Alarmierend: 465 Stellen für Erzieher/-innen fehlen im Kreis Offenbach bis Ende 2020 Aufgrund der Initiative der FDP Fraktion zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten für Erzieher/-innen vor Ort im Kreis Offenbach hat sich der Kreistag des Kreises Offenbach in seiner letzten Sitzung umfassend mit dem aus Sicht der FDP essentiellen Thema der zukünftigen Gewinnung von Fachpersonal für die Kindertageseinrichtungen im Kreis Offenbach befasst. Lesen Sie die ganze Pressemeldung bei der FDP Rödermark.
Rödermark intern. Aus dem Haushaltsplan 2024/2025 Haushaltssicherungskonzept Ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 92 a Abs. 1 Nr. 1 HGO entfällt in den Fällen, in denen der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit zwar nicht so hoch ist, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie ggf. an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können, jedoch ausreichend ungebundene Liquidität für die Tilgungsleistungen und ggf. Auszahlungen an das Sondervermögen „Hessenkasse“ zur Verfügung steht.
Amerkung:
Wie es die zugänglichen Daten zum Haushalt zeigen, dürfte Rödermark Anfang 2025 nicht mehr in der Lage sein, die oben genannten Zahlungen weder aus laufender Verwaltungstätigkeit noch aus ungebundener Liquidität zu begleichen. Wann wird der Magistrat den Stadtverordneten das Haushaltssicherungskonzept vorlegen? Nach der Bürgermeisterwahl?
Erzieher Kreis Offenbach. Heute habe ich mal den Kreistag besucht. Der Punkt 5 auf der Tagesordnung
Attraktive Ausbildungskapazitäten vor Ort für Erzieher/-innen im Kreis Offenbach schaffen – dem Erziehermangel aktiv und zukunftsorientiert entgegenwirken Vorlage: 0819/2019 FDP
hat mein Interesse geweckt. Allgemeines Lob für den FDP-Antrag (Ö5), der allerdings nicht zur Abstimmung vorgelegt wurde. Vorgelegt und abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der CDU/SPD, der dann auch die Mehrheit bekam.
Bis auf die Anzahl der fehlenden Erzieher konnte ich nichts Neues erfahren. Ansätze dazu, wie man den Mangel an Erziehern beseitigen kann, waren nicht zu erkennen.
Im Kreis Offenbach fehlen Ende 2020 450 Erzieher. In Frankfurt werden 2000 Erzieher fehlen. Eine Lösung wurde nicht aufgezeigt.
Gibt es genügend Ausbildungsplätze im Kreis Offenbach? Dazu gab es unterschiedliche Aussagen. Man sprach auch über die 5 jährige Ausbildungszeit und der fehlenden Bezahlung (bis auf das letzte Jahr) in dieser Zeit. Übrigens, die Möglichkeit einer Ausbildungszeit von 3 Jahren, bei Bezahlung ab dem ersten Jahr, wurde nicht erwähnt. Siehe PiA. Und weiter, dass die Tarifbindung gescheitert ist. Nur noch zwei Kommunen im Kreis zahlen nach Tarif. Der Rest mehr. Anders ausgedrückt, man bekommt keine Erzieher mehr für die gültige Tarifgruppe S8a und muss deshalb mindestens nach S8b zahlen. Verdienen Erzieher wirklich zu wenig? Siehe Kommentar 15:45. Ob eine bessere Bezahlung der richtige Weg ist, um Erzieher zu behalten/anzuwerben, sei laut der Rödermärker Personalabteilung nicht erkennbar.
Die gegenseitige Kannibalisierung (abwerben von Erziehern) wurde erwähnt. Was hilft es, wenn man Kindergärten baut und anschließend kein Personal bekommt?
Ein Lichtblick.
In Berlin hat man wohl den Weg für Quereinsteiger geöffnet, die auch auf den Personalschlüssel angerechnet werden können. In Gießen scheint das allerdings nicht zu klappen, das mit dem Personalschlüssel.
