Abbaupfad nicht erreicht. Soll man umziehen?

Wenn meine Enkel bei einem Computerspiel eine Aufgabe total verpatzen, ist das zunächst nicht so schlimm. Da hat man ein zweites Leben. Man bekommt eine 2. Chance und soll dann mit größerer Aufmerksamkeit weitermachen.
 
So ähnlich ist das mit dem Schutzschirm. Einmal kann man wohl patzen. Dann ist aber Schluss mit Lustig. So jedenfalls kann man es dem Schutzschirmgesetz und der „Durchführung Schutzschirmgesetz“ entnehmen.
 

So steht es im Schutzschirmgesetz. Für Kommunen, die ihre Hausaufgaben schlecht machen.
Der Haushalt für 2014 ist noch nicht verabschiedet. Es ist noch Zeit, bis zum Januar/Februar 2014 das zurzeit bekannte Defizit durch Sparmaßnahmen auszugleichen. Ich glaube aber nicht an große Sparmaßnahmen. Ganz im Gegenteil. Man wird personell aufrüsten und wahrscheinlich im Februar einen subventionierten Klimabeauftragten einstellen. Der Bürger kann ja zahlen.
 
Es muss nicht so passieren wie ab hier aufgeführt, aber nach dem Vertragswerk kann es so kommen. Der Bürger zahlt für nicht deutlich erkennbaren Sparwillen des hauptamtlichen Magistrats.
 
Wenn die Auflagen des Schutzschirmgesetzes verfehlt werden, sollte man sich überlegen, auszuwandern.
 
Schutzschirmgesetz §4

Schutzschirmgesetzt $4
Schutzschirmgesetzt §4

Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3
Schutzschirmgesetz §3

Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, bis 2018 einen ausgeglichenen Haushalt zu führen. Danach muss der Haushalt DAUERHAFT ausgeglichen sein. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wenn nicht, wird es teuer für die Bürger.
 
Verpflichtet hat sich die Stadt Rödermark, die dazu notwendigen Maßnahmen (Abbaupfad) zu beschreiben und durchzuführen. (§3 Absatz 3, Satz 1)
Wird sich nicht daran gehalten, wird es teuer für die Bürger.
 
Durchführung Schutzschirmgesetz §4
Durchführung $4
Durchführung $4

Hat man sein Ziel erreicht, kann es evtl. eine Fristverlängerung geben. Aber nur EINMAL.
Dann wird es teuer für die Bürger.
 
Die ca. 12,5 Mio. Schulden können zurückkommen. Die Tilgung der Schuld und wahrscheinlich höhere Zinsen werden den Haushalt (und damit dem Bürger) sehr teuer zu stehen kommen. Im schlimmsten Fall könnte unser hauptamtlicher Magistrat eine weisungsbefugte Hilfe vom RP zur Seite gestellt bekommen.
 
Was kann sonst noch passieren
Im Vertrag §4 steht:

[..]können Zwangsmaßnahmen nach dem Siebenten Teil der Hessischen Gemeindeordnung ergiffen sowie die [..]

Lesen Sie dazu den Text in der HGO
 
Der Stadtkämmerer hofft auf Geld aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs und darauf, dass es dann alles GUT wird für Rödermark. Der Stadtkämmerer sollte sich einmal nach der Höhe des der Stadt voraussichtlich zustehenden Geldstroms bei seinem Parteifreund Reimund Butz erkundigen.
 
Es wäre schön, wenn sich die bisher einzig ausgesprochene Hoffnung des Stadtkämmerers (Einbringung Haushalt 2014) auf einen ausgeglichenen Haushalt erfüllen würde. Nur der Glaube daran fehlt mir.
 
Der hauptamtliche Magistrat muss jetzt liefern, der Bürger hat seinen Beitrag bereits kräftig geleistet.
 
Ein Hinweis zu den kommenden Beiträgen zum Straßenbau
Hier wird der Bürger in Kürze mit einem kräftigen Beitrag belastet. Aber JEDEM MUSS KLAR SEIN, dieser Betrag ist ein Beitrag, der auf den Abbaupfad nur minimale Auswirkungen hat.
 
Gebühren: Zahlt der Bürger für eine konkrete Leistung. Z.B. Personalausweis.
Beitrag: Geldleistung für eine Herstellung. Z.B. GRUNDerneuern einer Straße.
Steuer: Kein konkreter Verwendungszweck.
 
