Lässt das Land Hessen finanzschwache Kommunen im Regen stehen?

In Rödermark fehlen mehr als 10 Mio. in der Haushaltskasse
In Rödermark fehlen mehr als 10 Mio. in der Haushaltskasse

In Hessen gibt es 444 Kommunen
100 Kommunen schlüpften unter den Schutzschirm
und
171 Kommunen nutzten das Angebot „Hessenkasse“
.

In den Zeiten des Rettungsschirms und Hessenkasse hatten/hat in Rödermark die Koalition CDU/Grüne das Sagen. Der hauptamtliche Magistrat wurde/wird von Mitgliedern der CDU/Grüne gestellt.

Aus der Haushaltsrede von Frau Schülner: „Bundes- und Landespolitik haben es über Jahre hinweg versäumt – auch wenn auf der übergeordneten Ebene die Wahrnehmung eine andere ist –, dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen bedarfsgerecht ausgestattet sind, um in ihrer Selbstständigkeit existieren und eigenverantwortlich die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben erledigen zu können. An dieser Stelle muss – im Sinne des Wohls der kommunalen Familie – deutlich nachgebessert werden! Nun ist es so gekommen.[..

Man kann demnach vermuten,
dass sich die Kämmerin mehr finanzielle Unterstützung von Land und Bund wünscht. Die Notwendigkeit dürfte auch gegeben sein. Hilfreich wäre es, wenn man zusätzlich zu –bedarfsgerecht ausgestattet– mal die eigene Vorstellung (Betrag) nennen würde, wie hoch man sich -bedarfsgerecht- vorstellt. Weder von der Stadtkämmerin noch vom Bürgermeister wurde ein Betrag genannt.

Aber ist es so, dass das Land Hessen die Kommunen im Regen stehen lässt? Wie hoch muss der DAUERHAFTE Landes- oder Bundeszuschuss sein, damit eine Kommune nicht wieder in ein Schuldenloch fällt?

Mit dem Schutzschirm 1 , wurde der Haushalt von 100 hessischen Kommunen mit einem miserablen Haushaltsergebnis, darunter auch Rödermark, vor dem Schlimmsten bewahrt. Das Land Hessen hat 12.260.962,00 Euro Rödermärker Schulden ohne jegliche finanzielle Gegenleistung übernommen. Die Schulden sind zwar weiterhin da. Die Rödermärker Schulden verteilen sich jetzt auf alle Bürger in Hessen.

Bereits 2018, also fünf Jahre später, ist Rödermark erneut unter einen Rettungsschirm geschlüpft. Titel diesmal „Hessenkasse“. Die Hessenkasse wurde von den hessischen Kommunen nicht so angenommen, wie sich das der hessische Finanzminister vorgestellt hat. Es wurde eine Milliarde Euro weniger gebraucht, als veranschlagt. Siehe: Hessenschau. Nur 171 Kommunen haben das Angebot angenommen.

Rödermark hat den Minister nicht enttäuscht. Der damalige Stadtrat (Rotter) nahm das Dokument entgegen. Es bescheinigt der Stadt, dass das Land Kassenkredite bis zu einem Höchstbetrag von 27,9 Millionen Euro ablöst. Dafür müssen bis zum Jahr 2039 nur 13,95 Millionen Euro zurückgezahlt werden. Schulden in Höhe von 13,95 Millionen (die Hälfte von 27,9 Mio.) Schulden wurden ohne weitere Auflagen gestrichen.
– in jährlichen Raten von 681.050 Euro und einer letzten Rate von 329.000 Euro. Siehe: Rödermark.de

Weitere Mittel stehen in Form von Förderung zum Stadtumbau/Stadtgrün zur Verfügung. Bis zu 2/3 der genehmigungsfähigen Summe werden übernommen. -Genehmigungsfähig- ist wichtig. Z.B. bei grundhafter Sanierung von Straßen dürfte der Zuschuss wesentlich niedriger sein.