Wie bisher gehandhabt wird das nicht klappen mit genügend Personal für die Kitas. Die Bürgermeister oder Dezernenten müssen aufhören zu jammern. Die müssen schnellstens Forderungen an das Land stellen, damit man nicht aufgrund fehlenden Personal Kindergärten schließen muss. Wie sagt man so schön: „Huste mal, wenn du keinen Hals hast“
Der Kindergarten Motzenbruch stand kurz vor dem Abriss. Eine Renovierung sei sehr teuer, hieß es zunächst. Kita Lessingstraße soll abgerissen werden. Die Bausubstanz ist miserabel. Hat man seinerzeit sehr schlecht gebaut oder investiert man aus Kostengründen (wie bei den Straßen) nicht genug in die Instandhaltung? Ein Hausbesitzer reißt sein Haus auch nicht nach 60 Jahren ab, nur weil z.B. die Fenster undicht sind.
Zu –ist ein wahrer Energiefresser– Oh je! Hoffentlich müssen wir nicht die Halle Urberach abreißen. Da wird geheizt und die Tür ist offen. Siehe „Gelebter Klimaschutz in Rödermark“
Lessingstraße:
Die Tage des jetzt endgültig leer stehenden Provisoriums sind gezählt: Die Bausubstanz ist miserabel, das Haus ist ein wahrer Energiefresser. Deshalb wird es abgerissen. Der Magistrat verhandelt nach Auskunft von Sozialdezernent Rotter mit drei potenziellen Trägern.[..] Quelle: OP-Online
Tabubruch in den Kitas
Die Stadt Gießen setzt bei der Kleinkindbetreuung nicht mehr allein auf Erzieherinnen und Erzieher. Künftig sollen auch Hilfskräfte eingesetzt werden. Quelle: www.giessener-allgemeine.de
Hilfskraft ersetzt Erzieherin nie
Vor diesem Hintergrund plant die Stadt Gießen einen Tabubruch: Sie will – wie berichtet – Hilfskräfte in der Kleinkinderbetreuung einsetzen. Diese dürften nie die Aufsichtspflicht anstelle einer Erzieherin oder eines Erziehers übernehmen. Das stellte Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich im Stadtparlament klar.[..] Auch auf den Personalschlüssel sollen die Zusatzmitarbeiter nicht angerechnet werden. Das Hessische Kinderförderungsgesetz Kifög sieht eine ausgebildete Fachkraft pro sechs Kinder vor. Die Stadt Gießen schreibt ein noch besseres Verhältnis von 1:5 vor. Quelle: https://www.wetterauer-zeitung.de
Zurzeit eine recht komfortable Position für die Erzieher.
Auch deshalb, weil man keine qualifizierten Hilfskräfte einstellen kann, die auch auf den Personalschlüssel angerechnet werden können.
Es wird langsam Zeit, dass in einem vernünftigen Anteil (?1:4(5)?) -Hilfskräfte- erlaubt sind. .
Dazu müssen die Bürgermeister mal den Aufstand proben. Wie z.B. beim „Alsfelder Urteil“ Da ging es zwar nicht um die Erzieher, sondern um die finanzielle Ausstattung der Kommunen.
[..]Wie von Bürgermeister Ralf A. Becker begründet, könne die hoch verschuldete Stadt ihre Aufgaben durch die Mittelkürzung nicht länger leisten. Alsfeld fehlten rund 400 000 Euro im Haushalt. Der jeweilige Finanzbedarf der Kommunen sei vor der Streichung nicht ermittelt worden. Den Städten und Kreisen waren durch die Gesetzesänderung 340 Millionen Euro gestrichen worden. [..] Quelle: osthessen-news.de
Alsfelder Urteil. Die Rettung auch für Rödermärker Haushalte. In der Haushaltsrede von BM Roland Kern wurde diesem, für die Kommune erfreulichen Ergebnis große Aufmerksamkeit geschenkt.
[..] In der Logik dieses Urteils erkenne ich, dass unsere Stadt – wäre sie denn in den vergangenen Jahren wenigstens in der Kinderbetreuung ausreichend mit finanziellen Mitteln ausgestattet worden – nicht zu einem Rettungsschirm hätte greifen müssen!
Da diese Entscheidung vom 21. Mai 2013 grundlegend ist – der HSGB spricht von einem „Paukenschlag“ -, möchte ich einige zentrale Passagen daraus wiedergeben:[..] Hier weiter
Bei den Erziehern geht es mehr als nur ums Geld.