Bei OP-Online kann man zu Mainhausen lesen.

[..]Es müsse den jeweiligen Budget-Verantwortlichen in der Verwaltung klar sein, dass es über ständige Steuer-, Abgaben- und Gebührenerhöhungen oder gar weitere Verschuldung dauerhaft nicht möglich sei, einen ausgeglichenen Etat zu erreichen. „Nur ein sparsamer Umgang mit den anvertrauten Mitteln wird langfristig zum Ziel führen“, so Egner abschließend.[..] Quelle: OP-Online

Siehe auch
» 16.12.2013 Sparantrag (Prüfantrag) von der Koalition abgeschmettert
» 12.12.2013 R. Butz zweifelt an “nennenswerter Besserstellung”.
» 09.12.2013 Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
» 29.11.2013 Jammern auf hohem Niveau
» 22.11.2013 Ist Rödermark pleite?
» 17.11.2012 Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» 16.11.2013 Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
 
Artikel zum Haushalt der Stadt Rödermark


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Wer kontrolliert den Haushalt?

Rödermark. Wer konntrolliert den Haushalt?

Wie man lesen konnte, ist der Haushalt der schutzschirmfreien Stadt Rodgau vom Landrat bemängelt worden bevor dieser von den Stadtverordneten beschlossen wurde.

Kann das Rödermark auch passieren?
So wie im Rodgau nicht.
Die Schutzschirmkommune Rödermark ist nach §4 Abs. 3 des Hessischen Kommunalen Schutzschirmgesetzes dem RP unterstellt. Rödermark bekommt den Brief, wenn der RP dies für erforderlich sieht, nicht vom Landrat Quilling, sondern vom RegierungsPräsidenten. Ob da schon was da ist?

Haushalte der „guten“ Gemeinden“ stehen beim Landrat unter Aufsicht und die „bösen“ beim RP.

Ist auch verständlich. Landräte können mit Ihren Kommunen auch unter die „Schutzschirmkommunen“ fallen und dann so weiter wirtschaften wie bisher. „So nicht“ argumentierte seinerzeit die FDP und sorgte für eine Anpassung des §136 Abs. 3 der HGO über das Schutzschirmgesetz (§4 Abs. 3).

Wann endet der Vertrag?
Wenn im dritten (?Standard?) aufeinanderfolgenden Jahr der Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung ausgeglichen ist. Festgestellt durch den RP.

Siehe auch
» Artikel zum Haushalt
» Durchführung Schutzschirmgesetz
» Schutzschirmvertrag Dietzenbach


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Rödermark. Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?

Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
Um 12,5 Mio. ÄRMER.
 
„Wir können auf keinen noch so kleinen Konsolidierungsbeitrag verzichten“ sagte Herr Sturm
 
Vorweg
 
Über das Thema „Haushalt 2014“ in Verbindung mit dem „Rettungsschirm/Schutzschirm“ wurde in letzter Zeit mehrfach geschrieben. Da kleine Nuancen das Gesamtbild verändern, lohnt es sich, dieses Thema erneut aufzugreifen.
 
Ich (egoistisch) persönlich empfand den Beschluss, dem Schutzschirm/Rettungsschirm beizutreten, für gut. Ich hatte auch gehofft, der hauptamtliche Magistrat der Stadt Rödermark stellt sich der schwierigen Aufgabe und ist bereit zu den notwendigen Einsparungen und steht zu dem Abbaupfad. Erkennen kann ich das bis jetzt noch nicht. Zeit ist bis zum Februar 2014, dann soll der Haushalt verabschiedet sein. Hoffentlich. Wenn der hauptamtliche Magistrat es nicht richten kann, wird es wohl eine übergeordnete Behörde richten müssen?
 
Kommunen, die unter dem Rettungsschirm geschlüpft sind, haben einen Teil der Schulden (Rödermark ca. 12,5 Mio.) an das Land Hessen abgegeben. Damit wurde der Bürger in Rödermark entlastet und die Schuld auf alle Bürger in Hessen verteilt. Für dieses Entgegenkommen sind selbstverständlich auch Regeln aufgestellt worden. Die bedürftigen Kommunen müssen sparen. Mehr sparen als diejenigen, die NICHT unter dem Rettungsschirm stehen. Das ist doch wohl auch die Pflicht den Kommunen gegenüber, die den Entschuldungsfonds NICHT beansprucht haben und alles aus eigener Kraft schaffen wollen.
 