Es gibt in Hessen Kommunen, deren Steuerkraft über dem Jahresdurchschnitt liegt. Für diese Kommunen ist die Zahlung einer Solidaritätsumlage vorgesehen. Da Rödermark nicht zu diesen Kommunen (über dem Jahresdurchschnitt) gehört, wird sich das in höherer Zuweisungen (KFA) für finanzschwächere Städte und Gemeinden (also auch Rödermark) im Land zugutekommen. Wie werden die 133 Mio. Mehreinnahmen auf die Kommunen aufgeteilt? Wieviel hat Rödermark zu erwarten?

Es könnte mehr Geld in den Kassen der hessischen Kommunen verbleiben, wenn Hessen so handeln würde, wie es 15 von 16 Bundesländer tun.
Siehe: Deshalb lecken Sie an dem Geld der Kommunen, das Ihnen und uns als Land Hessen nicht zusteht.

Wie hat eigentlich die Mehrheit der Kommunen in Hessen die Kurve bekommen, die die Rettungsschirme NICHT in Anspruch genommen haben?


Fazit (spekulativ)
Wie Sie sehen können, hat das Land Hessen Rödermark in den Jahren 2013 bis 2018, also in 5 Jahren, Rödermark ca. 26,21 Millionen (12,26 Mio. + 13,95 Mio.) Euro an Schulden abgenommen. Weitere 13,95 Mio. zahlen wir in jährlichen Raten ab.
Das würde für die Jahre bis 2018 einem jährlichen Zuschuss zum Haushalt von 5,24 Mio. entsprechen.
Sind es diese 5,24 Mio., die sich Rödermark als DAUERHAFTE zusätzliche Leistung (bedarfsgerechte) unausgesprochen wünscht.

Der sinnvollste Antrag, um Geld einzusparen,
gab es 2012. Sinnvoller und wahrscheinlich auch preiswerter als man für zwei weitere Einzelhandelskonzepte ausgegeben hat. Was man aus den insgesamt drei Einzelhandelskonzepten gelernt/umgesetzt hat, sieht man bei einem Schaufensterbummel durch den Ortskern. Hier der angesprochene Antrag der FDP und FWR aus 2012


Zum vorliegenden Haushaltsplan (Entwurf) muss man wissen, dass es sich um einen Haushaltsplan handelt, der niemals genehmigt würde. Auch die Haushaltssatzung, in der keine Grundsteuererhöhung (bis 2025) vorsieht, dürfte in der Endfassung keinen Bestand mehr haben. Normalerweise berichtet man bei einer Haushaltseinbringung voller Stolz, wenn es in einem Haushalt OHNE Grundsteuererhöhung weitergeht.
Das Ziel in den nächsten Monaten muss sein, einen genehmigungsfähigen zu erstellen. Dazu wird man die Einnahmen steigern und die Ausgaben senken müssen. D.h. im ersten Quartal werden wir eine Neufassung mit (so hoffe ich) massiven Änderungen erhalten.


Nachtrag:
01.11.2023 Aufgrund der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen kommen die Kommunen aber nunmehr neben den organisatorischen Herausforderungen auch in finanzieller Hinsicht an die Grenze des Leistbaren. Die Landesregierung wird den hessischen Kommunen noch in diesem Jahr mit weiteren 50 Millionen Euro beistehen. » Quelle
 
Finanzierung Flüchtlingshilfe


Siehe auch
» In 2024 klafft ein Haushaltsloch von mehr als 10 Mio.
» Ordentliche Ergebnisse ab 2011. Schuldenstatistik.
» Entschuldung
» Kommunaler Schutzschirm, Rettungsschirm
» Wege aus der Verschuldungsfalle
» Für 72.000,00€ Einsparung 46 Anträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Haushaltseinbringung 2023. Sind ca. 10 Minuten zu wenig?

Aus Haushalt 2012. Alexander Sturm. Ab Seite 55
Aus Haushalt 2012. Alexander Sturm. Ab Seite 55

Nachdem der Bürgermeister bzw.
die Bürgermeisterin (Anm. Stadtkämmerer) den Haushaltsentwurf in einer Ratssitzung eingebracht und
in seinen maßgeblichen Grundzügen vorgestellt hat, schließt sich hieran eine
Beratungsabfolge der einzelnen Fachausschüsse des Rates an.

Quelle: VSA Crashkurs Kommune Faber Haushalt

…. maßgeblichen Grundzügen vorgestellt hat… Was darunter zu verstehen ist, ist Sache des/der Kämmerers(in).

