Das Rödermark unter dem Rettungsschirm steht, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Es wurde vom Land am 14. Mai 2012 das Schutzschirm-Gesetz beschlossen. Am 31. Dezember 2047 wird das Gesetz außer Kraft gesetzt.
Der kommunale Rettungsschirm wurde den ärmsten Städten und Gemeinden in Hessen angeboten.
Ein Entschuldungsfonds übernimmt seit 1. Januar 2013 je 46 Prozent der Schulden der ärmsten Städte und Gemeinden in Hessen. Quelle
Im Februar 2013 war es dann so weit. Bürgermeister Kern und der damalige erste Stadtrat Alexander Sturm haben in Wiesbaden den Schutzschirmvertrag unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung hat sich die Stadt Rödermark verpflichtet, bis zu einem definierten Termin (2017), einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Ob die manchmal aufgeführten Nachteile (z.B. Rödermark ist in seiner Selbstbestimmung eingeschränkt) wirklich Nachteile sind; darüber lässt sich trefflich streiten.
Wie man oben lesen kann, läuft das Gesetz zum „kommunalen Schutzschirm“ bis 2047. Bedeutet das, dass die Stadt Rödermark bis 2047 an dieses Gesetz gebunden ist?
Da man zu den Fragen rund um den Schutzschirmvertrag wenig aus den Gremien oder Internet der Stadt Rödermark erfahren kann, ist man auf Internetrecherche und andere Kommunen angewiesen.
Was die Recherche ergeben hat. Alles ohne Gewähr.
Bedingungen für das Laufzeitende.
Rödermark ist NICHT bis 2047 an den „kommunalen Rettungsschirm“ gebunden. Rödermark wird wahrscheinlich so um das Jahr 2021 aus den „Fesseln“ des Rettungsschirms befreit und genießt ab dann nur noch die Vorteile: „ca. 12.2 Mio. an Schulden sind wir los und wir zahlen nur noch die Kosten für einen günstigen Zinssatz.“ Vorausgesetzt, Rödermark erfüllt die Konsolidierungsvorgaben.
Dass Rödermark die gesteckten Ziele (Konsolidierungspfad) wahrscheinlich erreichen wird, hat Rödermark in der Hauptsache zwei Tatsachen zu verdanken. 1.) Den Bürgern. Denn die haben extreme Steuer- und Gebührenerhöhung zu tragen und 2.) den glücklichen Umständen der hohen und unerwarteten Zuwendungen von Land und Bund. BTW. Es werden weiter Gebührenerhöhungen folgen. Und wie die Stadt die nächsten 5 Jahre (so BM Kern) OHNE eine Straßenbeitragssatzung auskommen will, ist mir ein Rätsel oder ist es schon jetzt nur Wahlkampfgetöse.
So wie ich das sehe, hat weder der Bürgermeister noch der erste Stadtrat oder die Koalition, bestehend aus CDU und AL/Die Grünen, viel zum Erfolg der Konsolidierung beigetragen.
Weiter zum Schutzschirmvertrag.
In dem Schutzschirmvertrag für Schlangenbad steht:

Quelle: Schutzschirmvertrag
Wenn man einen solchen Satz in einem Vertrag stehen hat, sollte das als Aufforderung zu verstehen sein, den Schutzschirmvertrag der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Auch ohne besondere Nachfrage.
Aus Rödermark liegt mir der Schutzschirmvertrag nicht vor. (Es wurde auf der Webseite der Stadt Rödermark mit den Suchbegriffen „Schutzschirm“ und „Rettungsschirm“ gesucht.) Andere Kommunen handeln hier völlig anders und legen im Rahmen der Transparenz solche Verträge für die Bürger nachvollziehbar im Internet ab. Hier der Schutzschirmvertrag aus Schlangenbad
Da ich mir aber gut vorstellen kann, dass die Verträge für alle gleich sind, kann man den Vertrag aus Schlangenbad für Vergleiche zu Rödermark heranziehen.
Hier der §9 zum Vertragsende.

Quelle: Schutzschirmvertrag
Siehe auch
» Zusammenfassung Haushalt
» Kein Schutzschirm. Volle Selbstbestimmung?
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.