Landauf, landab hört man die gleichen Töne. Wir bekommen keine Erzieher! Die Kosten für die Kinderbetreuung laufen uns davon!
Von Gegenmaßnahmen, wie z.B. Zulassen von geeigneten Hilfskräften hört man, zumindest ich, nichts.
Und das Geschwätz, die Qualität würde leiden, kann ich selbst bei einem Verhältnis von 1:4 nicht erkennen. Herumjammern und sich auf den Status quo berufen, ist zu wenig. Da muss mal der Aufstand geprobt werden.
Erzieher bekommen während der Ausbildung kein Geld. War es so? Ist es so?
PiA. Praxisintegrierte Ausbildung.
Bezahlte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ab dem Schuljahr 2019/2020 möglich
Ab dem kommenden Schuljahr bieten die Beruflichen Schulen Berta Jourdan in Zusammenarbeit mit Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Frankfurt a. M. eine bezahlte (vergütete) Form der Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin/zum Staatlich anerkannten Erzieher an. Unsere Partner sind: Kita Frankfurt, Diakonie, AWO und Mainkrokodile e.V. Quelle: berta-jourdan.de
Aufwertung beginnt in der Ausbildung -Lernende in praxisintegrierten Ausbildungen zur/zum Erzieher*in haben jetzt tarifvertragliche Ansprüche. Quelle: berta-jourdan.de
Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher
Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt zur Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher Quelle: berta-jourdan.de
Volker Buffier
[..] Bei PiA werden das Anerkennungsjahr und die zweijährige vollschulische Erzieher*innen-Ausbildung so aufgeteilt und miteinander verzahnt, dass eine Art duale Ausbildung entsteht, die auch vergütet wird.[..] Quelle: www.gew-hessen.de
Erzieher/innen-Ausbildung – (berufs-)praxisintegriert (PiA)
Mit dem Beginn des Schuljahres 2019/2020 werden wir zusätzlich zur vollschulischen und der berufsbegleitenden Ausbildung auch eine praxisintegrierte Ausbildung anbieten. Bei der an unserer Fachschule angebotenen Form ist das Berufspraktikum in die zweite Hälfte der Ausbildung integriert (berufspraxisintegrierte Ausbildung). Die Ausbildung dauert so, inklusive des Berufspraktikums, drei Jahre. Die Verkürzung im Vergleich zur berufsbegleitenden Ausbildung ist möglich, da es zu einer noch engeren Verzahnung zwischen dem schulischen Anteil der Ausbildung und der Tätigkeit in der Praxis kommt. Die Arbeitsbelastung ist in dieser komprimierten Form nochmals höher als in der berufsbegleitenden Ausbildung: Der Fachunterricht findet unter der Woche an zwei Schultagen von 8:00 bis ca. 17:30 Uhr statt, zusätzlich gibt es regelmäßigen Samstagsunterricht und einen Anteil an Blended Learning von ca. 10%. Parallel muss eine Anstellung bei einem Träger im sozialpädagogischen Bereich im Umfang von 20 Wochenstunden erfolgen. Diese Anstellung als „Fachkraft in Ausbildung“ wird vergütet, die Konditionen sind Gegenstand Ihrer Vereinbarung mit dem Einrichtungsträger. Wir können aber auf eine Reihe von Kooperationspartnern zurückgreifen und vermitteln gerne. Quelle: www.pae-elisabethenstift.de
Soll ich PiA machen oder lieber die klassische Ausbildung?
In Baden-Württemberg gibt es zwei staatlich anerkannte Ausbildungswege zum Erzieherberuf:
Klassische Ausbildung (seit mehr als 150 Jahren) drei Jahre Schule (Berufskolleg, Unterkurs, Oberkurs), ein Jahr Berufspraktikum (bezahlt)
FDP möchte attraktive Ausbildungskapazitäten (staatliche Fachschule) für Erzieher/-innen an zentraler Stelle im Kreis Offenbach realisieren.
