natur vollumfänglich ausgeglichen werden. Auch dies setzt jedoch ein aktives und planvolles Handeln voraus. Leider besteht sogar bei der Schaffung von Möglichkeiten für ökologische Maßnahmen erheblicher Nachholbedarf. Stillstand ist auch hier keine vertretbare politische Option“, stellt CDU-Vize Chefin Adrienne Wehner fest.
28.01.2021 HFW (HFuW) 28.01.2021
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Vorbereitende Sitzung für die Stadtverordnetenversammlung
Haushalt 2021.
Sollte einer die Hoffnung hegen, etwas über den Haushalt 2021 zu erfahren, den muss ich enttäuschen. Meine Vermutung: » Der Haushalt kommt bestimmt erst NACH der Kommunalwahl.« Andere Kommunen im Kreis Offenbach sind da schon weiter.
REWE, Edeka.
Alter Seeweg. A48 Bebauungsplan. War da nicht mal ein „Großflächiger Einzelhandel wie EDEKA oder REWE angedacht? Laut Bebauungsplan dürfte das nicht möglich sein. Top 16 in der Aktenmappe.
Der „Großflächige Einzelhandel“ könnte jetzt seine Heimat „nördl.Germania“ finden.
„Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen.“ Siehe Top 21 (Aktenmappe)
Gut nachverhandelt, Herr Bürgermeister.
In dem Anschreiben des Investors vom 6.1.2021 kann man lesen: „Gemäß Vorabstimmung mit der Stadtverwaltung verpflichten wir uns bereits jetzt, mindestens 20 % der entstehenden Wohnungen als Sozialwohnungen zu errichten und der Stadt ein verbindliches Vorschlagsrecht für die Wohnungsbelegung einzuräumen.“ Quelle: TOP 19 Anlage 6 in der Aktenmappe.
Urbanes Gebiet Odenwaldstraße;Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach;Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach;Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch
B5.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnquartier südlich der Darmstädter Straße“ im Stadtteil Urberach;Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
A48 Bebauungsplan „Südlich des Alten Seewegs“;Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
A48 Bebauungsplan „Südlich des Alten Seewegs“;Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden;Behandlung/ Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen
A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden;Beschluss des Durchführungsvertrags gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch
A67 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan „Dieburger Straße Süd“ im Stadtteil Ober-Roden;Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
Siehe auch
» Alter Seeweg. Bebauungsplan A48. Noch stimmt der Alter-Mix nicht. OP-Printausgabe 22.02.2021.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
[..]Vorbemerkung der FragestellerDer Deutsche Bundestag hat im März 2017 im Rahmen der Reform des Bau-gesetzbuches die Einführung einer neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beschlossen. Ziel der Ein-führung des Urbanen Gebiets war es, in den Städten dichter und höher zu bauenund in Innenstädten das Miteinander von Wohnen und Gewerbe zu er-möglichen. Entsprechend wurde in der Baunutzungsverordnung das Maß der baulichen Nutzung in Form der Geschossflächenzahl (GFZ) und Grund-flächenzahl (GRZ) höher als beispielsweise in Wohn- oder Mischgebieten festgelegt und eine parallel erfolgende Anpassung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) hat für das Urbane Gebiet vergleichsweise höhere Geräuschimmissionsgrenzwerte festgelegt.[..] Quelle: HiB. Heute im Bundestag.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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