Einmischung des Dezernat von H. Rotter in das Tarifgefüge. Sind jetzt von den Rödermärkern 600.000,00 € aufzubringen?

Geld verbrennen.
Geld verbrennen.

Die Offenbach Post (Printausgabe 9.11.2018 ) berichtet unter dem Titel:
Stadt möchte für drei Jahre 600.000,00 € nachzahlen.

Ein grandios gescheiterter Vorstoß vom Dezernenten des Fachbereichs 4 kann den Bürgern von Rödermark wohl satte 600.000,00 € Nachzahlung (Quelle OP) kosten. Gibt es zu den Nachzahlungen weiter Kosten, die in den kommenden Haushalten ihren Niederschlag finden?
Noch steht nicht fest, ob der von der Stadt gemachte Vorschlag von den Erziehern angenommen wird.

Vorgeschichte im Telegrammstil.

  • Die Stadt hat den Erziehern etwas versprochen und nicht eingehalten.
  • Mehrere Erzieher haben den Weg zum Arbeitsgericht nicht gescheut.
  • Erzieher haben Recht bekommen und die Stadt soll zahlen.

Fachbereich 4 Kinder, Jugend und Senioren. Dezernent Jörg Rotter.
Im weiteren nur noch Fachbereich 4 genannt.

Wird der Einigungsvorschlag der Stadt von den Erziehern angenommen,
kostet das den Bürgern 600.000,00 € an NACHZAHLUNGEN (Quelle Printausgabe OP). Rödermark kann sich dafür beim Dezernenten des Fachbereichs 4 bedanken, der eine Steigerung der Kita-Gebühren von 3% damit begründet hat, dass die Erzieher zwei Gehaltsgruppen höher eingruppiert werden. Dass die Eltern dem Vorschlag von Herrn Rotter gefolgt sind, dass mit einer ZUSÄTZLICHEN Gebührenerhöhung von 1% auch gleichzeitig eine bessere Entlohnung des Kita-Personals verbunden ist, ist aus Elternsicht nachvollziehbar. Sich über eine Bezahlbarkeit dieser Aktion Gedanken zu machen, ist nicht Aufgabe der Elternschaft. Besonders herausgestellt wurde, dass die Höhergruppierung im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte dient. Diese Ansicht konnte die Personalabteilung nicht teilen. [..] Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.[..]

Hier der entsprechende Auszug, der vom Fachbereich 4 eingereichten Antrag.
Der folgende Text stand nicht zur Abstimmung. Er diente nur als Erklärung für die Vorgehensweise.
[..] Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.[..]
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht
.[..] Quelle: Antrag

Der Fachbereich 4 hat den Stadtverordneten im Rahmen der neuen Gebührenordnung auch eine Höhergruppierung der Erzieher empfohlen. Diese Empfehlung hat die Koalition (AL/Die Grünen und CDU) mit einem weiteren Antrag, die empfohlene Höhergruppierung in den kommenden Stellenplan einzuarbeiten, den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt. Beiden Anträgen – Gebührenerhöhung und Stellenplan – wurde die Zustimmung (nicht einstimmig) erteilt.

Über eine Höhergruppierung kann meines Wissens nach die
Stadtverordnetenversammlung nicht entscheiden. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt nur dem im Haushaltsplan vermerkten Stellenplan zu. Die – Bezahlbarkeit –, des im Haushaltsplan festgelegten Stellenplans, wird im Haushaltsplan (Verfasser Stadtkämmerer in Rödermark der Bürgermeister) wie folgt vermerkt.
1) Deckungsfähigkeit gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO:
Personalaufwendungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets / Sonderbudgets sind gegenseitig deckungsfähig.

Oberflächlich gesehen. Aus finanziellen Gründen sprach nichts dafür,
dem Vorschlag des Fachbereichs die Zustimmung zu verweigern. Man musste davon ausgehen, dass der Fachbereich 4 alle Faktoren mit der gebotenen Sorgfalt untersucht hat. Festzuhalten ist, dass nicht alle Fraktionen zu dem gleichen Ergebnis wie der Fachbereich 4 gekommen sind und dem Antrag des Fachbereichs 4 nicht zugestimmt haben.