Im Bericht zur Stadtverordnetenversammlung 13.12.2022 bemerkte Tobisa Kruger (FDP) zur Haushaltseinbringung der Stadtkämmerin Schülner:

Zentraler Punkt der Sitzung war die Einbringung des Haushaltes 2023 durch die Kämmerin Andrea Schülner. Wer erhofft hatte, eine Präsentation mit vielen Grafiken und Zahlen zu sehen, wurde erneut enttäuscht. Die Einbringung des Haushaltes, die zu Zeiten Alexander Sturms noch zelebriert wurde, dauerte weniger als 10 Minuten und wurde vom Manuskript abgelesen.
Quelle: FDP Rödermark

Was meinte Herr Kruger wohl damit?
Viele der heute in der Stadtverordnetenversammlung sitzenden Stadtverordneten wissen wahrscheinlich nicht, wie die Haushaltseinbringungen von Diplom-Kaufmann Alexander Sturm –zelebriert wurden-. Die Haushaltseinbringungen von Herrn Sturm waren auch nicht in wenigen Minuten abgefrühstückt. So wie Herr Kruger es beschreibt –vom Manuskript abgelesen– kann man die Haushaltseinbringungen nach Stadtkämmerer A. Sturm beschreiben. Im Vergleich zu Alexander Sturm wenig Gehaltvolles.
Alexander Sturm war bis Juni 2013 Kämmerer der Stadt Rödermark.

Einen kleinen Einblick gewährt z.B. die letzte Haushaltseinbringung von Herrn Sturm. Hierzu einfach einmal den Haushalt 2012 ab Seite 55 lesen.

Die in der obigen Grafik gezeigte
Kurve wurde glücklicherweise nicht Realität. Geholfen hat der „Kommunale Rettungsschirm/Schutzschirm I und anschließend der Rettungsschirm II, die „Hessenkasse“. Auch die strikten Vorgaben zur Haushaltspolitik, die der Rettungsschirm/Schutzschirm I der Stadt auferlegt hat, hat seine Wirkung nicht verfehlt. Seit 2020 sind die Fesseln gelöst. Jetzt kann man wieder so richtig loslegen. Die Hessenkasse (Schutzschirm II) ist da nicht so streng.
Die PRO-Kopf-Verschuldung steigt von 775,16 € in 2020 auf 1.370,29 in 2023.
 
Mal sehen, wohin die Reise noch geht.

Vorgeschmack.
Tilgung:
2023 2.352.127,00 €
2024 2.636.501,00 €
2025 2.966.501,00 €
2026 3.181.501,00 €
Quelle: Entwurf Haushaltsplan 2023 Seite 23

Schuldenstatistik und Pro-Kopf-Verschuldung
2020 21.971.198,00 je Bürger 775,16
2021 22.729.064,00 je Bürger 801,90
2022 23.817.037,00 je Bürger 840,28
2023 38.839.570,00 je Bürger 1.370,29
Quelle: Entwurf Haushaltsplan 2023 Seite 104
Siehe auch
» Das waren noch Zeiten …


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Sondersitzung BUSE 08.12.2022

Sondersitzung BUSE 8.12.2022. Anwesend waren mehr Zuhörer als Stadtverordnete
Sondersitzung BUSE 8.12.2022. Anwesend waren mehr Zuhörer als Stadtverordnete

Nachtrag 22.12.2022

» Erkenntnisse der Fokusgruppen
 
Präsentation Planungsbüro von Mörner
» LKW Durchfahrtsverbot.
Präsentation Dipl.-Ing. Klaus Freudl
» Anliegerparken


Die Sondersitzung BUSE am 8.12.2022 taugt nicht dazu, allen Anwohnern der besprochenen Gebiete Hoffnung zu machen, dass sich bezüglich ihres Anliegens eine Besserung abzeichnen wird.
Der Antrag der ‚Freien Wähler Rödermark‘, den anwesenden Bürgern das Rederecht zu erteilen, wurde von den Stadtverordneten angenommen. Angesichts der zahlreichen anwesenden Bürger war dies auch zu erwarten.

