Newsletter. Aktuelle Lesefassungen der Corona-Quarantäneverordnung

Corona
Corona

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Newsletter übersenden wir Ihnen die aktuelle Lesefassungen der Corona-Quarantäneverordnung (bislang „1. VO Corona“), der Corona-Einrichtungsschutzverordnung (bislang „2. VO Corona“) sowie der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung jeweils zum Stand 1.Dezember 2020.
Die Verordnungen wurden durch Art. 1, 2 und 3 der 22. Anpassungs-VO vom 26. November 2020 neu erlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Beuth

Hessischer Minister des Innern und für Sport

» Corona-Quarantäneverordnung
» Corona-Einrichtungsschutzverordnung
» Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

Kommunalbrief Ausgabe 23 / 2020

Corona
Corona

Hessischer Minister des Innern und für Sport
Kommunalbrief Ausgabe 23 / 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Kommunalbrief erhalten Sie den aktuellen Auslegungshinweis zur Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 20. November 2020.

Privater Unterricht außerschulischer Bildungsangebote, wie beispielsweise privater Sprach-, Musik- oder Gesangsunterricht, der nicht in Einrichtungen, sondern im häuslichen Umfeld stattfindet, ist auf Einzelunterricht zu beschränken. Ebenso gilt dies für Unterricht, der ehrenamtlich oder vereinsmäßig angeboten wird. Vereinsbezogene Proben, zum Beispiel Theater, Chor,- Orchester- oder Bandproben, sowie andere ähnliche Zusammenkünfte sind nur alleine, oder mit Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes gestattet.

Für Spezial-, Wochen- und Weihnachtsmärkte wurde festgelegt, dass der Verzehr auch auf mehreren ausgewiesenen und abgegrenzten Verzehrbereichen des Marktes erlaubt ist, wenn die Fläche des Marktes dies zulässt. Dabei ist der 1,5 Meter Abstand, ausgenommen zwischen Angehörige zweier Hausstände, einzuhalten. Für den Zeitraum des Verzehrs entfällt selbstverständlich die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung.

Peter Beuth
Hessischer Minister des Innern und für Sport

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 353 1607
Fax: +49 (611) 353 1608
E-Mail: pressestelle@HMDIS.hessen.de

Corona. Zweifel am „Schwedischen Sonderweg“

Corona
Corona

[..]Löfven (Anm. Regierungschef ) erinnerte an die hohe Zahl von bisher 6500 Todesfällen im Zusammenhang mit Covid-19. Sie liegt, gemessen an der Bevölkerungszahl, um ein Vierfaches über der Zahl in Deutschland und noch deutlicher über denen der skandinavischen Nachbarländer. Alarmierend jetzt: [..] Weiter bei fr.de

Volker Bouffier zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Volker Bouffier zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Volker Bouffier zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Bei der Abstimmung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Deutschen Bundesrat hat Ministerpräsident Volker Bouffier deutlich gemacht, dass er auf den Föderalismus setzt. Deutschland sei „dank des Föderalismus“ bislang besser durch die Pandemie gekommen als andere, zentral regierte Länder. [..]
Hier geht es weiter

Siehe auch
» Mehr zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Keine Ausschusssitzungen im November. Keine Stadtverordnetenversammlung im Dezember.

Keine Stadtverordnetenversammlung.
Keine Stadtverordnetenversammlung.

Nachtrag: Die für den 8. Dezember terminierte Sitzung der Stadtverordneten findet nicht statt. Quelle: Stadt Rödermark


Bevor Irritationen aufkommen. Schauen Sie in den offiziellen „Sitzungskalender – Rödermark“ Stand 19.11.2020 13:00h.

» Sitzungen November
» Sitzungen Dezember

War zu erwarten.
Schon vor der Stadtverordnetenversammlung am 3.11.2020 wurde in einem Artikel der Offenbach Post unter dem Titel „Parlament tagt heute im Eiltempo“ angedeutet, dass der Haupt-, Finanz und Wirtschaftsausausschuss wohl als „Notparlament“ installiert wird.