Rödermark. Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?

Was wären wir ohne Schutzschirmvertrag?
Um 12,5 Mio. ÄRMER.
 
„Wir können auf keinen noch so kleinen Konsolidierungsbeitrag verzichten“ sagte Herr Sturm
 
Vorweg
 
Über das Thema „Haushalt 2014“ in Verbindung mit dem „Rettungsschirm/Schutzschirm“ wurde in letzter Zeit mehrfach geschrieben. Da kleine Nuancen das Gesamtbild verändern, lohnt es sich, dieses Thema erneut aufzugreifen.
 
Ich (egoistisch) persönlich empfand den Beschluss, dem Schutzschirm/Rettungsschirm beizutreten, für gut. Ich hatte auch gehofft, der hauptamtliche Magistrat der Stadt Rödermark stellt sich der schwierigen Aufgabe und ist bereit zu den notwendigen Einsparungen und steht zu dem Abbaupfad. Erkennen kann ich das bis jetzt noch nicht. Zeit ist bis zum Februar 2014, dann soll der Haushalt verabschiedet sein. Hoffentlich. Wenn der hauptamtliche Magistrat es nicht richten kann, wird es wohl eine übergeordnete Behörde richten müssen?
 
Kommunen, die unter dem Rettungsschirm geschlüpft sind, haben einen Teil der Schulden (Rödermark ca. 12,5 Mio.) an das Land Hessen abgegeben. Damit wurde der Bürger in Rödermark entlastet und Schuld auf alle Bürger in Hessen verteilt. Für dieses Entgegenkommen sind selbstverständlich auch Regeln aufgestellt worden. Die bedürftigen Kommunen müssen sparen. Mehr sparen als diejenigen, die NICHT unter dem Rettungsschirm stehen. Das ist doch wohl auch die Pflicht den Kommunen gegenüber, die den Entschuldungsfond NICHT beansprucht haben und alles aus eigener Kraft schaffen wollen.
 
War der Grund einer Kommune NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm/Entschuldungsfond zu schlüpfen die

„Einschränkung der Selbstständigkeit der Kommune“

so hat man dort wohl die Rechnung ohne die Kommunalaufsicht gemacht.
 
Den Haushalt (Rodgau) noch nicht verabschiedet; und schon beanstandet. So kann es auch einer Stadt ergehen, die NICHT unter dem kommunalen Schutzschirm des Land Hessens steht. Die Stadt muss/sollte die Grundsteuer erhöhen damit der Haushalt für das kommende Jahr genehmigt wird. Hatte man vermutet, wenn man sich NICHT unter den Rettungsschirm/Schutzschirm begibt, hätte man mehr Freiheiten bei der Haushaltsgestaltung? Ist scheinbar nicht so. Aus der schutzschirmfreien Zone Rodgau berichtet die Offenbach-Post.
Stadt muss Grundsteuer erhöhen.

[..] Die Stadt müsse die Realsteuern hinaufsetzen, um höhere Einnahmen zu erzielen. Kommunen gleicher Größenordnung, die nicht dem Schutzschirm unterlägen, verlangten weitaus höhere Steuer-Hebesätze als Rodgau, heißt es weiter.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei op-online.de .

 
[..]Wir werden genauso behandelt wie Schutzschirmkommunen“, sagte Bürgermeister Jürgen Hoffmann[..] Was soll man dazu sagen Herr Hoffmann? Ist schon Sch….
 
Merkwürdig ist der Vorgang schon. Ein Haushalt, der noch nicht durch das Stadtparlament gegangen ist, wird schon vorab von der Aufsichtsbehörde kritisiert.
 
Das folgende mag verstehen wer will. Ich nicht
Zurück nach Rödermark.
Bevor man weiterliest sollte man wissen. Im Oktober 2013 (Seite 50) wurde von Bürgermeister Kern und Stadtrat Jörg Rotter der Beitritt zum Rettungsschirm/Schutzschirm, am 15.02.2013, als gut für die Stadt Rödermark geadelt. Die „Rede zum Haushalt“ war am 12.11.2013.
 
Am 04.07.2013 bekräftigte der Magistrat man werde natürlich am Konsolidierungsziel festhalten. Ziel ist: „Bis 2018 ein ausgeglichener Haushalt“.

[..]Mit seinem am 21. Mai verkündeten Urteil in einem von der Stadt Alsfel[..]
[..]Inwieweit der Vollzug des auch von der Stadt Rödermark am 15. Februar unterzeichneten Schutzschirmvertrages hiervon berührt wird, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls offen bleiben. Am Konsolidierungsziel soll natürlich festgehalten werden.Quelle: Stadt Rödermark[..]

Bei seiner „Rede zum Haushalt“ äußerte sich der Stadtkämmerer und Bürgermeister zum Schutzschirm wie folgt:

[…]Mit Sicherheit wäre der Ablauf der Ereignisse ein anderer gewesen, und Alexander Sturm und ich wären am 15. Februar nicht nach Wiesbaden gefahren, um für die 99. Kommune unsere Unterschriften unter den Schutzschirmvertrag zu setzen. [..]
Quelle:„Rede zu Haushalt 2014“ von Bürgermeister Kern.