Zu beiden Themen:
Parken um den Bahnhof Ober-Roden„. Das Fazit vom Gutachter. Anwohnerparken nicht durchsetzbar. Hier besteht laut Gutachter kein Handlungsbedarf. Erwähnenswert ist der Zähltag. Am 2.6.2022 wurde die Anzahl der freien Parkplätze (von 400) ermittelt. Im Juni wurde das 9-Euro-Ticket eingeführt.
Ich bin nicht sicher. Ich glaube, es waren 100 freie Parkplätze.
 
Lkw-Durchfahrtsverbot Nieder-Röder-Straße“ wohl die einzige Möglichkeit, eine Verkehrsberuhigung/Lärmminderung herbeizuführen. Allerdings müssen hier die Nachbarkommunen mitspielen. Wird wohl ein längerer Prozess werden, dessen Ende wohl, wie bei der Ortsumgehung Urberach, nicht alle Bürger erleben werden. Diejenigen, die besser Bescheid wissen als ich, sind wesentlich optimistischer. Auch ich hoffe, dass die Fachleute recht behalten.

Das Ergebnis der Gutachten wird zeitnah auf der Webseite der Stadt Rödermark veröffentlicht. Ich hoffe, es werden auch die Messprotokolle/Zählprotokolle mit veröffentlicht. Man wird dann mit Erstaunen lesen können, wie langsam (sic!) in Rödermark die Fahrzeuge unterwegs sind.

Die für mich erschreckende Erkenntnis ist die,
mit welchen Informationen in unserem Land Entscheidungen getroffen werden. Eine einzige Messung genügt, um daraus das Mittel zu bestimmen, das für alle weiteren Maßnahmen herangezogen wird. Um das zu verdeutlichen, zeigte ein Bürger einen Vergleich auf: Wenn man den Kopf im Kühlschrank stecken hat und die Füße im Backofen, dann dürfte im Schnitt die Temperatur noch zum Überleben reichen. Fazit. Mit einem tiefgefrorenen Kopf und angebrannten Füßen lässt sich gut weiterleben.

Jetzt liegen die Parameter aus dem Gutachten
für den leidgeplagten Bürger rund um den Bahnhof, der Kipferl Kreuzung und Rodaustraße vor. Die Parameter geben wenig Hoffnung auf Besserung. Die Stadt hat jetzt ein Mittel an der Hand, um bei künftigen Problemen auf diese Gutachten hinzuweisen und sich auf den Standpunkt zu stellen: „Uns sind die Hände gebunden.

Geschwindigkeitsüberprüfung/Blitzer
Vom Ordnungsamt werden solche Aktionen als wenig erfolgversprechend angesehen.
Auch wohl deshalb, weil in verschiedenen Rödermärker Facebook-Gruppen regelmäßig und zeitnah vor mobilen Blitzern gewarnt wird. Fragen Sie einmal die leidgeplagten Anwohner, was die von diesen Meldungen halten.

Lärm durch schlechte Straßen und deren Behebung
Bürger, die sich zu Wort gemeldet haben, bemängelten den seit geraumer Zeit schlechten Zustand der Straßen. Die Straßenschäden werden der Verwaltung mit Bild und Text gemeldet. Ein nicht unerheblicher Teil der Lärmbelästigung ist auf den schlechten Zustand der Straßen zurückzuführen.

Ein schwieriges Thema.
Auch, wenn es sich um Straßen der Stadt Rödermark handelt.
Ich bin aber auch sicher, dass Kreativität und der Griff in die nicht standardmäßig vorgegebenen Schubladen, zu akzeptablen Lösungen führen könnten.


» Siehe hierzu auch den Artikel bei OP-Online


Gespräch nach der Sitzung. Hier die versprochene Erklärung.
 