War der Grund einer Kommune NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm/Entschuldungsfond zu schlüpfen die

„Einschränkung der Selbstständigkeit der Kommune“

so hat man dort wohl die Rechnung ohne die Kommunalaufsicht gemacht.
 
Den Haushalt (Rodgau) noch nicht verabschiedet; und schon beanstandet. So kann es auch einer Stadt ergehen, die NICHT unter dem kommunalen Schutzschirm des Landes Hessens steht. Die Stadt muss/sollte die Grundsteuer erhöhen, damit der Haushalt für das kommende Jahr genehmigt wird. Hatte man vermutet, wenn man sich NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm begibt, hätte man mehr Freiheiten bei der Haushaltsgestaltung? Es ist scheinbar nicht so. Aus der schutzschirmfreien Zone Rodgau berichtet die Offenbach-Post.
Stadt muss Grundsteuer erhöhen.

[..] Die Stadt müsse die Realsteuern hinaufsetzen, um höhere Einnahmen zu erzielen. Kommunen gleicher Größenordnung, die nicht dem Schutzschirm unterlägen, verlangten weitaus höhere Steuer-Hebesätze als Rodgau, heißt es weiter.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de .

 
[..]Wir werden genauso behandelt wie Schutzschirmkommunen“, sagte Bürgermeister Jürgen Hoffmann[..] Was soll man dazu sagen Herr Hoffmann? Ist schon Sch….
 
Merkwürdig ist der Vorgang schon. Ein Haushalt, der noch nicht durch das Stadtparlament gegangen ist, wird schon vorab von der Aufsichtsbehörde kritisiert.
 
Das folgende mag verstehen wer will. Ich nicht
Zurück nach Rödermark.
Bevor man weiterliest sollte man wissen. Im Oktober 2013 (Seite 50) wurde von Bürgermeister Kern und Stadtrat Jörg Rotter der Beitritt zum Rettungsschirm/Schutzschirm, am 15.02.2013, als gut für die Stadt Rödermark geadelt. Die „Rede zum Haushalt“ war am 12.11.2013.
 
Am 04.07.2013 bekräftigte der Magistrat man werde natürlich am Konsolidierungsziel festhalten. Ziel ist: „Bis 2018 ein ausgeglichener Haushalt“.

[..]Mit seinem am 21. Mai verkündeten Urteil in einem von der Stadt Alsfel[..]
[..]Inwieweit der Vollzug des auch von der Stadt Rödermark am 15. Februar unterzeichneten Schutzschirmvertrages hiervon berührt wird, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls offen bleiben. Am Konsolidierungsziel soll natürlich festgehalten werden.Quelle: Stadt Rödermark[..]

Bei seiner „Rede zum Haushalt“ äußerte sich der Stadtkämmerer und Bürgermeister zum Schutzschirm wie folgt:

[…]Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen. [..]
Quelle:„Rede zu Haushalt 2014“ von Bürgermeister Kern.


Was will der Bürgermeister und Stadtkämmerer uns damit sagen? Der Interpretationsspielraum ist sehr groß:
 
» 1) Den Rettungsschirm/Schutzschirm gäbe es nicht. (Dann kann man nichts unterzeichnen) Die 12.5 Mio Schuldenübernahme durch das Land hätte es auch nicht gegeben. Evtl. gibt es in 2016 mehr Geld. Kürzungen wären allerdings auch möglich.
 
» 2) Man wäre nicht die 99. Kommune gewesen, sondern z.B. die 50.(Maschinerie anders verlaufen)
 
» 3) Man hätte nicht unterzeichnet weil es laut Urteil evtl. in 2016 Geld gibt. (Weiter so wirtschafteten wie bisher. 🙁)
 
Hätte, hätte Fahrradkette. Fakt ist doch, selbst wenn das Urteil im Januar 2013 (vor der Schutzschirmunerzeichnung) vorgelegen hätte, für den Haushalt 2014/2015 von Rödermark wäre das nicht die Rettung gewesen. (8. Der kommunale Finanzausgleich ist spätestens für das Ausgleichsjahr 2016 neu zu regeln. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht anwendbar.) Jedem dürfte klar sein, dass „spätestens“ auch „frühestens“ bedeuten kann weil, auch bei der Landesregierung die Personalkapazität „auf Kante genäht“ ist.
 