Was will der Bürgermeister und Stadtkämmerer uns damit sagen? Der Interpretationsspielraum ist sehr groß:
 
» 1) Den Rettungsschirm/Schutzschirm gäbe es nicht. (Dann kann man nichts unterzeichnen) Die 12.5 Mio Schuldenübernahme durch das Land hätte es auch nicht gegeben. Evtl. gibt es in 2016 mehr Geld. Kürzungen wären allerdings auch möglich.
 
» 2) Man wäre nicht die 99. Kommune gewesen, sondern z.B. die 50.(Maschinerie anders verlaufen)
 
» 3) Man hätte nicht unterzeichnet weil es laut Urteil evtl. in 2016 Geld gibt. (Weiter so wirtschafteten wie bisher. 🙁)
 
Hätte, hätte Fahrradkette. Fakt ist doch, selbst wenn das Urteil im Januar 2013 (vor der Schutzschirmunerzeichnung) vorgelegen hätte, für den Haushalt 2014/2015 von Rödermark wäre das nicht die Rettung gewesen. (8. Der kommunale Finanzausgleich ist spätestens für das Ausgleichsjahr 2016 neu zu regeln. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung bleibt das bisherige Recht anwendbar.) Jedem dürfte klar sein, dass „spätestens“ auch „frühestens“ bedeuten kann weil, auch bei der Landesregierung die Personalkapazität „auf Kante genäht“ ist.
 
Jetzt kennt man das Urteil.
Jetzt haben wir den Status wie oben unter 1) aufgeführt.
Was hindert die Stadt daran, freiwillig aus dem Vertrag auszusteigen? Übernehmen wir wieder ca. 12,5 Mio. Schulden. Wie der Zeitraum bis 2016, evtl. gibt es da Geld ( Rückzahlungen wären auch möglich), ohne Ärger mit der Kommunalaufsicht überbrückt werden kann, darüber muss noch beschlossen werden.
Wenn Bürgermeister Kern (Fall 3) den Vertrag mit Kenntnis des Gerichtsurteil NICHT unterschrieben hätte, müssen dadurch logischerweise andere Vorteile für die Stadt erwachsen. Fragt sich nur, welche?
 
Geld oder kein Geld? Das ist hier die Frage. Staatsgerichtshof

[..]Eine Aussage zur Höhe der den hessischen Kommunen von Verfassungs wegen zustehenden Finanzausgleichsleistungen hat der Staatsgerichtshof damit nicht getroffen. Beanstandet wurde die fehlende Bedarfsermittlung. Hätte das Land Hessen den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen zwar möglicherweise höher ausgefallen. Andererseits ist es aber auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Kürzungen sachgerecht wären.[..] Quelle: Staatsgerichtshof
Hervorhebungen durch den Admin.

 
Gibt es jetzt, nach dem Urteil, für Rödermark Geld oder nicht?
Was weiß denn ich. Fragen Sie einmal den Bürgermeister. Evtl. hat der ja eine schlüssige Antwort.
Kommunen, die ihre freiwilligen Leistungen weit runtergefahren haben, werden wohl mit mehr Geld rechnen können.
Die klagende Stadt, Alsfeld, hat:
» öffentliche Einrichtungen geschlossen
» freiwillige Leistungen zurückgeführt
» Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet
» habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut
» Förderung des Kinderhorts eingestellt
» freiwilligen Polizeidienst eingestellt
» Förderung von Präventionsrat eingestellt
» Förderung von Musikschule eingestellt
» Förderung von Musik- und Kulturpflege eingestellt
» Siehe weiter unten unter Punkt 11.
» Umweltschutzaufgaben eingestellt.

[..]Ob am Ende das Land oder die Kommunen die Gewinner sein würden, lasse sich erst nach der vom Gericht geforderten Bedarfsanalyse sagen. [..] Quelle FAZ

 
Hofft man in Rödermark auf einen Geldsegen aus dem Gerichtsurteil. ? Ja!
 
Wir in Rödermark sind 12,5 Mio. Schulden los. …… Noch.
 
Entwurf Haushaltsplan 2014
Im Haushaltsplanentwurf (Seite 27) wird aufgeführt:

Kompensationsumlage
Kompensationsumlage

Um diesen Text zu verstehen lohnt ein Blick in das Urteil.

6. Der Landesgesetzgeber ist prinzipiell nicht gehindert, eine Kompensation-sumlage einzuführen. Belastet er allerdings die Kommunen mit einer neuen Umlage, die ihre finanzielle Handlungsfähigkeit spürbar beeinträchtigt, muss er den kommunalen Finanzbedarf ermitteln, wobei er nach den kommunalen Gruppen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise zu differenzieren hat.
7. Die angegriffenen Vorschriften über die Einführung der Kompensationsumlage sind ebenfalls wegen des Fehlens einer Finanzbedarfsermittlung verfas-sungswidrig und verletzen das Selbstverwaltungsrecht der Antragstellerin.