Fragen, die sich aus dem Sitzungsverlauf ergeben haben.
Rettungsschirm
Ja, wir haben den in der Sitzung angesprochenen ERSTEN Rettungsschirm hinter uns gelassen. Rödermark hat aber einen weiteren Rettungsschirm in Anspruch genommen. „Hessenkasse“ genannt. Die Hessenkasse unterliegt allerdings anderen Regeln als der „erste Rettungsschirm“. Bei der Hessenkasse werden teilweise Schulden gestrichen. Für den Rest der Schulden zahlt jeder Bürger (egal ob Baby oder Greis) 25,00 € pro Jahr und das 20 Jahre lang. Bei 28.000 Einwohnern 700.000,00 €, die über den Haushalt der Stadt zu begleichen sind. „Rödermark hängt weiter am Tropf.“

Schlechter Straßenzustand. Rödermark erhebt keine Straßenbeiträge.
Vorweg. Wir müssen in Rödermark dankbar dafür sein, dass Bürgermeister Kern sich gegen die Einführung einer Straßenbeitragssatzung gestellt hat. Auch seine Entscheidung, die Einführung der „wiederkehrenden Beiträge“ nach nur einem Tag wieder zurückzunehmen, — ein Segen für die Bevölkerung.
Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden.
 
Die Aussage, gefallen in der Ausschusssitzung – wir haben keine Straßenbeitragssatzung -, kann man so nicht stehen lassen.
Richtig ist: Es werden keine Straßenbeiträge über eine Satzung erhoben. Beiträge zur grundhaften Sanierung der Straßen werden über eine erhöhte Grundsteuer B gezahlt. Schon in 2005 hat der Kämmerer und Erste Stadtrat Herr Sturm so gehandelt. Hier die entsprechende Aussage:
[..] kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten? Antwort des Ersten Stadtrates: (Herr Sturm in 2005)
Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.
Quelle
2013. Artikel bei fr-online bestätigt:
[..]Die Stadt Rödermark habe vor einigen Jahren die Grundsteuer in zwei Etappen erhöht – statt der Einführung von Straßenbeiträgen. Kern sieht durchaus die Möglichkeit, die Grundsteuer ein drittes Mal nach oben zu setzen. Das wäre dann allerdings erst 2017 der Fall. [..] In 2020 war es dann soweit. Von 540 Prozentpunkte auf 715.

In Rödermark werden die Kosten, die durch eine „grundhafte Sanierung“ der Straßen entstehen, nicht über eine Satzung eingezogen, sondern sind schon seit mindestens 2005 (für mich die erste dokumentierte Aussage) ein Bestandteil der Grundsteuer B.

Straßenbeitrag mit Satzung
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Satzung und 50% aus dem laufenden Haushalt bestritten.
In Rödermark (glücklicherweise) ohne Satzung.
Im Schnitt werden 50% der Kosten über die Grundsteuer B eingezogen. 50% wie bei Bestehen einer Satzung aus dem laufenden Haushalt.

Wie hoch könnte der Betrag sein, den der Bürger zurzeit zahlt?
In den 190 Prozentpunkten in 2006 auf 715 Prozentpunkte angestiegenen Grundsteuer B dürfte sich ein nicht unerheblicher Anteil an „Straßenbeitrag“ befinden. Seit 2005 sind Aussagen von Stadtkämmerer und Bürgermeister dokumentiert, die eine Grundsteuererhöhung damit begründen, weil in Rödermark kein Straßenbeitrag erhoben wird. Dass den Bürgern der Anteil (Prozentpunkte) nicht bekannt gegeben wird, der für die „grundhafte Sanierung“ gedacht ist, ist aus Sicht der Verwaltung/Stadtkämmererin verständlich. Könnte Diskussionen auslösen, die unangenehm werden könnten.
Siehe Zusammenfassung Grundsteuer B
 
Wir können getrost davon ausgehen, dass sich der von den Bürgern jährlich geleistete Anteil zu einem „Straßenbeitrag“ zurzeit so um die 100 Prozentpunkte (von 715) bewegen könnte. In Euro ausgedrückt, mehr als 1.000.000,00 Mio. Dieser Betrag wird von der Stadt jährlich über die Grundsteuer B eingezogen und sollte den Regeln nach 50% (Schnitt) der Kosten für die „grundhafte Sanierung“ decken. Dies bedeutet auch, wir könnten in Rödermark im Prinzip jährlich 2 Mio. Euro in die „grundhafte Sanierung“ investieren. 50% der Kosten müssen auch mit einer Straßenbeitragssatzung über den normalen Haushalt finanziert werden.

Investiert die Stadt nicht jährlich den Betrag von 1 Mio.
für die „grundhafte Sanierung“,  könnte man auf den Gedanken kommen, dass die Stadt den Bürgern einen gewissen Betrag der erhobenen Grundsteuer B zurückerstatten müsste.