Doch nicht bezahlbar?
Dann die kalte Dusche und der Beginn eines unappetitlichen Streits vor Gericht?
Die Personalabteilung kam am 9.5.2016 zu dem Ergebnis: [..] Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.[..] Kosten und Begründung (Sichtweise Mai 2016) entnehmen Sie dem AntragZuordnung der Erzieherinnen und Erzieher in die entsprechende“ der Personalabteilung.
Hier die Bewegungen in dem Tarifvertrag der Erzieher.

Die Höhergruppierung wurde zurückgenommen. Die Klagewelle begann.
Hätten die Stadtverordneten die Höhergruppierung verhindern können?
Selbst nach vielen Nachfragen bei denjenigen, die etwas dazu beitragen konnten, erlaubt es mir nicht eine verbindliche Antwort zu geben.
Ja, man hätte die Höhergruppierung dadurch verhindern können, wenn die Stadtverordneten dem Stellenplan im Haushalt 2015/2016 nicht zugestimmt hätten. Abgesehen von dem Blödsinn, sich in Tarifangelegenheiten einzumischen, warum ablehnen?
Von der Verwaltung gab es keine Warnung, dass eine Höhergruppierung unbezahlbar ist. Weiterhin wurde von der Verwaltung mahnend darauf hingewiesen, dass man durch ein Unterlassen der Höhergruppierung Mitarbeiter verlieren kann und wohl kaum neue Mitarbeiter finden wird.

Hätte der Antrag zur Stellenplanänderung keine Mehrheit gefunden, wäre eine Höhergruppierung gescheitert und man hätte der Stadt die Flut von Prozessen und Kosten erspart. Wäre damit dann auch eine Besserbezahlung der Erzieher unmöglich gewesen? Mitnichten.
Da der Erster Stadtrat eine Höhergruppierung bzw. bessere Bezahlung der Erzieher erwirken wollte, hätte der Magistrat den Weg für eine bessere Entlohnung über eine Zusatzvereinbarung, die die Zustimmung der Stadtverordneten nicht benötigt, regeln können.

Der ganze Vorgang ist handwerklich sehr schlecht gemacht und eine Einmischung in Tarifangelegenheiten sollte man tunlichst den wirklichen Spezialisten (Verdi) überlassen. Aber egal. Man hat ja die Bürger, die klaglos zahlen.

  • Wie viel Straßen hätte man mit diesem Geld grundsanieren können?
  • Ein 86-Jähriger müsste nicht mehr Dächer von Bushaltestellen säubern, weil die Stadt, laut Herrn Rotter, dafür kein Geld hat.
  • Vereine könnten sich über eine höhere Vereinsförderung freuen.
  • Man könnte die den Jugendlichen versprochene Überdachung an „Spalt Tablette“ liefern.
  • Mit dem Geld für die Nachzahlung wäre ein Jahr Hessenkasse (Schuldenabbau Kassenkredite der Stadt Rödermark) bezahlt. In Grundsteuer B ausgedrückt wären das 60 Prozentpunkte.
  • 600 qm Grundstück erwerben für 1.000,00 €/qm.
  • v.v.a.m

Bitte eigene Rückschlüsse bilden.
Es wehrten sich 2015 rund 120 Erzieher. Von diesen 120 Erziehern sind noch aktuell 70 bei der Stadt. Quelle OP 8.11.2018.
Demnach haben 50 Erzieher seit 2015 den Arbeitsplatz gewechselt oder sind jetzt im Ruhestand.

Kurios ist.
Kurios ist, im Haushaltsplan 2015/2016 gibt es im Stellenplan (Erzieher) keine S6 Eingruppierung mehr.