Es dreht sich alles um die fehlende Finanzbedarfsermittlung.
Anzumerken sei noch. Es ist KEIN Urteil bezügl. Kompensationsumlage in einem eigenen Prozess.
 
Vorgehen gegen die Kompensationsumlage

[..]Der Hessische Städtetag empfiehlt eine Klageerhebung aus prozessualen Gründen nur den Kommunen, die zum Kreis der am stärksten betroffenen Städte und Gemeinden gehören, also den Kommunen, bei denen die Schlüsselzuweisung negativ ist oder denen nach Abzug der Kompensationsumlage nur noch die Mindestschlüsselzuweisung verbleibt. Rödermark zählt nicht zu diesen Kommunen.

Bei allen anderen Kommunen ist eine Klage selbstverständlich auch denkbar, müsste jedoch anders und umfangreicher begründet werden.[..]
Quelle. roedermark.de

 
Einige Passagen aus dem Urteil (Auf Reiter Langtext klicken). Man achte auf die Wortwahl

11 Die Antragstellerin habe in Umsetzung ihres Haushaltssicherungskonzeptes öffentliche Einrichtungen geschlossen, freiwillige Leistungen zurückgeführt und auf die Ausrichtung des Hessentages 2010 verzichtet. Von 2008 auf 2009 habe sie von 135,75 Stellen 8,75 Stellen abgebaut, wobei (zum 30. Juni 2009) lediglich 121,5 Stellen tatsächlich besetzt gewesen seien. Durch organisatorische Maßnahmen seien weitere Personalkosten eingespart worden. Während sich der Gesamtbetrag der Ausgaben mit freiwilligem Charakter im Verwaltungshaushalt 2006 noch auf ca. 2,6 Millionen € belaufen habe, sei er nach Berechnungen der Aufsichtsbehörde im Haushaltsjahr 2010 auf rd. 1,6 Millionen € gesunken. Diese Ausgaben enthielten allerdings überwiegend solche für öffentliche Einrichtungen und seien – da die Gemeinde zu deren Bereitstellung verpflichtet sei – keine freiwilligen Leistungen im Rechtssinne. Die Ausgaben für Wirtschaftsförderung von ca. 130.000 € (2010) bzw. 170.000 € (2011) bestünden im Wesentlichen aus Personalkosten. Die Antragstellerin habe die Förderung des Kinderhorts eingestellt, eine Kindertagesstätte geschlossen, die Erd- und Steindeponie verkauft, Umweltschutzaufgaben nicht mehr wahrgenommen, den freiwilligen Polizeidienst sowie die Förderung von Präventionsrat, Musikschule, Musik- und Kulturpflege, Rentenberatung, Städtepartnerschaften und des öffentlichen Personennahverkehrs eingestellt. Ferner habe sie Gebäude veräußert. Die Antragstellerin habe keine nennenswerten Leistungen erbracht, für die keine rechtliche Verpflichtung bestanden habe. Investitionen bei Straßen, Brücken und im Feuerwehrwesen, die infolge der seit Jahren zugespitzten Haushaltslage sehr vernachlässigt worden seien, könnten nicht mehr weiter gestreckt werden.
 
130 Will sich der Gesetzgeber zur Erfüllung seiner Finanzbedarfsermittlungspflicht auf bereits vorhandene statistische Daten stützen, muss erkennbar sein, dass er aus dem ihm zur Verfügung stehenden Datenmaterial selbst entsprechende Folgerungen gezogen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt hat.
 
151 Ob und inwiefern eine solche Verschiebung die Veränderung der Steuerverbundmasse und damit auch der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen rechtfertigen kann, beurteilt sich nach dem Grundsatz der Verteilungssymmetrie und bedarf vorliegend keiner Entscheidung. Eine Bedarfsanalyse wird dadurch nämlich nicht entbehrlich. Denn die Pflicht zur Bedarfsermittlung und das Gebot der Verteilungssymmetrie sind zwei prinzipiell unabhängig voneinander bestehende verfassungsrechtliche Vorgaben für den Finanzausgleichsgesetzgeber. Fehlt es bereits an einer Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs, kommt es auf die Frage, ob die Veränderung der Finanzausgleichsmasse zum Nachteil der Kommunen dem Gebot der Verteilungssymmetrie Rechnung trägt, nicht mehr an.
 
158 Die verfassungsrechtlich erforderliche Bedarfsanalyse mag schwierig und komplex sein. Der Staatsgerichtshof verkennt auch nicht, dass der Finanzbedarf der Kommunen nicht nach objektiven Kriterien eindeutig feststellbar ist. Aber dies verlangt die Hessische Verfassung vom Landesgesetzgeber auch nicht. Vielmehr hat er auch bei der Bedarfsanalyse Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume.
 
159 So darf der Gesetzgeber bei der Ermittlung der Kosten für Pflichtaufgaben durchaus pauschalieren. Die Pflicht zur Bedarfsanalyse bedeutet auch nicht, dass der Finanzausgleichsgesetzgeber alle Ausgaben der Kommunen als ausgleichsrelevant in seine Kostenanalyse einstellen müsste. Aus der Pflicht des Landes nach Art. 137 Abs. 5 Satz 1 HV, lediglich die „erforderlichen Mittel“ sicherzustellen, folgt bereits, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen.
 