Jetzt kennt man das Urteil.
Jetzt haben wir den Status wie oben unter 1) aufgeführt.
Was hindert die Stadt daran, freiwillig aus dem Vertrag auszusteigen? Übernehmen wir wieder ca. 12,5 Mio. Schulden. Wie der Zeitraum bis 2016, evtl. gibt es da Geld ( Rückzahlungen wären auch möglich), ohne Ärger mit der Kommunalaufsicht überbrückt werden kann, darüber muss noch beschlossen werden.
Wenn Bürgermeister Kern (Fall 3) den Vertrag mit Kenntnis des Gerichtsurteil NICHT unterschrieben hätte, müssen dadurch logischerweise andere Vorteile für die Stadt erwachsen. Fragt sich nur, welche?
 
Geld oder kein Geld? Das ist hier die Frage. Staatsgerichtshof

[..]Eine Aussage zur Höhe der den hessischen Kommunen von Verfassungs wegen zustehenden Finanzausgleichsleistungen hat der Staatsgerichtshof damit nicht getroffen. Beanstandet wurde die fehlende Bedarfsermittlung. Hätte das Land Hessen den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen zwar möglicherweise höher ausgefallen. Andererseits ist es aber auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Kürzungen sachgerecht wären.[..] Quelle: Staatsgerichtshof
Hervorhebungen durch den Admin.

 
Gibt es jetzt, nach dem Urteil, für Rödermark Geld oder nicht?
Was weiß denn ich. Fragen Sie einmal den Bürgermeister. Evtl. hat der ja eine schlüssige Antwort.
Kommunen, die ihre freiwilligen Leistungen weit runtergefahren haben, werden wohl mit mehr Geld rechnen können.
Die klagende Stadt, Alsfeld, hat:
» öffentliche Einrichtungen geschlossen
» freiwillige Leistungen zurückgeführt
» Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet
» habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut
» Förderung des Kinderhorts eingestellt
» freiwilligen Polizeidienst eingestellt
» Förderung von Präventionsrat eingestellt
» Förderung von Musikschule eingestellt
» Förderung von Musik- und Kulturpflege eingestellt
» Siehe weiter unten unter Punkt 11.
» Umweltschutzaufgaben eingestellt.

[..]Ob am Ende das Land oder die Kommunen die Gewinner sein würden, lasse sich erst nach der vom Gericht geforderten Bedarfsanalyse sagen. [..] Quelle FAZ

 
Hofft man in Rödermark auf einen Geldsegen aus dem Gerichtsurteil. ? Ja!
 
Wir in Rödermark sind 12,5 Mio. Schulden los. …… Noch.
 
Entwurf Haushaltsplan 2014
Im Haushaltsplanentwurf (Seite 27) wird aufgeführt:

Kompensationsumlage
Kompensationsumlage

Um diesen Text zu verstehen lohnt ein Blick in das Urteil.

6. Der Landesgesetzgeber ist prinzipiell nicht gehindert, eine Kompensation-sumlage einzuführen. Belastet er allerdings die Kommunen mit einer neuen Umlage, die ihre finanzielle Handlungsfähigkeit spürbar beeinträchtigt, muss er den kommunalen Finanzbedarf ermitteln, wobei er nach den kommunalen Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise zu differenzieren hat.
7. Die angegriffenen Vorschriften über die Einführung der Kompensationsumlage sind ebenfalls wegen des Fehlens einer Finanzbedarfsermittlung verfas-sungswidrig und verletzen das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin.

Es dreht sich alles um die fehlende Finanzbedarfsermittlung.
Anzumerken sei noch. Es ist KEIN Urteil bezügl. Kompensationsumlage in einem eigenen Prozess.
 
Vorgehen gegen die Kompensationsumlage

[..]Der Hessische Städtetag empfiehlt eine Klageerhebung aus prozessualen Gründen nur den Kommunen, die zum Kreis der am stärksten betroffenen Städte und Gemeinden gehören, also den Kommunen, bei denen die Schlüsselzuweisung negativ ist oder denen nach Abzug der Kompensationsumlage nur noch die Mindestschlüsselzuweisung verbleibt. Rödermark zählt nicht zu diesen Kommunen.