Festzuhalten sei.
Der Bürger leistet seinen finanziellen Anteil, dass die bestehende Infrastruktur nicht verkommt. Wenn die Stadt nicht mindestens 2 Mio. jährlich (laut von der Stadt in Auftrag gegebenem Gutachten sind 2.200.000,00 notwendig) in die „grundhafte Sanierung“ der Straßen investiert, könnte man dem Bürgermeister und seiner Kämmerin dann den Vorwurf machen, man geht nicht sorgsam mit dem Geld der Bürger um? Lässt man in Rödermark die bestehende Infrastruktur verkommen, weil man sich durch neue, teilweise völlig überflüssige Projekte verzettelt und deshalb Geld fehlt?

Grundsteuer ist nicht zweckgebunden


Für Rödermark angedacht, als noch eine Straßenbeitragssatzung im Gespräch war.
Anliegerstraßen: 75 Prozent der Kosten dürfen umgelegt werden
Haupterschließungsstraßen: 50 Prozent dürfen umgelegt werden
Hauptverkehrsstraßen: 25 Prozent dürfen umgelegt werden
Schnitt 50%


Unsortiert:
» Zusammenfassung Haushalt/Schutzschirm/Hessenkasse
» Zusammenfassung: Grüne Mitte, Odenwaldstr. Kapellenstr. Babenhäuser Str., Freiherr vom Stein Str. Stadtgrün, Stadtumbau, Radwege
» Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht.
» Messenhausen. Kritik an Verkehrsbelastung reißt nicht ab
» Messenhausen. Verkehrsberuhigung wegen Unfallschwerpunkt?

Die für die Babenhäuser Straße gewährten Landeszuschüsse in Höhe von 188.270.00 € zuzügl. Zinsen (ca. 162.000,00 Stand Oktober 2017) wurden zurückgefordert. Grund: Die 30-Zone in der Babenhäuser Straße ist nicht zulässig.
Siehe auch Mitteilungen vom Magistrat.
» Der Schildawald zu Ober-Roden. Babenhäuser Straße
» Verwaltungsgericht. Klage

» Konzept für grundhafte Sanierung der Straßen liegt jetzt vor.
» Die ungeschminkte Wahrheit über den Straßenzustand?
» Zusammenfassung Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Nichts ist mehr so wie es war. Wir stehen so nah am Abgrund wie nie zuvor.

Ich sehe nur noch Chaos
Ich sehe nur noch Chaos

Ich würde mir wünschen, wenn der Bürgermeister derart viel öffentlich vorgetragene Energie für die Gewerbeentwicklung (bringt Geld) einsetzt, wie er es für den Stadtumbau (der kostet Geld) und Breitband tut.

Nach den Reden der Koalition und Opposition bei der Stavo am 29.03.2022 vermisse ich bei der kommenden Stadtverwaltung einen Antrag der Koalition, mit dem eine Rücknahme des 2021 erteilten Auftrag (TOP 24) gestellt wird. Ist notwendig, damit der Magistrat die Arbeit zur Enwicklung eines Gewerbegebiets völlig legal einstellen lassen kann. Wenn der Antrag nicht kommen sollte und der Magistrat den erteilten Auftrag unbearbeitet liegen lässt, kommt das für mich einer „Arbeitsverweigerung“ nahe, die zu ahnden wäre.

Der Auftrag der Stadtverordneten an den Magistrat:
Die Stadtverordnetenversammlung (Anmerkung: CDU [12], SPD [4], FWR [4], FDP [3]) spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen. So im Auftrag von 2021.
 
Da der zur Stavo am 29.03.2022 gestellte Antrag (Top 15) der FDP mit der Forderung an den Magistrat über Aktivitäten zu berichten zurückgezogen wurde, gibt es keinen Grund der Verwaltung mehr, verbindlich darüber zu berichten. Wenn es überhaupt etwas zu berichten gibt.