163 Im Rahmen der Bedarfsanalyse könnte der Gesetzgeber etwa die (gesamten) tatsächlichen Ausgaben für Pflichtaufgaben erfassen, diese (um Ausreißer nach oben und unten) bereinigen und um einen zusätzlichen Betrag für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben erhöhen, um sodann durch Anrechnung der originären Einnahmen bzw. Einnahmemöglichkeiten der Kommunen deren Finanzbedarf zu ermitteln.
 
170 Es besteht auch keine Verpflichtung oder Obliegenheit der kommunalen Spitzenverbände, eine Bedarfsanalyse für alle Kommunen zu erstellen. Dies ist vielmehr ausschließlich eine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers. Nicht zutreffend ist zudem die Behauptung des Antragsgegners, die Spitzenverbände hätten nie eine solche Bedarfsanalyse gefordert. Die Landesregierung selbst schildert in ihrem Gesetzentwurf für ein Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 vom 27. August 2010, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund die fehlende Betrachtung der Ausgabenseite sowohl im Verhältnis zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene gerügt habe, wodurch seiner Auffassung nach in verfassungswidriger Weise die Frage unbeantwortet gelassen worden sei, welches Geld für die Erfüllung welcher Aufgaben bei den Kommunen vorgesehen sei.
 
184 Die Antragstellerin hat im Einzelnen dargelegt, welche Aufgaben sie aufgrund fehlender Finanzmittel nicht mehr wahrnehmen konnte. Hätte der Antragsgegner den kommunalen Finanzbedarf ermittelt, wären die Finanzzuweisungen im Jahr 2011 an die Antragstellerin möglicherweise signifikant höher ausgefallen. Der finanzielle Zwang, den kommunalen Aufgabenbestand zu reduzieren, wäre in diesem Fall deutlich geringer gewesen. Die Relevanz der fehlenden Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs für die Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben, die das Selbstverwaltungsrecht des Art. 137 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 HV garantiert und die durch den Anspruch auf eine angemessene Finanzausstattung nach Art. 137 Abs. 5 HV ermöglicht werden soll, ist damit hinreichend belegt.

 
In dem Urteil wird sich für die Bedarfsermittlung an der thüringischen Gesetzgebung orientiert.
 
OP-Online am 7.12.2013
Steuern sollen steigen: „Bürger zahlen Zeche“
Steueranhebung im Rodgau geplant.
Grundsteuer A 290% (bisher 230)
Grundsteuer B 390% (bisher 330)
Gewerbesteuer 350% (bisher 330)
Rodgau. Haushalt Rodgau noch nicht durch das Stadtparlament und schon mischt sich die Aufsichtsbehörde ein. Gab es das schon mal? Oder wird es jetzt grundsätzlich ernst?
 

Quelle: youtube.com
 
Siehe auch
» Jammern auf hohem Niveau. Wie soll die Konsolidierung klappen?
» Ist Rödermark pleite?
» Besserung für den Haushalt ab 2016 durch ein Urteil?
» Die Hoffnung von BM Roland Kern. Ein Gerichtsurteil.
» Kompensationsumlage kreisangehöriger Gemeinden
» Artikel zum Haushalt


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.


 

Rödermark in der Bild Zeitung

VIELE STÄDTE UND KREISE IN HESSEN KÖNNEN LAUFENDE AUSGABEN NUR MIT BANKKREDITEN BEZAHLEN
 
Allein die Tatsache, unter den Rettungsschirm schlüpfen zu müssen, dürfte für einen Bürgermeister Blamage genug sein. Aber jetzt auch noch einen Platz im oberen Drittel der „klammsten Kommunen“? Oh Gott.
 
Von den 100 „klammsten Kommunen“ hat es Rödermark (Stand 31.12.2012) auf Platz 31 geschafft.
 
Liegt es an hohen Personalkosten? An Planungsfehlern bei Projekten? Falsche Vertragsabschlüsse? An schlechter Führung? Zu viel Grünflächen und damit zu wenig Gewerbegebiete? Zahlen die Rödermärker zu wenig Steuern/Gebühren? Absolut unsinnige Geldausgaben?
 
Kein gutes Zeugnis für die Verantwortlichen der Stadt Rödermark.
 
DAS sind, laut Bild Zeitung, Hessens klammste Kommunen

Klamme Kommunen in Hessen. Rödermark im oberen Drittel. Stand 31.12.2012
Klamme Kommunen in Hessen. Rödermark im oberen Drittel. Stand 31.12.2012

Quelle: Bild Zeitung. 20.10.2013
 
Rödermark liegt im sogenannten Speckgürtel von Frankfurt. Keineswegs in einem strukturschwachen Gebiet.
 
Mit sparen könnte hier begonnen werden. Ich bin aber sicher, damit wird nichts. Es ist noch nicht schlimm genug. Es liegen noch 30 „klamme Kommunen“ vor uns.
 
Wie viel Städte und Gemeinden gibt es in Hessen?
Liste der Städte und Gemeinden in Hessen
 
Siehe auch
» Ernst & Young. Kommunenstudie
» Tipp für die Stadt. Hier kann man noch Steuern erhöhen?

Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Stadtverordnetenversammlung. StaVO 13.02.2013

Rödermark. Stadtverordnetenversammlung StaVO 13.02.2013
 
UPDATE 15.02.2013 14:00h
Lesen Sie diesen Artikel: Rödermark. Bürgerbegehren zulässig?
 
Rödermark geht unter den kommunalen Rettungsschirm. So wurde es gestern mit Stimmen der CDU, AL/Die Grünen und FWR beschlossen. SPD (Grund) und FDP (Grund) stimmten gegen eine Teilnahme. Am 15.02.2013 müssen die Verträge unterzeichnet werden.
 
Wenn man nun anfängt, auf die Fraktionen einzuschlagen, die gegen den Schutzschirm/Rettungsschirm sind, lesen Sie einmal diesen Artikel . Übrigens, ich persönlich halte die Teilnahme unter den Schutzschirm/Rettungsschirm zu schlüpfen sinnvoll für Rödermark. Man muss es aber auch so sehen. Dadurch wird nicht ein einziger Euro am eigentlichen Schuldenberg getilgt. Wir als Bürger haben weiterhin den gleichen Schuldenstand.
 
Es wird auch nach Willen der Stadtverordnetenversammlung weiterhin einen HAUPTAMTLICHEN ersten Stadtrat geben. Gegen diesen Beschluss stimmten die SPD, FDP und FWR.
 
Zu dem ersten HAUPTAMTLICHEN Stadtrat.
Natürlich wehren sich die gewählten hauptamtlichen Amtsinhaber (Bürgermeister und erster Stadtrat) vehement gegen eine Änderung der seit knapp 40 Jahren funktionierenden Einrichtung. Man kann ja wohl auch kaum erwarten, dass der jetzige Stadtrat in einer Rede hinsichtlich geplanter Einsparungen seinen seit 12 Jahren ausgeführten Job infrage stellt. Der Bürgermeister kann sich natürlich auch nicht darüber freuen, einen für 6 Jahre fest angestellten Mitarbeiter zu verlieren und sich damit zusätzlicher Arbeit aufzuhalsen.
 
Der Bürgermeister hat sich auf dieses Thema für diesen Abend (juristisch) gut vorbereitet und zog in der Debatte seinen (vermeintlich) Joker. Natürlich ist dem Bürgermeister bekannt, sollten sich die Stadtverordneten NICHT gegen einen ersten HAUPTAMTLICHEN Stadtverordneten entschieden, werden die Oppositionsparteien einen Bürgerentscheid herbeiführen. Der Bürgermeister wollte wohl anhand eines Urteils (VGH 8 TG 1067/04) der Opposition klarmachen; den Bürgerentscheid könnt ihr (SPD, FDP und FWR) vergessen.
 
Ich fand es schon sehr merkwürdig, dass ein Bürgermeister (also kein Fraktionsmitglied) die Opposition damit in der Öffentlichkeit kalt erwischen wollte. Ich hätte es für anständig gehalten, die Oppositionsparteien VOR der Stadtverordnetenversammlung über seine Gedanken und Bedenken zu einem Bürgerbegehren zu informieren. So wie es gelaufen ist, war aus meiner Sicht sehr schlechter Stil.
 
Zunächst erschienen seine Erklärungen (wie auch viele seiner anderen) auch schlüssig zu sein. Nach Durchlesen (nicht studieren) des erwähnten Urteils sind jedoch Zweifel angebracht. Der Fall ist anders gelagert, kann aber grob aus Grundlage für ein Bürgerbegehren in Rödermark herangezogen werden.
 
Runtergebrochen
Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark soll geändert werden. Eine solche Änderung kann zunächst nur die Stadtverordnetenversammlung beantragen. Wird dieser Antrag umgesetzt, kann man gegen diesen Beschluss innerhalb einer sechsachtwöchigen Sperrfrist z.B. ein Bürgerbegehren starten. Danach ist die Hauptsatzung wie in Stein gemeißelt. Nur eine Stadtverordnetenversammlung kann wieder eine Änderung herbeiführen. Hat man in einem Ort immer die gleichen Mehrheitsverhältnisse, wird wohl kaum eine Änderung in der Hauptsatzung beantragt, die einen Posten eines Fraktionsmitglieds/Parteimitglieds betrifft.