Ein massiver Mangel an Erziehern/-innen zeichnet sich nicht nur ab, sondern ist in nahezu allen kreisangehörigen Kommunen bereits greifbar und weiter steigend. Der Kreis Offenbach stellt hierzu im Rahmen einer eigenen Pressemitteilung vom 26.02.2019 („Erzieherin oder Erzieher – ein Beruf für Sie?“) fest: „[…] Laut dem Nationalen Bildungsbericht von 2018 fehlen in Deutschland bis zum Jahr 2015 mehr als 300.000 Erzieherinnen und Erzieher. Insbesondere das bevölkerungsreiche Rhein-Main-Gebiet ist von diesem Mangel an pädagogischen Fachkräften betroffen […]“. Siehe FDP-Antrag (Kreis Offenbach)
Anerkennungspraktikanten/innen können angerechnet werden.
Weiterhin werden die Anerkennungspraktikanten/innen mit 50% auf die Fachkräftestunden angerechnet, sodass für die bisher in den Kindertagesstätten eingesetzten möglichen 15 Anerkennungspraktikanten/innen 7,5 Planstellen nachrichtlich im Stellenplan mit ausgewiesen werden. Personalkosten sind entsprechend der tatsächlichen Besetzung bereits etatisiert. Quelle: Haushaltsplan 2019 Stadt Rodgau Seite 635
Giffey sagt Millionen für Kita-Fachkräfte zu
[..] Das Geld soll dem Bericht zufolge unter anderem dazu verwendet werden, die Erzieherausbildung künftig zu vergüten. Derzeit werden die ersten beiden Ausbildungsjahre im Erzieherberuf, die an einer Fachschule stattfinden, nicht bezahlt. „Es gibt Interesse an diesem Beruf, aber für zu viele ist er nicht attraktiv genug“, sagte Giffey. „Solange wir keine bessere Bezahlung und Anerkennung erreichen, dürfte sich daran auch nichts ändern.“[..] Quelle: N-TV
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Die Offenbach Post (Printausgabe 9.11.2018 ) berichtet unter dem Titel: Stadt möchte für drei Jahre 600.000,00 € nachzahlen.
Ein grandios gescheiterter Vorstoß vom Dezernenten des Fachbereichs 4 kann den Bürgern von Rödermark wohl satte 600.000,00 € Nachzahlung (Quelle OP) kosten. Gibt es zu den Nachzahlungen weiter Kosten, die in den kommenden Haushalten ihren Niederschlag finden? Noch steht nicht fest, ob der von der Stadt gemachte Vorschlag von den Erziehern angenommen wird.
Vorgeschichte im Telegrammstil.
Die Stadt hat den Erziehern etwas versprochen und nicht eingehalten.
Mehrere Erzieher haben den Weg zum Arbeitsgericht nicht gescheut.
Erzieher haben Recht bekommen und die Stadt soll zahlen.
Fachbereich 4 Kinder, Jugend und Senioren. Dezernent Jörg Rotter.
Im weiteren nur noch Fachbereich 4 genannt.
Wird der Einigungsvorschlag der Stadt von den Erziehern angenommen,
kostet das den Bürgern 600.000,00 € an NACHZAHLUNGEN (Quelle Printausgabe OP). Rödermark kann sich dafür beim Dezernenten des Fachbereichs 4 bedanken, der eine Steigerung der Kita-Gebühren von 3% damit begründet hat, dass die Erzieher zwei Gehaltsgruppen höher eingruppiert werden. Dass die Eltern dem Vorschlag von Herrn Rotter gefolgt sind, dass mit einer ZUSÄTZLICHEN Gebührenerhöhung von 1% auch gleichzeitig eine bessere Entlohnung des Kita-Personals verbunden ist, ist aus Elternsicht nachvollziehbar. Sich über eine Bezahlbarkeit dieser Aktion Gedanken zu machen, ist nicht Aufgabe der Elternschaft. Besonders herausgestellt wurde, dass die Höhergruppierung im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte dient. Diese Ansicht konnte die Personalabteilung nicht teilen. [..] Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.[..]
Hier der entsprechende Auszug, der vom Fachbereich 4 eingereichten Antrag.
Der folgende Text stand nicht zur Abstimmung. Er diente nur als Erklärung für die Vorgehensweise.
[..] Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.[..]