Bei allen anderen Kommunen ist eine Klage selbstverständlich auch denkbar, müsste jedoch anders und umfangreicher begründet werden.[..]
Quelle. roedermark.de

 
Einige Passagen aus dem Urteil (Auf Reiter Langtext klicken). Man achte auf die Wortwahl

11 Die Antragstellerin habe in Umsetzung ihres Haushaltssicherungskonzeptes öffentliche Einrichtungen geschlossen, freiwillige Leistungen zurückgeführt und auf die Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet. Von 2008 auf 2009 habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut, wobei (zum 30. Juni 2009) lediglich 121,5 Stellen tatsächlich besetzt gewesen seien. Durch organisatorische Maßnahmen seien weitere Personalkosten eingespart worden. Während sich der Gesamtbetrag der Ausgaben mit freiwilligem Charakter im Verwaltungshaushalt 2006 noch auf ca. 2,6 Millionen € belaufen habe, sei er nach Berechnungen der Aufsichtsbehörde im Haushaltsjahr 2010 auf rd. 1,6 Millionen € gesunken. Diese Ausgaben enthielten allerdings überwiegend solche für öffentliche Einrichtungen und seien – da die Gemeinde zu deren Bereitstellung verpflichtet sei – keine freiwilligen Leistungen im Rechtssinne. Die Ausgaben für Wirtschaftsförderung von ca. 130.000 € (2010) bzw. 170.000 € (2011) bestünden im Wesentlichen aus Personalkosten. Die Antragstellerin habe die Förderung des Kinderhorts eingestellt, eine Kindertagesstätte geschlossen, die Erd- und Steindeponie verkauft, Umweltschutzaufgaben nicht mehr wahrgenommen, den freiwilligen Polizeidienst sowie die Förderung von Präventionsrat, Musikschule, Musik- und Kulturpflege, Rentenberatung, Städtepartnerschaften und des öffentlichen Personennahverkehrs eingestellt. Ferner habe sie Gebäude veräußert. Die Antragstellerin habe keine nennenswerten Leistungen erbracht, für die keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe. Investitionen bei Straßen, Brücken und im Feuerwehrwesen, die infolge der seit Jahren zugespitzten Haushaltslage sehr vernachlässigt worden seien, könnten nicht mehr weiter gestreckt werden.
 
130 Will sich der Gesetzgeber zur Erfüllung seiner Finanzbedarfsermittlungspflicht auf bereits vorhandene statistische Daten stützen, muss erkennbar sein, dass er aus dem ihm zur Verfügung stehenden Datenmaterial selbst entsprechende Folgerungen gezogen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat.
 
151 Ob und inwiefern eine solche Verschiebung die Veränderung der Steuerverbundmasse und damit auch der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen rechtfertigen kann, beurteilt sich nach dem Grundsatz der Verteilungssymmetrie und bedarf vorliegend keiner Entscheidung. Eine Bedarfsanalyse wird dadurch nämlich nicht entbehrlich. Denn die Pflicht zur Bedarfsermittlung und das Gebot der Verteilungssymmetrie sind zwei prinzipiell unabhängig voneinander bestehende verfassungsrechtliche Vorgaben für den Finanzausgleichsgesetzgeber. Fehlt es bereits an einer Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs, kommt es auf die Frage, ob die Veränderung der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen dem Gebot der Verteilungssymmetrie Rechnung trägt, nicht mehr an.
 
158 Die verfassungsrechtlich erforderliche Bedarfsanalyse mag schwierig und komplex sein. Der Staatsgerichtshof verkennt auch nicht, dass der Finanzbedarf der Kommunen nicht nach objektiven Kriterien eindeutig feststellbar ist. Aber dies verlangt die Hessische Verfassung vom Landesgesetzgeber auch nicht. Vielmehr hat er auch bei der Bedarfsanalyse Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume.
 
159 So darf der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Kosten für Pflichtaufgaben durchaus pauschalieren. Die Pflicht zur Bedarfsanalyse bedeutet auch nicht, dass der Finanzausgleichsgesetzgeber alle Ausgaben der Kommunen als ausgleichsrelevant in seine Kostenanalyse einstellen müsste. Aus der Pflicht des Landes nach Art. 137 Abs. 5 Satz 1 HV, lediglich die „erforderlichen Mittel“ sicherzustellen, folgt bereits, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen.
 