So weit, so gut. Aus dem vom Bürgermeister zitierten Urteil

[…]4. Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 8 b Abs. 3 Satz 1, 2. HS HGO kann die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens unabhängig von einer erneuten sachlichen Befassung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung allenfalls dann wieder eröffnet werden, wenn sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse so unvorhersehbar und grundlegend geändert haben und dadurch eine so völlig neue Sachlage entstanden ist, dass ein früherer Beschluss der Gemeindevertretung nicht mehr als eine von deren Willen getragene Regelung des sich nunmehr völlig verändert darstellenden Problembereichs angesehen werden kann, so dass es sich bei einem Bürgerbegehren über diesen neuen Regelungsgegenstand deshalb nicht mehr um ein kassatorisches, sondern um ein initiierendes Bürgerbegehren handelt.[…]

[…]5. Die bloße Verschlechterung der gemeindlichen Haushaltslage stellt für einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung über die Beigeordnetenzahl in der Regel keine solche unvorhersehbare und grundlegende Veränderung der Entscheidungsgrundlagen dar.[…]

[…]Die Ausschlussfrist des § 8 b Abs. 3 Satz 1 HGO werde von der Antragsgegnerin zu weit ausgelegt. Deren Ziel könne es nicht sein, Beschlüsse der StaVO nach Ablauf von sechs Wochen auf immer und ewig einer Änderung
durch Bürgerbegehren und -ent-scheid zu entziehen. Bürgerbegehren seien nämlich gemäß § 8 b Abs. 1 HGO auf wichtige Angelegenheiten der Gemeinde beschränkt, über die im Regelfall die Gemeindevertretung zu beschließen habe.
Folglich ließen sich zu den meisten Bürgerbegehren auch Beschlüsse der Gemeindevertretung konstruieren. Aber selbst bei einem gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung gerichteten Bürgerbegehren stehe die Ausschlussfrist nicht entgegen, wenn diesem Beschluss durch Veränderung der Rahmenbedingungen sozusagen die Geschäftsgrundlage entzogen sei.[…]Hervorhebungen durch den Autor.
Quelle: Hier

Kassatorisch: Ein Beschluss wird wieder rückgängig gemacht und ist an Fristen gebunden.
Initiierendes: kann jederzeit und ohne Beachtung von Fristen durchgeführt werden.
 
Was von kompetenter Stelle zu überprüfen ist, wäre: Aus Punkt 4) der Satz

[…]allenfalls dann wieder eröffnet werden, wenn sich die entscheidungserheblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Verhältnisse so unvorhersehbar und grundlegend
geändert haben[..]

Der Schutzschirm dürfte hier als Argument für »entscheidungserheblichen« auf den Prüfstand. Die drastisch veränderte finanzielle Situation der Stadt Rödermark stellt ein wichtiges Argument für ein Bürgerbegehren dar. Das Land Hessen hat die sehr schlechte finanzielle Lage der Stadt Rödermark mit der Möglichkeit zum Schutzschirmbeitritt beurkundet. Die unverhältnismäßig (Bürger/Stadt) großen Belastungen der Bürger durch Steuer-/ und Gebührenerhöhung in 2013 (ca. 1,8 Mio.) und die noch folgenden gravierenden Einschnitte bis 2018 sind Tatsachen, die vom Bürger bei der letzten Kommunalwahl/Bürgermeisterwahl) nicht zu erkennen waren.
 
Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass die Stadt Rödermark 2018 die Ziele verfehlen wird und weiterhin einen NICHT ausgeglichenen Haushalt vorweisen wird.
 
Hätte man zu diesem Zeitpunkt die katastrophale Schieflage (wie erst jetzt durch den Stadtrat in aller Deutlichkeit [auch erstmalig 2012 mit dem bürgerverständlichen Haushalt] kommuniziert) wären die Mehrheitsverhältnisse im Stadtparlament evtl. nicht CDU/AL-Die Grünen und der Weg für einen ehrenamtlichen ersten Stadtrat durch Stadtverordnetenbeschluss möglich.
 
Der Eindruck, es handelt sich bei dem Bürgerbegehren um ein parteipolitisches Gerangel, muss man weit von sich weisen. Alleine die direkten Kosten (800.000) Euro sowie Pensionsansprüche (überweist die Stadt nach WZ-Informationen monatlich rund 2600 Euro Pension an den 47-jährigen Juristen.) sind in einer Schutzschirmgemeinde eine PFLICHT zur Einsparung auch in den oberen Etagen der Verwaltung. Da aber gerade die Mehrheit im Stadtparlament KEINE Diskussion über die von Ihren Parteimitgliedern besetzten Positionen aufkommen lässt, kann sich der Bürger nur mit einem Bürgerbegehren wehren.
 
Ebenso der Satz in Absatz 5) » Die bloße Verschlechterung [..] « steht etwas von dem Grundsatzbeschluss, die Beigeordnetenzahl zu senken. Davon kann in Rödermark NICHT die Rede sein. Ebenso steht dort » in der Regel «
 
Es muss geklärt werden
Kassatorisch oder initiierendes Bürgerbegehren.
 
Immer betonte Herkulesarbeit
Vom Bürgermeister wird immer wieder die geleistete Arbeit als Herkulesarbeit bezeichnet. Gut, ich kann nicht beurteilen, welche Maßstäbe angesetzt werden. Als Bürger merke ich allerdings sehr wenig davon. Was sichtbar wird, könnte die Spitze des Eisbergs sein. Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von ca. 1,9 Mio. Euro eine Herkulesaufgabe? Quatsch. Das ist die Erhöhung der Steuern und Gebühren. Der Aufwand dürfte bei max. 1 Tag liegen, überschaubar sein. Alle weiteren Konsolidierungsmaßnahmen sind in einer Liste aufgeführt, noch nicht umgesetzt, aber austauschbar. Das wird alleine schon dadurch klar, weil der Erste Stadtrat zur nächsten Erhöhung der Grundsteuer B bemerkt; nur wenn andere Maßnahmen nicht greifen oder umsetzbar sind, wird die Grundsteuer nochmals erhöht.
 