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht.[..] Quelle: Antrag
Der Fachbereich 4 hat den Stadtverordneten im Rahmen der neuen Gebührenordnung auch eine Höhergruppierung der Erzieher empfohlen. Diese Empfehlung hat die Koalition (AL/Die Grünen und CDU) mit einem weiteren Antrag, die empfohlene Höhergruppierung in den kommenden Stellenplan einzuarbeiten, den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Beiden Anträgen – Gebührenerhöhung und Stellenplan – wurde die Zustimmung (nicht einstimmig) erteilt.
Über eine Höhergruppierung kann meines Wissens nach die
Stadtverordnetenversammlung nicht entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt nur dem im Haushaltsplan vermerkten Stellenplan zu. Die – Bezahlbarkeit –, des im Haushaltsplan festgelegten Stellenplans, wird im Haushaltsplan (Verfasser Stadtkämmerer in Rödermark der Bürgermeister) wie folgt vermerkt. 1) Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO:
Personalaufwendungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets / Sonderbudgets sind gegenseitig deckungsfähig.
Oberflächlich gesehen. Aus finanziellen Gründen sprach nichts dafür,
dem Vorschlag des Fachbereichs die Zustimmung zu verweigern. Man musste davon ausgehen, dass der Fachbereich 4 alle Faktoren mit der gebotenen Sorgfalt untersucht hat. Festzuhalten ist, dass nicht alle Fraktionen zu dem gleichen Ergebnis wie der Fachbereich 4 gekommen sind und dem Antrag des Fachbereichs 4 nicht zugestimmt haben.
Doch nicht bezahlbar?
Dann die kalte Dusche und der Beginn eines unappetitlichen Streits vor Gericht?
Die Personalabteilung kam am 9.5.2016 zu dem Ergebnis: [..] Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.[..] Kosten und Begründung (Sichtweise Mai 2016) entnehmen Sie dem Antrag „Zuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende“ der Personalabteilung. Hier die Bewegungen in dem Tarifvertrag der Erzieher.
Die Höhergruppierung wurde zurückgenommen. Die Klagewelle begann.
Hätten die Stadtverordneten die Höhergruppierung verhindern können?
Selbst nach vielen Nachfragen bei denjenigen, die etwas dazu beitragen konnten, erlaubt es mir nicht, eine verbindliche Antwort zu geben. Ja, man hätte die Höhergruppierung dadurch verhindern können, wenn die Stadtverordneten dem Stellenplan im Haushalt 2015/2016 nicht zugestimmt hätten. Abgesehen von dem Blödsinn, sich in Tarifangelegenheiten einzumischen, warum ablehnen?
Von der Verwaltung gab es keine Warnung, dass eine Höhergruppierung unbezahlbar ist. Weiterhin wurde von der Verwaltung mahnend darauf hingewiesen, dass man durch ein Unterlassen der Höhergruppierung Mitarbeiter verlieren kann und wohl kaum neue Mitarbeiter finden wird.
Hätte der Antrag zur Stellenplanänderung keine Mehrheit gefunden, wäre eine Höhergruppierung gescheitert und man hätte der Stadt die Flut von Prozessen und Kosten erspart. Wäre damit dann auch eine Besserbezahlung der Erzieher unmöglich gewesen? Mitnichten.
Da der Erste Stadtrat eine Höhergruppierung bzw. bessere Bezahlung der Erzieher erwirken wollte, hätte der Magistrat den Weg für eine bessere Entlohnung über eine Zusatzvereinbarung, die die Zustimmung der Stadtverordneten nicht benötigt, regeln können.
Der ganze Vorgang ist handwerklich sehr schlecht gemacht und eine Einmischung in Tarifangelegenheiten sollte man tunlichst den wirklichen Spezialisten (Verdi) überlassen. Aber egal. Man hat ja die Bürger, die klaglos zahlen.
Wie viel Straßen hätte man mit diesem Geld grundsanieren können?
Vereine könnten sich über eine höhere Vereinsförderung freuen.
Man könnte die den Jugendlichen versprochene Überdachung an „Spalt Tablette“ liefern.
Mit dem Geld für die Nachzahlung wäre ein Jahr Hessenkasse (Schuldenabbau Kassenkredite der Stadt Rödermark) bezahlt. In Grundsteuer B ausgedrückt wären das 60 Prozentpunkte.
Bitte eigene Rückschlüsse bilden.