163 Im Rahmen der Bedarfsanalyse könnte der Gesetzgeber etwa die (gesamten) tatsächlichen Ausgaben für Pflichtaufgaben erfassen, diese (um Ausreißer nach oben und unten) bereinigen und um einen zusätzlichen Betrag für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben erhöhen, um sodann durch Anrechnung der originären Einnahmen bzw. Einnahmemöglichkeiten der Kommunen deren Finanzbedarf zu ermitteln.
 
170 Es besteht auch keine Verpflichtung oder Obliegenheit der kommunalen Spitzenverbände, eine Bedarfsanalyse für alle Kommunen zu erstellen. Dies ist vielmehr ausschließlich eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers. Nicht zutreffend ist zudem die Behauptung des Antragsgegners, die Spitzenverbände hätten nie eine solche Bedarfsanalyse gefordert. Die Landesregierung selbst schildert in ihrem Gesetzentwurf für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 vom 27. August 2010, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund die fehlende Betrachtung der Ausgabenseite sowohl im Verhältnis zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene gerügt habe, wodurch seiner Auffassung nach in verfassungswidriger Weise die Frage unbeantwortet gelassen worden sei, welches Geld für die Erfüllung welcher Aufgaben bei den Kommunen vorgesehen sei.
 
184 Die Antragstellerin hat im Einzelnen dargelegt, welche Aufgaben sie aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr wahrnehmen konnte. Hätte der Antragsgegner den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen im Jahr 2011 an die Antragstellerin möglicherweise signifikant höher ausgefallen. Der finanzielle Zwang, den kommunalen Aufgabenbestand zu reduzieren, wäre in diesem Fall deutlich geringer gewesen. Die Relevanz der fehlenden Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben, die das Selbstverwaltungsrecht des Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 HV garantiert und die durch den Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung nach Art. 137 Abs. 5 HV ermöglicht werden soll, ist damit hinreichend belegt.

 
In dem Urteil wird sich für die Bedarfsermittlung an der thüringischen Gesetzgebung orientiert.
 
OP-Online am 7.12.2013
Steuern sollen steigen: „Bürger zahlen Zeche“
Steueranhebung im Rodgau geplant.
Grundsteuer A 290% (bisher 230)
Grundsteuer B 390% (bisher 330)
Gewerbesteuer 350% (bisher 330)
Rodgau. Haushalt Rodgau noch nicht durch das Stadtparlament und schon mischt sich die Aufsichtsbehörde ein. Gab es das schon mal? Oder wird es jetzt grundsätzlich ernst?
 

Quelle: youtube.com
 
Siehe auch
» Jammern auf hohem Niveau. Wie soll die Konsolidierung klappen?
» Ist Rödermark pleite?
» Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
» Kompensationsumlage kreisangehöriger Gemeinden
» Artikel zum Haushalt


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.


 

Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?

Rödermark. BM Kern. Die Hoffnung für
den Haushalt basiert auf einem Urteil

 
Ein Urteil vom 21.05.2013, aber evtl. erst 2016 zur Anwendung kommt, könnte Rödermark finanziell wieder in die Spur bringen. Wäre das Urteil schon im Februar 2013 bekannt gewesen, hätte Rödermark nicht den Schritt unter den Schutzschirm des Landes Hessens angetreten. So habe ich Bürgermeister Roland Kern verstanden.
 

Aus der Haushaltsrede von Bürgermeister Kern am 12.11.2013

[..]In der Logik dieses Urteils erkenne ich, dass unsere Stadt – wäre sie denn in den vergangenen Jahren wenigstens in der Kinderbetreuung ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattet worden – nicht zu einem Rettungsschirm hätte greifen müssen!
Da diese Entscheidung vom 21. Mai 2013 grundlegend ist – der HSGB spricht von einem „Paukenschlag“ -, möchte ich einige zentrale Passagen daraus wiedergeben:[..]
Und weiter in der Haushaltsrede
[..]Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen.[..]
Quelle: Stadt Rödermark.