Was nicht gelungen ist.
Von der Koalition wurde versucht, die absolute Notwendigkeit eines HAUPTAMTLICHEN Stadtrates zu begründen. Eine Büttenrede von Herrn Sturm (die mit der fiktiven Flugreise) verfehlte total das doch so ernste Thema. Das Stück „Die Leiden des jungen ehrenamtlichen Stadtrates“ hörte man schon öfters und wurde dadurch nicht besser. Evtl. war der Vortragende einfach mit der selbstauferlegten Doppelbelastung überfordert.
 
Auch der Versuch von Herrn Weiland, die Verwaltung mit einem Unternehmen in der freien Wirtschaft zu vergleichen, schlug mehr als fehl.
 
Was gegen einen hauptamtlichen Stadtrat spricht
Auszug aus der Rede bei der Stadtverordnetenversammlung am 13.02.2013. von Manfred Rädlein, FWR

Benötigen wir also einen hauptamtlichen 1. Stadtrat??
Warum ja
Politischer Vorteil für die CDU
Wahrung der hierarchischen Reihenfolge der Ämter
Vermittlung zwischen der Verwaltung und Politik
Unterstützung bei der Herkulesaufgabe „Kommunaler Rettungsschirm“
Benötigter Zeitaufwand
Mehr fällt mir dazu nicht mehr ein.
Warum nein
Kosteneinsparung in 5 Jahren, ca. 800 000 – 1 000 000 Euro
Das entspricht der Einsparung von ca. 4 Stellen in 5 Jahren.
Vermittlung zwischen der Verwaltung und Politik ist bestens gewährleistet.
Unterstützung bei der Herkulesaufgabe „Kommunaler Rettungsschirm“ seitens des Magistrats kann organisiert werden.
Kein Ausschreibungsverfahren wäre nötig, welches übrigens nicht geplant ist.
Viele Aufgaben können durch Neuorganisation des Magistrats und den Vorgaben des Konsolidierungsprogramms geleistet werden.
Der kommunale Schutzschirm schränkt die Handlungsfähigkeit des Magistrats ein und gewährleistet die Einhaltung des Entschuldungsfondfahrplans.
Rödermarks Finanzabteilung ist ein zuverlässiger Fachbereich zur Unterstützung des Magistrats.
Der neu organisierte, ehrenamtliche Magistrat hat mehr Spielraum für Unterstützung.
Weitere Argumente gegen einen neuen hauptamtlichen Stadtrat:
Trotz eines 1. Stadtrats wurden in den letzten Jahren keine echten Konsolidierungsmaßnahmen vorgenommen.
 
Trotz eines 1. Stadtrats mussten Personalkosten, die 2012 konsolidiert wurden in 2013 wieder eingestellt werden. (War leider nicht möglich, so der Magistrat).
 
Trotz eines 1. Stadtrats schneidet Rödermark im interkommunalen Vergleich zum Mittelwert und unteren Quartil, schlechter ab.
 
Trotz eines 1. Stadtrats und hervorragender Konjunktur in Deutschland hinkt Rödermark bei Steuereinnahmen im Kreis Offenbach seit Jahren hinterher.
 
Trotz eines 1. Stadtrats hat sich das Badehaus Rödermarks zu einem Millionengrab entwickelt.
 
Trotz eines 1. Stadtrats ist aus einem 24 000 Euro Schillerhaus ein sechsstelliger Kostenblock geworden.
 
Trotz eines 1. Stadtrats wurde ein Geister – Stadtbus in Rödermark eingeführt.
 
Trotz eines 1. Stadtrats haben sich Käufe, wie z. Beispiel der Bahnhof in Ober – Roden zu kostenträchtigen Problemfällen entwickelt.
 
Trotz eines 1. Stadtrats hat sich das jährliche Defizit Rödermarks bis heute stetig vergrößert.
 
Trotz eines 1. Stadtrats sind die Schulden Rödermarks bis Ende 2012 auf sage und schreibe
über 70 Millionen Euro angewachsen.
usw., usw., usw.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
Dafür benötigen wir keinen neuen 1. hauptamtlichen Stadtrat.
ERGO und FAZIT:
Die FWR Rödermark sehen deshalb keine Notwendigkeit für eine neuen hauptamtlichen 1. Stadtrat. Wir sind vielmehr der Meinung, dass bei diesem harten Konsolidierungskurs bis 2018 die alten Zöpfe abgeschnitten werden müssen.
 