Es wehrten sich 2015 rund 120 Erzieher. Von diesen 120 Erziehern sind noch aktuell 70 bei der Stadt. Quelle OP 8.11.2018.
Demnach haben 50 Erzieher seit 2015 den Arbeitsplatz gewechselt oder sind jetzt im Ruhestand.
Kurios ist.
Kurios ist, im Haushaltsplan 2015/2016 gibt es im Stellenplan (Erzieher) keine S6 Eingruppierung mehr.
Die Spalt-Tablette wurde seinerzeit vom Künstler Friedel Deventer „florales Objekt“ genannt. Siehe
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
Wer hat uns verraten? ……Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?
Die von der Stadtverordnetenversammlung für den 1.1.2015 beschlossene Höhergruppierung der Erzieher nach Gehaltsgruppe S8, ohne Anhängsel a) oder b), soll zurückgenommen werden. Hier der Antrag.
20.05.2015 In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016
Schaue ich mir den Vorgang „rund um die Bezahlung/Höhergruppierung der Erzieher“ in der folgenden Version an, ist eigentlich alles gesagt. Aber was wurde realisiert?
Im Folgenden wird der m.E. granatenmäßig in den Sand gesetzte Antrag des Ersten Stadtrats aufgeführt. Es mag ja sein, dass es Absprachen/Vereinbarungen zur Bezahlung mit den Erziehern gegeben hat, die nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben. Wenn es diese Absprachen/Vereinbarungen gegeben haben sollte, scheinen die jedoch nicht ganz klar gewesen zu sein, weil: „Denn gegen diese Einstufung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.“ Quelle SPD Rödermark.de
Die jetzt aufgeführten Argumente des Magistrats, gegen eine Höhergruppierung nach S8 Anfang 2015, sind für mich schwer nachvollziehbar. Der Grund allerdings nicht.
Lesen Sie zum besseren Verständnis die Chronologie einer Höhergruppierung
Kein Wort dazu, dass man einen Fehler gemacht hat. Was mir dazu auch aufgefallen ist. In der Presse finde ich nur Äußerungen vom Bürgermeister. In den Sitzungen der Stadtverordneten hat, so wurde mir berichtet, auch nur der Bürgermeister zur Sache gesprochen. Herr Kern ist Personaldezernent und muss sich dazu erklären. Eine Erklärung vom ersten Stadtrat, der die Höhergruppierung Ende 2013 dem Magistrat vorgetragen hat (siehe), hätte man erwarten können. Scheinbar gibt es eine interne Absprache. „Nur der Bürgermeister spricht zur Sache“.
Von mir angesproche Stadtverordnete sind bis zur Bekanntgabe des Antrags der Verwaltung davon ausgegangen, dass die Erzieher, so wie versprochen, höhergruppiert wurden/werden. Die öffentlich zur Verfügung gestellten Äußerungen ließen auch keinen Zweifel aufkommen.
Wer hat dem jetzigen Antrag, die am 18.02.2014 beschlossene Höhergruppierung der Erzieher NICHT zu vollziehen, zugestimmt? Es geht also grob gesagt, um die Zurücknahme eines doch wohl eindeutigen Beschlusses.
» CDU, AL/Die Grünen, FDP und FWR haben dem Beschluss vom 18.02.2014 zurückzunehmen, zugestimmt.
» SPD Rödermark hat den Antrag abgelehnt.
Es kann jetzt der Anschein entstehen, FDP und FWR sind wie die CDU und AL/Die Grünen „wortbrüchig“ geworden. Weit gefehlt. Dem Ursprungsantrag vom 18.02.2014 zur Höhergruppierung hat weder die FDP noch die FWR zugestimmt. (Siehe Niederschrift Punkt 10.1)
Zurückgerudert hat demnach NUR die CDU und AL/Die Grünen und haben damit die versprochene Höhergruppierung der Erzieher verhindert. Verhindert ist eigentlich falsch. Personalangelegenheiten liegen nicht im Entscheidungsbereich der Stavo, sondern der Verwaltung; dem Magistrat. Warum überhaupt abgestimmt wurde, ist mir schleierhaft.