 
Hier die Zusammenfassung der Geschichte, die so wahrscheinlich nur in Rödermark passieren konnte.


Die Spalt-Tablette wurde seinerzeit vom Künstler Friedel Deventer „florales Objekt“ genannt. Siehe


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Wer hat uns verraten? …… Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?

Wer hat uns verraten? ……Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?

Die von der Stadtverordnetenversammlung für den 1.1.2015 beschlossenen Höhergruppierung der Erzieher nach Gehaltsgruppe S8, ohne Anhängsel a) oder b), soll zurückgenommen werden. Hier der Antrag

20.05.2015 In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016

Schaue ich mir den Vorgang „rund um die Bezahlung/Höhergruppierung der Erzieher“ in der folgenden Version an, ist eigentlich alles gesagt. Aber was wurde realisiert?

Im Folgenden wird der m.E. granatenmäßig in den Sand gesetzte Antrag des Ersten Stadtrats aufgeführt. Es mag ja sein, dass es Absprachen/Vereinbarungen zur Bezahlung mit den Erziehern gegeben hat, die nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben. Wenn es diese  Absprachen/Vereinbarungen gegeben haben sollte, scheinen die jedoch nicht ganz klar gewesen zu sein, weil: „Denn gegen diese Einstufung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.“ Quelle SPD Rödermark.de
Die jetzt aufgeführten Argumente des Magistrats, gegen eine Höhergruppierung nach S8 Anfang 2015, sind für mich schwer nachvollziehbar. Der Grund allerdings nicht.
Lesen Sie zum besseren Verständnis Chronologie einer Höhergruppierung

Kein Wort dazu, dass man einen Fehler gemacht hat. Was mir dazu auch aufgefallen ist. In der Presse finde ich nur Äußerungen vom Bürgermeister. In den Sitzungen der Stadtverordneten hat, so wurde mir berichtet, auch nur der Bürgermeister zur Sache gesprochen. Herr Kern ist Personaldezernent und muss sich dazu erklären. Eine Erklärung vom ersten Stadtrat, der die Höhergruppierung Ende 2013 dem Magistrat vorgetragen hat (siehe), hätte man erwarten können. Scheinbar gibt es eine interne Absprache. „Nur der Bürgermeister spricht zur Sache“.

Von mir angesprochen Stadtverordnete sind bis zur Bekanntgabe des Antrags der Verwaltung davon ausgegangen, dass die Erzieher, so wie versprochen, höhergruppiert wurden/werden. Die öffentlich zur Verfügung gestellten Äußerungen ließen auch keinen Zweifel aufkommen.

Wer hat dem jetzigen Antrag, die am 18.02.2014 beschlossene Höhergruppierung der Erzieher NICHT zu vollziehen, zugestimmt? Es geht also grob gesagt, um die Zurücknahme eines doch wohl eindeutigen Beschluss.
» CDU, AL/Die Grünen, FDP und FWR haben dem Beschluss vom 18.02.2014 zurückzunehmen, zugestimmt.
» SPD Rödermark hat den Antrag abgelehnt.
Es kann jetzt der Anschein entstehen, FDP und FWR sind wie die CDU und AL/Die Grünen „wortbrüchig“ geworden. Weit gefehlt. Dem Ursprungsantrag vom 18.02.2014 zur Höhergruppierung hat weder die FDP noch die FWR zugestimmt. (Siehe Niederschrift Punkt 10.1)

Zurückgerudert hat demnach NUR die CDU und AL/Die Grünen und haben damit die versprochene Höhergruppierung der Erzieher verhindert. Verhindert ist eigentlich falsch. Personalangelegenheiten liegen nicht im Entscheidungsbereich der Stavo sondern der Verwaltung; dem Magistrat. Warum überhaupt abgestimmt wurde ist mir schleierhaft.

