![Geschockt. Weitere Belastungen](https://www.rm-news.de/wp-content/uploads/2017/06/Fotolia_50579756_XS_copyright.jpg)
Rödermark. 25,00 Euro im Jahr Mehrbelastung für jeden Bürger.
Die gute Fee kommt wieder.
Allerdings haben wir diesmal für die gute Fee zu zahlen. Jeder Bürger hat zu zahlen. Baby und Greis.
Die Gebührenkeule wird wohl weiter geschwungen. Rödermark kann sich an dem nächsten Rettungsschirm beteiligen. Mag ja sein, dass der Kämmerer (Roland Kern) der Stadt das Jahr 2019 noch ohne Erhöhung der Steuer/Gebühren überstehen wird. Aber ca. 700.000,00 Euro, die Rödermark jährlich für die Schuldentilgung (Hessenkasse) abdrücken muss, müssen letztendlich irgendwo herkommen. Aus der – Grünen Mitte – wird sicherlich kein Geld fließen.
Wichtig zu wissen. 2019 dürfte der letzte Haushalt von Bürgermeister Kern sein. Da wäre es für ihn schön, wenn keine Steuererhöhung im Haushalt steht.
Das Rödermark an der Hessenkasse teilnehmen wird, dürfte sicher sein. Schade, dass bei dem Antrag der Verwaltung unter – Finanzielle Auswirkungen – nur der Betrag aufgeführt ist, der voraussichtlich zu zahlen ist. Es wäre schön gewesen zu wissen, woher der Kämmerer die 700.000,00 Euro (entsprechen ca. 7%-Punkte Grundsteuer B) hernimmt.
Sie wissen ja, dass auch bald die ersten Gebührenbescheide für die beschlossene Straßenbeitragssatzung kommen werden. Alles Abschiedsgeschenke von Bürgermeister Kern.
Hätte ich ja fast vergessen. Auch der Kreis Offenbach wird seine Kassenkredite über die Hessenkasse ablösen. Alle dem Kreis angehörigen Kommunen haben zu zahlen. Ich hatte mal in Erfahrung bringen können, dass sich der Betrag pro Bürger ca. 13,00 Euro jährlich sein wird. Zurzeit redet man allerdings schon von 25,00 Euro.
Ca. 12,00 ist Rödermark durch den Rettungsschirm 1 losgeworden. Durch den Rettungsschirm 2 (Hessenkasse) werden voraussichtlich 26,6 Mio. Euro abgegeben. Das nenne ich mal eine finanztechnische Großleistungen zur Entschuldung der Gemeindekasse. Epperthausen darf keine Schulden abgeben. Warum? Die haben keine Kassenkredite.
Der von der Verwaltung eingereichte Antrag zur Stadtverordnetenversammlung.
Sachverhalt/Begründung: (Hervorhebungen durch den Admin)
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