Es sei einmal dahingestellt, ob die vom ersten Stadtrat, Herrn Rotter, vereinbarte Höhergruppierung auch zahlbar gewesen wäre. Für diese Beurteilung leistet sich die Stadt den Ersten Stadtrat, der die Zahlen und die anstehenden Tarifverhandlungen der Profis( Gewerkschaft, VkA) in groben Zügen zu kennen hat. Er hat auch die Gefahren eines solchen Eingriffs in die komplizierte Tarifstruktur zu kennen.
Eindeutiger Beschluss am 18.02.2014:
Es soll jetzt Leute geben, die sich an dieser Formulierung aufreiben. Es steht „zu vergüten“ und es steht „soll im Haushalt“. Juristen könnten sich jetzt trefflich darüber streiten, was wirklich gemeint war. Aber die nach der Beschlussfassung getroffenen Aussagen sprechen eine eindeutige Sprache.
Bei der Stavo am 21.06.2016 wurde nicht mehr von einer Höhergruppierung von S6 nach S8 gesprochen, sondern eine Eingruppierung der Erzieher nach S8a bestätigt. Die Eingruppierung nach S8a (alte S6) bedarf keinerlei Zustimmung von irgendeinem Gremium. Die Höhergruppierung wurde von den Gewerkschaftsprofis und dem Verband kommunaler Arbeitgeber beschlossen und im Tarifvertrag festgelegt. Mit diesem Antrag wurden die über Zulagen gewährte Bezahlung nach S8 zurückgenommen.
Anzeichen für ein Scheitern der geplanten Höhergruppierung schon in 2014? Obwohl man doch eigentlich das Personal laut Stavo-Beschluss schon nach S8 hätte einstellen können, wurde Personal nach der alten Gruppierung S6 gesucht.
Warum man davon ausgehen muss, dass nichts anderes gemeint gewesen sein kann als eine Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8. Ohne Anhängsel a) oder b).
19.12.2013 [..] Er wolle dem Magistrat vorschlagen, die Besoldung um zwei Stufen anzuheben, (Anm. es waren Gruppen gemeint) sagte der Erste Stadtrat auf Nachfrage unserer Zeitung. Das steigert die Personalkosten um jährlich 190.000 Euro, ist seiner Ansicht nach aber unumgänglich: „Wir spüren schon jetzt deutlich einen Erzieherinnenmangel.[..] Quelle: Op-Online
18.02.2014 [..]Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. [..]Quelle: bgb-roedermark
20.02.2014 [..] Nina Daum (AL/Grüne) bezeichnete die Höhergruppierung dagegen als notwendig, um die Qualität der Betreuung zu halten oder gar zu erhöhen. Sie gehe davon aus, dass auch die Eltern hinter dem Antrag stehen.[..]Quelle: Frankfurter Rundschau 20.02.2014
24.02.2015 [..]Benehmen mit den Elternbeiräten seit 2014 die KiTa-Gebühren jährlich um 3%, dies allerdings gekoppelt mit einer Anhebung der Gehälter vom Tarif S6 auf S8 ab Januar 2015 – also immerhin zwei Gehaltstufen,[..] und weiter [..] Die geplante Höhergruppierung wird [..] Quelle: Einbringung Doppelhaushalt 2015/2016 BM Roldand Kern
09.04.2015 [..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen[..] und weiter
[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. [..] Quelle: OP-Online 13.05.2015 Jetzt lese ich das erste Mal etwas von einer Bezahlung nach Gruppe S8. Auch die späte Erkenntnis von Herrn Rotter [..] Grundsätzlich gelte aber: „Eine bessere Bezahlung muss im Tarifvertrag geregelt werden. „
[..] Das müsse wertgeschätzt werden, und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan. Quelle Stadt Rödermark.
Fazit
Durch diesen Beschluss der Verwaltung/Magistrat wurde den Erziehern der vom ersten Stadtrat aufgezeigte Vorteil und Beschluss rückgängig gemacht. Die Erzieher liegen jetzt wieder auf dem Gehalts-Niveau aller Erzieher der ehemaligen Gruppe S6. Dadurch ist m. E. die Grundlage für den zusätzlichen Prozentpunkt der KiGa-Gebühren, der für die Besserbezahlung der Rödermärker Erzieher vereinbart wurde, hinfällig. Siehe auch: Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache.
Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.
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