Es sei einmal dahingestellt ob die vom ersten Stadtrat, Herrn Rotter, vereinbarte Höhergruppierung auch zahlbar gewesen wäre. Für diese Beurteilung leistet sich die Stadt den ersten Stadtrat der die Zahlen und die anstehenden Tarifverhandlungen der Profis( Gewerkschaft, VkA) in groben Zügen zu kennen hat. Er hat auch die Gefahren eines solchen Eingriff in die komplizierte Tarifstruktur zu kennen.

Eindeutiger Beschluss am 18.02.2014:

Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8
Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8

Es soll jetzt Leute geben, die sich an dieser Formulierung aufreiben. Es steht „zu vergüten“ und es steht „soll im Haushalt“. Juristen könnten sich jetzt trefflich darüber streiten was wirklich gemeint war. Aber die nach der Beschlussfassung getroffenen Aussagen sprechen eine eindeutige Sprache.

Quelle: Niederschrift Stavo 18.02.2014
Beschlussfassung: Zustimmung CDU, AL/Die Grünen, SPD. Ablehnung FDP und FWR.
Weitere Infos zu diesem Beschluss unter:
» 18.02.2014 Beschluss Stavo Kita Gebühren. Höhergruppierung Personal.
» 18.02.2014 Beschluss zur Höhergruppierung.

Bei der Stavo am 21.06.2016 wurde nicht mehr von einen Höhergruppierung von S6 nach S8 gesprochen, sondern eine Eingruppierung der Erzieher nach S8a bestätigt. Die Eingruppierung nach S8a (alte S6) bedarf  keinerlei Zustimmung von irgendeinem Gremium. Die Höhergruppierung wurde von den Profis der Gewerkschaft und dem Verband kommunaler Arbeitgeber beschlossen und im Tarifvertrag festgelegt. Mit diesem Antrag wurden die über Zulagen gewährte Bezahlung nach S8 zurückgenommen.

Anzeichen für ein Scheitern der geplanten Höhergruppierung schon in 2014? Obwohl man doch eigentlich das Personal laut Stavo-Beschluss schon nach S8 hätte einstellen können,  wurde Personal nach der alten Gruppierung S6 gesucht.

Warum man davon ausgehen muss, dass nichts anderes gemeint gewesen sein kann als eine Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8. Ohne Anhängsel a) oder b).

19.12.2013 [..] Er wolle dem Magistrat vorschlagen, die Besoldung um zwei Stufen anzuheben, (Anm. es waren Gruppen gemeint) sagte der Erste Stadtrat auf Nachfrage unserer Zeitung. Das steigert die Personalkosten um jährlich 190.000 Euro, ist seiner Ansicht nach aber unumgänglich: „Wir spüren schon jetzt deutlich einen Erzieherinnenmangel.[..] Quelle: Op-Online

18.02.2014  [..]Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. [..]Quelle: bgb-roedermark

20.02.2014 [..] Nina Daum (AL/Grüne) bezeichnete die Höhergruppierung dagegen als notwendig, um die Qualität der Betreuung zu halten oder gar zu erhöhen. Sie gehe davon aus, dass auch die Eltern hinter dem Antrag stehen.[..]Quelle: Frankfurter Rundschau 20.02.2014

24.02.2015 [..]Benehmen mit den Elternbeiräten seit 2014 die KiTa-Gebühren jährlich um 3%, dies allerdings gekoppelt mit einer Anhebung der Gehälter vom Tarif S6 auf S8 ab Januar 2015 – also immerhin zwei Gehaltstufen,[..] und weiter [..] Die geplante Höhergruppierung wird [..] Quelle: Einbringung Doppelhaushalt 2015/2016 BM Roldand Kern

09.04.2015 [..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen[..] und weiter
[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. [..] Quelle: OP-Online
13.05.2015 Jetzt lese ich das erste Mal etwas von einer Bezahlung nach Gruppe S8. Auch die späte Erkenntnis von Herrn Rotter [..] Grundsätzlich gelte aber: „Eine bessere Bezahlung muss im Tarifvertrag geregelt werden. „
[..] Das müsse wertgeschätzt werden, und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan. Quelle Stadt Rödermark.