Hier das Urteil (Quelle Juris). Klicken Sie auf den Reiter Langtext
 
Wie schnell sich eine Meinung ändern kann, soll das hier zeigen:

Rettungsschirm/Schutzschirm ist gut für Rödermark
Rettungsschirm/Schutzschirm ist gut für Rödermark

bei diesem Vertragsabschluss“ ist der Rettungsschirm/Schutzschirm gemeint.
 
Diese Passage finden Sie Gesamtabschluss 2012 auf Seite 50. Unterzeichnet, Seite 54, am 4.10.2013. Knapp 1 Monat vor der Haushaltsrede.
 
Ja was denn jetzt? Fisch oder Fleisch?
 
Ist das Urteil ein Segen speziell für Rödermark? Kann Rödermark damit den Haushalt sanieren?
 
Bürgermeister Roland Kern ist Rechtsanwalt und kann ein Urteil besser beurteilen, als ich das je könnte. Aber nur die Meinung von Bürgermeister Kern ist mir in diesem Fall einfach zu dünn.
 
Was schreiben man so über dieses Urteil?

[..]Eine Aussage, wie hoch der Finanzbedarf der hessischen Städte und Gemeinden tatsächlich ist, wurde in dem Urteil nicht getroffen. Werde der Bedarf vom Land – und zwar getrennt nach den drei kommunalen Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise – wie gefordert ermittelt, könne dies sowohl zu höheren Finanzzuweisungen an die Kommunen, als auch zu weiteren Kürzungen führen:
„Diese Bedarfsanalyse kann zu dem Ergebnis führen, dass die angegriffene Änderung der Steuerverbundmasse gerechtfertigt ist. Nicht auszuschließen ist, dass auch weitere Kürzungen sachgerecht wären. Denn der Staatsgerichtshof beanstandet nicht die Höhe der Mittelzuweisungen, sondern ausschließlich die fehlende Bedarfsanalyse„.[…]Quelle: Kommunaler Schutzschirm
Hervorhebungen durch den Admin.

Gibt es jetzt Geld oder kann es für Rödermark auch zu Kürzungen führen?
 
Siehe auch
» Fraktionssprecher der Grünen zweifelt.
» Artikel zum Haushalt
» Hier das Urteil. Quelle Juris. Klick auf den Reiter Langtext.


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Rödermark in der Bild Zeitung

VIELE STÄDTE UND KREISE IN HESSEN KÖNNEN LAUFENDE AUSGABEN NUR MIT BANKKREDITEN BEZAHLEN
 
Allein die Tatsache, unter den Rettungsschirm schlüpfen zu müssen, dürfte für einen Bürgermeister Blamage genug sein. Aber jetzt auch noch einen Platz im oberen Drittel der „klammsten Kommunen“? Oh Gott.
 
Von den 100 „klammsten Kommunen“ hat es Rödermark (Stand 31.12.2012) auf Platz 31 geschafft.
 
Liegt es an hohen Personalkosten? An Planungsfehlern bei Projekten? Falsche Vertragsabschlüsse? An schlechter Führung? Zu viel Grünflächen und damit zu wenig Gewerbegebiete? Zahlen die Rödermärker zu wenig Steuern/Gebühren? Absolut unsinnige Geldausgaben?
 
Kein gutes Zeugnis für die Verantwortlichen der Stadt Rödermark.
 
DAS sind, laut Bild Zeitung, Hessens klammste Kommunen

Klamme Kommunen in Hessen. Rödermark im oberen Drittel. Stand 31.12.2012
Klamme Kommunen in Hessen. Rödermark im oberen Drittel. Stand 31.12.2012

Quelle: Bild Zeitung. 20.10.2013
 
Rödermark liegt im sogenannten Speckgürtel von Frankfurt. Keineswegs in einem strukturschwachen Gebiet.
 
Mit sparen könnte hier begonnen werden. Ich bin aber sicher, damit wird nichts. Es ist noch nicht schlimm genug. Es liegen noch 30 „klamme Kommunen“ vor uns.
 
Wie viel Städte und Gemeinden gibt es in Hessen?
Liste der Städte und Gemeinden in Hessen
 
Siehe auch
» Ernst & Young. Kommunenstudie
» Tipp für die Stadt. Hier kann man noch Steuern erhöhen?

Rödermark intern.
Aus dem Haushaltsplan 2024/2025
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept gem.
§ 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.


Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen.
Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?