Im zurückgezogenen Antrag:
Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania, mit welchen Ergebnissen gegeben hat. Siehe Top 15

Was nun? Rödermark hat sich für die Zukunft immense Ausgaben
aufgeladen (Stadtumbau, Stadtgrün, Hopper, Feuerwehrhaus, Zinssteigerung, Hessenkasse, Personalzuwachs, wir investieren laut Gutachter zu wenig in die bestehende Infrastruktur). Wie will die Stadt das alles bezahlen? Ein privater Haushalt müsste sich total verschulden, wenn man dort so haushalten würde wie bei der Stadt. Die Stadt kann aber entgegenwirken, indem sie eine Lohnerhöhung (Grundsteuer B) fordert, die im Gegensatz zu einer Lohnerhöhung eines Arbeitnehmers nicht zurückgewiesen werden kann.
Diejenigen, die dafür Sorge tragen müssten, dass die Stadt für ihre Pläne auch über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, könnte mit zügiger Abarbeitung der unmissverständlichen erteilten Aufträge dazu maßgeblich beitragen.
Eine Aufstellung (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) der zu tätigen Ausgaben hier in diesem Artikel.

Was man sehr schnell vergisst.
Rödermark hält sich mittels diverser Rettungsschirme über Wasser. Gutes Haushalten dürfte dafür nicht der Grund sein.
Nicht alle Kommunen in Hessen sind derart auf Hilfe von außen angewiesen. Rödermark musste in weniger als 10 Jahre bereits zum zweiten Mal einen Rettungsschirm (Schutzschirm, Hessenkasse) in Anspruch nehmen. Durch den Schutzschirm wurden Rödermark ca. 12,5 Mio. € erlassen. Den ersten Rettungsschirm (nur ca. 1/3 der hessischen Kommunen mussten den in Anspruch nehmen) konnten wir verlassen um dann fast ansatzlos in den zweiten (Hessenkasse) zu wechseln. Hierfür sind von Rödermark ca. 700.000,00 € jährlich zu zahlen.

Angst vor der Antwort?
Ich vermisse die erneute Anfrage einer Oppositionspartei, mit der man nur die Frage nach den Aktivitäten zum Gewerbegebiet Germania stellt. Gibt es Informationen zur „REWE“ am ehemaligen Gaswerk? Von Fortschritt ist mit nichts bekannt.
Angst vor der (harschen) Antwort? Nicht oft genug nachgefragt? Hat man Angst davor, dass Kollegen in der Stadtverordnetenversammlung einem wiederholt zu verstehen geben- man würde nerven -? Anders ist es nicht zu verstehen, warum es im Bahnhofsgebäude Ober-Roden noch nicht die vertraglich festgelegte öffentliche Toilette gibt oder eine Erklärung dazu, warum es a) die nicht gibt und b) welchen Ausgleich der Investor zahlt.
Ein finanzpolitisches interessiertes Fraktionsmitglied muss doch halbjährlich die Frage stellen, wie es um die zur Debatte (gerichtlich) stehende Rückforderungen (Land) Babenhäuser Straße steht.
Die Zuwendung beläuft sich auf 188.270 €. Die Zinsen von 2000 bis 2019 belaufen sich auf 195.965 € (6 % pro Jahr) und sind im Jahresabschluss 2019 als Rückstellung gebucht. Quelle
 
Antworten auf diese Fragen dürften die Verwaltung wohl kaum nennenswert belasten.

Wird das jetzt vor jeder Stadtverordnetenversammlung gemacht?
Am 29.03.2022 steht unter TOP 4
(Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers
Am 24.05.2022 stand unter TOP 4
TP 4 (Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers
Die Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2022 war beschlussfähig.

Rein gefühlsmäßig
Ich gehe seit mehr als 10 Jahren regelmäßig zur Stadtverordnetenversammlung. Bürgermeister war die meiste Zeit Roland Kern. Man kann sagen, was man will, Roland Kern hatte seinen Laden im Griff. Unabhängig davon, wie man zu seinen Entscheidungen stand. Wie nun das Schiff Rödermark zurzeit durch wildes Wasser geführt wird, macht für mich den Eindruck, als wenn die Kommandeure die Brücke verlassen haben.

Siehe auch
» Ist Chef-Sache. Der Chef warnt vor eigenen Fehlern.
» Etwas zu den Kosten 700.000,00 € Hessenkasse
» Babenhäuser Straße. Klage vor dem Verwaltungsgericht


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.