Fazit
Durch diesen Beschluss der Verwaltung/Magistrat wurde den Erzieher den vom ersten Stadtrat aufgezeigte Vorteil und Beschluss rückgängig gemacht. Die Erzieher liegen jetzt wieder auf dem Gehalts-Niveau aller Erzieher der ehemaligen Gruppe S6. Dadurch ist m. E. die Grundlage für den zusätzlichen Prozentpunkt der KiGa-Gebühren, der für die Besserbezahlung der Rödermärker Erzieher vereinbart wurde, hinfällig. Siehe auch: Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?

Siehe auch
» Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?
» Zusammenfassung KiGa


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Demo der Erzieher(innen). NACHTRAG


Rödermark. Demo der Erzieher(innen).

Demo der Erzeiherinnen. 08.04.2015
Demo der Erzeiherinnen. 08.04.2015

Hier demonstrieren die Erzieherinnen, um eine Höhergruppierung zu erreichen. Höhergruppierung bedeutet Lohnerhöhung.
Hier demonstrieren Bürger gegen die Grundsteuererhöhung. Die lineare Steigerung der Kindergartenbeiträge um 3% bis Kindergartenjahr 2018/2019 wird wohl kaum ausreichen, um die Forderungen, die sich aus dem Streik ergeben könnten, zu decken. Dann, in 2016 kann mit der nächsten Steigerung, Tarifvertrag läuft Ende Februar 2016 aus, gerechnet werden.
 
Damit noch nicht genug. Rödermark rüstet weiter auf.
 
Aber ist ja nicht schlimm; die Grundsteuererhöhung. Wie sagte der Bürgermeister zur Grundsteuererhöhung für 2015: „Sind ja im Schnitt nur 50,00 Euro“. Kann man sagen, wenn man ein fettes Gehalt bezieht, mit einer ordentlichen Pension rechnen kann und evtl. zu den glücklichen 0,07% gehört.
 
Die Hundesteuer waren ja auch nur 60,00 Euro. Die Beitragserhöhung bei den Vereinen, bedingt durch die Kürzung der Zuschüsse und die Erhöhung der Hallenmiete durch die Stadt. Kostensteigerung durch neue Friedhofssatzung. Die Gewerbesteuererhöhung wird die Produkte aus Rödermark verteuern. Erhöhung bzw. Neueinführung Teilnehmergebühren für die Seniorenschifffahrt
 
Trotz dieser Steigerungen kein Geld für „Grunderneuerung der Straßen“
 
Die nächste Grundsteuererhöhung, trotz der zu (erwartenden) zusätzlichen 1,6 Mio. aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) in 2016, wird wohl in absehbarer Zeit kommen.
 
BTW
Zu dem „Das sind ja im Schnitt nur 50,00 Euro“. Grundsteuer B bezahlen auch die MIETER.

? Ein Drittel der Rentner (6 117 903) hat weniger als 500 Euro Rente.
? 72?% der Rentner (134 56 166) bekommen bis zu 1000 Euro Rente.
? Nur 0,07% (14 447) haben mehr als 2000 Euro.
Quelle: Bild.de

 
Nachtrag 09.4.2015
Die Offenbach Post berichtet von diesem Streik

[…]Die Reaktionen seien überwiegend positiv gewesen. Viele Eltern, so Vollmer, hätten sich sogar in Listen eingetragen, mit denen sie die Forderungen der Streikenden unterstützen[…] Quelle OP-Online.de. Hervorhebung durch den Admin

Dann sollen auch diese Eltern höhere Beiträge zahlen.
Die Eltern müssen wissen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei unter 15%. D.h. Von den Kosten für die Kinderbetreuung trägt die Allgemeinheit mehr als 85%. Und der Kostendeckungsgrad sinkt weiter.
 
 
Siehe auch
Rödermark. Droht das große Kita-Chaos?


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.