Neue, kreative und innovative Konzepte müssen her. Im Zeitalter des Internets ändern sich Dinge sehr schnell. Das geschieht auch in der Politik. Wir sind zwar die Entscheidungsträger, die Bürger jedoch der Souverän. Wir werden dem Antrag der KOA nicht zustimmen und hoffen auf deren Vernunft. Wir wollen keine parteipolitische Listenwahl mehr für ein solch kostspieliges Amt. Wir wollen die Wahl dem Bürger überlassen und uns dessen Votum beugen
Quelle: Manfred Rädlein, Freie Wähler Rödermark. (Original liegt mir vor)

 
Bahnhofsvorplatz und PR-Anlage am Bahnhof Rödermark
Der Bürgermeister bemerkte bei der StaVO am 13.02.2013: „Ich habe den Eindruck, wir leben auf einer Altlast.
 
Es ist schon bemerkenswert, wie unser Bürgermeister den Bürgern das VERSENKEN von 225.000,00 Euro verkaufen will. Natürlich haben die Verantwortlichen mal wieder keine Schuld.
 
Der Bürgermeister erwähnte in seinen ausschweifenden Ausführungen sinngemäß » Rödermark hat sehr viele Flächen mit Bodenbelastung. » Als echter Bub aus Ober-Roden muss er die Verhältnisse am Bahnhof von Ober-Roden schon seit seiner Kindheit kennen. Ich, der 1969 zum ersten Mal nach Ober-Roden gekommen bin, verwundert es überhaupt nicht, hier (Bahnhof Ober-Roden) einen belasteten Boden vorzufinden. Alles andere ist BLAUÄUGIG.
 
Herr Kern hat auch erwähnt, sich nicht auf Bodengutachten der Bahn zu verlassen, sondern hat auch noch Gutachten im Auftrag der Stadt erstellen lassen. So wie der BM erklärte, gab es keinen Hinweis auf Bodenbelastung. Entweder taugen die Gutachten nichts oder man hat an der falschen Stelle/Tiefe die Proben entnommen.
 
Also gab es weder für die Stadt noch für die Bahn einen Grund, den Passus »Die Übernahme der Kosten durch die DB AG für zusätzliche Entsorgungsmaßnahmen ist zu vereinbaren. Punkt Ö10« Jedenfalls hätte ich, der 1969 das erste Mal nach Rödermark gekommen bin, so einen Passus NIE STREICHEN LASSEN. Ich hätte dann nach meinem Gewissen grob fahrlässig gehandelt.
 
Es war auch in einem Ausschuss die Rede davon »sonst hätten wir das DOPPELTE bezahlt (400.000,00 * 2 = 800.000). Plötzlich war das DOPPELTE 600.000,00 Euro. So wird mit 200.000,00 der Bürger rumgeschmissen.
Als grandioser Verhandlungserfolg wird uns die Passage

Seitens der DB AG wurde gleichzeitig erklärt, dass im Gegenzug dafür allerdings auf die Aufnahme einer Mehrerlösklausel verzichtet wird. Außerdem erklärte sich die DB AG bereit die Fälligkeit der Zahlung des Kaufpreises bis auf den 30.06.2007 zu verschieben.
Quelle bgb.roedermark.de (über Textrecherche)

verkauft. (Erfolg? Herr Gensert und der Versuch einer Erklärung)
 
Applaus, Applaus, Applaus. Was soll dieser Hinweis oder Passus. Hat man JEMALS vorgehabt, das erworbene Grundstück (abgesehen von der Empfangshalle Bahnhof Ober-Roden) zu verkaufen? Wurde nicht erst wieder gestern auf der STAVO von der von Beginn an geplanten PR-Anlage gesprochen?
 
Eine Bemerkung in einem Nebensatz vom Bürgermeister
Die Frage, ist der Bahnhof Ober-Roden jetzt verkauft, wurde vom Bürgermeister verneint. Man ist aber bei der Vertragsgestaltung sehr weit. Erst heute, 13.02.2013, hatte man mit dem Investor ein sehr intensives Gespräch. Jetzt kommt die ausschmückende Bemerkung: (so in etwa) Es wurde über einen » Behindertengerechten Zugang zum Empfangsgebäude gesprochen «
Wenn ich Investor wäre, würde ich wie folgt argumentieren: » Ihr seid ja gerade dabei, den Vorplatz völlig neu zu gestalten. Was wäre es denn für ein Aufwand, einen LKW mehr zu ordern, um den Vorplatz ebenerdig mit dem Eingang MEINES Bahnhofs zu gestalten. Die paar Euro müssen doch drin sein, Herr Verkäufer. « Bin ja mal gespannt, ob die Bürger auch dafür zu zahlen haben. Wenn ja, bin ich auf die Erklärung gespannt.
 
Siehe auch
» Der einsame Häuptling? Roland Kern fürchtet ein Marterpfahl-Szenario im Rathaus
» Solche Vereinbarungen der Stadt Rödermark kosten dem Bürger so RICHTIG VIEL GELD
» Rödermark Haushalts/- und Finanzausschuss
» Besuchen Sie die Webseite oben-sparen.de


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064,00 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774,00. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

Rödermark unter dem Rettungsschirm Defizitabbau

So plant Rödermark den ausgeglichenen Haushalt zu ereichen.
 
Die Arbeit ist getan. Jetzt wird nur noch überwacht/verwaltet.
 
Ich kann nur jedem anraten, sich die Liste genau anzusehen, damit man für die Zukunft planen kann.


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.